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Kamen. Fertig gekochte und fix bemalte Eier werden im Handel immer beliebter! Mehr als 500 Millionen bunte Hühnereier wandern besonders zu Ostern über die Ladentheke ins Osterkörbchen. „Wo das gekochte Ei herkommt, wie die Henne gehalten wurde, welche Farbstoffe verwendet wurden und wie alt es ist – solche Angaben sind für Händler, die die vorgekochte, bunte Pracht nicht abgepackt, sondern lose anbieten, vielfach ungelegte Eier“, erklären die Umweltberaterinnen Jutta Eickelpasch und Heike Herzig der Verbraucherzentrale Kamen. „Um einschätzen zu können, wie lange ein gekauftes gekochtes Ei genießbar ist, sollten Kunden darauf achten, dass auch bei verzehrfertigen, bemalten Eiern im Einzelhandelsgeschäft oder auf dem Wochenmarkt ein Mindesthaltbarkeitsdatum angegeben ist“, empfehlen die Umweltberaterinnen. Folgende Hinweise sorgen dafür, dass Kunden kein faules Osterei im bunten Sortiment finden:
- Kennzeichnungsvorschriften: Gefärbte und gekochte Eier unter-liegen nicht der strengen Kennzeichnungspflicht, die EU-weit für rohe Eier gilt. Zudem wird auch noch zwischen verpackter und loser Ware unterschieden. Bei verzehrfertigen bunten Eiern im Karton oder in der Plastikschale müssen Mindesthaltbarkeitsdatum, Verkehrsbezeichnung, Stückzahl oder Gewichtsangabe, Name und Anschrift des Anbieters sowie das Zutatenverzeichnis angegeben sein. Außerdem sind auf der Packung auch noch die verwendeten Farbstoffe aufgelistet. Bei lose angebotener Ware auf Wochenmärkten oder im Einzelhandel reicht es, wenn auf einem Schild neben den bunten Eiern „mit Farbstoff“ steht. Doch selbst diesen Hinweis suchen Kunden oftmals vergeblich.
- Mindesthaltbarkeitsdatum: Anders als bei den rohen Eiern haben die industriell gefärbten Eier ein Mindesthaltbarkeitsdatum von 36 Tagen. Dieses wird bei abgepackten Eiern auch angeben. Bei losem Verkauf hingegen ist das Haltbarkeitsdatum häufig nicht angegeben!
- Preise und Empfehlungen: Im Schnitt sind die bunten Eier nicht teurer als die rohen. Fürs österliche Ess-Vergnügen muss man also nicht selbst zum Farbtopf greifen, da Qualität und Verzehr der fix und fertigen Ostereier – auch bei langer Lagerung – unbedenklich sind. Bunte Eier ohne Mindesthaltbarkeitsdatum sollten Kunden jedoch besser links liegen lassen! Verbraucher, die Wert legen auf deutsche Eier aus artgerechter Tierhaltung, sollten am besten selbst zu Pinsel und Färbebad greifen und für die individuelle Mal-Aktion natürliche Eierfarben wählen.
Weitere Informationen zur Haltbarkeit und zum Färben von Ostereiern gibt’s kostenlos in der Beratungsstelle Kamen, Kirchstr. 7 oder im Internet unter www.vz-nrw.de/eier.
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Kamen. Am 27.03.2015, um 12.30 Uhr, stellte ein 33jähriger Bergkamener seinen schwarzen Toyota Geländewagen auf den Parkplatz des Baumarktes an der Zollpost ab. Als er gegen 13.20 Uhr zu seinem Auto zurückkehrte, war der vordere rechte Kotflügel stark beschädigt. Es entstand Sachschaden in Höhe von mind. 1500 Euro. Sachdienliche Hinweise an die Polizei Kamen unter 02307-9210.
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Kreis Unna. Weniger Führerscheine: Der Kreis Unna stellte im vergangenen Jahr 3.608 Führerscheine aus. Das sind rund 15 Prozent weniger als 2013. Damals wurde 4.237 Mal eine Fahrerlaubnis erteilt. Dies verrät der Blick in die Jahresstatistik der Straßenverkehrsbehörde.
Dieser Rückgang hängt auch damit zusammen, dass weniger Jugendliche mit 17 Jahren einen Führerschein machten. 2014 waren es 2.426, die zunächst mit Begleitung fahren durften, im Vorjahr waren es mit 2.821 noch 14 Prozent mehr.
Nicht nur Führerschein-Neulinge büffelten fleißig für Theorie und Praxis, sondern auch Männer und Frauen, die ihren Führerschein allerdings zum zweiten Mal erwarben: 1.588 bekamen 2014 einen neuen Führerschein, nachdem sie ihn zuvor abgeben mussten. Diese Zahl ging ebenfalls zurück. Zum Vergleich: 2013 wiederholten 1.901 Personen ihre Führerscheinprüfung.
Es wurden aber nicht nur neue Führerscheine ausgestellt. 2.893 Frauen und Männer kassierten 2014 ein Fahrverbot. Das sind etwas mehr als im Vorjahr, als 2.839 Menschen ein zeitlich befristetes Fahrverbot erhielten.
Eine schärfere Sanktion als das Fahrverbot ist die Entziehung des Führerscheins. Gerichte können die Fahrerlaubnis entziehen, wenn eine Verurteilung beispielsweise wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt. Auch die Straßenverkehrsbehörde kann Führerscheine einziehen. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn jemand sein Punktelimit überschritten hat.
Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises entzog 2014 insgesamt 582 Führerscheine und damit deutlich mehr, als die Gerichte (452). 2013 war das umgekehrt. Da waren es bei den Gerichten 573 und bei Behörden 582 Führerscheine, die weggenommen wurden.
Im Unterschied zum Fahrverbot ist die Entziehung übrigens zunächst endgültig. Auch nach Ablauf einer Sperre wird der Führerschein nicht automatisch neu erteilt, sondern muss ganz neu beantragt werden.
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Im Vergleich zu Deutschland ist für einige Verkehrsverstöße im europäischen Ausland ein deutlich höheres Bußgeld fällig. Vor allem in den skandinavischen Ländern kann es besonders teuer werden.
Norwegen hat im europäischen Vergleich die höchsten Gebühren für zu schnelles Fahren (ab 420 Euro) sowie Rotlicht- und Überholverstöße (600 Euro). Teuer ist häufig auch das Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung: Während ein solches Vergehen in Lettland mit 15 Euro geahndet wird, sind in Italien 160 Euro, in Dänemark 200 Euro und in den Niederlanden 230 Euro fällig. Um Reisenden eine Übersicht über die Kosten von Verkehrsverstößen im Ausland zu geben, hat der ADAC die Wichtigsten in einer Tabelle zusammengestellt.
Weit drastischer Folgen als ein hohes Bußgeld haben Fahrten unter Alkoholeinfluss etwa in Italien und Dänemark. Wer auf italienischen Straßen mit mindestens 1,5 Promille im Blut erwischt wird, dem droht die Enteignung des Fahrzeugs, sofern Fahrer und Eigentümer identisch sind. Dänemark hat eine ähnliche Regelung ab 2,0 Promille. Freiheitsstrafen für Alkoholfahrten drohen unter anderem in Schweden (ein Monat bei 1,0 Promille) und Spanien (drei Monate ab 1,2 Promille).
Bereits seit 2010 können Verkehrsverstöße die im EU-Ausland begangen werden in Deutschland vollstreckt, also eingetrieben werden. Um verkehrssicherheitsrelevante Verstöße wie Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlicht-, Überhol- und Handyverstöße effektiver und schneller verfolgen zu können, hilft der vor kurzem optimierte Halterdatenaustausch innerhalb der EU. Für Verkehrsverstöße die im Ausland begangen werden, gibt es keine Punkte in Flensburg. Auch ein von einer ausländischen Behörde ausgesprochenes Fahrverbot wirkt sich grundsätzlich nicht auf die Fahrberechtigung in Deutschland aus.
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Kreis Unna. Vielerorts werden als wohl bekanntester Osterbrauch wieder Holzhaufen errichtet und angezündet. „Damit nichts anbrennt“, gibt Kreisbrandmeister Ulrich Peukmann einige Tipps.
„Vergessen Sie nicht, Ihr Osterfeuer bei der dafür örtlich zuständigen Behörde anzumelden und sich im Vorfeld über besondere Auflagen zum Abbrennen zu erkundigen. So vermeiden Sie einen ärgerlichen Fehleinsatz der Feuerwehr, der unter Umständen gebührenpflichtig ist“, rät der Kreisbrandmeister. Außerdem empfiehlt er:
Verwenden Sie nur trockene Pflanzenreste und unbehandeltes Holz – der Umwelt zuliebe. Kunststoffe wie Plastiktüten und Autoreifen, aber auch andere Abfälle haben im Osterfeuer nichts verloren.
Denken Sie daran, das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umzuschichten, damit Ihr Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.
Halten Sie wegen Rauch und Hitze ausreichend Sicherheitsabstand zu Gebäuden und Bäumen (mindestens 50 Meter) und zu Straßen (mindestens 100 Meter) ein. Beachten Sie die Hauptwindrichtung.
Seien Sie vorsichtig beim Anzünden. Verwenden Sie keine brennbaren Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger. Sie bergen ein hohes Risiko!
Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Sorgen Sie dafür, dass das Feuer sich nicht unkontrolliert ausbreiten kann. Passen Sie auf kleine Kinder auf. Sie unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen die ihnen unbekannte Gefahr.
Brennen Sie nicht zu viel Material auf einmal ab, vermeiden Sie gefährlichen Funkenflug.
Strohballen können sich allein durch die Wärmestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit.
Vermeiden Sie Rauchbelästigung durch zu feuchtes Material – Ihre Nachbarn werden es Ihnen danken.
Halten Sie eine Zufahrt für die Feuerwehr und den Rettungsdienst frei.
Kleinere Verbrennungen sollten sofort mit Wasser gekühlt werden. Bitte benutzen Sie keine so genannten Hausmittel wie Mehl; sie behindern die Behandlung, stören die Heilung und führen zu schlimmen Narben. Bei größeren Verbrennungen alarmieren Sie sofort den Rettungsdienst.
„Sollte Ihnen Ihr Feuer außer Kontrolle geraten, so zögern Sie nicht, sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren“, so Kreisbrandmeister Ulrich Peukmann. Die mehr als eine Million Männer und Frauen in den deutschen Feuerwehren sind natürlich auch über Ostern rund um die Uhr einsatzbereit, um in Not und Gefahr zu helfen.
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Kamen. In den Osterferien ändern sich die Öffnungszeiten der Hallenbäder. Das Hallenbad Bergkamen öffnet ab 11.00 Uhr durchgehend und das Hallenbad Kamen bleibt vormittags durchgehend geöffnet.
Übersicht der Öffnungszeiten:
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Hallenbad Kamen Mitte |
Hallenbad Bergkamen |
Bad & Sauna Bönen |
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| Montag, 30.03. | 14.00 - 21.00 Uhr | 11:00 - 21:00 Uhr | |||
| Dienstag, 31.03. | 06.30 - 17.00 Uhr | 11:00 - 21:00 Uhr | |||
| Mittwoch, 01.04. | 06.30 - 21.00 Uhr | 11:00 - 21:00 Uhr | normale Öffnungs- | ||
| Donnerstag, 02.04. | 06.30 - 17.00 Uhr | 11:00 - 21:00 Uhr | zeiten; keine | ||
| Karfreitag, 03.04. | 08.00 - 13.00 Uhr | 08.00 - 13.00 Uhr | Einschränkungen | ||
| Samstag, 04.04. | 08.00 - 13.00 Uhr | 08.00 - 13.00 Uhr | |||
| Ostersonntag, 05.04. | 08.00 - 13.00 Uhr | 08.00 - 13.00 Uhr | |||
| Ostermontag, 06.04. | 08.00 - 13.00 Uhr | 08.00 - 13.00 Uhr | |||
| Dienstag, 07.04. | 06.30 - 17.00 Uhr | 11:00 - 21:00 Uhr | |||
| Mittwoch, 08.04. | 06.30 - 21.00 Uhr | 11:00 - 21:00 Uhr | |||
| Donnerstag, 09.04. | 06.30 - 17.00 Uhr | 11:00 - 21:00 Uhr | |||
| Freitag, 10.04. | 06.30 - 21.00 Uhr | 11:00 - 21:00 Uhr | |||
| Samstag, 11.04. | 08.00 - 13.00 Uhr | 08.00 - 13.00 Uhr | |||
| Sonntag, 12.04. | 08.00 - 13.00 Uhr | 08.00 - 13.00 Uhr |
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Dortmund/Kamen/Lünen. Das Klinikum Westfalen engagiert sich seit langem als Vorreiter im Kampf gegen Gefahren durch Keime. Seit einem Jahr schon untersucht das Unternehmen an seinen Kliniken alle aufzunehmenden Patienten auf MRSA-Keime und schafft auch mit weiteren Hygiene-Maßnahmen mehr Sicherheit für die Patienten. Das Klinikum Westfalen nimmt jetzt auch teil an der neuen landesweiten Hygiene-Initiative nordrhein-westfälischer Krankenhäuser "Gemeinsam Gesundheit schützen."
"Keine Chance für multiresistente Erreger" fordert das Motto der Kampagne, die von der Krankenhausgesellschaft Nordrhein Westfalen KGNW gestützt wird. "Es gibt in der Bevölkerung immer einen gewissen Anteil von Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft Träger multiresistenter Keime sind", so die Hygieneexperten im Klinikum Westfalen. Mit konsequenten Maßnahmen müsse verhindert werden, dass solche Keime übertragen werden ganz speziell auf gesundheitlich bereits vorgeschädigte Patienten. "Wir praktizieren mit dem MRSA-Screening bereits einen Schritt für noch mehr Sicherheit für unsere Patienten", betont Andreas Schlüter, Geschäftsführer des Klinikums Westfalen.
Seit Februar 2014 untersucht das Unternehmen an den drei Standorten Klinik am Park Lünen, Hellmig-Krankenhaus Kamen und Knappschaftskrankenhaus Dortmund jeden aufzunehmenden Patienten auf sogenannte MRSA-Keime. 31500 solche Untersuchungen wurden 2014 im Klinikum Westfalen durchgeführt. An dem seit dem 1. Januar zum Klinikum Westfalen gehörenden Knappschaftskrankenhaus Lütgendortmund soll dieses verbindliche Screening ebenfalls eingeführt werden. Schon jetzt werden dort alle Risikopatienten getestet.
Mit dem umfassenden Test auf den verbreiteten MRSA-Keim wird im Klinikum Westfalen erreicht, dass solche resistenten Keime nicht unerkannt in die Häuser hineingetragen und nicht an andere Patienten weiter gegeben werden können. Bisher wurde ein derart weitreichendes Konzept nur an wenigen Universitätskliniken in NRW realisiert. "Das Screening ermöglicht es uns, Patienten vor Kontaktübertragungen zu schützen. Zugleich schützt es auch die Keimträger selbst, weil sofort Maßnahmen ergriffen werden, um den Keim zu bekämpfen und Folgeproblematiken bei geplanten Behandlungen zu verhindern", so Dr. Pedro Garcia, Facharzt und leitender HHygieniker im Klinikum Westfalen. Vergütet werden diese vorsorglichen Screenings den Krankenhäusern allerdings nicht.
Das Klinikum Westfalen erprobt außerdem ebenfalls seit mehr als einem Jahr in Teilbereichen den Einsatz von Kupferwerkstoffen in Türklinken und Lichtschaltern. Es gilt als erwiesen, das Bakterien auf diesem Material nicht lange überleben. "Noch fehlt der Nachweis, ob dadurch auch tatsächlich die Zahl von Infektionen sinkt", so Dr. Garcia. Die Hoffnung darauf rechtfertige allerdings die Kosten, ist die Geschäftsführung des Klinikums Westfalen überzeugt. Erste Ergebnisse zum Einsatz solcher Werkstoffe unter anderem im Klinikum Westfalen werden auf der Internetseite www.keine-keime.de im Rahmen der landesweiten Kampagne beschrieben (http://www.keine-keime.de/wir-schaffen-sicherheit/hygiene-schreibt-geschichten/kupfer-gegen-keime.html).
Um sich zu rüsten für die Gefahr von Keimvorfällen hat das Klinikum Westfalen außerdem die Möglichkeit geschaffen, bei Bedarf per Mausklick sofort festzustellen, mit welchen anderen Patienten, mit welchen Mitarbeitern und mit welchen medizinischen Geräten ein Patient Kontakt hatte. Selbst entwickelte Abfrageroutinen zu der dort eingesetzten Datenbanksoftware liefern diese Daten minutenschnell. Auf deren Basis können Sofortmaßnahmen eingeleitet, Betroffene isoliert und untersucht und eine Ausbreitung gestoppt werden. "Für uns bedeutet das einen gigantischen Vorteil im Vergleich zu bisherigen händischen Verfahren. Ergebnisse liegen schneller vor, Fehler werden ausgeschlossen", so Dirk Schluckebier, Hygieneexperte im Pflegeteam des Klinikums Westfalen.
Einsatz für Früherkennung und strikte Hygiene hat dem Klinikum Westfalen bereits die Verleihung des MRSA-Qualitätssiegels durch das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund eingetragen. Das Unternehmen setzt weiterhin auf die fortgesetzte Qualifizierung von Mitarbeitern und die Freistellung von Hygieneexperten in Pflege und Ärzteschaft. Mit der Beteiligung an der landesweiten Hygieneinitiative unter Schirmherrschaft der nordrhein-westfälischen Ministerpräsidentin Hannelore Kraft will das Unternehmen den eingeschlagenen Weg weiter gehen. Die Kampagne will breit aufklären über Keimgefahren und werben für Hygienemaßnahmen. Eine Wanderausstellung zum Thema soll auch innerhalb des Klinikums Westfalen zu sehen sein.
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Mit dem Ferienticket durch ganz NRW
Kreis Unna. So machen die Osterferien einfach mehr Spaß: Mit dem „SchöneFerienTicket NRW" sind jetzt nicht mehr nur Schülerinnen und Schüler, sondern alle jungen Leute bis einschließlich 20 Jahren mit dem Nahverkehr in ganz Nordrhein-Westfalen mobil – und das für nur 29,50 Euro. Das Angebot gilt während der Osterferien, also vom 28. März bis 12. April 2015. Mit dem attraktiven Ticket können alle Busse, Straßen-, Stadt- und U-Bahnen sowie die Nahverkehrszüge (Regionalbahn (RB), Regional-Expresszüge (RE) und S-Bahn) in der 2. Klasse genutzt werden.
Erhältlich ist das SchöneFerienTicket NRW direkt im Bus oder bei den bekannten Vorverkaufsstellen.
Weitere Auskunft zum Thema Bus und Bahn gibt es bei der kreisweiten ServiceZentrale fahrtwind unter Telefon 0 800 3 / 50 40 30 (elektronische Fahrplanauskunft, kostenlos) oder 0 180 6 / 50 40 30 (personenbediente Fahrplanauskunft, pro Verbin-dung: Festnetz 20 ct/ mobil max. 60 ct).
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Schaulustige und Gaffer an Unfallstellen gab es schon immer. Doch im Zeitalter von Smartphone, Youtube und Co. hat das Phänomen einen neue Qualität erhalten.
Unsicherheit, Angst oder Unkenntnis – die Gründe, warum immer wieder Autofahrer bei einem Verkehrsunfall keine Erste Hilfe leisten, sind vielfältig. Dabei wäre rasches Handeln am Unfallort dringend notwendig, kommt es doch oft auf die ersten Sekunden und Minuten nach einem Unfall an. War früher vor allem die Verunsicherung, etwas Falsches zu machen, ausschlaggebend für unterlassene Hilfeleistung, passiert es mittlerweile immer häufiger, dass Menschen anstatt zu helfen ungeniert den Unfallort und die Opfer mit dem Handy filmen und dabei auch die Rettungsmaßnahmen behindern.
Im Zeitalter von Smartphone, Youtube und Facebook lassen sich Videos binnen weniger Minuten verbreiten. Dabei tritt bei vielen Menschen der Gedanke, helfen zu können, zurück hinter das Bedürfnis, durch aufsehenerregende oder schockierende Bilder Aufmerksamkeit und Anerkennung zu erhalten. Schaulust gab es zwar schon immer, durch die Informations- und Bilderflut im Fernsehen und im Internet ist jedoch die Hemmschwelle gesunken, selber Bilder schrecklichen Inhalts zu verbreiten.
Die rechtliche Handhabe gegen Gaffer ist gering. Wer etwa auf dem Standstreifen anhält, um das Geschehen zu beobachten, und damit den Rettungsweg blockiert, muss nur mit 30 Euro Geldbuße rechnen. Nur wer konkret die eigentlichen Rettungsmaßnahmen stört, muss mit Strafen bis zu 5000 Euro rechnen. In der Praxis geht die Polizei gegen den Gaffer nur mit einem Platzverweis vor. Gaffen lässt sich aber nicht mit Strafen, sondern durch Überzeugen bekämpfen, so der Appell des ADAC. Wer vor einer Unfallstelle im Stau steht, muss für die Einsatzfahrzeuge eine Rettungsgasse bilden und bei Erreichen der Unfallstelle zügig weiterfahren, sofern eine Hilfeleistung nicht erforderlich ist.
„Erste Hilfe“ ist das Schwerpunktthema, das der ADAC im Rahmen der Verkehrssicherheitsaktion „2015 – ja sicher!“ im März setzt. Ziel der Aktion ist es, die Verkehrssicherheit in Deutschland weiter zu verbessern und das Verantwortungsbewusstsein der Verkehrsteilnehmer zu stärken.
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