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Kamen. Unter dem Motto: Ahoi ihr Landratten! Raus aus den Kojen und rauf aufs Deck schickt das COCOMICO Theater die Mannschaft der Elvira auf große Fahrt.
Eigentlich ist es ein Tag wie jeder andere-doch das soll es nicht bleiben. Mitten in einer seiner haarsträubenden Lügengeschichten muss sich Käpt'n Blaubär auf einmal mit etwas ganz anderem rumschlagen: seine geliebten Enkel sind verschwunden. Wie kann das sein? Die drei saßen doch eben noch vor seiner Nase! Da kann auch Hein Blöd nicht helfen. Der einzige Hinweis ist ein Brief.
Es beginnt eine abenteuerliche Suchaktion voller seltsamer Gestalten und gefährlichen Manövern, bei denen sich selbst Käpt'n Blaubär das ein oder andere Mal an der Reling festhalten muss.
Dieser Rosenmontag wird für unsere jungen Theaterbesucher ein ganz besonderes Erlebnis, denn außer frischen Waffeln aus dem Cafe gibt es auch eine kostenlose Schminkaktion.
Karten gibt es beim Kulturamt, Rathausplatz 1, Zimmer 421, Tel. 02307/1453512
Veranstaltungstipp: "Käpt'n Blaubär" kommt Rosenmontag in die Konzertaula, 16.02.2015, 17.00 Uhr
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Kreis Unna. Angehende Jäger haben in diesem Jahr in der Zeit vom 20. bis 24. April Gelegenheit, ihr Wissen vor dem Jägerprüfungsausschuss zu beweisen.
Die schriftliche Prüfung findet am Montag, 20. April um 15 Uhr in der Gaststätte „Café Bistro im Kurpark“ in Unna statt. Der mündlich-praktische Teil der Jägerprüfung kann am Dienstag und Mittwoch, 21. und 22. April jeweils um 8 Uhr in der Gaststätte „Café Bistro im Kurpark“ in Unna abgelegt werden. Die Fertigkeiten im jagdlichen Schießen, speziell im Büchsen- und Flintenschießen, werden am Freitag, 24. April auf dem Schießstand „Spielwigge“ in Lüdenscheid geprüft.
Anträge auf Zulassung zur Prüfung müssen mit einem aktuellen amtlichen Führungszeugnis bis spätestens Freitag, 20. Februar bei der Kreisverwaltung Unna, Untere Jagdbehörde, Parkstr. 40 b in 59425 Unna eingereicht werden. Zugelassen werden Bewerber, die ihren Hauptwohnsitz im Kreisgebiet haben und das 15. Lebensjahr vollendet haben. Die Verwaltungsgebühr beträgt 30 Euro, für die Durchführung der Jägerprüfung selbst wird ein Betrag von 220 Euro erhoben.
Nähere Informationen gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de oder bei der Unteren Jagdbehörde des Kreises Unna unter Tel. 0 23 03 / 27-19 32 oder E-Mail
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Kreis Unna. „LebensWerte“ - so ist die Nachhaltigkeitsstrategie für den Kreis Unna überschrieben. Was im Jahr 2012 mit 250.000 Euro Fördermitteln des Bundes und wissenschaftlicher Begleitung begann, wird weiter fortgesetzt. Die zweite Förderphase läuft.
Nachdem im ersten Schritt Ziele in den sechs Themenfeldern Bildung, Wirtschaft, Beschäftigung, Fläche, Klima und Mobilität formuliert wurden, geht es in einem zweiten Schritt um den Weg dahin – sprich: die Umsetzung. „Wir können die entwickelten Projekte jetzt mit den Menschen im Kreis mit Leben füllen“, freut sich Ludwig Holzbeck, der als Fachbereichsleiter Natur und Umwelt für die „LebensWerte“ verantwortlich ist.
Eines dieser Ziele liegt beispielsweise im Bereich der Mobilität. So sollen die umweltschonenden Verkehrsmittel wie Bus, Bahn und Rad gestärkt werden. „Nun geht es darum auszuloten, was in den Städten und Gemeinden getan werden kann, um dieses Ziel zu erreichen“, erläutert Holzbeck.
Nicht nur die Bürgermeister aller Städte und Gemeinden werden in diesen Prozess eingebunden, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Unna: „Wir setzen auf Ihre Anregungen und Ideen“, sagt Holzbeck und verweist auf eine Online-Umfrage unter www.kreis-unna.de/lebenswerte, bei der die Teilnehmer ganz einfach per Mausklick ihre Meinung zum Thema Mobilität im Kreis Unna äußern können.
„Wir rufen alle Bürger - egal ob jung oder alt - auf, sich rege daran zu beteiligen“, sagt Ludwig Holzbeck. Eine Präsentation der Ergebnisse wird es nicht nur auf der Internetseite www.kreis-unna.de/lebenswerte, sondern auch auf einer öffentlichen Mobilitätstagung im Frühjahr 2015 geben. Details zur Tagung, zu der alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen sind, werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Weitere Informationen unter www.kreis-unna.de/lebenswerte.
Hintergrund: 2012 wurde der Kreis Unna vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) als Teilnehmer der „ZukunftsWerkStadt“ ausgewählt. Mit der 250.000 Euro-Förderung und unter dem Titel „LebensWerte“ entstand daraufhin mit wissenschaftlicher Begleitung und unter Beteiligung der Bevölkerung eine Nachhaltigkeitsstrategie. Dabei wurden für sechs Handlungsfelder 40 mit konkreten Kennzahlen hinterlegte Ziele formuliert, im „Nachhaltigkeitsbericht Kreis Unna“ zusammengefasst und im Oktober 2013 vom Kreistag verabschiedet. Seit dem 1. September 2014 läuft die zweite Förderphase, in der die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele vor Ort im Mittelpunkt steht.
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Kamen. Aus Anlass des 50. Geburtstages des Bürgerhauses in Methler sind Vertreter aus Vereinen, Verbänden, Politik und Verwaltung zu einem Neujahrsempfang am Sonntag, 11.01.2015 um 11.00 Uhr in das Bürgerhaus Methler eingeladen. Bürgermeister Hermann Hupe wird die Festrede halten. Weiterhin wird die Ausstellung Fotographien und Fotocollagen von Martina Dickhut und Ekkehard Wünnemann zum Thema Industriekultur eröffnet. Die Ausstellung ist vom 12.01. - 06.02.2015 montags bis freitags von 14.00 h - 19.00 h geöffnet.
Eine szenische Lesung der Dortmunder Kabarettisten Joachim Müller und Bernhard Dickhut runden das Programm des Empfangs ab.
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„Je suis Charlie!“ Bei der Schweigeminute am Donnerstag (08.01.2015) im Europäischen Parlament zu dem schrecklichen Anschlag auf das französische Satiremagazin Charlie Hebdo wurde den Opfern gedacht. „Unser Trauer gilt den Opfern und unser Mitgefühl gilt ihren Familien und Freunden“, so Dietmar Köster.
Köster betont, dass Presse- und Meinungsfreiheit gesellschaftliche Grundrechte sind: „Das bleiben sie weiterhin, daran werden auch Mord und Totschlag nichts ändern. Mir ist es in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass Terror nichts mit Religion zu tun hat.“
Im Zusammenhang mit der Pressfreiheit sei bemerkenswert, so Köster, dass genau die Personen, die zurzeit das Feindbild „Lügenpresse“/“die Systemmedien“ anprangern – Rechtspopulisten und Nazis – , sich medial mit ihren Beurteilungen des Anschlags eifrig zu Wort meldeten, um gegen den Islam im Allgemeinen, „Überfremdung“ und „Multikulti“ zu hetzen. So hat die französische Europa-Abgeordnete des rechtsradikalen Front National Marine Le Pen sogar angeregt, wieder über die Todesstrafe in Frankreich nachzudenken.
Dietmar Köster ist sehr besorgt über rassistische Stimmungsmache, denn sie verbindet sich mit dem Ruf nach Einschränkung unser aller Grundrechte: „Wir müssen uns nun, weit mehr als zuvor, fragen, was gesellschaftlich falsch gelaufen ist, und uns als Politikerinnen und Politiker selbstkritisch hinterfragen. Und wir müssen darauf bestehen, dass Europa ein Europa der Freiheit ist. Daran werden weder Extremisten unter dem Deckmantel des Islams noch deutsche Rechtspopulisten und Pegida-Anhänger etwas ändern. Ich erinnere an den norwegische Ministerpräsident Jens Stoltenberg, der 2011 nach dem Anschlag von Utøya den bemerkenswerten Satz sagte: ‚Noch sind wir geschockt, aber wir werden unsere Werte nicht aufgeben. Unsere Antwort lautet: mehr Demokratie, mehr Offenheit, mehr Menschlichkeit.’ Das gilt auch nach den Morden in Paris! Liberté!“
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Wenn der Dieselruß-Partikelfilter verstopft ist, wird es für Autofahrer in der Regel teuer. Der Einbau eines neuen Filters kann bis zu 2 000 Euro kosten. Einige Firmen werben jetzt mit Partikelfilter-Reinigungen ab ca. 400 Euro, die als günstige Alternative verlockend klingen. Nach Ansicht der ADAC Experten ist ein allgemeingültiges Urteil aufgrund der unterschiedlichen Filterverfahren und -formen jedoch nicht möglich, eine langfristige Wirksamkeit bis heute nicht nachgewiesen. Auch können die Anbieter selbst keine Aussage darüber treffen, wie lange der Filter nach der Reinigung noch einsatzfähig ist. Der ADAC kann diese Verfahren daher nicht uneingeschränkt empfehlen.
Eine ADAC Umfrage ergab, dass die Automobilhersteller von den neuen Reinigungsverfahren abraten. Dies gilt auch für die Verwendung von chemischen Reinigungsmitteln sowie dem Zusatz von Dieseladditiven, die bei regelmäßiger Kraftstoffzugabe den Partikelfilter reinigen sollen. Wer dennoch auf die günstigere Alternative setzt, läuft Gefahr, bei Schäden im Zusammenhang mit der Filterreinigung die Fahrzeuggarantie des Herstellers bzw. Sachmängelhaftung des Verkäufers zu verlieren. Zusätzlicher Nachteil: Der Partikelfilter muss zur Reinigung ausgebaut und an den Anbieter verschickt werden. Das Fahrzeug kann somit mehrere Tage lang nicht genutzt werden.
Autofahrer, bei denen die Kontrollleuchte im Fahrzeug einen Fehler des Partikelfiltersystems anzeigt, sollten zügig eine Werkstatt aufsuchen, um die Ursache hierfür abzuklären. Ist der Filter mit Ruß verstopft, kann die Werkstatt eine sogenannte Not-Regeneration manuell einleiten. Grund für eine Verstopfung des Filters ist meist ein überwiegender Betrieb des Autos im Stadtverkehr. Dabei wird die für das automatische Regenerationsverfahren des Filters nötige Abgastemperatur in der Regel nicht erreicht.
Ausgetauscht werden muss ein Filter erst, wenn der maximale Aschegehalt erreicht ist – auch wenn einige Hersteller bei älteren Modellen einen Austausch zwischen
120 000 und 180 000 Kilometern empfehlen. Die Aschebeladung bzw. den Sättigungsgrad des Filters kann in der Werkstatt ein Diagnosetester ermitteln.
Der Einbau eines neuen Partikelfilters kostet je nach Hersteller und Modell 1 000 bis 2 000 Euro. Der ADAC rät, zuerst nach günstigeren Angeboten des Fahrzeugherstellers zu fragen. Einige Hersteller bieten im Rahmen von Austauschprogrammen auch preiswerte Ersatzfilter an.
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Die Zweitwohnungsteuer werden viele Gemeinden im Jahr 2015 rechtswidrig erheben, wenn sie ihre Satzungen über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer nicht rechtzeitig ändern. Darauf weisen der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland und der Verband der Zweitwohnungsinhaber in einer gemeinsamen Mitteilung hin. Betroffene Eigentümer sollten beispielsweise durch ihren Haus & Grund-Verein prüfen lassen, ob ein Widerspruch gegen einen künftigen Steuerbescheid sinnvoll ist.
Viele Gemeinden knüpfen die Zweitwohnungsteuer an Mietwerte, die die Finanzämter vor 50 Jahren zur Berechnung der Einheitswerte zum 1. Januar 1964 ermittelten. Zudem staffeln sie die Zweitwohnungsteuer. Die Staffelung kann unmittelbar durch Anknüpfung an abgestufte Mietwerte erfolgen. Sie kann auch mittelbar erfolgen, indem die Zweitwohnungsteuer nicht ab Beginn der Steuerpflicht berechnet wird, sondern ab anderen Zeitpunkten und indem sie den Jahresbetrag der Zweitwohnungsteuer bei teilweiser Vermietung nicht in dem Verhältnis aufteilen, wie Inhaber und Mieter die Wohnung tatsächlich räumlich oder zeitlich nutzen.
Das Bundesverfassungsgericht entschied am 15. Januar 2014 (Az. 1 BvR 1656/09), dass eine unmittelbare Staffelung der Zweitwohnungsteuer rechtswidrig ist. Der Bundesfinanzhof wandte sich durch einen Beschluss vom 22. Oktober 2014 (Az. II R 16/13) an das Bundesverfassungsgericht, weil es die Berechnung einer Steuer nach den Mietwerten, die die Finanzämter vor über 50 Jahren zur Berechnung der Einheitswerte ermittelten, für rechtswidrig hält.
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Schnäppchenjagd beim Schnäppchenmarkt am 8. Februar
Unna/Kamen. Am 8. Februar (Sonntag, 11-16 Uhr) startet die Schnäppchenjagd auf Kinderbekleidung und Spielzeug in der Kamener Stadthalle beim ersten Kids-Markt in diesem Jahr. Für die Unterhaltung der kleinen Gäste während des Einkaufbummels der Eltern sorgt ein buntes Rahmenprogramm mit Hüpfburg, Kinderschminken und Maltischen.
Beim Kids-Markt können Eltern an über 100 Verkaufsständen ihren Nachwuchs von Kopf bis Fuß gut und günstig einkleiden. In der Kamener Stadthalle finden die Besucher alles, was Babys und Kinder noch im Winter, fürs Frühjahr und den kommenden Sommer benötigen. Eltern bieten gut erhaltene, gebrauchte Kinderkleidung von Größe 50 bis 176, Babybetten, Spielzeug sowie diverse mobile Kinderfahrzeuge an. Schnäppchen können die Besucher auch bei den teilnehmenden Kinderboutiquen und Kinderfachgeschäften machen, die ihre Neuwaren zu Messepreisen verkaufen.
Bereits zum 19. Mal findet der Kids-Markt in Kamen statt. „Wir bieten mehr als gebrauchte Kinderklamotten“, nennt Organisator Jens Ole Wilberg das Erfolgsrezept des Spezialmarktes mit Artikeln rund ums Baby und Kind. „Mit Hüpfburg, Kinderschminken, XXL-Lego-Steinen, einem übergroßem Vier-Gewinnt-Spiel sowie Mal- und Mit-Mach-Aktionen und leckerem Catering gibt es ein beliebtes Rahmenprogramm für Kinder“, freut sich Kids-Markt-Macher Wilberg von der gleichnamigen Unnaer Agentur PR:Event:Wilberg. Am 1. März macht der Kids-Markt Station in Unna, am 8. März in Werl, am 15. März in Hemer, am 22. März in Ahlen und am 12. April ist dann Premiere in Hagen. Mehr Informationen gibt es unter www-kids-markt.de.
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Gesetzlich Versicherte, die im Jahr 2014 Zuzahlungen für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgewendet haben, sollten jetzt prüfen, ob sie einen Anspruch auf Erstattung eines Teiles dieser Kosten haben; dazu rät die BKK vor Ort.
Zuzahlungen müssen grundsätzlich alle Versicherten leisten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Höhe der Zuzahlungen hat der Gesetzgeber auf 10 Prozent des Abgabepreises festgesetzt. Mindestens werden jedoch fünf Euro, höchstens 10 Euro als Zuzahlungen fällig. Allerdings dürfen Zuzahlungen nicht höher sein als die tatsächlichen Kosten der Leistung.
Zuzahlungen fallen an für Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel (z. B. Krankengymnastik), Hilfsmittel (z. B. Windeln bei Inkontinenz oder Rollatoren), Haushaltshilfe und Fahrkosten, wenn die Krankenkasse die Fahrten vorab genehmigt hat. Bei Leistungen der häuslichen Krankenpflege werden ebenfalls Zuzahlungen fällig – allerdings begrenzt auf die ersten 28 Kalendertage je Kalenderjahr. Bei Heilmitteln und häuslicher Krankenpflege fallen zusätzlich 10 Euro je Verordnung an.
Auch für stationäre Krankenhausbehandlung sowie sich unmittelbar daran anschließende stationäre Rehakuren werden pro Kalendertag 10 Euro fällig – bis zu einer Dauer von insgesamt 28 Tagen im Kalenderjahr. Ebenfalls 10 Euro Zuzahlungen fallen an für stationäre Leistungen zur medizinischen Rehabilitation – auch für so genannte Mutter-Kind-Maßnahme bzw. Vater-Kind-Maßnahme – sowie stationäre Vorsorgemaßnahmen.
Damit niemand finanziell überfordert wird, ist die Summe der zu leistenden Zuzahlungen auf zwei Prozent - bei chronisch kranken Versicherten auf ein Prozent - der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt begrenzt. Dabei werden bei Ehepartnern sowohl bei den Zuzahlungen als auch bei den Einnahmen die Beträge zusammengerechnet.
Haben Versicherte im vergangenen Jahr insgesamt Zuzahlungen geleistet, die über ihrer Belastungsgrenze liegen, haben sie einen Anspruch auf Rückzahlung des zu viel gezahlten Betrages. Die BKK vor Ort empfiehlt daher ihren Versicherten jetzt anhand von Quittungen und Belegen zu prüfen, ob sie möglicherweise einen Anspruch auf Rückzahlung haben.
Bei Fragen können sich Versicherte der BKK vor Ort an eines der 70 Service- Centren wenden oder kostenlos anrufen unter 0800 222 12 11.
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