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Kamen. Am Freitag (19.12.2014) trafen 24 Mannschaften im Finale der GSW-Stadtmeisterschaften im Eisstockschießen aufeinander. Rekordverdächtige 120 Mannschaften kämpften in diesem Jahr um den begehrten Titel.
Nach mehr als 4 Stunden Wettkampf ging aus den spannenden Finalrunden das Team "Sauna Boys" als Sieger und Stadtmeister im Eisstockschießen 2014 hervor. Die Mannschaft ist auch der zweite Inhaber des neuen Wanderpokals. Rang zwei sicherte sich das Team "PC 99 Kamen e.V. Team 1" vor der "Kath. Kirchengemeinde Heilige Familie". Den vierten Platz belegte die Mannschaft "Kazubis" der Stadtverwaltung Kamen. Moderator Bernhard Büscher bekam in diesem Jahr erstmals tatkräftige Unterstützung durch Rüdiger Büscher.

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Manuel (7) und Ernesto (11) kamen über die Initiative "Friedensdorf International" ins Kamener Hellmig-Krankenhaus
Kamen. Manuel ist der Liebling aller Krankenschwestern: Wie ein Wirbelwind saust er über die Flure der Kamener Klinik und sorgt überall für gute Laune. Kaum zu glauben, dass der Siebenjährige, als er Anfang November in das Hellmig-Krankenhaus kam, vor Schmerzen nicht mehr laufen konnte. Der aus dem afrikanischen Angola stammende Junge litt unter einer chronischen Knochenvereiterung des Oberschenkels, die in seiner Heimat nicht behandelt werden konnte. Über die Organisation "Friedensdorf International" gelangte Manuel nach Deutschland und schließlich nach Kamen zu Dr. Dieter Metzner - zusammen mit dem elfjährigen Ernesto, dessen Oberschenkelknochen ebenfalls chronisch vereitert war und der zudem unter schweren Hüftgelenkproblemen und einer Verkürzung des rechten Beines leidet.
Die Jungen kamen direkt mit dem Flieger aus Angola - ohne Eltern und ohne Deutschkenntnisse aber mit großen Schmerzen und voller Angst. Entsprechend schwierig waren die ersten Tage. "Zu Anfang hatten beide schlimmes Heimweh", erinnert sich Dr. Metzner, der die Jungen nicht nur behandelte, sondern sich auch sehr persönlich um sie kümmerte und vor allem abends auch immer wieder Tränen trocknen musste. Zweimal operierte er den siebenjährigen Manuel, dreimal den elfjährigen Ernesto im Hellmig-Krankenhaus - mit bestem Erfolg. Die Knochenentzündungen sind inzwischen komplett geheilt, die beiden Jungen können wieder laufen und durften das Krankenhaus bereits verlassen. Bis Mai kommenden Jahres leben Sie noch im Friedensdorf in Oberhausen, dann geht es zurück ins ferne Afrika.
Bis dahin sind die jungen Angolaner noch regelmäßige Gäste in der Kamener Klinik, denn alle vier Wochen stehen gründliche Nachuntersuchungen an. Dr. Metzner freut sich über das Wiedersehen, denn die Jungen sind dem Chefarzt inzwischen ans Herz gewachsen. Mit Händen und Füßen unterhält er sich mit den beiden und wird immer wieder spontan in den Arm genommen. Vor allem der ältere Ernesto ist voll Dankbarkeit. Er weiß, dass er ohne die Behandlung im Hellmig-Krankenhaus nie wieder hätte laufen können und wahrscheinlich an einer Sepsis gestorben wäre.
Als er Anfang November zusammen mit Manuel direkt vom Flughafen aus an die Nordstraße in Kamen kam, stellte er das Team der Klinik für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie vor eine große Herausforderung. "Wir hatten keinerlei Befunde oder Untersuchungsunterlagen und mussten die beiden zunächst auch komplett isolieren", erinnert sich Dr. Metzner. Schließlich wusste niemand, ob die Kinder aus ihrer Heimat vielleicht Infektionen oder gefährliche Keime mitgebracht hatten. Zum Glück drohte von dieser Seite keine Gefahr. Es folgten gründliche Untersuchungen und schließlich die operative Säuberung der Knochen und des umliegenden Gewebes. Inzwischen zeigen Röntgenbilder und Blutuntersuchungen, dass die Oberschenkel vollkommen ausgeheilt sind und die Entzündung komplett verschwunden ist. Eine regelmäßige Nachsorge ist dennoch angezeigt. Und Ernesto muss sich in einigen Jahren wohl noch einmal einer Operation stellen. Sobald er ausgewachsen ist, bekommt er ein künstliches Hüftgelenkt und kann dann ebenso wie Manuel völlig schmerzfrei laufen.
Zunächst aber geht es im Frühjahr für beide Jungen wieder zurück nach Angola. Auf das Wiedersehen mit ihren Eltern freuen sich die Beiden schon jetzt - und auf wärmeres Wetter und afrikanisches Essen. Reis und Suppe schmeckten ihnen im Hellmig-Krankenhaus zwar ganz gut, viele andere Speisen waren doch zu ungewohnt. "Aber die Menschen hier, die waren toll" , erklärt Ernesto, der zwar nur Portugiesisch spricht, aber im Krankengymnasten Henrique Dias einen prima Übersetzer gefunden hat.
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Kreis Unna. Der Landrat soll sich beim Landkreistag und den im NRW-Landtag vertretenen Parteien für eine Drei-Prozent-Sperrklausel bei den nächsten Kommunalwahlen einsetzen. Diese Bitte formulierten SPD und CDU in einem gemeinsamen Antrag im Kreistag am 16. Dezember.
Nach Ansicht der beiden großen Fraktionen habe die Abschaffung der sogenannten Fünf-Prozent-Hürde 1999 zu einer Zersplitterung in der kommunalpolitischen Landschaft geführt, die sich auch im Kreistag mit inzwischen fünf Fraktionen und drei Gruppen bemerkbar mache.
SPD- und CDU-Fraktion fordern die unverzügliche Änderung der Landesverfassung. Zuständig dafür ist der Landesgesetzgeber, der inzwischen eine Verfassungskommission eingesetzt hat.
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Kreis Unna. Auch in dieser Silvesternacht wird es wieder krachen und donnern, wenn zahllose Zeitgenossen ihre Feuerwerkskörper in den Himmel schießen. Doch manche Böller haben gefährliche Nachwirkungen.
Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz des Kreises weist darauf hin, dass bei unsachgemäßem Gebrauch von Feuerwerkskörpern wie Kanonenschlägen und Chinaböllern sowie durch Spielzeugwaffen besonders am Innenohr nicht wiedergutzumachende Schäden verursacht werden können. Die Schäden reichen von plötzlichem Hörverlust über Ohrgeräusche (Tinnitus) bis zu Verbrennungen und anderen Verletzungen.
„Untersuchungen zufolge erzeugen im Abstand von acht Metern explodierende handelsübliche Feuerwerkskörper einen Schallpegel zwischen 145 und 155 Dezibel“, weiß Amtsarzt Dr. Bernhard Jungnitz. Bei lärmempfindlichen Personen kann dieser Spitzenpegel schon zu einer leichten Schädigung des Gehörs führen. Im Abstand von einem Meter werden Spitzenpegel zwischen 163 und 173 Dezibel erreicht. Dieser Lärm verstümmelt die sogenannten Sinneshärchen, den empfindlichen Teil im Innenohr. „Solche Schäden sind nicht mehr zu beheben“, warnt Dr. Jungnitz.
Oft sind die Hörverluste nach einer solchen Überlastung des Ohres nicht so stark, dass der Betroffene sie sofort bemerkt und unmittelbar nach der Schädigung einen Arzt aufsucht. Eine wiederholte Überlastung des Ohres beschleunigt zudem den Alterungsprozess. „Es gibt Fälle, in denen Teenager dadurch nur noch die Hörfähigkeit eines Siebzigjährigen haben“, so Dr. Jungnitz. Außerdem besteht die Gefahr, für den Rest des Lebens von chronischen Ohrengeräuschen gequält zu werden.
Aber nicht nur die lauten Knallkörper schädigen das Ohr. Spielzeugpistolen und -revolver sind nach Auskunft des Kreis-Mediziners ebenso gefährlich. Sie verursachen extrem kurze Schallpegelspitzen, die subjektiv als weniger laut empfunden werden, aber immerhin bis zu 160 dB erreichen. Direkt am Ohr abgefeuert, werden sogar 180 dB überschritten. Dr. Jungnitz: „Solche Spitzenpegel führen unweigerlich zu einem bleibenden Innenohrschaden.“
Nicht nur Menschen leiden unter den Knallkörpern, sondern auch Tiere. Außer den zu lauten Geräuschen (viele Tiere können deutlich besser hören als Menschen und erleiden ähnliche Schäden) kommt noch die Angst vor den unbekannten Knallern und den Lichteffekten der Raketen. Beim Abschießen von Raketen und Knallkörpern sollte daher Rücksicht auf die Tiere genommen werden.
Bürgerinnen und Bürger sollten ihre Raketen und Knallkörper also nicht in der Nähe von Tieren oder deren Ställen anzünden. Tierbesitzer sollten ihre Hunde und Katzen im Haus lassen, Großtiere sollten in einem Stall untergebracht werden.
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Kreis Unna. Alle Geschäftsstellen des Jobcenters Kreis Unna bleiben Heiligabend, 24. Dezember 2014, und Silvester, 31. Dezember 2014, kreisweit geschlossen. Zudem gelten folgende weitere Regelungen im Rahmen der Öffnungszeiten zwischen den Feiertagen:
- Die Werner Geschäftsstelle bleibt vom 29. Dezember 2014 bis einschließlich 02. Januar 2015 geschlossen. In dringenden Notfällen können Kunden an diesen Tagen in der Geschäftsstelle Bergkamen, Louise-Schröder-Straße 12 in Bergkamen, vorsprechen.
- Trotz der Schließung des Amtshauses Selm-Bork ist die Geschäftsstelle Selm des Jobcenters Kreis Unna am 22. und 23. Dezember sowie vom 29. Dezember 2014 bis einschließlich 02. Januar 2015 geöffnet.
In allen anderen Geschäftsstellen gelten die regulären Öffnungszeiten. Diese können auch im Internet unter www.jobcenter-kreis-unna.de für jede Kommune abgerufen werden.
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Der Bundestag hat im Gesetzgebungsverfahren zum Zollkodex-Anpassungsgesetz
die populäre 44 Euro Freigrenze für Sachbezüge an Arbeitnehmer bestätigt.
Damit wurde eine Änderungsinitiative des Bundesrats zurückgewiesen. Der
Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) hatte sich als
Sachverständiger in der Anhörung vor dem Finanzausschuss des Bundestages
klar für eine Beibehaltung der bestehenden Regelung ausgesprochen.
Grundsätzlich sind nicht nur der gezahlte Lohn, sondern auch weitere
Zuwendungen des Arbeitgebers steuer- und sozialversicherungspflichtig. Eine
Ausnahme gilt für Sachbezüge. Übersteigt deren Wert nicht die Freigrenze
von 44 Euro pro Monat, bleibt die Zuwendung vollständig abgabenfrei. Viele
Unternehmen nutzen diese Regelung für steuerfreie Aufmerksamkeiten, wie
Einkaufsgutscheine, Jobtickets oder Tankschecks.
Die Länderfinanzminister zielten über den Bundesrat nun auf eine Änderung
dieser Regelung in § 8 Absatz 2 Satz 11 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
So sollten Gutscheine, die auf einen bestimmten Geldbetrag ausgestellt
waren, nicht mehr steuerfrei bleiben. Darüber hinaus sollte auch für übrige
Sachbezüge die Freigrenze auf nur noch 20 Euro verringert werden. Im
Ergebnis wären die meisten Sachzuwendung steuerpflichtig geworden.
Erfreulicherweise hat der Bundestag beide Änderungsvorschläge nicht
angenommen. Dabei wurde auch der Auffassung der Mehrzahl der
Sachverständigen in der Anhörung des Finanzausschusses zum Gesetzentwurf
gefolgt. Unter den Experten positionierte sich neben dem DGB und dem DIHK
auch der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) klar für die
Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Die Steuer- und
Abgabenbelastungen sind in den letzten Jahren weiter gestiegen,
Entlastungen sind hingegen nicht in Sicht. Die von den Ländern vorgesehenen
Steuerverschärfungen hätten gerade Arbeitnehmer mit kleinerem Einkommen
erheblich getroffen“, erläutert NVL-Geschäftsführer Uwe Rauhöft. Der
Verband sprach sich deshalb klar gegen die Vorschläge zu Lasten von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und für die Beibehaltung der bestehenden
Praxis aus.
Die parlamentarische Entscheidung bringt Rechtssicherheit für Unternehmen
und Arbeitnehmer. Nachdem das Zollkodex-Anpassungsgesetz am 19. Dezember
2014 den Bundesrat passiert hat, profitieren Arbeitnehmer weiterhin von der
steuerlichen Regelung, die zudem auch eine Steuervereinfachung für
Arbeitgeber ist. So hatte der Bundesfinanzhof die Anwendung der 44
Euro-Freigrenze auf Warengutscheine, die mit einem Geldwert ausgewiesen
sind, mit mehreren Urteilen aus dem Jahr 2010 zugelassen. Das erleichtert
den Unternehmen die Bewertung der Sachbezüge zum Prüfen der Freigrenze.
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Kamen. Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale an der Kirchstraße 7 ist am Freitag, den 2. Januar 2015 geschlossen.
Am Montag, den 5. Januar 2015, nimmt die Verbraucherzentrale ihre Arbeit wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten auf. Nachzulesen sind diese im Internet unter www.vz-nrw.de/kamen
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Kamen. Einschließlich bis zum 03. Januar können GSW-Kunden noch Ihre Zählerstände einreichen. Danach endet der diesjährige Ablesezeitraum und auch die Teilnahme an den Gewinnspielen ist nicht mehr möglich.
Die GSW verlosen in diesem Jahr unter all denjenigen, die ihren Zählerstand online eingeben, besonders attraktive Preise.
Vor kurzem wurde die GSW-Internetseite von Grund auf modernisiert und somit eine benutzerfreundliche Plattform geschaffen. „Das sogenannte Responsive Design optimiert darüber hinaus die Darstellung der Internetseite auf mobilen Endgeräten. Jeder, der ein Smartphone oder Tablet besitzt, kann somit die Ablesung direkt am Zähler vornehmen und ohne Umwege den Stand an uns übermitteln.“, erklärt der IT-Leiter der GSW, Bernhard Saarbeck. „Wer so ein mobiles Endgerät derzeit noch nicht besitzt, kann mit ein bisschen Glück bei unserem Gewinnspiel eines gewinnen.“
Wer seine Zählerstände noch nicht abgegeben hat und gerne an dem Gewinnspiel teilnehmen möchte, hat dazu noch bis zum 03. Januar 2015 unter www.gsw-kamen.de oder genauer unter www.gsw-kamen.de/zaehlerstandseingabe die Gelegenheit.
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