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Kamen. Am Mittwoch, 28. November, 19.30 Uhr laden VHS und Stadtbücherei wieder ein zu einem unterhaltsamen Bücherabend in den Räumen der Stadtbücherei. Leseratten, die erfahren möchten, was es Neues auf dem Buchmarkt gibt, sind herzlich willkommen zu einem Abend mit Büchern und Texten, die vom Team der Stadtbücherei in gemütlicher Runde präsentiert werden.
Im Mittelpunkt stehen wie gewohnt aktuelle Romane, aber auch Geschenktipps aus dem Sach- und Kinderbuchbereich für das Weihnachtsfest werden den Gästen vorgestellt. Besucher, die eigene Anregungen haben oder einfach nur ihr Lieblingsbuch vorstellen möchten, sind wie immer gern gesehene Gäste. Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt, Dorothea Haupt vom Kamener Teeladen wird eine Auswahl ihrer Wintertees anbieten. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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Urteil - Bundesland muss Verkehrssicherheit auf Autobahn gewährleisten
München. Wenn auf betroffenen Straßen nicht vor Schlaglöchern gewarnt wird, steht Autofahrern, deren Fahrzeuge beschädigt werden, Schadenersatz zu. Das hat das Landgericht Halle am 28. Juni 2012 entschieden (Az: 4 O 774/11). Der Kläger war nachts bei dichtem Verkehr auf der A9 München – Berlin mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h unterwegs. Auf der Autobahn hatte sich aufgrund von sogenanntem „Betonfraß“ ein Schlagloch von 40 mal 60 Zentimeter Größe und über zehn Zentimeter Tiefe gebildet, das gerade auf einer so stark und schnell befahrenen Straße viel Schaden verursachen kann. Aufgrund der Dunkelheit hatte der Autofahrer keine Möglichkeit, das Schlagloch zu erkennen oder ihm auszuweichen.
Obwohl der Zustand der Fahrbahn der Autobahnmeisterei bekannt war, hatte das zuständige Bundesland nach Ansicht des Gerichts nicht genug getan, um die Verkehrssicherheit auf der Autobahn zu gewährleisten. Autofahrer müssen durch ein Warnschild auf die „Unebene Fahrbahn“ aufmerksam gemacht werden, bis Maßnahmen zur Straßensanierung unternommen werden. Somit hat das Bundesland seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und muss den entstandenen Schaden ersetzen. Der ADAC begrüßt die Entscheidung des Gerichts, da gerade auf Autobahnen eine einwandfreie Fahrbahn Voraussetzung sein sollte.
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Kamen. Fast jeder weiß, was ein Cocktail ist. Aber wer weiß schon, warum der Cocktail Cocktail heißt?
Das englische Wort Cocktail heißt übersetzt Hahnenschwanz. Der Name für die Mixgetränke geht auf die Hahnenkämpfe zurück, die in Nordamerika des 18. und 19. Jahrhunderts ausgetragen wurden. Damals war es üblich, dass der Besitzer des Gewinner-Hahns nach dem Hahnenkampf dem toten Verlierer-Hahn die bunten Schwanzfedern ausriss und als Trophäe erhielt. Auf den Sieg wurde anschließend mit Mixdrinks und dem Trinkspruch „On the cock’s tail!“ angestoßen. So blutrünstig wird es bei der „Cocktail-Nacht Kamen“ aber nicht werden.
Am Samstag, 08. Dezember 2012 ist es von 19-2 Uhr endlich wieder soweit!
Kamen lädt Cocktail-Fans und Nachtschwärmer zur bereits „5. Cocktail-Nacht Kamen“ ein. Erkunden Sie acht handverlesene und angesagte Lokale der Innenstadt und lernen Sie die bunte Vielfalt der Cocktails kennen! In jeder einzelnen Bar erhalten Sie nicht nur Einblicke in die große Kunst des richtigen Cocktail-Mixens, sondern bekommen mit einem Ticket sogar insgesamt 6 unterschiedliche Cocktails gratis! Die Veranstaltung ist wie geschaffen, um gemeinsam mit Bekannten und Freunden eine Tour von Lokal zu Lokal zu unternehmen und unterwegs nicht nur leckere Cocktails zu genießen, sondern auch nette Gespräche zu führen und interessante Leute zu treffen. An der Theke kann man den „Barkeepern” beim Mixen über die Schulter schauen und sich interessante Anregungen für die eigene kleine Cocktail-Party holen. Schließlich sind die Zutaten und die Mischung nicht einfach nur ein Handwerk, sondern zuweilen sogar eine richtige Kunst.
Was kostet die Cocktail-Nacht?
Weniger als man denkt! Die Tickets gibt es im Vorverkauf für nur 14 EUR bei allen teilnehmenden Lokalen. An der Abendkasse kostet das Ticket 16 EUR.
Na wenn das kein guter Grund ist, sich auf die Kneip(p)tour der ganz besonderen Art zu begeben.
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Kamen. Zwischen Donnerstagmorgen (22.11.2012) und Sonntagmorgen (25.11.2012) brachen unbekannte Täter eine Lagerhalle einer Baufirma an der Westenmauer auf. Sie entwendeten mehrere Baumaschinen aus dem Objekt. Hinweise bitte an die Polizei in Kamen unter der Rufnummer 02307 921 3220 oder 921 0.
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Kinder- und Jugendchor der Stadt Kamen führt Musical für Grundschüler auf.
Kamen. Am kommenden Freitag, den 30. November 2012, führt der Kinder- und Jugendchor der Stadt Kamen das Kindermusical „Tuishi Pamoja“ erneut in der Kamener Konzertaula auf. Dieses Mal werden im Publikum 485 Dritt- und Viertklässler der Kamener Grundschulen sitzen. Unsere Nachwuchssänger freuen sich schon seit langem darauf, das Musical vor ihren Freundinnen und Freunden aus der Schule aufzuführen. Auch der Tag schulfrei zauberte ihnen ein Lächeln auf das Gesicht.
Das Musical erzählt eine Geschichte über Vorurteile, Freundschaft und Toleranz. Giraffen und Zebras leben nebeneinander, mögen sich aber nicht. Ein Angriff der Löwen bringt die Herden zusammen, worüber sich die pfiffigen Erdmännchen freuen. Am Ende des Stückes sind die einst verfeindeten Herden Freunde geworden.
In den Schulen spielt das Thema Toleranz bzw. fehlende Toleranz immer wieder eine große Rolle. Der Kinder- und Jugendchor der Stadt Kamen lud die Grundschüler ein, um bereits den „Kleinen“ zu zeigen, wie toll Freundschaft sein kann. Mit Gesang und Tanz wird den Grundschülern am Freitag auf eine musikalische Art ein doch etwas ernsteres Thema näher gebracht. „Tuishi Pamoja“: Wir wollen zusammen leben.
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Schlager der 50er von Catarina Valente bis Heinz Erhard
Kamen. Die liebevoll gemachte Revue der 50er Jahre mit den größten Hits dieser Zeit. Mit den Schlagern von Caterina Valente, Peter Alexander, Hazy Osterwald, Freddy Quinn, Conny Froebes und Chris Howland u. v. a. bringen „Die Sweethearts“ die 50er Jahre zurück auf die Bühnen der Republik. Begleitet von charmanten Conferencen, witzig moderierten Überleitungen und natürlich den berühmtesten Sketchen und Szenen a ´la Heinz Erhardt und Loriot entführen „Die Sweethearts“ ihr Publikum schnell in die Wirtschaftswunderzeit der 50er Jahre. Nostalgie pur.
Hoch musikalisch im Trio (Kontrabass, Gitarre, Percussion, 3 x Satzgesang) zeigt das Ensemble auch modisch die Errungenschaften dieser einzigartigen Zeit und mit diversen gespielten TV Werbeparodien (HB Männchen, Overstolz, Aurora u. a.) schwelgt das Publikum in Freddy Quinn` s Erkenntnis:
„So schön, schön war die Zeit…..“
Das ideale Weihnachtsgeschenk für alle Generationen.
Veranstaltungstipp: Sonntag, 06.01.2013 um 15.00 Uhr
Stadthalle Kamen, Rathausplatz
Eintritt 14,50 € zzgl. VVK Gebühr / Tageskasse 18,- €
Karten bei:
Stadtsparkasse Filialen Kamen/ Methler/ Heeren
Und unter Tickethotline: 02307 279 013
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Kamen. Wer sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandelt, muss keine höheren Konto-führungsentgelte zahlen – so hat der Bundesgerichtshof (Urteile vom 13.11.2012 - XI ZR 145/12 und XI ZR 500/11) jetzt entschieden. Damit haben die Richter dem von einigen Banken und Sparkassen verlangten „Top-Zuschlag“ für dieses Konto die rote Karte gezeigt. Für das im Juli 2010 eingeführte Kontomodell mit dem unbürokratischen Schutz bei Pfändungen hatten manche Geldinstitute einen Mehrbetrag zwischen 2 und 15 Euro monatlich für Kontoführung, Überweisungen oder Lastschriften berechnet. „Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs können P-Konto-Inhaber bereits gezahlte überhöhte Entgelte zurückfordern“, so Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen. In der Beratungsstelle gibt es einen Musterbrief, der auch unter www.vz-nrw.de/p-konto-erstattung abgerufen werden kann.
Um Ansprüche zu untermauern, sollte durch Kontoauszüge dokumentiert werden, dass das Geldinstitut nach der Umwandlung eines normalen Girokontos in ein P-Konto höhere Entgelte in Rechnung gestellt hat. Ausreichend ist es, wenn ein Kontoauszug vor und einer nach der Anhebung dem Rückforderungsschreiben an Bank oder Sparkasse beigelegt wird. In der Verbraucherzentrale in Kamen gibt es auch Beratung und Unterstützung, falls es Probleme bei der Erstattung gibt.
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Bonn. Der Deutsche Tierschutzbund rät von einem Tier als Weihnachtsgeschenk ab. Ein niedlicher Welpe oder ein kleines Kätzchen sorgen am Weihnachtsabend zwar oft für große Kinderaugen, aber was als Tierliebe beginnt, endet schnell im Tierheim. Auch unüberlegt angeschaffte Meerschweinchen, Kaninchen oder Wellensittiche werden oft nach erster Euphorie abgegeben. Spontane Urlaubspläne, unerwartete Kosten oder einfach die bis dahin unbekannten Anforderungen an eine artgerechte Haltung der Tiere lassen die Freude über den neuen Spielkameraden schnell vergehen. Der Verband empfiehlt stattdessen eine gründliche und vor allem gemeinsame Vorbereitung auf ein mögliches neues „Familienmitglied". Bei einem Besuch im Tierheim können Interessierte zum Beispiel mögliche Fragen klären und die dortigen Tiere erst einmal kennen lernen.
„Die Entscheidung für ein Tier sollte nicht spontan und aus einer Laune heraus getroffen werden. Denn leider werden viele der ‚tierischen Überraschungsgeschenke‘ nach kurzer Zeit wieder in den Tierheimen abgegeben", so Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Es gibt viele Punkte, die vor dem Tierkauf zu überdenken sind. Gerade in der Hektik der Vorweihnachtszeit bleibt dazu keine Zeit. Und der Trubel der Feiertage ist ohnehin nicht der geeignete Zeitpunkt, ein Tier in aller Ruhe an seine neue Umgebung zu gewöhnen", so Schröder weiter.
Der Deutsche Tierschutzbund rät dazu, sich vor dem Kauf eines Tieres gründlich über dessen Verhaltensweisen und Bedürfnisse sowie die speziellen Anforderungen an eine artgerechte Haltung zu informieren. Wenn man sich dann gemeinsam für ein Haustier entschieden hat, sollte der erste Gang ins Tierheim führen: Nicht nur Hunde und Katzen, sondern auch Vögel, Kaninchen sowie Kleinnager (wie Meerschweinchen, Ratten, Mäuse) warten dort auf ein neues Zuhause. Zudem stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für intensive Beratungsgespräche zur Verfügung.
Wer zu Weihnachten trotzdem etwas „tierisches" verschenken möchte, sollte auf gute Ratgeberlektüre zur artgerechten Tierhaltung oder auf geeignetes Heimtierzubehör zurückgreifen.
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Neustadt. Fallen während des Studiums oder einer anderen Fortbildung Kosten für die
Unterkunft am Studienort an, können diese jetzt in der Steuererklärung in
voller Höhe angesetzt werden. Der Bundesfinanzhof hat mit einem Urteil vom
19.9.2012 (Az. VI R 78/10) entschieden, dass die Unterkunftskosten
abzugsfähig sind, wenn der Studienort nicht der Lebensmittelpunkt des
Studenten ist.
Bisher erkannten die Finanzämter Übernachtungskosten nur an, wenn eine
doppelte Haushaltsführung vorlag. Diese haben Studenten jedoch nicht, wenn
sie noch bei den Eltern wohnen und keine eigene Wohnung haben. Nunmehr
können auch sie die Kosten für eine vorübergehende Unterkunft am Studienort
geltend machen: für eine Wohngemeinschaft, ein Zimmer zur Untermiete oder
ähnliches.
Damit das Finanzamt die Kosten für die Unterkunft auch anerkennt, sollten
Studenten nachweisen können, dass sich der Lebensmittelpunkt nicht am
Studienort befindet, sondern am bisherigen Wohnort verbleibt, erläutert Uwe
Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. (NVL). Der
Lebensmittelpunkt ist der Ort, zu dem engere persönliche Beziehungen
bestehen, weil zum Beispiel dort mit Freunden, Verwandten oder in Vereinen
die Freizeit verbracht wird.
Wichtig ist, dass der Lebensmittelpunkt mindestens zwei Mal im Monat
aufgesucht wird. Von dem neuen Urteil profitieren deshalb Studenten, die am
Studienort wohnen und regelmäßig nach Hause fahren. Neben den
Unterkunftskosten und weiteren Studienkosten zählen auch die Fahrtkosten
als Werbungskosten. Diese sind jedoch nach einem weiteren BFH-Urteil nicht
mit der Entfernungspauschale, sondern in Höhe der tatsächlichen Kosten zu
berücksichtigen. Wer mit dem eigenen PKW fährt, kann pauschal 30 Cent pro
gefahrenen Kilometer abziehen. Für die ersten drei Monate kommen noch die
Verpflegungsmehraufwendungen dazu.
Studenten, die während des Studiums keine weiteren Einnahmen haben, können
für die Werbungskosten einen „Antrag auf Verlustfeststellung“ einreichen.
Diese Verluste können beispielsweise mit dem Beginn der Berufstätigkeit die
Steuerlast mindern. Derzeit berücksichtigen die Finanzämter die
Aufwendungen jedoch nur dann als Werbungskosten, wenn bereits eine erste
Ausbildung abgeschlossen wurde. Damit kommen sowohl Studenten im
Zweitstudium wie dem Masterstudiengang in den Vorteil des
Werbungskostenabzugs als auch andere Studenten, die bereits einen
Berufsabschluss haben. Das kann beispielsweise auch ein
Rettungssanitäterabschluss während des Zivildienstes sein.
Ob auch die Kosten eines Erststudiums ohne vorherigen Abschluss abgezogen
werden können, muss der Bundesfinanzhof noch in mehreren Verfahren
entscheiden (Az. VIII R 49/11). Wer sich für den Fall einer positiven
Entscheidung den Abzug offen halten will, kann auch in diesen Fällen einen
Antrag auf Verlustfeststellung einreichen. Lehnt das Finanzamt den Antrag
ab, kann auf Grund des anhängigen Verfahrens Einspruch eingelegt und Ruhen
des Verfahrens beantragt werden.
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