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von Christoph Volkmer
Kamen. Seit Ende Januar 2012 gab es mit Auto oder Bus kein Durchkommen mehr - jetzt ist die Bahnhofstraße wieder komplett befahrbar. Vorbei also die Zeit, in denen schwere Baufahrzeuge hier den Ton angaben und das optische Bild prägten. Nachdem an der Kreuzung zur Koppelstraße schon vor länger Zeit die Ampel-Anlagen einem Kreisverkehr und Zebrasteifen gewichen sind, ist nun auch der Bereich zwischen Sesekedamm und Bahnhofstraße stark verändert worden. Auch hier wird der Verkehrsfluss ab sofort mit seinem Kreisel geregelt. Insgesamt stolze 317 Tage war die Bahnhofstraße im Bereich zwischen Sesekedamm und Koppelstraße gesperrt. Das ist sie ab sofort übrigens für schwere Lastwagen, für die auf der "neuen Piste" ein Durchfahrtverbot gilt. Fußgänger sollen künftig von den breiteren Bürgersteigen profitieren. Dazu sollen die Eichen am Straßenrand nicht nur gut aussehen und für eine schönere Atmosphäre sorgen, sondern im Sommer auch Schatten spenden.
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Kamen. Der Kamener Autor und bildende Künstler Gerd Puls, der vom 22.11.2012 bis zum 12.12.2012 Farbzeichnungen in den Räumen der Städtischen Sparkasse zeigt, liest am Dienstag, 11.Dezember, 19.30 Uhr, in der Stadtbücherei aus seinen Büchern unter anderem ‚irdische‘ Weihnachtserzählungen und ‚himmlische‘ Liebesgedichte.
Gerd Puls wurde 1949 in Kamen geboren, wo er auch heute noch mit seiner Familie lebt. Er war lange Jahre als Grundschullehrer und Schulleiter in Kamen und Menden beschäftigt, bevor er zum Schuljahr 2011/2012 in den Ruhestand ging. Gerd Puls veröffentlichte zahlreiche Erzählungen und Gedichte. Neben seinem literarischen Schaffen hat er sich auch als bildender Künstler einen Namen gemacht.
Der Eintritt zu der Lesung ist frei.
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Kamen. Ein Besuch des Musicals „Starlight Express“ nach Bochum bietet der Stadtseniorenring im kommenden Jahr, am 06. März 2013 an. Interessierte können sich im Büro des Seniorenbeauftragten Markus Fallenberg bzw. bei Anette Held, Tel. 148-1402, anmelden. Es gibt noch einige freie Teilnehmerplätze.
„Starlight Express“ zählt zu den erfolgreichsten Musicals der Welt. Im Preis von 104 Euro sind die Bus-fahrt ab/bis Kamen enthalten sowie eine Eintrittskarte der Preiskategorie 2 .Die Abfahrt ist für 16.30 Uhr beabsichtigt. Voraussichtliche Rückkehr in Kamen ca. 22 Uhr.
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Lebensversicherungen: Gesetzesänderung kann Tausende Euro kosten – Vorzeitiger Ausstieg lohnt fast nie
Kamen. Wer eine Police einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung in der Schublade hat, muss sich auf Einschnitte bei der Versicherungssumme einstellen: Am 21. Dezember 2012 tritt eine Neuregelung für die Beteiligung an den Bewertungsreserven in Kraft. Während Versicherte bei Vertragsende bislang an diesen Buchgewinnen zu 50 Prozent beteiligt werden mussten, können Versicherer diese zukünftig zum Teil für den Aufbau einer Sicherheitsreserve einbehalten. Das bedeutet dann für Versicherte bei der Auszahlung ein Minus von bis zu einigen Tausend Euro. „Auch wenn das neue Gesetz für viele Versicherte Nachteile bringt, sollte man auf keinen Fall in Torschlusspanik verfallen und vorschnell aus dem Vertrag aussteigen“, rät Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen. Die folgende Checkliste hilft bei der Entscheidungsfindung:
• Vorsicht Kündigungsfrist: Auch wenn der Versicherungsvertrag noch vor dem 21. Dezember 2012 gekündigt wird, können die Fallstricke des neuen Gesetzes in den meisten Fällen gar nicht umgangen werden. Denn aus Lebensversicherungen kann man oft nur zum Ende der Versicherungsperiode mit einer Frist aussteigen. Deshalb sollte zunächst in den Vertragsbedingungen geprüft werden, welche Regelung für den eigenen Vertrag gilt. In den meisten Fällen gibt es auch angesichts der neuen gesetzlichen Regelung überhaupt keinen Handlungsbedarf, weil eine wirksame Kündigung vor dem 21. Dezember 2012 gar nicht möglich ist.
• Vor- und Nachteile abwägen: Selbst für den Fall, dass eine Kündigung vor dem 21. Dezember 2012 wirksam werden könnte, bedeutet dies nicht automatisch, dass sie auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Zwar würden auf der einen Seite die Bewertungsreserven nach altem Recht noch zu Buche schlagen, auf der anderen Seite müssen zu erwartende finanzielle Nachteile eines vorzeitigen Ausstiegs gegengerechnet werden. So geht dann zum Beispiel der Schlussüberschuss für die ursprünglich vereinbarte Laufzeit verloren. Und bei Lebensversicherungsverträgen, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen worden sind, wird das Steuerprivileg, dass deren Auszahlung nach einer Laufzeit von zwölf Jahren steuerfrei ist, bei einer Kündigung aus der Hand gegeben.
Wer im Einzelfall Rat und Hilfe sucht, findet bei der anbieterunabhängigen Versicherungsberatung der Verbraucherzentrale NRW Unterstützung. Terminvereinbarung unter Telefon Nr. 79999
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Kamen. Neun Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr Kamen sowie zwei Mitarbeiter der Werkfeuerwehr 3M konnten in der vergangenen Woche den Atemschutz-Geräteträger-Lehrgang mit einer
Prüfung erfolgreich abschließen.
Vorausgegangen war eine arbeitsmedizinische Untersuchung, bei der die körperliche Tauglichkeit festgestellt wurde sowie eine 30 Stunden umfassende theoretische und praktische
Ausbildung. Im Rahmen dieser Ausbildung wurden den Lehrgangsteilnehmern insbesondere die taktischen Grundsätze beim Einsatz von Atemschutzgeräten vermittelt. Weiterer
Schwerpunkt waren die Wirkungsweisen gängiger Atemgifte. Die Kameraden können nun bei realen Bränden oder anderen Schadenslagen, die mit der Freisetzung von Atemgiften einhergehen, eingesetzt werden.
Ein solcher Lehrgang mit der Ausbildung zum Atemschutz-Geräteträger findet jedes Jahr statt. Diese Ausbildung ist für die Schlagkraft der Feuerwehr von elementarer Bedeutung; damit soll erreicht werden, dass stets in ausreichendem Maße Personal zur Verfügung steht, das unter Atemschutz eingesetzt werden kann.
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Kamen. Seit nunmehr 8 Jahren wird beim TVG Kaiserau die Jugendarbeit mit Blick auf den leistungsorientierten Handball betrieben und nach den bisherigen Erfolgen der Mannschaften (Pokalsieger, Bezirksmeister, Westfalenmeister, Teilnahme Deutsche Meisterschaft), zahlt sich dies nun auch für unsere Spielerinnen aus. Bereits im letzten Jahr schafften mit Dana Centini und Gordana Mitrovic gleich zwei Spielerinnen den Sprung in die Jugendnationalmannschaft des DHB. Nachdem dann folgenden Weggang von Gordana Mitrovic (HC Leipzig) verblieb zunächst Dana Centini als alleinige Jugendnationalspielerin des TVG. Mit der Kamener Schülerin Jenny Fastnacht hat in diesem Monat eine weitere heimische Spielerin des TVG den Sprung in den Kader der DHB Jugendnationalmannschaft geschafft. Neben Dana Centini kann der TVG nunmehr erneut stolz auf zwei aktuelle Nationalspielerinnen sein. Somit ist der TVG Kaiserau für Westfalen neben Bayer Leverkusen (4), BvB (1) und Blomberg (1) auch bundesweit sehr gut aufgestellt! Und weitere Talente des TVG stehen bereits in den Startlöchern.
Leider fehlt es der Handballabteilung des TVG Kaiserau noch an zusätzlichen Unterstützern und Sponsoren, denn Jugendarbeit auf diesem hohen Niveau kostet nicht nur viel Zeit sondern auch Geld. Mit Blick auf die im nächsten Jahr durch den DHB eingeführte Jugend Bundesliga, wird der TVG, der für die Bundesliga bereits gemeldet hat, weiter an Qualität gewinnen und sicherlich weitere Talente nach Methler ziehen. „Für die anstehenden Aufgaben würden wir uns sehr über weiteren Zuspruch und Unterstützung sehr freuen, denn was die Mädels hier leisten und bereit sind zu geben, ist äußerst beeindruckend! Ich denke, Bundesligahandball in Kamen ist eine tolle Sache und vielleicht können wir mit dem vorhandenen Potential auch im Damenbereich in der Zukunft oben mal anklopfen.“
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Neustadt. Wie nicht anders zu erwarten, beschert der Gesetzgeber auch für das neue
Jahr eine Reihe von Steueränderungen. Um den Überblick über wichtige
Neuerungen zu behalten, erläutert der Neue Verband der
Lohnsteuerhilfevereine e.V., was sich beispielsweise für Arbeitnehmer,
Rentner und Wehrdienstleistende ändert. Einige Änderungen haben jedoch noch
nicht alle parlamentarischen Hürden genommen.
Die elektronische Lohnsteuerkarte
Das neue elektronische Verfahren wird 2013 zum 1. Januar an den Start
gehen. Da die Einführung schrittweise erfolgt und die Arbeitgeber dafür das
ganze Jahr Zeit haben, müssen Arbeitnehmer im neuen Jahr besonders
aufpassen. Anders als in den Vorjahren sind Freibeträge und die
Steuerklassenkombination IV mit Faktor neu zu beantragen.
Abzug von Rentenversicherungsbeiträgen
Wie im Alterseinkünftegesetz festgeschrieben erhöht sich auch 2013 der
Steuervorteil für die Altersvorsorge. Von dem Arbeitnehmeranteil können
dann 52 Prozent steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet eine
Entlastung von 22 Euro bei einem Jahresbruttolohn von 30.000 Euro.
Ebenfalls angehoben wird der Abzugsbetrag für Beiträge in eine private
Altersvorsorge in Form sogenannter Rürup-Verträge. Der abziehbare Anteil
steigt auf 76 Prozent.
Sozialversicherungsbeiträge
Die Rentenversicherung senkt die Beitragssätze 2013 auf 18,9 Prozent. Der
Beitragsanteil für die Krankenkasse bleibt für den Arbeitnehmer bei 8,2
Prozent bestehen. Auch der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung bleibt
mit je 1,5 Prozent für Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverändert. Leicht
angehoben werden die Pflegeversicherungsbeiträge um 0,25 Prozentpunkte
gegenüber dem Vorjahr. Unterm Strich bleibt aber immer noch mehr in der
Lohntüte als bisher. Bei einem Bruttolohn von 3.000 Euro sinkt die
monatliche Beitragslast um 9 Euro.
Steuerpflichtiger Teil bei Renten und Pensionen steigt
Der steuerfreie Anteil verringert sich auf 34 Prozent für alle, die 2013 in
Rente gehen. Wer bereits im Jahr 2005 Rentner war, erhielt noch 50 Prozent
steuerfrei. Der aus der Jahresrente 2005 errechnete Freibetrag ist
festgeschrieben und wird lebenslang berücksichtigt. Alle, die 2013 erstmals
eine Pension beziehen, erhalten 12,8 Prozent ihrer Pension und bis zu 1.248
Euro weniger Versorgungsfreibetrag als der Einstiegs-Jahrgang 2005. Für
diesen bleibt noch 40 Prozent der Bezüge und bis zu 3.900 Euro steuerfrei.
Altersentlastungsbetrag sinkt
Für alle Einkünfte, außer Renten und Pensionen, erhalten Steuerpflichtige,
die im Steuerjahr 65 Jahre oder älter sind, einen Altersentlastungsbetrag.
Für den Jahrgang, der den Freibetrag 2013 erstmals erhält, bleiben nur noch
28,8 Prozent der Einkünfte, höchstens 1.292 Euro steuerfrei. Wer bereits
2005 65 Jahre oder älter war, erhält noch bis zu 1.900 Euro
Altersentlastungsbetrag.
Berechnung des Elterngeldes ändert sich
Für Kinder, die ab dem nächsten Jahr geboren werden, ändert sich die
Berechnung des Elterngeldes. Anders als bisher werden nicht die
tatsächlichen Abzüge aus den Gehaltsabrechnungen zugrunde gelegt. Für den
Lohnsteuerabzug wird die Steuerklasse herangezogen, die im zwölfmonatigen
Berechnungszeitraum überwiegend vorlag.
Anhebung der Verdienstgrenze bei Minijobs
Für Minijobs steigt die Verdienstgrenze ab dem neuen Jahr auf 450 Euro. Die
Arbeitgeberpauschalen bleiben unverändert bei 13 Prozent
Krankenversicherung, 15 Prozent Rentenversicherung und 2 Prozent pauschale
Lohnsteuer bestehen.
Übergangszeit zwischen Ausbildung und Bundesfreiwilligendienst
Wer Bundesfreiwilligendienst leistet, hat Anspruch auf Kindergeld. Nicht
selten entsteht nach Beendigung des Abiturs, der Schule oder dem Studium
eine zeitliche Lücke, bis der Dienst beginnt. Für diese Fälle soll während
einer viermonatigen Übergangszeit das Kindergeld weiter gezahlt werden,
sofern die Altergrenze nicht überschritten ist.
Sachbezug für Firmenwagen
Arbeitnehmer, die den Dienstwagen privat mitbenutzen dürfen, müssen dafür 1
Prozent vom Bruttolistenpreis für das Fahrzeug der Lohnsteuer unterwerfen.
Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge soll ab 2013 die Besteuerung begünstigt
werden. Aus dem Bruttolistenpreis werden die Kosten für die Batterie
herausgerechnet und so die Berechnungsgrundlage für den steuerpflichtigen
Sachbezug verringert.
Versicherungsbeiträge für Erwerbsunfähigkeit- und
Risikolebensversicherungen
Der Höchstbetrag für Versicherungsbeiträge, die der Altersvorsorge dienen,
soll für das neue Jahr von 20.000 Euro auf 24.000 Euro angehoben werden.
Außerdem plant der Gesetzgeber, die Beiträge für Erwerbsunfähigkeits- und
Risikolebensversicherungen ebenfalls in den Katalog der
Altersvorsorgeaufwendungen aufzunehmen. Bisher waren nur die Beiträge zur
gesetzlichen Rentenversicherung und für Basis-Rentenverträge der privaten
Altersvorsorge begünstigt und bis zu dem Höchstbetrag abzugsfähig. Der
Gesetzentwurf ist jedoch noch nicht verabschiedet.
Pauschalen für ehrenamtliche Mitarbeiter
Ebenfalls noch nicht vom Gesetzgeber verabschiedet ist die Anhebung der
steuerfreien Übungsleiterpauschale. Der Betrag soll sich ab 2013 auf 2.400
Euro erhöhen. Bisher können nebenberufliche Trainer, Ausbilder oder
Betreuer 2.100 Euro als steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten.
Erhöhter Grundfreibetrag
Geplant ist auch, für alle Steuerpflichtigen den steuerfreien
Grundfreibetrag um 126 Euro auf 8.130 Euro anzuheben. Für Verheiratete gilt
der doppelte Betrag. Außerdem soll für Einkommen über dem Grundfreibetrag
der Tarifverlauf abgesenkt werden, sodass bei gleichem Einkommen weniger
Steuern fällig werden.
Bundesfreiwilligendienst, freiwilliger Wehrdienst und Reservistenausbildung
Steuerliche Entlastungen sollen für Bundesfreiwilligendienst-,
Wehrdienstleistende und Reservisten gesetzlich festgelegt werden. Ein
Bundesfreiwilligendienstleistender erhält neben dem Taschengeld häufig auch
freie Unterkunft und Verpflegung. Diese geldwerten Sachleistungen sind
steuerpflichtig. Nur das Taschengeld soll ab 2013 steuerfrei gestellt
werden. Das soll auch für Geldbezüge bei anderen Diensten gelten, für die
auch Kindergeld gewährt werden kann, beispielsweise beim freiwilligen
sozialen oder ökologischen Jahr. Für freiwillig Wehrdienstleistende sind
nur bestimmte Teile der Bezüge steuerpflichtig. Der Wehrsold soll
steuerfrei gestellt werden. Bezüge für Reservisten sollen vollständig
steuerfrei bleiben.
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Kamen. Bislang Unbekannte hebelten die Wohnungstür eines Mehrfamilienhauses auf der Mittelstraße in Kamen-Heeren am Freitag (07.12.2012), in der Zeit zwischen 12.00 und 15.10 Uhr, auf und entwendeten aus der Wohnung eine Geldkassette, Schmuck und Bargeld.
Relevante Hinweise erbittet die Polizei Kamen unter 02307-921-3220 oder 921-0.
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Kamen-Methler. Auch in diesem Jahr sind die Dorfjungs und Mädels wieder auf dem Weihnachtsmarkt in Methler am Samstag 15.12.12 und Sonntag 16.12.12, mit ihrem Glühweinstand vertreten. In diesem Jahr findet dieser an der kath. Kirche der Pfarrgemeinde St. Marien Kaiserau Robert-Koch-Straße satt. Wie auch in den Jahren zuvor dreht sich am Stand der Dorfjungs alles um den leckeren Gløgg (Glühwein nach Dänischem Rezept). Natürlich steht der klassische Glühwein, Kakao, heiße Milch mit und ohne Schuss sowie der süffige Bratappel auch wieder auf der Angebotstafel! Weiterhin verwöhnen die Dorfjungs ihre Gäste mit leckerem selbst gefertigtem kostenlosem Gebäck als Zugabe zu den Getränkespezialitäten! Für die, die es lieber etwas herber mögen, halten die Dorfjungs wie immer ein kühles Bier bereit! Ein Besuch lohnt sich in jeder Hinsicht!
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