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Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. (NVL) empfiehlt
Steuerpflichtigen, in jedem Fall die „sonstigen Vorsorgeaufwendungen“ in
die Einkommensteuererklärung einzutragen. Dies gilt erst Recht im Hinblick
auf eine kürzliche Vereinfachung seitens der Finanzverwaltung.
Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören beispielsweise Beiträge zur
gesetzlichen Arbeitslosenversicherung, gegen Erwerbs- und
Berufsunfähigkeit, zur Unfallversicherung, zu Haftpflichtversicherungen
oder zu Risikolebensversicherungen. Mit umfasst sind ebenfalls
Krankenversicherungsbeiträge für so genannte Wahlleistungen, zum Beispiel
für Krankentagegeld oder eine Chefarztbehandlung.
Diese Kosten wirken sich bei Arbeitnehmern bisher nur dann steuermindernd
aus, wenn die Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung
im Jahr 1.900 Euro nicht überschreiten. Bei Steuerpflichtigen ohne Zuschuss
zur Krankenversicherung durch den Arbeitgeber, zum Beispiel bei
Selbständigen, sind es 2.800 Euro. Sind bereits die
Krankenversicherungsbeiträge höher als 1.900 oder 2.800 Euro, bleiben
Aufwendungen für weitere Versicherungen in der Einkommensteuer außen vor.
Gegen diese Benachteiligung ist jetzt ein Klageverfahren vor dem
Bundesfinanzhof anhängig (Az. X R 5/13). Wer von einem positiven Urteil
profitieren will, sollte am besten bereits jetzt alle sonstigen
Vorsorgeaufwendungen in die Einkommensteuererklärung aufnehmen. Dann liegen
die entsprechenden Daten bereits beim Finanzamt vor und die Finanzbeamten
können den Steuerbescheid problemlos ändern.
Die Anwendung eines positiven Urteils ist fortan besonders einfach: Das
Bundesfinanzministerium hat angewiesen, Einkommensteuerbescheide im Punkt
„sonstige Vorsorgeaufwendungen“ nur vorläufig zu veranlagen (BMF-Schreiben
vom 16. Juli 2013). Damit müssen Steuerpflichtige keine Einsprüche mehr
einlegen, um diese Kosten berücksichtigen zu lassen.
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Noch vor ein paar Wochen klopften Vertreter aller politischen Parteien in NRW den zahlreichen ehrenamtlichen Hochwasserhelfern mächtig auf die Schultern. Zahlreiche Helferinnen und Helfer haben bei den Hochwassereinsätzen vorbildliche Arbeit geleistet, einen außerordentlichen Einsatz gezeigt und damit verdeutlicht: Im Katastrophenfall verfügen wir in NRW noch über ein schlagkräftiges Hilfeleistungssystem.
Wenn es um den Erhalt des weitgehend auf ehrenamtlichen Engagements fußenden Zivil- und Katastrophenschutzes geht, zeigen sich die Vertreter der NRW-Landesregierung allerdings eher zugeknöpft. „Um den Bevölkerungsschutz dauerhaft sicherstellen zu können, benötigen die Ehrenamtlichen in der Gefahrenabwehr Übungen, Aus-, Fort- und Weiterbildung. Da aber immer mehr Kommunen in NRW sich auf den Weg machen, die Erbringung rettungsdienstlicher Leistungen auszuschreiben oder in die eigenen Hände zu übernehmen, ist das in NRW bewährte System gefährdet. Hierbei leistet ein Erlass aus dem Jahre 2010 aus dem Landesgesundheitsministerium ganze Arbeit – und deshalb gehört dieser Erlass schleunigst ausgesetzt. Die Kommunen und die Rettungsdienste benötigen dringend Rechtssicherheit.“, so Ina Scharrenbach MdL, Stellvertretende Landesvorsitzende der Frauen-Union NRW.
Zahlreiche Kommunen – insbesondere im ländlichen Raum – haben ihren Rettungsdienst über Hilfsorganisationen im Zusammenspiel von Haupt- und Ehrenamtlichen organisiert. Infolge von Anbieterwechseln oder Kommunalisierungen sind bereits für viele Ehrenamtliche die Übungsmöglichkeiten im Zivil- und Katastrophenschutz weggefallen.
Die Frauen-Union NRW sieht sich in ihrer Forderung durch aktuelle Entwicklungen auf europäischer Ebene bestärkt: Die neuen Regelungen des europäischen Vergaberechts betonen die Einheit von Zivil- und Katastrophenschutz und Gefahrenabwehr und erkennen die besondere Rolle von gemeinnützigen Organisationen auf dem Gebiet der Notfalldienste an. „Umso unverständlicher ist es, dass Ministerin Barbara Steffens (Bündnis `90/Die Grünen) ihren Erlass nicht endlich aussetzt und den kommunal Verantwortlichen endlich Rechtssicherheit gibt. Man kann fast den Eindruck gewinnen, dass das ehrenamtliche System der Ministerin ein Dorn im Auge ist. Die Bereichsausnahme für den Rettungsdienst gehört ins NRW-Gesetz, zur Sicherung der Strukturen und des Bevölkerungsschutzes.“, so Scharrenbach MdL weiter.
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Kamen. Wie die Polizei am 30.07.2013 berichtete, wurden bei einem Einbruch in den Freibadkiosk Bargeld und Zigaretten erbeutet. Die Kriminalpolizei konnte als Tatverdächtige fünf Jugendliche im Alter von 16 bis 19 Jahren aus Kamen und Unna ermitteln. Bei anschließend durchgeführten Wohnungsdurchsuchungen konnte ein Großteil der Beute wieder aufgefunden werden.
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Kamen. In Minikamen wird Umweltschutz groß geschrieben... neben Müll sammeln im Umfeld des Freizeitzentrums und Müllvermeidung durch den Einsatz von Mehrweggeschirr, ist auch die Kamener Umweltberatung wieder mit einem Aktionsstand dabei sein.
Zum 6. Mal in den letzten sieben Jahren thematisiert die Verbraucherzentrale Umweltschutz bei Mini-Verbrauchern. Umweltberaterin Jutta Eickelpasch bietet dort eine Elektroschrott-Werkstatt an, in der alte Elektronikteile 'recycelt' und von den Kindern zu alternativen Schmuckstücken verarbeitet werden. Ganz nebenher wird über das "Wie", "Wo" und "Warum" der Elektroschrottsammlung gesprochen.
Am Stand der Verbraucherzentrale werden zudem Flyer gestaltet, in denen die engagierten Umweltforscher die Eltern zur Rückgabe von Alt-Handys aufrufen. Abwechslung auch im Recycling-Programm: Die Elektroschrott-Werkstatt wird zwischendurch für zwei Tage zur Papier-Werkstatt, wo dann aus bunten Katalogen Briefumschläge und Tüten gebastelt werden. "Aus alt mach neu!" ist auch hier die Devise. "Das Minikamener Radio, die kleine Pressestelle und die Werbeagentur unterstützen unsere Arbeit, berichten häufig und machen Plakate zu unseren Umweltschutzthemen, " freut sich Umweltexpertin Eickelpasch, "dadurch erreichen wir einen Großteil aller Minikamener und teilweise auch deren Familien - eine tolle Sache. "
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Kamen. Die zuletzt niederschlagsarmen Wochen zeigen Wirkung: Viele Straßenbäume bekommen gelblich-braunes Laub und werfen ihre Blätter ab, weil ihnen das Wasser fehlt. Durch die anhaltende Hitze steigt der Wasserbedarf unserer Bäume rapide an. Gerade Straßenbäume, die neben der direkten Sonneneinwirkung noch zusätzlich die Wärmestrahlung von aufgeheizten Straßen und Gebäuden aushalten müssen, sind jetzt auf unsere Hilfe angewiesen, denn auch in den kommenden Tagen soll es wieder richtig heiß werden.
Die Stadt ist zwar bemüht, möglichst viel Grün und viele Bäume mit dem frischen Nass zu versorgen und so über die trockenen Wochen zu bringen, allerdings kann sie bei einem Bestand von deutlich über 8.000 Stadtbäumen längst nicht alle bewässern.
Daher bittet Karsten Harrach vom Fachbereich Planung, Bauen, Umwelt die Bürger und Bürgerinnen um Unterstützung: „Die Straßenbäume – insbesondere die noch jungen – sind in diesen Tagen für jede Gießkanne Wasser dankbar. Dabei ist es gar nicht nötig, „seinen“ Straßenbaum jeden Tag zu gießen. Zwei- bis dreimal die Woche reicht aus, dann aber möglichst reichlich.“ Die Wassergabe sollte übrigens über die gesamte Baumscheibe verteilt und nicht direkt an den Stamm gegossen werden.
„Das Wässern eines Baumes wäre eine kleine Geste mit großer Wirkung“, meint Harrach. „Jede Wassergabe hilft unseren Bäumen möglichst unbeschadet durch die trockene Jahreszeit zu kommen. Und wie wichtig die Bäume für das Stadtklima sind, weiß jeder, der sommertags schon mal im Schatten eines Baumes gesessen hat.“
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Kreis Unna. Es geht schnell und kommt unverhofft. Ein Mensch wird zum Pflegefall und dies verändert sein Leben und das der Familie. Jetzt sind guter Rat und schnelle Hilfe wichtig. Die Beraterinnen der Wohn- und Pflegeberatung des Kreises Unna geben Hinweise für den "Fall des Falles".
Verhinderungspflege
Vor allem Menschen, die einen pflegebedürftigen Angehörigen betreuen, brauchen selbst Tage der Erholung oder regelmäßig einige Stunden "frei von der Pflege". "Wenn die Pflegeperson ausfällt, müssen Betreuung und Versorgung des hilfebedürftigen Menschen natürlich geregelt sein", betont Pflegeberaterin Anne Kappelhoff.
Die Fachfrau weiß auch: "Für solche Situationen sieht die Pflegeversicherung die sogenannte Verhinderungspflege oder Ersatzpflege für ehrenamtliche Pflegepersonen vor. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege ist, dass die Pflegekraft den Pflegbedürftigen mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Die Leistung der Verhinderungspflege ist sowohl in der Höhe als auch zeitlich begrenzt. "Bei Urlaub oder einer anders begründeten Verhinderung der Pflegeperson besteht ein Anspruch auf eine Pflegevertretung für bis zu maximal 28 Tage und einen Gesamtbetrag von bis zu 1.550 Euro pro Jahr", nennt Anne Kappelhoff konkrete Zahlen. "Wichtig zu wissen ist, dass der Pflegebedürftige und seine Angehörigen selbst entscheiden können, wie die Verhinderungspflege eingesetzt wird", unterstreicht die Pflegeberaterin.
Auch Pflegebedürftige, die im Alltag z.B. wegen einer Demenzerkrankung alleine nicht mehr so gut zurechtkommen, können in der sogenannten Pflegestufe 0 die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Die Verhinderungspflege kann unterschiedlich aussehen:
Ersatzpflegeperson: Eine private Pflegeperson - etwa die Nachbarin oder eine Bekannte - übernimmt die Versorgung. "Wird die Verhinderungspflege allerdings von engen Verwandten übernommen, erhalten diese eine Pauschale des üblichen Pflegegeldes", informiert Anne Kappelhoff über eine Sonderregelung.
Ambulanter Pflegedienst: Der Pflegebedürftige und seine Angehörigen haben die Möglichkeit, einen ambulanten Pflegedienst einzuschalten, der die pflegerischen Tätigkeiten übernimmt und dafür bis zu 1.550 Euro erhält.
Kurzzeitpflege: Die Betroffenen können sich auch für die Ersatzpflege außer Haus entscheiden, etwa in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung. Hierbei beteiligt sich die Pflegekasse nur an den Kosten, die für die pflegerischen Aufwendungen anfallen. "Andere Kosten, wie beispielsweise für die Unterkunft und Verpflegung, sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen", betont Pflegeberaterin Anne Kappelhoff.
Stundenweise Verhinderungspflege: Eine weitere Möglichkeit ist die stundenweise Aufteilung der Verhinderungspflege. So kann die Versorgung des Pflegebedürftigen durch eine private Pflegeperson oder einen Pflegedienst zu bestimmten Zeiten, z.B. einmal wöchentlich oder an einem Wochenende, organisiert werden.
Leistungsanspruch: Der Anspruch auf die Leistungen der Verhinderungspflege entsteht in jedem Kalenderjahr neu.
Für weitere Fragen sowie eine kostenlose und anbieterunabhängige Beratung stehen die Mitarbeiterinnen der Wohn- und Pflegeberatung des Kreises im Pflegestützpunkt Kamen, Nordenmauer 18 zur Verfügung. Die Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 9 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 17 Uhr. Ein Kontakt ist auch über Tel. 0 23 07 / 28 99 06 0 oder per E-Mail an
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Kamen. Fünf Nachwuchskräfte werden zum 1. August ihr Berufsleben in verschiedenen Ausbildungsberufen bei der Stadtverwaltung beginnen.
Nach der Begrüßung durch die Ausbildungsleiterin, Petra Fallenberg werden zunächst notwendige Ein-stellungsformalitäten bzw. Grundsatzinformationen und ein gemeinsames Frühstück auf der Tagesordnung stehen. Danach wird Fachdezernent Ralf Tost die neuen Kolleginnen und Kollegen begrüßen. Zum Abschluss des ersten Tages erfolgt nach der Mittagspause ein Stadtrundgang.
Am Freitag informiert der Personalrat über die Aufgaben und Mitbestimmungsrechte sowie die Gleichstellungsbeauftragte über das Landesgleichstellungsgesetz. Im Anschluss an die Frühstückspause werden die Fachbereichsleiter ihren Fachbereich skizzieren und vorstellen. Eine Information über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz wird im Septemberdurchgeführt.
Zum 1. August beginnen folgende Auszubildende ihre Ausbildung:
Ausbildung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst (Stadtsekretäranwärterin): Denise Kliem
Ausbildung für den Beruf Fachinformatiker, Fachrichtung Systemintegration: Marvin Fische
Ausbildung für den Beruf Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek: Laura Schröder
Ausbildung für den Beruf der Verwaltungsfachangestellten: Lara Spellmeyer, Melanie Walocha
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Kamen/Köln. Wie eine Radiosendung gemacht wird, das erfuhr am Dienstag eine Jugendgruppe aus Kamen, die zusammen mit dem Team des Bürgerhauses Methler dem 1Live-Studio in Köln einen Besuch abstattete. Zunächst erkundeten die Jugendlichen die Büros der Nachrichten- und der Musikredaktion, hier wurde jedem klar, dass eine Sendung nicht spontan in den Äther gelangt, sondern schon Stunden vorher von einem Team aus Moderatoren, Producer und Redakteuren vorbereitet wird. Vorbei am „walk of fame“, dem langen Flur voller goldener und platin CDs, die diverse Künstler wie z.B. Udo Lindenberg, Crow, Adele oder die Gruppe Silbermond dem 1Live-Team vermacht haben, ging es ins Studio B, welches grad nicht auf Sendung war, aber vielen durchaus bekannt vorkam. Denn aus diesem Raum wird jede Nacht die Fernseh- und Radiosendung Domian ausgestrahlt. An großen Mischpults und PCs sitzen hier die Moderatoren und regeln die Einspieler, die Livekommentare und die Aufzeichnungen. Der Producer schaltete die Gruppe live ins aktuelle Radioprogramm, so dass alle die Moderation der Stauschau live miterlebten. Plötzlich öffnete sich die Tür und Moderatorin Tina Middendorf, 1Live-Hörern bestens bekannt,nahm vor den staunenden Jugendlichen eine Live-Schaltung zum Außen-Moderator nach Essen vor. Mit kleinen Erinnerungsgeschenken und Autogrammkarten ging es nach dem Studiobesuch noch zur Dombesichtigung und anschließend zum Shopping, wobei einige noch den Schauspieler Ralf Richter im Café trafen. Gegen Abend trat die Gruppe dann die Rückreise an, im Gepäck nicht nur tolle Shopping-Schnäppchen, sondern unvergessliche Erlebnisse.
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von Christoph Volkmer
Kamen. 250 Kinder leben seit Beginn der Woche in ihrer ganz eigenen Stadt. Das erfolgreiche Ferienspiel Mini-Kamen in und um das JFZ ist auch in diesem Jahr wieder das ultimative Ferienereignis.
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