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Kreis Unna. Das Fahrzeugrecht ändert sich zum 19. Januar. Viele Autofahrer wollen deshalb ihre alte graue oder rosafarbene "Fleppe" in einen neuen, aber noch nach dem alten Recht ausgestellten Kartenführerschein umtauschen. Hintergrund: Nach dem 19. Januar ist das Führerscheindokument als solches "nur" noch 15 Jahre lang gültig.
Angesichts der seit Tagen anhaltenden Umtauschwelle weist die Straßenverkehrsbehörde beim Kreis darauf hin, dass alle Führerscheindokumente nach Inkrafttreten des neuen Fahrerlaubnisrechts weiter ihre Gültigkeit behalten und bei einer Verkehrskontrolle auch anerkannt werden.
Erst in spätestens 20 Jahren müssen auch die alten Führerscheindokumente - egal, ob "Fleppe" oder im Scheckkartenformat - durch ein neues Dokument ersetzt werden.
Wer sein Dokument jetzt noch umtauschen und damit eine längere Laufzeit sicherstellen möchte, muss sich sputen: Der Auftrag für den neuen Führerschein muss bis zum 10. Januar durch den Kreis an die Bundesdruckerei erteilt sein.
Von der auf 15 Jahre befristeten Gültigkeit aller nach dem 19. Januar ausgestellten Führerscheine unberührt bleibt die Fahrerlaubnis an sich. "Das Recht, bestimmte Kraftfahrzeuge zu fahren, besteht unabhängig von der Gültigkeitsdauer des Führerscheindokuments", betont der Leiter der Führerscheinstelle, Bernd Grundmann.
"Auch Besitzstände gehen nicht verloren, und zwar egal, ob das alte Dokument vor oder nach dem 19. Januar in einen EU-Kartenführerschein umgetauscht wird", macht Grundmann weiter klar. Sichergestellt wird das durch spezielle Schlüsselzahlen, die in das neue Dokument eingetragen werden und denen spezielle Berechtigungen zugeordnet sind.
"Es besteht also eigentlich kein Grund zur Eile", meint Bernd Grundmann und nennt eine Ausnahme. "Wer kurzfristig einen Internationalen Führerschein benötigt und noch ein graues oder rosafarbenes Dokument hat, sollte einen EU-Kartenführerschein beantragen, denn der ist Voraussetzung für den Erhalt des Internationalen Führerscheins."
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Kreis Unna. Was am Auto das Nummernschild, ist für das Pferd das Reitkennzeichen: Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss an seinem Pferd beidseitig und gut sichtbar ein gültiges Reitkennzeichen anbringen. Nach Mitteilung der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Unna sind mit Beginn eines neuen Jahres auch neue Kennzeichen erforderlich. Auch für das Reiten auf öffentlichen Verkehrswegen in der freien Landschaft wird eine gültige Reiterplakette benötigt.
Mit der Ausgabe der Kennzeichen ist gleichzeitig die Reitabgabe von 25 Euro für Privatpferdehalter und 75 Euro für gewerbliche Reiterhöfe zuzüglich Verwaltungsgebühren und Auslagen verbunden. Diese wird zweckgebunden unter anderem für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet. Da in der Vergangenheit wiederholt ungültige Kennzeichen festgestellt oder Reiter mit Pferden ohne entsprechende Plaketten angetroffen wurden, werden auch in diesem Jahr verstärkt Kontrollen durchgeführt. Wer gegen die Kennzeichnungspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen.
Diese und weitere Informationen, wie z.B. Karten mit den ausgewiesenen Reitwegen im Kreis Unna, wurden ausführlich in einer Broschüre zusammengefasst. Sowohl die Reitbroschüre als auch Formulare für die Beantragung von Reitkennzeichen können im Internet unter www.kreis-unna.de (Wohnen & Umwelt - Landschaft - Reiten) heruntergeladen oder bei Martina Giec von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises unter Tel. 0 23 03 / 27-20 69 angefordert werden.
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Kamen. Nach den Feiertagen werden in Fitness-Studios schlaffe Muskeln wieder auf Vordermann gebracht, die Kondition trainiert und die Figur getrimmt – zu teilweise stolzen Monatsbeiträgen. Viele Studiobetreiber versuchen außerdem, Fitness-Fans durch lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen dauerhaft an sich zu binden. Vertragliche Vereinbarungen über die sportliche Betätigung haben vielfach jedoch rechtlich keinen Bestand. Im letzten Jahr hat die Verbraucherzentrale NRW landesweit 20 Fitness-Studios wegen unzulässiger Bedingungen im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgemahnt.
112 Klauseln darin wichen stark von den gesetzlichen Vorgaben ab: Am häufigsten versuchen Betreiber, ihre Schadenshaftung auszuschließen, etwa wenn Wertgegenstände abhanden kommen oder ein Unfall an den Geräten passiert. Ein Studio muss zwar nicht für alle Schäden des Kunden aufkommen. „Es ist aber auch nicht berechtigt, die Verantwortung komplett auszuschließen. So muss das Fitness-Center für eigene Fahrlässigkeit geradestehen, wenn zum Beispiel die Trainingsgeräte nicht richtig gewartet werden und sich deshalb jemand verletzt“, erklärt Elvria Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen: „Beliebt ist auch die überzogene Forderung bei Verlust der Mitgliedskarte pauschal einen meist saftigen Betrag für eine neue Karte zu verlangen. Dies ist ebenfalls nicht ohne weiteres zulässig.“ Die gescholtenen Studios gelobten Besserung.
Folgenden Tipp gibt Elvira Roth:
Sorgfältiger Check vorher: Wer Mitglied in einem Fitness-Studio werden will, sollte vorher Erreichbarkeit, Öffnungszeiten und Mitgliedsbeiträge checken. Viele Studios bieten zum Kennenlernen ein kostenloses Probetraining an. Bevor Hobbysportler einen Vertrag unterschreiben, sollten sie ihn und vor allem das Kleingedruckte gründlich prüfen – am ehesten in aller Ruhe zu Hause. Wer unsicher ist, kann seinen Vertrag in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale an der Kirchstraße prüfen lassen.
Oftmals sind die Studiobetreiber offen für Wünsche – etwa bei der Frage nach besonderen Rabatten – zum Beispiel für Studenten oder Senioren oder für Mitglieder bestimmter Krankenkassen.
Mehr Informationen rund um Vertragsklauseln gibt es in der Beratungs¬stelle Kamen, Kirchstr. 7.
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von Edith Sujatta, Ortsheimatpflegerin und Klaus Holzer- Details
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von Klaus Holzer
1553 schloß sich Kamen fast geschlossen der neuen lutherischen Lehre an, doch schon eine Generation später wurde man „reformiert“, schloß sich der Lehre Calvins an. Das führte dazu, daß sich eine kleine Minderheit der Kamener, die verbliebenen Lutheraner, ohne Kirche sahen. Sie mußten ihre Gottesdienste in Privaträumen abhalten.
Schon 1698 versuchten diese daher, durch eine Petition beim brandenburgischen Kurfürsten Friedrich III eine eigene Kirche zu erhalten. Nach der Ablehnung versuchten sie es wiederholt, bis sie endlich durch eine Cabinets-Ordre des (mittlerweile) Königs in Preußen, Friedrich Wilhelm I, vom 24. Martii (März) 1714 die Genehmigung dazu erhielten. Das hatte wesentlich auch damit zu tun, daß inzwischen ein preußisches Musketierregiment in Hamm stationiert war, das eine Abteilung in Kamen unterhielt. Und diese Preußen waren Lutheraner. Dennoch war man im Vergleich zur „größeren evangelischen (reformierten) Gemeinde“ immer noch nur die „kleinere evangelische Gemeinde“.
Lutherkirche in der VorkriegszeitEndlich konnte man also eine eigene Kirche bauen. Doch die Vorgaben waren klar: der König gestattete nur eine sog. „Straßenkirche“, d.h., sie mußte in der Flucht der umgebenden Häuser liegen, durfte keinen Kirchturm haben (der kleine Turmreiter, der heute auf dem Dach sitzt, wird immerhin schon 1829 erwähnt: „ein kleiner auf dem Gemäuer ruhender hölzerner, mit Schiefer gedeckter Turm, welcher jedoch keine Uhr und kein Geläute hat“; in einer anderen Quelle heißt es, daß dieser Turm bei Renovierungsarbeiten im Jahre 1868 aufs Dach kam) und, vor allem, keinen vorgelagerten Kirchplatz. Dennoch stach die kleine Kirche aus der ländlich–kleinstädtischen Umgebung heraus, ein richtiges Steinhaus in einer Straße, in der nur insgesamt 5 Ackerbürgerhäuser lagen, Fachwerkhäuser, wie wir einige noch in der Ostecke des alten Marktes finden. Das Material stammte übrigens aus der Wiederverwertung sowohl der Steine des „steinernen Hauses“, das die Gemeinde 1715 für den Kirchenbau erworben hatte, wie auch der mittlerweile obsolet gewordenen Stadtmauer und, vor allem des Mühlen– oder Rennentores. Viele ihrer Steine finden sich im Mauerwerk der Lutherkirche wieder.
Das ehemalige Buxtorfhaus, Ecke Kamp– und WeststraßeAm Anfang der Kampstraße, dort, wo heute die Commerzbank steht, befand sich das Eckhaus der Familie Buxtorf, die mehrfach Kamener Bürgermeister stellte und eine der bekanntesten Gelehrtenfamilien in Basel wurde. Es war ein sehr großes Haus, die Zufahrt zur Scheune lag in der Kampstraße. Der nördliche Teil dieser Straße, von der Rottstraße (heute Adenauerstraße) an, hieß früher Grevelstraße, wohl nach dem einzigen Anwohner.
Blick von der Kampstraße zur Rottstraße; das matschige Freigelände im Vordergrund gehört zum ehemaligen Akenschockenhof, bis in die 1960er Jahre Schützenhof, heute Willy-Brandt-Platz; hinter der ersten Häuserreihe lag damals die Rottstraße, heute Adenauerstraße.Nach dem Kirchbau erhielt die Straße den Namen „Lutherische Kirchstraße“, später, wohl 1824, als König Friedrich Wilhelm III zur Bildung einer kirchlichen Union aufrief, wurde sie in „Kleine Kirchstraße“ umbenannt. Doch schon 1827, nachdem die Union an den Egoismen beider protestantischen Kirchen gescheitert war, erhielt sie den Namen „Kampstraße“, was soviel heißt wie „Feldstraße“. Das war durchaus gerechtfertigt, war doch hier überall freies Gelände, östlich bis zur Häuserreihe an der Nordstraße (damals Viehstraße), westlich lag das Gelände des Akenschockenhofes, eines der 10 Kamener Burgmannshöfe, seit 1993 Willy–Brandt–Platz. Und nördlich lag der von der Recke zu Recksche Hof, zuletzt Vogelhof genannt, ein weiterer Burgmannshof, auf dessen Gelände heute das Kamen Quadrat steht.
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Kamen. Am Freitag, dem 04.01.2013, gegen 20.45 Uhr, hörten Zeugen verdächtige Geräusche von einem Haus in der Heerener Str. Beim Eintreffen der Polizei versuchte eine männliche Person zu flüchten, konnte aber festgenommen werden. Der Täter hatte kurz zuvor vergeblich versucht, eine Haustür aufzuhebeln. Die Ermittlungen dauern an.
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Kamen. Erstmalig bietet der VfL Kamen unter der Leitung von Daniela Maiwald (Tel. 924361) den Kurs "Indian Balance" an. Dieses Sportangebot beinhaltet ein Kräftigung-, Dehnungs- und Wahrnehmungstraining mit begleitender indianischer Musik. Indian Balance ist für alle Altersgruppen und Konditionstypen geeignet und schnell erlernbar. Der Kurs startet ab Mittwoch, den
16.01.2013 in der DRK-Kita Monopoli ab 20 Uhr. Am Donnerstag, den 17.01.2013 startet ein neuer Pilates-Kurs mit Daniela Maiwald.
Die Kurstunden finden in der Zeit von 20 bis 21 Uhr statt. Da hier nur begrenzte Plätze zur Verfügung stehen, bietet die Übungsleiterin um vorherige telefonische Anmeldung.
Allgemeine Informationen zu den Kursangeboten und über den VfL gibt es auch in der Geschäftsstelle des VfL Kamen unter Tel. 15444.
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Kamen. Für alle Fans von akustischer Musik startet 2013 wieder die Reihe "Winterklang" im Kamener Freizeitzentrum Lüner Höhe. Nach dem großartigen Konzert im November mit „Blockflöte des Todes“ geht es nun weiter mit einem, der bekanntesten Singer Songwriter der Indie-Szene: Tom Liwa
Vom Musikexpress über Rolling Stone bis hin zu SPEX sind sich alle einig: der deutsche "Neil Young" und einer der besten Singer(Songwriter des Landes überhaupt ...TOM LIWA ... und das Beste: er kommt live am 19.01.2013 nach Kamen ins Freizeitzentrum Lüner Höhe. Tickets VVK: 7,00 € AK:9,00 €. Tickets ab sofort in der Vorreservierung per mail unter
Weiterlesen: Winterklang: Tom Liwa - Songpoet Live im Kamener Freizeitzentrum zu Gast 19.01.13
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von Marie Fuhr
Kamen. Bald ist es für etwa 250 Schüler des Kamener Gymnasiums so weit: Das Abitur steht an. Wenn im Frühling diesen Jahres die Doppeljahrgang Q2 das Abitur macht, löst sich gleichzeitig auch der Vokalpraktische Kurs der Stufe auf, jedoch nicht bevor es kein Abschiedskonzert gegeben hat.
Am 27. Januar tritt der Q2er Chor zum letzten Mal gemeinsam im Rahmen eines eigenen Konzertes in der Magaretenkirche auf. Die etwa 30 Schülerinnen und Schüler unter der Leitung von Anette Dumpe-Fischer werden unter anderem Stücke aus Filmen wie „Die Kinder des Monsieur Mathieu" und "Sister Act" singen. Dank des abwechslungsreichen Programms unter dem Motto „our last song“, das Stücke aus den verschiedensten Bereichen der Musik enthält, kommen alle Besucher auf ihre Kosten.
Das Konzert beginnt am Sonntag, den 27. Januar 2013 in der Margaretenkirche in Kamen-Methler um 17 Uhr, Einlass ist um 16:30 Uhr. Karten können im Gemeindebüro der evangelischen Kirche Methler (Otto-Prein-Straße 17), sowie im Sekretariat des Städtischen Gymnasiums Kamen und an der Abendkasse für je 2,50 Euro erworben werden.
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