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Kamen. Ein neuer Kurs zum Thema "Babymassage" startet in der Elternschule im Hellmig-Krankenhaus am Dienstag, 18. März, von 16 bis 17 Uhr.
In diesem Kurs erfahren Eltern, wie sie das Bedürfnis des Kindes nach Wärme, Zärtlichkeit und Berührung stillen können. Mit sanften Händen wird das Kind massiert, es entspannt sich und fühlt sich geborgen.
Babymassage ist besonders empfehlenswert bei Blähungen, Unruhe und trägt zur Verbesserung des Schlafverhaltens bei. Massierte Babys verfügen über eine bessere Muskelkoordination, sind aufmerksamer und neugieriger, entwickeln mehr Zuneigung zu den Bezugspersonen, sind zufriedener und ausgeglichener und schlafen besser.
Außerdem bietet der Kurs die Möglichkeit zum Gespräch und Austausch über Erfahrungen im Eltern-Sein.
Babymassage ist geeignet für Eltern mit Kindern von 4 Wochen - 6 Monaten. Interessierte können sich bei Marianne Künstle unter der Tel. Nr. 0231 9221252 oder per E-mail an
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Kamen. Die TECHNOPARK KAMEN GmbH wird heute 20 Jahre alt. Gegründet wurde sie in 1994 mit dem Auftrag, den Strukturwandel in der Region zu fördern, innovative Unternehmen anzusiedeln und zukunftssichere Arbeitsplätze zu schaffen.
Als 1990 das Monopol-Gelände in die Internationale Bauausstellung Emscher Park aufgenommen und die Flächen mit Unterstützung aus EU- und Landesmitteln saniert wurden, konnte niemand ahnen, welche Erfolgsgeschichte die TECHNOPARK KAMEN GmbH an dieser Stelle einmal schreiben würde. 20 Jahre ist das nun her. Der Aufsichtsrat der TECHNOPARK KAMEN GmbH hat heute –am Geburtstag – eine Zwischenbilanz gezogen. Die Vermarktung des Technologieparks wurde in den vergangenen 2 Jahren deutlich vorangetrieben. Derzeit stehen nur noch wenige Flächen zur Verfügung. Die TECHNOPARK KAMEN GmbH ist heute Partner von mehr als 70 Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen. Dieser Branchenmix ist es auch, der den Erfolg des Gründer- und Technologiezentrums ausmacht. In den letzten Jahren wurden hier rund 500 Arbeitsplätze neu geschaffen.
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von Klaus Holzer
Gisela Lieberknecht-Krinke
geb. 1958 in Dortmund
wohnt und arbeitet in Dortmund
Studium Design und Visuelle Kommunikation
in Dortmund;
freiberufliche Dipl.-Grafikerin und Designerin seit 1984;
Mitglied im Künstlerbund Schiefer Turm;
Ausstellungen in Deutschland und Frankreich
www.schieferturm.com
Foto: Gisela Lieberknecht-Krinke, Zeitraum; Standort: Postpark; Material: Stahl/Beton; 1999
Weiterlesen: Serie: „Kunst im öffentlichen Raum in Kamen" - Gisela Lieberknecht-Krinke
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Kamen. Was am Montag (03.03.14) um 2:00 Uhr mit der Meldung "unklare Rauchentwicklung in der Schäferstraße" begann erwies sich als Großbrand, der alle 3 Kamener Löschzüge und weitere Sonderfahrzeuge aus den benachbarten Städten beschäftigt hat. Das Kurbad in der Schäferstraße brannte komplett aus. Der Einsatz war nach ca. 8 Stunden beendet.
Angaben zur Schadenhöhe und Brandursache können noch nicht gemacht werden. Am Nachmittag hat ein Brandsachverständiger das Gebäude in der Schäferstraße begutachtet.
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Karneval vor Gericht? Für viele Jecken nicht vorstellbar…und doch kann das närrische Treiben ganz schnell vor dem Richtertisch landen. Damit es nicht am Ende heißt: "Wo jibbet denn so jet?", hier vier wichtige Urteile der nordrhein-westfälischen Justiz im Überblick:
Lärmbeeinträchtigungen beim Kölner Karneval sind seit Jahrzehnten üblich und müssen akzeptiert werden. Es ist zweifelhaft, ob es in dieser Zeit überhaupt Nachtruhe gibt, befand das Amtsgericht Köln (Az.: 532 OWi 183/96).
Wer im Karneval Massenveranstaltungen mit entsprechendem Alkoholkonsum besucht, muss damit rechnen, dass sich auf Fluren und Treppen Getränkereste befinden. Bei einem Sturz hat er dann keine Schadensersatzansprüche, entschied das Oberlandesgericht Köln (Az.: 19 U 7/02).
Auch in der Karnevalszeit gibt kein Gewohnheitsrecht, wonach Mieter einmal im Monat oder dreimal im Jahr lautstark Feste feiern dürfen, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az.: 5 Ss (OWi) 475/89).
An Rosenmontag wird in den Karnevalshochburgen in der Regel nicht gearbeitet. Streicht der Arbeitgeber den freien Tag jedoch, kann auch ein Betriebsrat nichts dagegen machen. Er hat bei dieser Frage kein Mitbestimmungsrecht, urteilte das Landesarbeitsgerichts Köln (Az.: 7 TaBV 77/12). (Quelle: www.justiz.nrw.de)
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Kreis Unna. Das interreligiöse Frauennetzwerk Bergkamen-Kamen lädt anlässlich des Internationalen Frauentages bzw. des Weltgebetstages der Frauen zu einer öffentlichen Diskussion ein. Das Thema lautet: "Wenn Frauen pilgern - Frauen aus Judentum, Christentum und Islam im Gespräch".
Die Veranstaltung findet am Montag, 10. März von 16.30 bis 18.30 Uhr in der Stadtbücherei Kamen, Markt 1 statt. Die Moderation dieser sechsten öffentlichen Veranstaltung des interreligiösen Netzwerkes übernimmt Luise Lunemann. Für eine musikalische Begleitung sorgt Sabine Wrensch. Der Eintritt der Veranstaltung von Frauen für Frauen ist frei. Kostenlose Kinderbetreuung ist möglich.
Pilgern hat eine Tradition in vielen Religionen und erlebt seit einiger Zeit eine Renaissance. Welche Rolle Frauen dabei spielen, wird jedoch selten hinterfragt. Die Veranstaltung am 10. März wird Frauen aus den sogenannten drei Buchreligionen mit ihren Erfahrungen zu Wort kommen lassen. Außerdem zeigt eine Begleitausstellung die Gegenstände, die zu jedem Pilgergang gehören wie z.B. Segenssprüche.
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Kamen. Am Samstag (01.03.2014) bog gegen 12.20 Uhr ein 38 jähriger Kamener vom Westring nach links auf die Lünener Straße. Hier hatte sich ein Rückstau gebildet und er fuhr auf den PKW einer 20 jährigen Lünenerin auf. Durch den Aufprall wurde ihr Fahrzeug noch auf einen weiteren PKW eines 38 jährigen Fahrzeugführers aus Unna geschoben. Die Lünenerin wurde bei dem Unfall leicht verletzt und daher in ein Krankenhaus gebracht. Es entstand ein Sachschaden von etwa 5 000 Euro.
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Verschiedene Vertriebswege auf dem Gesundheitsmarkt nutzen
Das Angebot an Arzneimitteln hält für Patienten manch bittere Pille bereit: Zahlreiche Medikamente gibt’s nicht auf Rezept und müssen aus eigener Tasche bezahlt werden. Die klassische Apotheke als einzige Bezugsquelle von Tabletten, Salben und Tinkturen hat ausgedient. Kunden können sich auch in Drogeriemärkten oder Internetapotheken mit den nötigen Präparaten versorgen. „Bei den Arzneimittelausgaben lassen sich durchaus einige Euro sparen, wenn Patienten mit den unterschiedlichen Regelungen und Bezugsmöglichkeiten vertraut sind“, so Elvira Roth von der Verbraucherzentrale in Kamen. Was ist zu beachten?
• Verschreibungspflichtige Arzneimittel: Präparate auf Rezept sind nur gegen Vorlage einer ärztlichen Verordnung erhältlich. Diese muss einer Apotheke im Original vorgelegt bzw. zugesandt werden. Für verschreibungspflichtige Medikamente gelten feste Preise, die bei Apotheken vor Ort und bei Versandapotheken identisch sind. In der Regel werden rezeptpflichtige Medikamente von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Patienten müssen hierbei zehn Prozent des Arzneimittelpreises zuzahlen – das heißt mindestens fünf und höchstens zehn Euro, auf keinen Fall aber mehr, als das Präparat kostet. Das gilt auch bei einer Bestellung im Internet. Einige preisgünstige Medikamente sind in Deutschland von der Zuzahlung befreit.
• Rezeptfreie Medikamente: Nichtverschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen nur in zugelassenen Vor-Ort- oder Online-Apotheken verkauft werden. Bis auf wenige Ausnahmen erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Mittel zur Selbstmedikation jedoch nicht. Für freiverkäufliche Medikamente gelten keine festen Preise. Deshalb kann es sich bei rezeptfrei erhältlichen Schnupfensprays, Halstabletten oder Schmerzmitteln lohnen, die Angebote mehrerer Apotheken zu vergleichen.
• Klassische oder Discount-Apotheke: Die nächste Apotheke vor Ort ist in der Regel die erste Anlaufstelle, um sich mit Arzneimitteln zu versorgen. Daneben bieten immer öfter auch Discount-Apotheken rezeptfreie Arzneimittel zu einem günstigen Preis an. Alle Apotheken – ganz gleich ob um die Ecke oder im Internet – sind zur Beratung verpflichtet.
• Drogeriemärkte: Einige Drogeriemarktketten bieten in Kooperation mit Versandapotheken einen Medikamentendienst an: Patienten können ihr Rezept direkt in einer Filiale abgeben oder rezeptfreie Arzneimittel vor Ort bestellen. Innerhalb von zwei bis drei Tagen sind die gewünschten Präparate in der Regel da. Die Preise werden von den Versandapotheken vorgegeben. Zusatzkosten – etwa für den Transport – werden meistens nicht berechnet.
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Kamen. Wie im vergangenen Jahr werden auch in diesem Frühjahr die Bewohner des Hauses Volkermann per Rolli mit der Gästeführerin Maria-Luise Steffan einen Sparziergang durch unsere Stadt unternehmen. Dabei werden sie Wissenswertes über die Geschichte der alten Hansestadt und das Leben der Menschen aus dieser Zeit erfahren.
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