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NABU Vortrag: Trentepohlie, Bärtierchen, Narrentasche - wenig bekannte Lebewesen im Kreis Unna

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oekostationKWBergkamen. Am Montag, den 19. Februar stellt Dr. Götz Loos vom NABU geheimnisvolle, manchmal auch merkwürdig lustige Namen tragende Pflanzen, Tiere, Pilze und Einzeller vor. Das Besondere: alle diese wenig bekannten Lebewesen finden sich im Kreis Unna! Einige davon werden im Vortrag in Bild und Wort präsentiert, etwa die auffälligen Rotfärbungen an den Bäumen (eine rote Grünalge!) oder einige Bodenlebewesen, die in keinem Quadratmeter Erde fehlen, die aber trotzdem kaum jemand kennt - oder wem ist schon der „Flechtentöter“ bekannt? Der Vortrag in der Ökologiestation in Bergkamen beginnt um 19.30 Uhr.

Jahresbilanz 2017: 382 neue Angler im Kreis - 28 aus Kamen

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fischeKWKreis Unna. Angeln ist weiterhin beliebt – 382 neue Angler gibt es im Kreis Unna. Bevor ein Petrijünger die Angel schwingen darf, muss er die Fischerprüfung absolvieren. 402 Teilnehmer gab es 2017 insgesamt – 20 fielen bei der Prüfung durch.

Naturverbundenheit, Erholung und Entspannung am Gewässer – das sind die Motive, die die Zahl der Angel-Interessierten stabil halten: 2016 absolvierten 378 Angler erfolgreich die Prüfung – vier weniger als 2017. Die Durchfallquote lag im letzten Jahr bei 4,98 Prozent und damit niedriger als 2016 (6,61 Prozent). An der Frühjahrsprüfung 2017 nahmen 226 Personen erfolgreich teil, im Herbst 156.

Prüfung und Voraussetzung
Die Prüfung besteht aus einem Theorie- und einem Praxisteil. Mindestalter für die Teilnahme ist 13 Jahre. Im schriftlichen Teil müssen die Prüflinge jeweils zehn Fragen aus sechs Prüfungsgebieten – von Allgemeiner Fischkunde über Natur- und Tierschutz bis Gesetzeskunde – beantworten.

Im praktischen Teil müssen die Teilnehmer vor dem Prüfungsausschuss beweisen, dass sie Angelgeräte zusammenstellen können. Außerdem müssen sie eine ausreichende Artenkenntnis über die heimischen Fische, Neunaugen und Krebse nachweisen. Nach bestandener Prüfung erhält jeder Teilnehmer ein Prüfungszeugnis der Unteren Fischereibehörde des Kreises Unna.

Um ihrem Hobby nachgehen zu dürfen, benötigen die frisch gebackenen Angler einen gültigen Fischereischein, den die Stadt oder Gemeinde ausstellt. Mehr zur Prüfung und den nächsten Terminen ist unter www.kreis-unna.de (Suchwort "Fischerprüfung") zu finden. PK | PKU

Flussmanager @ Facebook

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lippevbFB218- Emschergenossenschaft und Lippeverband posten rund um die Wasserwirtschaft im Revier
- Im Fokus stehen aktuelle Termine, Hintergrundberichte sowie Fotografien der Großprojekte

Essen. Die beiden Wasserwirtschaftsverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband sind seit dem 1. Februar mit einer eigenen Seite auf Facebook vertreten. In dem sozialen Netzwerk posten die Flussmanager in erster Linie aktuelle Nachrichten rund um ihre Großprojekte an Emscher und Lippe. Darüber hinaus bieten Emschergenossenschaft und Lippeverband auf Facebook allgemein Wissenswertes über die Wasserwirtschaft im Revier. Nicht zuletzt wollen die beiden Verbände über ihren neuen Informationskanal spektakuläre und teils unveröffentlichte „Schätzchen“ aus ihrem gigantischen Foto-Archiv der Öffentlichkeit zugänglich machen.

Weit mehr als 200.000 Fotografien umfasst das Bilderarchiv von Emschergenossenschaft und Lippeverband – darunter 40.000 auf Glasplatten: Sie reichen von den Anfängen der Wasserwirtschaft an Emscher und Lippe in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bis zu den spektakulären Baustellen der Großprojekte Emscher-Umbau und Lippe-Renaturierung. Immer donnerstags, am „ThrowbackThursday“, veröffentlichen die Flussmanager historische Bilder aus ihrem Glasplatten-Archiv.

Breite Palette an Themen
Die Palette der Themen bei Emschergenossenschaft und Lippeverband reicht vom Emscher-Umbau über Kultur-, Karriere- und Bildungsthemen bis zu den ganz aktuellen Herausforderungen der Wasserwirtschaft: Hochwassermanagement, Klimawandel und Starkregenereignisse, Medikamentenrückstände im Wasser – und noch vieles mehr.

Den Flüssen folgen
„I follow rivers“ – so lautete vor einigen Jahren der Titel eines erfolgreichen Liedes. Emschergenossenschaft und Lippeverband freuen sich darüber, wenn möglichst viele Bürger nun auch den Flüssen Emscher und Lippe folgen und die neue Facebook-Seite „liken“ und teilen!

@ www.facebook.com/EGLV.de/

Keine Schonzeit für Schwarzwild bis 2021

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Kreis Unna. Jäger dürfen Schwarzwild ab sofort ganzjährig bejagen. Die Untere Jagdbehörde hat die Schonzeit für Schwarzwild bis zum 31. März 2021 aufgehoben. Ein Grund sind hohe Schwarzwildbestände aufgrund günstiger Lebensbedingungen.

"Mit der Aufhebung sollen die hohen Wildschweinbestände kurzfristig reduziert werden", sagt Nicole Drawe von der Unteren Jagdbehörde. "Das soll einerseits das Risiko einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest senken und gleichzeitig auch Wildschäden vorbeugen, die Wildschweine auf landwirtschaftlichen Flächen und in Wäldern hinterlassen."

Ausnahme: Bache mit Jungtieren
Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich Bachen, die gestreifte Frischlinge unter 25 Kilogramm führen. Normalerweise darf die Jagd auf Schwarzwild in der Zeit vom 1. August bis 15. Januar ausgeführt werden. Frischlinge (noch nicht einjährige Stücke) durften in der Vergangenheit bereits ganzjährig bejagt werden.

Die Anordnung geht auf einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zurück. Das Ministerium hat am 4. Januar alle Unteren Jagdbehörden in Nordrhein-Westfalen gebeten, die Schonzeit für alles Schwarzwild auf allen bejagbaren Flächen in ihrem Zuständigkeitsbereich mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Nähere Informationen zur Unteren Jagdbehörde gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de (Stichwort "Jagdwesen"). PK | PKU

Bundesweites Fäll- und Schnittverbot ab dem 1. März

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baumfaellarbeiten KWKreis Unna. Wer das Frühjahr für Gehölzschnitt nutzen möchte, hat nur noch bis Ende Februar Zeit. Denn ab dem 1. März gilt bis zum 30. September bundesweit das Fäll- und Schnittverbot. Axt und Astschere müssen also im Schuppen bleiben.

Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz. "Damit werden vor allem brütende Vögel und andere Tiere, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden, geschützt", sagt Sebastian Heide-Napierski von der Unteren Naturschutzbehörde. "Das Verbot gilt für Bäume außerhalb des Waldes. Außerdem sind radikale Schnitte an Hecken und Sträuchern verboten – auch im eigenen Garten."

Ausnahmen und Ergänzungen
Nicht unter das Verbot fallen hingegen Bäume im Gartenbau, in Haus- und Kleingärten, Grünanlagen, auf Sportplätzen, Friedhöfen und in ähnlichen Bereichen. Sie dürfen, wenn keine Vögel darin nisten oder besonders geschützte Arten wie beispielsweise Fledermäuse vorhandene Baumhöhlen nutzen, entfernt oder zurückgeschnitten werden.

Um die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten Arten zu erhalten, kann zudem beim Fällen alter Bäume außerhalb der Schonzeit eine vorherige Artenschutzprüfung notwendig sein. Dadurch soll vermieden werden, dass das Zuhause seltener Tiere zerstört wird. Generell gilt: Wer einen Baum fällen oder Gehölz entfernen möchte, sollte sich vorher genau informieren, ob das erlaubt ist.

Fragen hierzu beantwortet Peter Driesch von der Unteren Naturschutzbehörde unter Tel. 0 23 03 / 27-10 70 oder E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. PK | PKU

Kreis weist auf Baumschutz hin - Baum und Busch sind oft geschützt

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baumKW118Kreis Unna. Wenn Bäume und Büsche im Weg stehen, greifen viele zu Kettensäge, Axt und Astschere. Was sie dabei nicht ahnen: Stehen diese in der freien Landschaft, ist das Fällen und Trimmen von Grün nicht erlaubt. Das gilt für alle Bäume und Gehölze – unabhängig von Art, Umfang und Größe.

"Die freie Landschaft ist der Bereich, der sich außerhalb von Ortschaften befindet und wird daher auch Außenbereich genannt", sagt Mario Masell vom Fachbereich Natur und Umwelt. "Die Ortschaft selbst ist der Innenbereich. Die Grenzen sind nicht leicht zu erkennen. Ein Blick in den Geoservice des Kreises oder auch ein Anruf können Klarheit bringen."

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Wer ohne sich zu informieren zu Kettensäge, Axt und Astschere greift, dem droht ein Bußgeld. Grundstückseigentümer, die an der Grenze zum Außenbereich oder sogar im Außenbereich selbst wohnen, wissen nicht immer, dass der Strauch hinter dem Garten geschützt ist. "Für Fällungen, Grünschnitt und Ähnliches muss ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden", sagt Masell.

Der Geoservice gibt neue Einblicke in die Kartenlandschaft des Kreises Unna. Foto: Kreis UnnaWer Fragen hat oder direkt einen Antrag stellen möchte, kann sich an Mario Masell von der unteren Naturschutzbehörde wenden. Er ist erreichbar unter Tel. 0 23 03 / 27 - 12 70 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wer sich vorab auf einer Karte die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich ansehen möchte, kann das unter http://geoservice.kreis-unna.de in drei Schritten machen:

Unter öffentlichem Zugang den GeoService starten
Im Bereich "Kartensteuerung" unten rechts auf das Symbol "Kartendienst laden" klicken
"Landschaftspläne" (Nummer 19 in der Liste) auswählen


Zu erkennen ist dann, dass der Innenbereich mit einer breiten, grauen Linie eingegrenzt ist. Außerhalb dieser Linie befindet sich der Außenbereich, also die freie Landschaft. Wer dort einen Baum fällen oder Sträucher schneiden möchte, benötigt eine sogenannte "landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung". Innerhalb der grauen Linie befinden sich Ortschaften (Innenbereich).

Mario Masell von der unteren Naturschutzbehörde hat noch einen Hinweis zum Fällen von Bäumen und Zurückschneiden von Sträuchern: "Am 1. März beginnt das bundesweite Fäll- und Schnittverbot. Ab dann dürfen Bäume und anderes Gehölz nicht mehr radikal zurückgeschnitten werden, um nistende Vögel zu schützen." Das Verbot gilt bis zum 30. September. Wer also vorhat, Grün zu schneiden, sollte sich rechtzeitig an die Behörde wenden. PK | PKU