Werbung
Letzte Nachrichten
- Details
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
- Emschergenossenschaft und Lippeverband posten rund um die Wasserwirtschaft im Revier
- Im Fokus stehen aktuelle Termine, Hintergrundberichte sowie Fotografien der Großprojekte
Essen. Die beiden Wasserwirtschaftsverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband sind seit dem 1. Februar mit einer eigenen Seite auf Facebook vertreten. In dem sozialen Netzwerk posten die Flussmanager in erster Linie aktuelle Nachrichten rund um ihre Großprojekte an Emscher und Lippe. Darüber hinaus bieten Emschergenossenschaft und Lippeverband auf Facebook allgemein Wissenswertes über die Wasserwirtschaft im Revier. Nicht zuletzt wollen die beiden Verbände über ihren neuen Informationskanal spektakuläre und teils unveröffentlichte „Schätzchen“ aus ihrem gigantischen Foto-Archiv der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Weit mehr als 200.000 Fotografien umfasst das Bilderarchiv von Emschergenossenschaft und Lippeverband – darunter 40.000 auf Glasplatten: Sie reichen von den Anfängen der Wasserwirtschaft an Emscher und Lippe in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts bis zu den spektakulären Baustellen der Großprojekte Emscher-Umbau und Lippe-Renaturierung. Immer donnerstags, am „ThrowbackThursday“, veröffentlichen die Flussmanager historische Bilder aus ihrem Glasplatten-Archiv.
Breite Palette an Themen
Die Palette der Themen bei Emschergenossenschaft und Lippeverband reicht vom Emscher-Umbau über Kultur-, Karriere- und Bildungsthemen bis zu den ganz aktuellen Herausforderungen der Wasserwirtschaft: Hochwassermanagement, Klimawandel und Starkregenereignisse, Medikamentenrückstände im Wasser – und noch vieles mehr.
Den Flüssen folgen
„I follow rivers“ – so lautete vor einigen Jahren der Titel eines erfolgreichen Liedes. Emschergenossenschaft und Lippeverband freuen sich darüber, wenn möglichst viele Bürger nun auch den Flüssen Emscher und Lippe folgen und die neue Facebook-Seite „liken“ und teilen!
- Details
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
Kreis Unna. Jäger dürfen Schwarzwild ab sofort ganzjährig bejagen. Die Untere Jagdbehörde hat die Schonzeit für Schwarzwild bis zum 31. März 2021 aufgehoben. Ein Grund sind hohe Schwarzwildbestände aufgrund günstiger Lebensbedingungen.
"Mit der Aufhebung sollen die hohen Wildschweinbestände kurzfristig reduziert werden", sagt Nicole Drawe von der Unteren Jagdbehörde. "Das soll einerseits das Risiko einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest senken und gleichzeitig auch Wildschäden vorbeugen, die Wildschweine auf landwirtschaftlichen Flächen und in Wäldern hinterlassen."
Ausnahme: Bache mit Jungtieren
Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich Bachen, die gestreifte Frischlinge unter 25 Kilogramm führen. Normalerweise darf die Jagd auf Schwarzwild in der Zeit vom 1. August bis 15. Januar ausgeführt werden. Frischlinge (noch nicht einjährige Stücke) durften in der Vergangenheit bereits ganzjährig bejagt werden.
Die Anordnung geht auf einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zurück. Das Ministerium hat am 4. Januar alle Unteren Jagdbehörden in Nordrhein-Westfalen gebeten, die Schonzeit für alles Schwarzwild auf allen bejagbaren Flächen in ihrem Zuständigkeitsbereich mit sofortiger Wirkung aufzuheben.
Nähere Informationen zur Unteren Jagdbehörde gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de (Stichwort "Jagdwesen"). PK | PKU
- Details
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
Kreis Unna. Wer das Frühjahr für Gehölzschnitt nutzen möchte, hat nur noch bis Ende Februar Zeit. Denn ab dem 1. März gilt bis zum 30. September bundesweit das Fäll- und Schnittverbot. Axt und Astschere müssen also im Schuppen bleiben.
Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz. "Damit werden vor allem brütende Vögel und andere Tiere, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden, geschützt", sagt Sebastian Heide-Napierski von der Unteren Naturschutzbehörde. "Das Verbot gilt für Bäume außerhalb des Waldes. Außerdem sind radikale Schnitte an Hecken und Sträuchern verboten – auch im eigenen Garten."
Ausnahmen und Ergänzungen
Nicht unter das Verbot fallen hingegen Bäume im Gartenbau, in Haus- und Kleingärten, Grünanlagen, auf Sportplätzen, Friedhöfen und in ähnlichen Bereichen. Sie dürfen, wenn keine Vögel darin nisten oder besonders geschützte Arten wie beispielsweise Fledermäuse vorhandene Baumhöhlen nutzen, entfernt oder zurückgeschnitten werden.
Um die Fortpflanzungs- und Ruhestätten von besonders geschützten Arten zu erhalten, kann zudem beim Fällen alter Bäume außerhalb der Schonzeit eine vorherige Artenschutzprüfung notwendig sein. Dadurch soll vermieden werden, dass das Zuhause seltener Tiere zerstört wird. Generell gilt: Wer einen Baum fällen oder Gehölz entfernen möchte, sollte sich vorher genau informieren, ob das erlaubt ist.
Fragen hierzu beantwortet Peter Driesch von der Unteren Naturschutzbehörde unter Tel. 0 23 03 / 27-10 70 oder E-Mail
- Details
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 3 Minuten
Kreis Unna. Wenn Bäume und Büsche im Weg stehen, greifen viele zu Kettensäge, Axt und Astschere. Was sie dabei nicht ahnen: Stehen diese in der freien Landschaft, ist das Fällen und Trimmen von Grün nicht erlaubt. Das gilt für alle Bäume und Gehölze – unabhängig von Art, Umfang und Größe.
"Die freie Landschaft ist der Bereich, der sich außerhalb von Ortschaften befindet und wird daher auch Außenbereich genannt", sagt Mario Masell vom Fachbereich Natur und Umwelt. "Die Ortschaft selbst ist der Innenbereich. Die Grenzen sind nicht leicht zu erkennen. Ein Blick in den Geoservice des Kreises oder auch ein Anruf können Klarheit bringen."
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Wer ohne sich zu informieren zu Kettensäge, Axt und Astschere greift, dem droht ein Bußgeld. Grundstückseigentümer, die an der Grenze zum Außenbereich oder sogar im Außenbereich selbst wohnen, wissen nicht immer, dass der Strauch hinter dem Garten geschützt ist. "Für Fällungen, Grünschnitt und Ähnliches muss ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden", sagt Masell.
Wer Fragen hat oder direkt einen Antrag stellen möchte, kann sich an Mario Masell von der unteren Naturschutzbehörde wenden. Er ist erreichbar unter Tel. 0 23 03 / 27 - 12 70 oder per E-Mail an
Unter öffentlichem Zugang den GeoService starten
Im Bereich "Kartensteuerung" unten rechts auf das Symbol "Kartendienst laden" klicken
"Landschaftspläne" (Nummer 19 in der Liste) auswählen
Zu erkennen ist dann, dass der Innenbereich mit einer breiten, grauen Linie eingegrenzt ist. Außerhalb dieser Linie befindet sich der Außenbereich, also die freie Landschaft. Wer dort einen Baum fällen oder Sträucher schneiden möchte, benötigt eine sogenannte "landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung". Innerhalb der grauen Linie befinden sich Ortschaften (Innenbereich).
Mario Masell von der unteren Naturschutzbehörde hat noch einen Hinweis zum Fällen von Bäumen und Zurückschneiden von Sträuchern: "Am 1. März beginnt das bundesweite Fäll- und Schnittverbot. Ab dann dürfen Bäume und anderes Gehölz nicht mehr radikal zurückgeschnitten werden, um nistende Vögel zu schützen." Das Verbot gilt bis zum 30. September. Wer also vorhat, Grün zu schneiden, sollte sich rechtzeitig an die Behörde wenden. PK | PKU
- Details
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 3 Minuten
Größte Vorsicht ist der beste Schutz
Kreis Unna. Von Osteuropa breitet sich die Afrikanische Schweinepest aus. Die Kreis-Veterinärbehörde rät daher Tierhaltern, Jägern und Tierärzten zu größter Aufmerksamkeit und hat ihrerseits bereits reagiert: Per Verfügung wird die eigentlich am 15. Januar beginnende Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben.
Zudem sind Jäger, die Wildschweine geschossen haben, weiter aufgefordert, Proben einzusenden und amtlich untersuchen zu lassen. "Die bisher untersuchten Proben waren bislang alle negativ", sagt Kreisveterinärdirektor Dr. Tobias Kirschner. Die aktuellsten Jagdzahlen liegen für das Jagdjahr 2016/2017 vor. Danach wurden 322 Stück Schwarzwild geschossen bzw. als Fallwild registriert. Zum Vergleich: Im Jagdjahr 2015/2016 waren es 306 Tiere.
Vorbeugende Maßnahmen
Zum Schutz vor einer Einschleppung ist neben Vorbeugung ein funktionierendes Frühwarnsystem wichtig, das auf frühzeitiges Erkennen und schnelle Labordiagnose setzt. "Die gefährliche Tierseuche befällt Hausschweine und Wildschweine, ist für Menschen aber ungefährlich", betont Dr. Kirschner. "Einen Impfstoff gegen die tödliche Tierseuche gibt es nicht."
Die Kreis-Veterinäre beobachten die Situation und sind in engem Kontakt mit Landwirten und Jägern. Schweinehaltern raten die Experten zum Einzäunen ihrer Betriebe. "Für größere Betriebe ab 700 Schweinen ist das bereits Pflicht", erklärt Kirschner. Mit dieser präventiven Maßnahme soll verhindert werden, dass Wildschweine, die das Virus in sich tragen, die Hausschweine infizieren.
Derzeit gibt es im Kreisgebiet Unna und der Stadt Hamm, für die der Kreis ebenfalls als Veterinärbehörde tätig ist, rund 214.000 Schweine in etwa 320 Betrieben.
Die Kreis-Veterinäre haben auch einen Verhaltens-Tipp für Bürger: Das widerstandsfähige Virus überlebt monatelang in gepökelten und geräucherten Waren wie Salami. "Jeder, der Lebensmittel mit Schweinefleisch achtlos in die Landschaft wirft, kann den Weg der tödlichen Tierseuche zu den heimischen Wildschweinen ebnen", macht Dr. Tobias Kirschner deutlich.
Weitere Informationen
Die Afrikanische Schweinepest ist anzeigepflichtig und wird in Deutschland auf Grundlage der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und Afrikanische Schweinepest (Schweinepestverordnung) bekämpft.
Die Verfügung des Kreises findet sich im Internet unter www.kreis-unna.de (Stichwort "Amtsblatt"). Umfangreiche Informationen zur Afrikanischen Schweinepest sind beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de sowie beim Friedrich-Loeffler-Institut unter www.fli.de zu finden. PK | PKU
- Details
- Lokalnachrichten
- Lesezeit: 2 Minuten
Ab Montag werden in Kamen die ausgedienten Weihnachtsbäume eingesammelt - dann aber bitte ohne Verpackung und Schmuck. Foto: Christoph Volkmer für KamenWeb.deKamen. Weihnachten ist gefeiert jetzt müssen Tannen und Fichten raus. Ab Montag, 8. Januar, werden die Bäume in Kamen eingesammelt.
Die GWA-Abfallberatung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Bäume am Abholtag spätestens ab 6 Uhr morgens gut sichtbar bereit liegen müssen. Bevor die Bäume auf dem Bürgersteig platziert werden, sollte der Baumschmuck entfernt werden, denn nur Bäume ohne Dekoration, Lametta, Kunstschnee und Verpackung können verwertet werden.
„Da ausgediente Weihnachtsbäume nicht gleichmäßig über das Jahr verteilt angeliefert werden, sondern als Saisonartikel in großen Mengen im Januar eintreffen, sind sie für eine alleinige Kompostierung nicht ideal“, sagt Kompostwerksleiter Hans Schwarz von der GWA (Gesellschaft für Wertstoff- und Abfallwirtschaft).
Deshalb werden die Bäume nach ihrer Anlieferung auf dem Grünschnittkompostplatz zunächst zweimal geschreddert und anschließend der Bioabfallkompostierung als Strukturmaterial zugeführt. So wird mit Hilfe der ausgedienten Tannenbäume wertvoller Kompost hergestellt, der wiederum als fruchtbarer Bodenverbesserer zum Einsatz kommt: Der Kreislauf schließt sich.
Wer den Abholtermin für den Weihnachtsbaum verpasst, muss sich selbst um die Entsorgung kümmern. Dann bleibt in der Regel nur der Weg zum Wertstoffhof. Wer den Baum lieber behalten möchte, kann Beete und Pflanzen mit den Ästen und Zweigen abdecken und so immerhin große Teile des Baums als Frostschutz nutzen. Getrocknete Teile des zerlegten Baumes eignen sich dazu als Brennholz.
Weitere Beiträge …
- Jetzt steigt die Lippe mächtig an
- Nachhaltigkeit im Alltag: Geschenke mit "MehrWert"
- Weihnachtswanderung des NABU zum Beversee
- In der Weihnachtszeit den Stromzähler entlasten - Spar- und Geschenktipps rund um die Energie
- Flussmanager gewinnen renommierten Gesundheitspreis
- Gymnasium ist jetzt Fairtrade-School
- Umweltexpertin Jutta Eickelpasch von der Verbraucherzentrale zu Gast in der Methleraner AWO-Kita 'Gänseblümchen'
- Die Klimakonferenz in Bonn ist zu Ende...
- Welttoilettentag: Kläranlage in Kamen reinigte im Jahr 2016 insgesamt 15.169.964 Kubikmeter Abwasser
- Änderung der Gewerbeabfallverordnung im Kreis Unna





