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E-Fahrzeuge pendeln zwischen den vier Krankenhäusern mit Strom aus Blockheizkraftwerken
Dortmund/Kamen/Lünen. In einem groß angelegten Feldversuch am Klinikum Westfalen testet das Unternehmen gemeinsam mit der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen, Bocholt, Recklinghausen (WH) in Zusammenarbeit mit der TU Dortmund und mit Unterstützung der Stadt Dortmund, wie sich die Bedingungen für die Nutzung von Elektromobilität verbessern lassen. Konkret gilt es herauszufinden, unter welchen Voraussetzungen man selbst produzierten Strom ortsunabhängig nutzen kann und ob sich das am Ende auch rechnet.
Das Klinikum Westfalen mit seinen vier Standorten bietet sich für einen solchen Versuch geradezu an. Zum einen produziert der Klinikverbund in drei eigenen Blockheizkraftwerken selbst Strom, zum anderen fallen regelmäßige Fahrten an, die mit E-Autos erledigt werden könnten: Zwischen den vier Häusern in Dortmund-Brackel, Lütgendortmund, Lünen und Kamen besteht ein regelmäßiger Pendelverkehr. Da die Strecken zwischen den Häusern relativ kurz sind, kann man sie mit batteriebetriebenen Fahrzeugen gut bewältigen. Bezahlbar und logistisch unkompliziert würde es, wenn man logistische Probleme überwinden und selbst produzierten Strom standortunabhängig nutzen könnte.
Ob das dank neuer Technik in der Praxis klappt, soll sich im Feldversuch am Klinikum Westfalen zeigen. Dazu ist ein E-Fahrzeug, das die Stadt Dortmund zur Verfügung stellt, zunächst für dreimal zwei Wochen im Einsatz und übernimmt einen Großteil der Fahrten zwischen den vier Krankenhäusern. Bereits im Vorfeld hatte die WH dafür in Zusammenarbeit mit dem Klinikum Westfalen alle Abläufe und Fahrzeugbewegungen in der Personen- und Güterlogistik zwischen den vier Standorten erfasst und exakte Fahrpläne für jeden Tag der Woche erstellt . Außerdem kümmerte sich die Westfälische Hochschule um notwendige Voraussetzungen in der Gebäude- und Energietechnik. Und am Ende werten die Wissenschaftler in Gelsenkirchen die Ergebnisse des Feldtests aus und werden Handlungsempfehlungen aussprechen.
Die TU Dortmund sorgt dafür, dass die verbrauchten Strommengen korrekt abgelesen und mit den selbst produzierten Strommengen verrechnet werden können. Das so genannte SyncFuel-Verfahren macht es möglich, Erzeugung und Verbrauch zu „synchronisieren“, so dass man zum Beispiel mit überschüssigem Strom aus dem Blockheizkraftwerk im Knappschaftskrankenhaus Lütgendortmund ein E-Auto laden kann, das am Hellmig-Krankenhaus Kamen steht. Genauso gut könnte mit Hilfe solcher Technik zukünftig womöglich ein Mitarbeiter, der zuhause mit der eigenen Photovoltaikanlage Strom produziert, an einer Tankstelle auf dem Klinikparkplatz sein privates E-Auto mit „selbsterzeugten“ Strom laden.
Durch die Eigenstromnutzung soll es möglich werden, mit Energiekosten von 1,50 Euro pro 100 km auszukommen.
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Kreis Unna. Wer mit seinem Hund in Wald und Flur spazieren geht, sollte sich vorher eine ehrliche Antwort auf die Frage geben, ob sein Vierbeiner Wildtieren nachstellt oder nicht. Darauf macht jetzt Kreisjagdberater Dietrich Junge aufmerksam.
In den vergangenen Jahren ist es vorgekommen, dass Rehe von wildernden Hunden gehetzt und gerissen wurden. Die Ausgangslage ist eindeutig: „Wer damit rechnen muss, dass sein Hund Wild aufstöbert oder jagen geht, der darf ihn nicht von der Leine lassen."
Natürlich möchte Hundebesitzer ihren Tieren ausreichende Bewegungsmöglichkeiten bieten. „Rechtlich problematisch wird es, wenn der Besitzer nicht strikt darauf achtet, dass sein Hund auf den Wegen bleibt. Stöbert er beispielsweise querfeldein, ist er eine Gefahr für Bodenbrüter und Jungwild", macht der Kreisjagdberater deutlich.
Anders formuliert: Als beaufsichtigt gilt ein Hund nur dann, wenn er auf den Wegen in Sichtweite und im Einwirkungsbereich von Herrchen oder Frauchen ist. Wird er gerufen, muss er jederzeit sofort zurückkommen. Gerade im Frühjahr sollten sich Hundehalter besonders verantwortungsbewusst verhalten. In diesen Wochen werden Wald, Feld und Wiesen zur Kinderstube für das Wild, jetzt im Mai beginnt die Setz- und Aufzuchtzeit der Rehkitze.
Wer sich nicht an die Vorschriften hält und dabei gesehen wird, wird im Kreisgebiet in der Regel von den Jägern auf das Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Die Erfahrung zeigt, dass so mancher durch ein Gespräch sensibilisiert werden kann. „Unbelehrbare müssen allerdings mit Konsequenzen in Form einer Geldbuße rechnen", so Kreisjagdberater Junge. PK | PKU
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Naturfreibad HeilKreis Unna. Bestnoten für das Wasser der drei offiziellen Badegewässer im Kreis: Das geht aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hervor.
Das LANUV bescheinigt dem Horstmarer See in Lünen, dem Naturfreibad in Bergkamen-Heil und dem Ternscher See in Selm eine ausgezeichnete Wasserqualität und vergibt damit die beste Note. Nachzulesen sind die Details in einer Karte mit textlichen Erläuterungen, die das Landesamt im Internet unter www2.badegewaesser.nrw.de/gewaessertab.php veröffentlicht hat.
Die Bewertung der Wasserqualität fußt auf jeweils fünf Untersuchungen im Zeitraum April bis August 2016. Im Internet findet sich eine Tabelle mit fast 110 Einträgen zu Badestellen quer durch Nordrhein-Westfalen. Nach dem Anklicken der für die regelmäßige Überwachung zuständigen Messstelle können die Messwerte 2016 sowie die der drei vorangegangenen Jahre eingesehen werden. Darüber hinaus kann eine interaktive Karte aufgerufen werden, aus der die Bewertung und die Lage der Badegewässer in Nordrhein-Westfalen im Luftbild oder in Kartenform dargestellt werden.
Der Kreis weist darauf hin, dass nicht überall, wo Wasser ist, gebadet werden darf: „Die Flüsse Lippe und Ruhr gehören nicht zu den Badegewässern, da sie das ablaufende Wasser zahlreicher Kläranlagen aufnehmen: Ihre Gewässerqualität kann deshalb unter hygienischen Gesichtspunkten nicht als unbedenklich eingestuft werden“, erklärt Marten Brodersen, Leiter der Unteren Wasserbehörde beim Kreis Unna. An der Ruhr gibt es zudem mehrere Wasserschutzgebiete, die das Betreten der Uferbereiche an vielen Stellen untersagen.
Das Baden im Datteln-Hamm-Kanal wird von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes grundsätzlich gebilligt. Das Baden in der Nähe von Schleusen, Brücken, Wehren und Schiffen ist jedoch wegen der damit verbundenen Gefahren verboten. Grundsätzlich bergen offene Gewässer häufig nicht auf den ersten Blick erkennbare Risiken. Deshalb sollte man beim Sprung ins kühle Nass grundsätzlich Vorsicht walten lassen. PK | PKU
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Kamen. Seit einigen Jahren werden wenig oder nicht genutzte Flächen immer mehr zum Ziel von „neuem Stadtgärtnern“. Ob völlig legal oder „angeeignet“ - das Urban Gardening zeigt viele Gesichter: Gemüse, Obst, Sommerblumen, Stauden; die Stadtbewohner entdecken das Gärtnern neu, jenseits von Balkon und Schrebergarten. Woher stammt diese Bewegung, was sind ihre Ideen, wie funktioniert überhaupt „Urban Gardening“ und welche Auswirkungen auf das Stadtleben der Menschen und die Natur gehen davon aus? Was erwartet uns diesbezüglich in der Zukunft? Diese Fragen und einige mehr werden im VHS-Vortrag von Dr. Götz Heinrich Loos am 18.5.2017, um 19:30 Uhr, im Haus der Stadtgeschichte, Bahnhofstraße 21, eingehend besprochen werden. Der Eintritt ist frei.
Dr. Götz Heinrich Loos, „Urban Gardening. Ein neuer Trend mit Nachhaltigkeit?“, Donnerstag, 18.5.2017, 19:30 Uhr, Haus der Stadtgeschichte, Bahnhofstr. 21, Kamen.
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Aus dem Nest gefallene, noch federlose Jungvögel sind auf menschliche Hilfe angewiesen. Ihre Versorgung und Aufzucht sollten Tierfreunde jedoch Fachleuten in Wildtierauffangstationen überlassen. Darauf weist der Deutsche Tierschutzbund hin. Befiederte Jungvögel, die zwar hilflos wirken können, aber weiterhin mit den Elterntieren in Verbindung stehen, bedürfen dagegen keiner gut gemeinten „Rettung“.
Menschliche Hilfe benötigen vor allem sehr junge Vögel, die kaum oder gar keine Federn haben und hilflos am Boden liegen. Meist handelt es sich hierbei um aus dem Nest gefallene Jungvögel. Wenn möglich, sollte man dann versuchen, die Tiere ins elterliche Nest zurückzusetzen. Dabei darf man die Jungvögel auch berühren: Die Altvögel stören sich nicht am menschlichen Geruch. Ist der Jungvogel verletzt oder ist es nicht möglich, ihn zurück ins Nest zu setzen, sollte man das Tier in Obhut nehmen. Für die vorübergehende Unterbringung des Vogels ist am besten ein Pappkarton geeignet, der – weil die Tiere häufig unterkühlt sind – am besten im Haus untergestellt wird. Wenn Unsicherheit über die richtige Ernährung besteht, sollte man besser keine Fütterungsversuche unternehmen. So sind zum Beispiel im Garten gefangene Insekten für reine Körnerfresser völlig ungeeignet. Wasser sollte dem Jungvogel allerdings immer angeboten und gegebenenfalls an den Schnabelrand geträufelt werden. Sobald möglich, sollten die Tiere dann in eine Auffangstation vermittelt werden. Das Tierschutzzentrum des Deutschen Tierschutzbundes in Weidefeld ist eine der vielen Stationen, die – neben anderen Wildtieren – auch Wildvögel aufnimmt, medizinisch versorgt und, wenn möglich, auf die Auswilderung vorbereitet.
Eingreifen bei Ästlingen und Nestflüchtern meist nicht notwendig
Die Jungen der meisten Singvögel, wie Amseln, Meisen, Finken oder Rabenvögel, verlassen ebenso wie Tauben und Greifvögel, ihr Nest bereits, bevor sie voll flugfähig sind. Als sogenannte Ästlinge warten sie im Geäst oder an anderen geschützten Orten auf die Rückkehr der Elterntiere, die sie weiterhin füttern. Diese Tiere benötigen grundsätzlich keine Hilfe, es sei denn, sie sind offensichtlich verletzt. Dasselbe gilt für Nestflüchter, wie junge Enten, Gänse oder Rallen, die bereits mit einem dichten Dunengefieder zur Welt kommen. Sie sind in der Lage ihr Nest ein bis zwei Tage nach dem Schlüpfen zu verlassen. Eine Ausnahme unter den Nesthockern bilden jedoch Alpen- und Mauersegler. Die Alttiere verbringen ihr gesamtes Leben in der Luft und suchen nur zum Brüten Unterschlupf in hoch gelegenen Mauerspalten. Da die Elterntiere nicht vom Boden starten können und daher dort auch nicht landen, bleiben aus dem Nest gefallene Jungtiere unversorgt. Sie sollten umgehend an Fachleute übermittelt werden.
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Über den GeoService des Kreises ist zu sehen, welche Ausgleichsmaßnahmen vorgeschrieben werden und wie das „in echt“ dann aussieht. Fotos: Kreis UnnaKreis Unna. Wer in die Natur und Landschaft eingreift oder sie z. B. durch Baumaßnahmen zerstört, muss für Ersatz oder Ausgleich sorgen. Diese Kompensationsmaßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben und müssen auch im Internet dargestellt werden. Der Kreis organisiert diese Information über seinen GeoService.
Kompensationsmaßnahmen für neue Gewerbeflächen, Gebäude, Straßen oder auch gefällte Bäume sollen möglichst in der Nähe und gleich nach dem Ende der Maßnahme umgesetzt werden. Was genau zu tun ist, wird durch einen Landschaftsplaner festgelegt.
„Die Maßnahmen können ganz unterschiedlich sein“, betont Peter Driesch, Leiter der unteren Naturschutzbehörde beim Kreis. „Die Palette kann von der Pflanzung von Baumreihen oder Hecken bis hin zur Anlage von kleinen Gewässern reichen.“
Gesagt, getan und dann zu sehen – unter diesem Motto können sich Interessierte ganz bequem und jederzeit darüber informieren, was sich im Bereich Natur und Landschaft in Sachen Ausgleich und Co. so tut.
Der Kartendienst Kompensationsflächen kann unter http://www.geoservice.kreis-unna.de im Themenbereich „Natur & Landschaft“ aktiviert werden. Über den Info-Button lassen sich Informationen zu der jeweiligen Fläche, die Art der Maßnahme und das dazugehörige Eingriffsvorhaben ablesen.
Kompensationsflächen sind jeweils direkt einem oder mehreren Eingriffsvorhaben zugeordnet. Wenn ein Bauvorhaben genehmigt, aber noch nicht umgesetzt worden ist, kann es also sein, dass Flächen bereits erfasst, die Maßnahme jedoch noch nicht erkennbar ist – dann lohnt später ein zweiter Blick.
Weitere Informationen zum Thema gibt es in der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Unna bei Regine Moenck, Tel. 0 23 03 / 27-11 70. PK | PKU
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