Serie „Zurück zur Natur“ - Teil 5: Bauen in der freien Landschaft
Kreis Unna. Familien entdecken das Kleingärtnern neu für sich, Flüsse wie die Seseke und die Lippe werden renaturiert, Erholungssuchende erfreuen sich an Streuobstwiesen und Hecken, in denen jede Menge Leben steckt: „Zurück zur Natur“ lautet ein Motto, das erfreulich aktuell ist - und nicht nur der Natur, sondern auch den Menschen gut tut.
Denn in einer Zeit, in der sich vieles beschleunigt, wollen sich viele etwas Ursprünglichkeit zurückholen. Und das klappt in der Natur gerade im Sommer am besten. In der Serie „Zurück zur Natur“ zeigt die Untere Naturschutzbehörde viele Beispiele auf, wie Naturschutz im Kreis Unna gelebt wird. Praktische Tipps inklusive.
Der Naturschutz hat im Kreis Unna übrigens einen besonderen Stellenwert – denn wer am Wochenende mal schnell raus aus der großen Stadt und hinein in die freie Landschaft will, der sucht sich häufig ein grünes Plätzchen im Kreisgebiet aus. Ob zum Spazierengehen, zum Angeln, zum Reiten, Kanu fahren oder zur Radtour: Wo viele unterschiedliche Interessen mit der Umwelt in Einklang gebracht werden wollen, sind gerade hier klare Spielregeln für den Umgang mit der Natur von Nöten.
Diese Regeln hat der Kreistag des Kreises Unna nach umfangreichen Bürgerbeteiligungen in seinen Landschaftsplänen festgelegt. Die Landschaftspläne setzen Schutzgebiete wie Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete fest.
Wer unter www.geoservice.kreis-unna.de in der Kartensteuerung „Natur und Landschaft“ anklickt, sieht, wo diese Gebiete liegen und was in diesen Gebieten erlaubt oder zum Schutz von Natur und Landschaft verboten ist.
Heute: Bauen in der freien Landschaft
Nicht auf Sand gebaut, aber in der freien Landschaft: Das kann schnell auf dasselbe herauskommen. Denn ob Schuppen, Gartenlaube oder Gitterzaun – erlaubt ist nicht überall, was gefällt. „Das gilt vor allem im Landschafts- und Naturschutzgebiet“, erklärt Peter Driesch, Leiter der Unteren Naturschutzbehörde beim Kreis Unna.
Wer in der freien Landschaft des Kreises Unna spazieren geht, stößt dort auf zahlreiche Bauten. Alte, zum Teil wunderschöne und malerisch gelegene Höfe prägen das Landschaftsbild. Mancherorts sticht aber auch etwas ganz anderes ins Auge: Zusammengezimmerte Schuppen, Lagerplätze oder Grillhütten sind keine Seltenheit. Vieles muss vom Bauherren umgehend wieder abgerissen werden.
„Insbesondere zum Schutz des Landschaftsbildes ist es in Landschafts- und Naturschutzgebieten verboten, bauliche Anlagen zu errichten, selbst wenn diese keiner Baugenehmigung bedürfen“, klärt Peter Driesch auf. Unter dieses Verbot fallen nicht nur Häuser und Ställe, sondern z.B. auch Gartenhütten, Lagerplätze, Reitplätze und Zäune. Ortsübliche Weidezäune sind erlaubt.
Von diesen Verboten kann die Naturschutzbehörde unter bestimmten Umständen eine Ausnahme machen und eine Genehmigung erteilen. „Diese Regel gilt insbesondere für Landwirte, die ihre Gebäude ausschließlich im Außenbereich errichten können“, unterstreicht Driesch. Neue Bauten in der freien Landschaft müssen dabei in der Regel durch Sträucher eingegrünt werden, damit die Schönheit der Landschaft im Kreis Unna auch für nachfolgende Generationen noch erlebbar bleibt. PK | PKU