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Kreis weist auf Baumschutz hin - Baum und Busch sind oft geschützt

am . Veröffentlicht in Natur & Umwelt

baumKW118Kreis Unna. Wenn Bäume und Büsche im Weg stehen, greifen viele zu Kettensäge, Axt und Astschere. Was sie dabei nicht ahnen: Stehen diese in der freien Landschaft, ist das Fällen und Trimmen von Grün nicht erlaubt. Das gilt für alle Bäume und Gehölze – unabhängig von Art, Umfang und Größe.

"Die freie Landschaft ist der Bereich, der sich außerhalb von Ortschaften befindet und wird daher auch Außenbereich genannt", sagt Mario Masell vom Fachbereich Natur und Umwelt. "Die Ortschaft selbst ist der Innenbereich. Die Grenzen sind nicht leicht zu erkennen. Ein Blick in den Geoservice des Kreises oder auch ein Anruf können Klarheit bringen."

Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
Wer ohne sich zu informieren zu Kettensäge, Axt und Astschere greift, dem droht ein Bußgeld. Grundstückseigentümer, die an der Grenze zum Außenbereich oder sogar im Außenbereich selbst wohnen, wissen nicht immer, dass der Strauch hinter dem Garten geschützt ist. "Für Fällungen, Grünschnitt und Ähnliches muss ein Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt werden", sagt Masell.

Der Geoservice gibt neue Einblicke in die Kartenlandschaft des Kreises Unna. Foto: Kreis UnnaWer Fragen hat oder direkt einen Antrag stellen möchte, kann sich an Mario Masell von der unteren Naturschutzbehörde wenden. Er ist erreichbar unter Tel. 0 23 03 / 27 - 12 70 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wer sich vorab auf einer Karte die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich ansehen möchte, kann das unter http://geoservice.kreis-unna.de in drei Schritten machen:

Unter öffentlichem Zugang den GeoService starten
Im Bereich "Kartensteuerung" unten rechts auf das Symbol "Kartendienst laden" klicken
"Landschaftspläne" (Nummer 19 in der Liste) auswählen


Zu erkennen ist dann, dass der Innenbereich mit einer breiten, grauen Linie eingegrenzt ist. Außerhalb dieser Linie befindet sich der Außenbereich, also die freie Landschaft. Wer dort einen Baum fällen oder Sträucher schneiden möchte, benötigt eine sogenannte "landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung". Innerhalb der grauen Linie befinden sich Ortschaften (Innenbereich).

Mario Masell von der unteren Naturschutzbehörde hat noch einen Hinweis zum Fällen von Bäumen und Zurückschneiden von Sträuchern: "Am 1. März beginnt das bundesweite Fäll- und Schnittverbot. Ab dann dürfen Bäume und anderes Gehölz nicht mehr radikal zurückgeschnitten werden, um nistende Vögel zu schützen." Das Verbot gilt bis zum 30. September. Wer also vorhat, Grün zu schneiden, sollte sich rechtzeitig an die Behörde wenden. PK | PKU