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Keine Schonzeit für Schwarzwild bis 2021

am . Veröffentlicht in Natur & Umwelt

Kreis Unna. Jäger dürfen Schwarzwild ab sofort ganzjährig bejagen. Die Untere Jagdbehörde hat die Schonzeit für Schwarzwild bis zum 31. März 2021 aufgehoben. Ein Grund sind hohe Schwarzwildbestände aufgrund günstiger Lebensbedingungen.

"Mit der Aufhebung sollen die hohen Wildschweinbestände kurzfristig reduziert werden", sagt Nicole Drawe von der Unteren Jagdbehörde. "Das soll einerseits das Risiko einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest senken und gleichzeitig auch Wildschäden vorbeugen, die Wildschweine auf landwirtschaftlichen Flächen und in Wäldern hinterlassen."

Ausnahme: Bache mit Jungtieren
Ausgenommen hiervon sind ausdrücklich Bachen, die gestreifte Frischlinge unter 25 Kilogramm führen. Normalerweise darf die Jagd auf Schwarzwild in der Zeit vom 1. August bis 15. Januar ausgeführt werden. Frischlinge (noch nicht einjährige Stücke) durften in der Vergangenheit bereits ganzjährig bejagt werden.

Die Anordnung geht auf einen Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zurück. Das Ministerium hat am 4. Januar alle Unteren Jagdbehörden in Nordrhein-Westfalen gebeten, die Schonzeit für alles Schwarzwild auf allen bejagbaren Flächen in ihrem Zuständigkeitsbereich mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

Nähere Informationen zur Unteren Jagdbehörde gibt es im Internet unter www.kreis-unna.de (Stichwort "Jagdwesen"). PK | PKU