Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen der Brettschneider & Hanck GbR - Foto-Gewinnspiel "Sommer 2024"

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Die Brettschneider & Hanck GbR veranstaltet auf der von ihr betriebenen Homepage www.kamen-web.de das Gewinnspiel mit dem Namen “Foto-Gewinnspiel Sommer 2024”. Hierbei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, einen der unten näher beschriebenen Preise zu gewinnen. Die Veranstaltung des Gewinnspiels findet nach Maßgabe dieser Bedingungen statt.

§ 1 Laufzeit des Gewinnspiels
Dieses Gewinnspiel wird vom 23.06.2024 - 08.09.2024 veranstaltet. Die Teilnahme am letzten Tag der Gewinnspielveranstaltung ist bis um 23:59:59 Uhr möglich.

§ 2 Auslosungstermin
Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss binnen 10 Werktagen ausgelost. Im Falle eines Gewinns wird der entsprechende Teilnehmer schriftlich benachrichtigt.

§ 3 Auslosungsverfahren
Die Auslosung findet unter allen Teilnehmern gleichberechtigt statt. Dabei werden alle vorsortierten qualifizierten Einsendungen (siehe dazu § 4) in einen Lostopf geworfen und aus diesem nach einem der folgenden alternativen Verfahren ein/e oder mehrere Gewinner/in ermittelt. Sofern nichts anderes in diesen Bedingungen genannt ist, findet das Verfahren B) Anwendung.

A) Zufallsverfahren
Hierbei werden alle qualifizierten Einsendungen gleichberechtigt behandelt. In zufälliger, anonymer und unbeeinflusster Art werden Gewinner gezogen.
B) Wahlverfahren
Bei diesem Verfahren findet keine zufällige Auswahl statt. Vielmehr werden die qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR oder von ihr ausgewählten Personen in einer redaktionellen-qualitativen Auswahl ermittelt. Hierbei hat jede an der Auswahl beteiligte Person eine bestimmte Anzahl an Stimmen. Es gewinnt/gewinnen derjenige(n)/diejenige(n) Gewinnspielteilnehmer(innen), die/der die meisten Stimmen auf seine Einsendung erzielen konnte.

§ 4 Qualifizierte Einsendungen
Vor Durchführung eines der Verfahren A) oder B) werden die Einsendungen nach qualifizierten und nicht qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR sortiert. Nicht qualifizierte Einsendungen werden sodann aussortiert und haben keine Möglichkeit, an dem weiteren Gewinnspielauswahlverfahren teilzunehmen. Qualifiziert sind die Einsendungen derjenigen Gewinnspielteilnehmer, die sämtliche Voraussetzungen zur Gewinnspielteilnahme erfüllen, die also diese Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen akzeptiert haben, korrekte Angaben gemacht haben, zur Einsendung berechtigt sind und ihre Einwilligung zur Teilnahme (siehe dazu § 6) bis zur Ziehung bzw. Auslosung nach § 2 nicht widerrufen haben.

§ 5 Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Gewinnspielteilnahme vollendet haben.

§ 6 Teilnahmebeitrag und Voraussetzungen zur Teilnahme
Wird bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel die Einsendung einer Datei (z.B. im Rahmen des sommerlichen Foto-Gewinnspiels eine Fotodatei) verlangt, so ist diese als Teilnahmebeitrag des Gewinnspielteilnehmers erforderlich. Die erforderliche Leistung des Gewinnspielteilnehmers besteht sodann als Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers in der Einsendung der Datei. Gewinnspielteilnehmer sind nur zur Einsendung von Dateien berechtigt, deren Urheber sie selber sind. Sie gestatten der Brettschneider & Hanck GbR die unter 7 genannte Verwendung der Datei. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen ist zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ausdrücklich nicht erforderlich und beeinträchtigt auch nicht die Teilnahme oder den Ausgang des Gewinnspiels. Eine Teilnahme ohne Erfüllung der Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers, d.h. ohne Einsendung der Datei ist, sofern diese im Rahmen des Gewinnspiels verlangt wird, hingegen nicht möglich.

§ 7 Verwendung der eingesandten Datei
Die/der Gewinnspielteilnehmer/in gestattet der Brettschneider & Hanck GbR ausdrücklich die Verwendung der eingesandten Datei nach folgenden Maßgaben: Die Datei des Gewinnspielteilnehmers darf auf den Portalen der Brettschneider & Hanck GbR (www.kamen-web.de, zugehörige Profile auf Facebook und Instagram) im Rahmen einer einfachen Nutzungslizenz unentgeltlich unter Urhebernennung (wobei diese jedoch nicht erforderlich ist und in das billige Ermessen der Brettschneider & Hanck GbR gestellt wird) veröffentlicht werden darf. Der Gewinnspielteilnehmer erklärt sich hiermit und damit, dass sein Name im Zusammenhang mit Berichterstattung über das Gewinnspiel genannt werden darf, einverstanden. Diese einfache Nutzungslizenz gilt für die Dauer von 24 Monaten. Die Lizenz ist seitens der Brettschneider & Hanck GbR nicht übertragbar.

§ 8 Gewinne
Die ausgelobten Gewinne des Gewinnspiels finden sich auf der speziellen Hinweisseite zu dem Gewinnspiel, der sogenannten Gewinnspielveranstaltungsankündigungsseite, über die auch diese Bedingungen abrufbar sind.
Handelt es sich bei dem Gewinn um einen Gutschein, wird dieser dem Gewinner postalisch an den Gewinner zugesandt. Handelt es sich um einen Sachpreis, ist der Gewinner dazu verpflichtet, den Gewinn binnen 10 Tagen nach Gewinnerziehung an dem benannten Ort abzuholen. Holt der Gewinner nicht binnen dieser Frist seinen Gewinn ab, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner nach dem beschriebenen Verfahren gezogen.

§ 9 Datenschutz
Wir beachten selbstverständlich geltende Datenschutzgesetze und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzerklärung, die Bestandteil des Gewinnspielvertrags ist. Wird für die Gewinnermittlung das unter § 3 B) beschriebene Verfahren eingesetzt, so wird das Bestehen eines der DSGVO entsprechendem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen der Brettschneider & Hanck GbR und etwaigen externen an der Auslosung beteiligten Personen (z.B. freiberufliche Mitarbeiter der Brettschneider & Hanck GbR) seitens der Brettschneider & Hanck GbR garantiert.

§ 10 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Casino-Kultur im Ruhrgebiet

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Uncategorised

Casinos und Spielbanken sind traditionelle Elemente der deutschen Entertainment-Kultur. Die glamourösen Etablissements, die im 19. Jahrhundert florierten, bereichern weiterhin in vielen Städten die Freizeitlandschaft mit Spielspaß und spannenden Extraevents. Auch im Ruhrgebiet wird der Casino-Betrieb fortgeführt. 

Die Vorgeschichte

Infolge der Erfindung des Holzschnitts und Fortschritte in der Papierherstellung waren die Utensilien und Geräte für Karten-, Würfel- und Brettspiele im 15. Jahrhundert in ganz Europa zu finden. Die Flut von unterschiedlichen Spielinstrumenten auf dem Markt senkte die Preise und machte sie für alle Gesellschaftsschichten zugänglich. Immer mehr Menschen verbrachten ihre Zeit in Kneipen und Gaststätten mit Spielaktivitäten, was die Entwicklung von neuen Spielen förderte. Aus diesem Trend entstanden im Laufe der Zeit verschiedene Einrichtungen, die sich auf den Spielbetrieb konzentrierten. Ein klassisches Beispiel hierfür waren die Spielbanken in deutschen Kurorten, die sich im späten 19. Jahrhundert zu wahren Touristenattraktionen entfalteten.

Spielbetrieb in deutschen Kurstädten

Im 19. Jahrhundert wurden Reisen und kurze Aufenthalte in Naturidyllen zu einer Modeaktivität des europäischen Adels und der Intelligenzija. Besonders beliebte Reiseziele waren deutsche Kurorte, die ihren Gästen in Badeinrichtungen Heilung, Entspannung und Entertainment versprachen. Casinobesuche vor Ort entwickelten sich dabei zu populären Abendaktivitäten. Die beliebteste Destination in der Nähe des Ruhrgebiets war zu dieser Zeit Aachen. Der Kurbetrieb in der Kaiserstadt wurde im 17. Jahrhundert aufgebaut und erreichte seinen Höhepunkt im 19. Jahrhundert. Die Besucher erwartete ein großer Heil- und Unterhaltungskomplex, einschließlich mehrerer Etablissements, die ihren Gästen Spielspaß in lockerer Geselligkeit garantierten. Die Blütezeit des Kurbetriebs endete jedoch Mitte des 20. Jahrhunderts. Infolgedessen sank auch die Nachfrage für die deutschen Spielbanken. Ein Anwachsen des Interesses setzte erst in den 1970ern ein, als packende Pokerübertragungen im Fernsehen den Menschen die Casino-Welt wieder näher brachte.

Die Ära der Online-Casinos

In den 1990er Jahren betrat die Casino-Szene das Internet und schuf digitale Casinos. Sie boten ihren Kunden neben klassischen Kartenspielen und Roulette auch zahlreiche Slots mit unterschiedlichen Designs und Mechaniken an. Den Online-Zugang zu den Spielen erhielten dabei nicht nur Gelegenheitsspieler, sondern auch Gamer mit professionellen Ambitionen. Online-Turniere entfalteten sich zu wichtigen Medien, welche die Qualifikation für prestigeträchtige Spielturniere ermöglichten. Erste Siege auf diese Weise vergrößerten weltweit das Interesse an Spielaktivitäten. Heute ist die Casino-Welt in zwei Bereiche aufgeteilt: Online-Casinos und ortsgebundene Casinos. Während die digitalen Angebote einen vereinfachten Zugriff und Spielspaß unabhängig von Ort und Zeit versprechen, ermöglichen die ortsgebundenen Alternativen Live-Erfahrungen an realen Spieltischen. 

Live-Spiel im Ruhrgebiet 

Das Ruhrgebiet ist ein wichtiger Hotspot für das Live-Spiel in Deutschland. In der Region werden seit geraumer Zeit die Spielbank Hohensyburg in Dortmund sowie das Casino Duisburg betrieben. Dazu befinden sich in der Nähe die Casino-Standorte Bad Oeynhausen, Monheim am Rhein und natürlich als ehemalige Badeoase mit reger Spielaktivität die Stadt Aachen. Ein Blick in das Spielangebot der Casinos zeigt, dass die Klassiker Blackjack und amerikanisches Roulette ein fester Bestandteil der Abendunterhaltung ist. Weiterhin können die Gäste die Pokervarianten No-Limit Texas Hold’em, Ultimate Texas Hold’em sowie Pot-Limit Omaha ausprobieren. Die Spielzeiten für Poker unterscheiden sich jedoch von Standort zu Standort und sollten über die Webseiten der Spielbanken recherchiert werden. Für Spieler, die Poker auf Wettbewerbsebene spielen, werden außerdem in regelmäßigen Abständen Turniere veranstaltet. Wer nicht am Spieltisch schwitzen möchte, kann natürlich eine große Auswahl an spannenden Spielautomaten mit modernster Technik ausprobieren. Vor dem Besuch können Interessierte über einen virtuellen Rundgang sich ein Bild über die Räumlichkeiten der Spielbanken machen. Außerdem sollte bedacht werden, dass die Betreiber der Spielbanken gepflegte Freizeitkleidung von ihren Gästen verlangen. Für Verpflegung während des Aufenthalts sorgen die Bars in den Inneneinrichtungen. Dazu gibt es in regelmäßigen Abständen Special-Events, die für mehr Abwechslung im Unterhaltungsprogramm der Spielbanken sorgen. 

Das Ruhrgebiet und seine Umgebung bieten interessierten Menschen fünf wichtige Casino-Standorte mit vielfältigen Spielangeboten. Diese führen die traditionelle Spielaktivität, die sich im Herzen des Kurtourismus im 19. Jahrhundert entfaltet hat, weiter und bereichern sowohl lokale Eventkalender als auch die Entertainment-Kultur. Gleichzeitig sind sie ein wichtiges Gegenstück des Online-Casino-Angebots, das zwar den Zugang zum Gameplay vereinfacht, aber auch keine Live-Erlebnisse am Spieltisch ermöglicht. 

Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen der Brettschneider & Hanck GbR - KamenWeb.de Online-Adventskalender 2023

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Die Brettschneider & Hanck GbR veranstaltet auf der von ihr betriebenen Homepage www.kamen-web.de das Gewinnspiel mit dem Namen “Online-Adventskalender 2023”. Hierbei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, einen der unten näher beschriebenen Preise zu gewinnen. Die Veranstaltung des Gewinnspiels findet nach Maßgabe dieser Bedingungen statt.

§ 1 Laufzeit des Gewinnspiels
Dieses Gewinnspiel wird vom 01.12.2023 - 24.12.2023 veranstaltet. Die Teilnahme ist jeweils täglich (Tagesdatum = Tür im Adventskalender) am Tag der Gewinnspielveranstaltung bis um 18:00 Uhr möglich.

§ 2 Auslosungstermin
Die Gewinner werden täglich nach Teilnahmeschluss ausgelost. Im Falle eines Gewinns wird der entsprechende Teilnehmer schriftlich benachrichtigt.

§ 3 Auslosungsverfahren
Die Auslosung findet unter allen Teilnehmern gleichberechtigt statt. Dabei werden alle vorsortierten qualifizierten Einsendungen (siehe dazu § 4) in einen Lostopf geworfen und aus diesem nach einem der folgenden alternativen Verfahren ein/e oder mehrere Gewinner/in ermittelt.

A) Zufallsverfahren
Hierbei werden alle qualifizierten Einsendungen gleichberechtigt behandelt. In zufälliger, anonymer und unbeeinflusster Art werden Gewinner gezogen.

§ 4 Qualifizierte Einsendungen
Vor Durchführung eines der Verfahren A) oder B) werden die Einsendungen nach qualifizierten und nicht qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR sortiert. Nicht qualifizierte Einsendungen werden sodann aussortiert und haben keine Möglichkeit, an dem weiteren Gewinnspielauswahlverfahren teilzunehmen. Qualifiziert sind die Einsendungen derjenigen Gewinnspielteilnehmer, die sämtliche Voraussetzungen zur Gewinnspielteilnahme erfüllen, die also diese Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen akzeptiert haben, korrekte Angaben gemacht haben, zur Einsendung berechtigt sind und ihre Einwilligung zur Teilnahme (siehe dazu § 6) bis zur Ziehung bzw. Auslosung nach § 2 nicht widerrufen haben.

§ 5 Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 16. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Gewinnspielteilnahme vollendet haben.

§ 6 Teilnahmebeitrag und Voraussetzungen zur Teilnahme
Wird bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel die Einsendung einer Datei (z.B. im Rahmen des sommerlichen Foto-Gewinnspiels eine Fotodatei) verlangt, so ist diese als Teilnahmebeitrag des Gewinnspielteilnehmers erforderlich. Die erforderliche Leistung des Gewinnspielteilnehmers besteht sodann als Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers in der Einsendung der Datei. Gewinnspielteilnehmer sind nur zur Einsendung von Dateien berechtigt, deren Urheber sie selber sind. Sie gestatten der Brettschneider & Hanck GbR die unter 7 genannte Verwendung der Datei. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen ist zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ausdrücklich nicht erforderlich und beeinträchtigt auch nicht die Teilnahme oder den Ausgang des Gewinnspiels. Eine Teilnahme ohne Erfüllung der Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers, d.h. ohne Einsendung der Datei ist, sofern diese im Rahmen des Gewinnspiels verlangt wird, hingegen nicht möglich.

§ 7 Verwendung der eingesandten Datei
Die/der Gewinnspielteilnehmer/in gestattet der Brettschneider & Hanck GbR ausdrücklich die Verwendung der eingesandten Datei nach folgenden Maßgaben: Die Datei des Gewinnspielteilnehmers darf auf den Portalen der Brettschneider & Hanck GbR (www.kamen-web.de, zugehörige Profile auf Facebook und Instagram) im Rahmen einer einfachen Nutzungslizenz unentgeltlich unter Urhebernennung (wobei diese jedoch nicht erforderlich ist und in das billige Ermessen der Brettschneider & Hanck GbR gestellt wird) veröffentlicht werden darf. Der Gewinnspielteilnehmer erklärt sich hiermit und damit, dass sein Name im Zusammenhang mit Berichterstattung über das Gewinnspiel genannt werden darf, einverstanden. Diese einfache Nutzungslizenz gilt für die Dauer von 24 Monaten. Die Lizenz ist seitens der Brettschneider & Hanck GbR nicht übertragbar.

§ 8 Gewinne
Die ausgelobten Gewinne des Gewinnspiels finden sich auf der speziellen Hinweisseite zu dem Gewinnspiel, der sogenannten Gewinnspielveranstaltungsankündigungsseite, über die auch diese Bedingungen abrufbar sind.
Handelt es sich bei dem Gewinn um einen Gutschein, wird dieser dem Gewinner postalisch an den Gewinner zugesandt. Handelt es sich um einen Sachpreis, ist der Gewinner dazu verpflichtet, den Gewinn binnen 10 Tagen nach Gewinnerziehung an dem benannten Ort abzuholen. Holt der Gewinner nicht binnen dieser Frist seinen Gewinn ab, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner nach dem beschriebenen Verfahren gezogen.

§ 9 Datenschutz
Wir beachten selbstverständlich geltende Datenschutzgesetze und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzerklärung, die Bestandteil des Gewinnspielvertrags ist. Wird für die Gewinnermittlung das unter § 3 B) beschriebene Verfahren eingesetzt, so wird das Bestehen eines der DSGVO entsprechendem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen der Brettschneider & Hanck GbR und etwaigen externen an der Auslosung beteiligten Personen (z.B. freiberufliche Mitarbeiter der Brettschneider & Hanck GbR) seitens der Brettschneider & Hanck GbR garantiert.

§ 10 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen der Brettschneider & Hanck GbR - "SHOWTIME! Musical" 2023

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Die Brettschneider & Hanck GbR veranstaltet auf der von ihr betriebenen Homepage www.kamen-web.de das Gewinnspiel mit dem Namen "SHOWTIME! MusicalSHOWTIME! Musical". Hierbei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, einen der unten näher beschriebenen Preise zu gewinnen. Die Veranstaltung des Gewinnspiels findet nach Maßgabe dieser Bedingungen statt.

§ 1 Laufzeit des Gewinnspiels
Dieses Gewinnspiel wird vom 19.10.2023 - 22.10.2023 veranstaltet. Die Teilnahme am letzten Tag der Gewinnspielveranstaltung ist bis um 23:59:59 Uhr möglich

§ 2 Auslosungstermin
Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss binnen 10 Werktagen ausgelost. Im Falle eines Gewinns wird der entsprechende Teilnehmer schriftlich benachrichtigt.

§ 3 Auslosungsverfahren
Die Auslosung findet unter allen Teilnehmern gleichberechtigt statt. Dabei werden alle vorsortierten qualifizierten Einsendungen (siehe dazu § 4) in einen Lostopf geworfen und aus diesem nach einem der folgenden alternativen Verfahren ein/e oder mehrere Gewinner/in ermittelt. Sofern nichts anderes in diesen Bedingungen genannt ist, findet das Verfahren B) Anwendung.

A) Zufallsverfahren
Hierbei werden alle qualifizierten Einsendungen gleichberechtigt behandelt. In zufälliger, anonymer und unbeeinflusster Art werden Gewinner gezogen.
B) Wahlverfahren
Bei diesem Verfahren findet keine zufällige Auswahl statt. Vielmehr werden die qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR oder von ihr ausgewählten Personen in einer redaktionellen-qualitativen Auswahl ermittelt. Hierbei hat jede an der Auswahl beteiligte Person eine bestimmte Anzahl an Stimmen. Es gewinnt/gewinnen derjenige(n)/diejenige(n) Gewinnspielteilnehmer(innen), die/der die meisten Stimmen auf seine Einsendung erzielen konnte.

§ 4 Qualifizierte Einsendungen
Vor Durchführung eines der Verfahren A) oder B) werden die Einsendungen nach qualifizierten und nicht qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR sortiert. Nicht qualifizierte Einsendungen werden sodann aussortiert und haben keine Möglichkeit, an dem weiteren Gewinnspielauswahlverfahren teilzunehmen. Qualifiziert sind die Einsendungen derjenigen Gewinnspielteilnehmer, die sämtliche Voraussetzungen zur Gewinnspielteilnahme erfüllen, die also diese Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen akzeptiert haben, korrekte Angaben gemacht haben, zur Einsendung berechtigt sind und ihre Einwilligung zur Teilnahme (siehe dazu § 6) bis zur Ziehung bzw. Auslosung nach § 2 nicht widerrufen haben.

§ 5 Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Gewinnspielteilnahme vollendet haben.

§ 6 Teilnahmebeitrag und Voraussetzungen zur Teilnahme
Wird bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel die Einsendung einer Datei (z.B. im Rahmen des sommerlichen Foto-Gewinnspiels eine Fotodatei) verlangt, so ist diese als Teilnahmebeitrag des Gewinnspielteilnehmers erforderlich. Die erforderliche Leistung des Gewinnspielteilnehmers besteht sodann als Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers in der Einsendung der Datei. Gewinnspielteilnehmer sind nur zur Einsendung von Dateien berechtigt, deren Urheber sie selber sind. Sie gestatten der Brettschneider & Hanck GbR die unter 7 genannte Verwendung der Datei. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen ist zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ausdrücklich nicht erforderlich und beeinträchtigt auch nicht die Teilnahme oder den Ausgang des Gewinnspiels. Eine Teilnahme ohne Erfüllung der Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers, d.h. ohne Einsendung der Datei ist, sofern diese im Rahmen des Gewinnspiels verlangt wird, hingegen nicht möglich.

§ 7 Verwendung der eingesandten Datei
Die/der Gewinnspielteilnehmer/in gestattet der Brettschneider & Hanck GbR ausdrücklich die Verwendung der eingesandten Datei nach folgenden Maßgaben: Die Datei des Gewinnspielteilnehmers darf auf den Portalen der Brettschneider & Hanck GbR (www.kamen-web.de, zugehörige Profile auf Facebook und Instagram) im Rahmen einer einfachen Nutzungslizenz unentgeltlich unter Urhebernennung (wobei diese jedoch nicht erforderlich ist und in das billige Ermessen der Brettschneider & Hanck GbR gestellt wird) veröffentlicht werden darf. Der Gewinnspielteilnehmer erklärt sich hiermit und damit, dass sein Name im Zusammenhang mit Berichterstattung über das Gewinnspiel genannt werden darf, einverstanden. Diese einfache Nutzungslizenz gilt für die Dauer von 24 Monaten. Die Lizenz ist seitens der Brettschneider & Hanck GbR nicht übertragbar.

§ 8 Gewinne
Die ausgelobten Gewinne des Gewinnspiels finden sich auf der speziellen Hinweisseite zu dem Gewinnspiel, der sogenannten Gewinnspielveranstaltungsankündigungsseite, über die auch diese Bedingungen abrufbar sind.
Handelt es sich bei dem Gewinn um einen Gutschein, wird dieser dem Gewinner postalisch an den Gewinner zugesandt. Handelt es sich um einen Sachpreis, ist der Gewinner dazu verpflichtet, den Gewinn binnen 10 Tagen nach Gewinnerziehung an dem benannten Ort abzuholen. Holt der Gewinner nicht binnen dieser Frist seinen Gewinn ab, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner nach dem beschriebenen Verfahren gezogen.

§ 9 Datenschutz
Wir beachten selbstverständlich geltende Datenschutzgesetze und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzerklärung, die Bestandteil des Gewinnspielvertrags ist. Wird für die Gewinnermittlung das unter § 3 B) beschriebene Verfahren eingesetzt, so wird das Bestehen eines der DSGVO entsprechendem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen der Brettschneider & Hanck GbR und etwaigen externen an der Auslosung beteiligten Personen (z.B. freiberufliche Mitarbeiter der Brettschneider & Hanck GbR) seitens der Brettschneider & Hanck GbR garantiert.

§ 10 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen der Brettschneider & Hanck GbR - "Amore-Mio Party ®" 2023 (2)

am . Veröffentlicht in Uncategorised

Die Brettschneider & Hanck GbR veranstaltet auf der von ihr betriebenen Homepage www.kamen-web.de das Gewinnspiel mit dem Namen "Kamener Kneipennacht am 21. Oktober 2023". Hierbei haben die Teilnehmer die Möglichkeit, einen der unten näher beschriebenen Preise zu gewinnen. Die Veranstaltung des Gewinnspiels findet nach Maßgabe dieser Bedingungen statt.

§ 1 Laufzeit des Gewinnspiels
Dieses Gewinnspiel wird vom 09.10.2023 - 15.10.2023 veranstaltet. Die Teilnahme am letzten Tag der Gewinnspielveranstaltung ist bis um 23:59:59 Uhr möglich

§ 2 Auslosungstermin
Die Gewinner werden nach Teilnahmeschluss binnen 10 Werktagen ausgelost. Im Falle eines Gewinns wird der entsprechende Teilnehmer schriftlich benachrichtigt.

§ 3 Auslosungsverfahren
Die Auslosung findet unter allen Teilnehmern gleichberechtigt statt. Dabei werden alle vorsortierten qualifizierten Einsendungen (siehe dazu § 4) in einen Lostopf geworfen und aus diesem nach einem der folgenden alternativen Verfahren ein/e oder mehrere Gewinner/in ermittelt. Sofern nichts anderes in diesen Bedingungen genannt ist, findet das Verfahren B) Anwendung.

A) Zufallsverfahren
Hierbei werden alle qualifizierten Einsendungen gleichberechtigt behandelt. In zufälliger, anonymer und unbeeinflusster Art werden Gewinner gezogen.
B) Wahlverfahren
Bei diesem Verfahren findet keine zufällige Auswahl statt. Vielmehr werden die qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR oder von ihr ausgewählten Personen in einer redaktionellen-qualitativen Auswahl ermittelt. Hierbei hat jede an der Auswahl beteiligte Person eine bestimmte Anzahl an Stimmen. Es gewinnt/gewinnen derjenige(n)/diejenige(n) Gewinnspielteilnehmer(innen), die/der die meisten Stimmen auf seine Einsendung erzielen konnte.

§ 4 Qualifizierte Einsendungen
Vor Durchführung eines der Verfahren A) oder B) werden die Einsendungen nach qualifizierten und nicht qualifizierten Einsendungen von der Brettschneider & Hanck GbR sortiert. Nicht qualifizierte Einsendungen werden sodann aussortiert und haben keine Möglichkeit, an dem weiteren Gewinnspielauswahlverfahren teilzunehmen. Qualifiziert sind die Einsendungen derjenigen Gewinnspielteilnehmer, die sämtliche Voraussetzungen zur Gewinnspielteilnahme erfüllen, die also diese Gewinnspiel- und Teilnahmebedingungen akzeptiert haben, korrekte Angaben gemacht haben, zur Einsendung berechtigt sind und ihre Einwilligung zur Teilnahme (siehe dazu § 6) bis zur Ziehung bzw. Auslosung nach § 2 nicht widerrufen haben.

§ 5 Teilnahmeberechtigte Personen
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt der Gewinnspielteilnahme vollendet haben.

§ 6 Teilnahmebeitrag und Voraussetzungen zur Teilnahme
Wird bei der Teilnahme an dem Gewinnspiel die Einsendung einer Datei (z.B. im Rahmen des sommerlichen Foto-Gewinnspiels eine Fotodatei) verlangt, so ist diese als Teilnahmebeitrag des Gewinnspielteilnehmers erforderlich. Die erforderliche Leistung des Gewinnspielteilnehmers besteht sodann als Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers in der Einsendung der Datei. Gewinnspielteilnehmer sind nur zur Einsendung von Dateien berechtigt, deren Urheber sie selber sind. Sie gestatten der Brettschneider & Hanck GbR die unter 7 genannte Verwendung der Datei. Der Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen ist zur Teilnahme an dem Gewinnspiel ausdrücklich nicht erforderlich und beeinträchtigt auch nicht die Teilnahme oder den Ausgang des Gewinnspiels. Eine Teilnahme ohne Erfüllung der Gewinnspielvertragsgegenleistung des Gewinnspielteilnehmers, d.h. ohne Einsendung der Datei ist, sofern diese im Rahmen des Gewinnspiels verlangt wird, hingegen nicht möglich.

§ 7 Verwendung der eingesandten Datei
Die/der Gewinnspielteilnehmer/in gestattet der Brettschneider & Hanck GbR ausdrücklich die Verwendung der eingesandten Datei nach folgenden Maßgaben: Die Datei des Gewinnspielteilnehmers darf auf den Portalen der Brettschneider & Hanck GbR (www.kamen-web.de, zugehörige Profile auf Facebook und Instagram) im Rahmen einer einfachen Nutzungslizenz unentgeltlich unter Urhebernennung (wobei diese jedoch nicht erforderlich ist und in das billige Ermessen der Brettschneider & Hanck GbR gestellt wird) veröffentlicht werden darf. Der Gewinnspielteilnehmer erklärt sich hiermit und damit, dass sein Name im Zusammenhang mit Berichterstattung über das Gewinnspiel genannt werden darf, einverstanden. Diese einfache Nutzungslizenz gilt für die Dauer von 24 Monaten. Die Lizenz ist seitens der Brettschneider & Hanck GbR nicht übertragbar.

§ 8 Gewinne
Die ausgelobten Gewinne des Gewinnspiels finden sich auf der speziellen Hinweisseite zu dem Gewinnspiel, der sogenannten Gewinnspielveranstaltungsankündigungsseite, über die auch diese Bedingungen abrufbar sind.
Handelt es sich bei dem Gewinn um einen Gutschein, wird dieser dem Gewinner postalisch an den Gewinner zugesandt. Handelt es sich um einen Sachpreis, ist der Gewinner dazu verpflichtet, den Gewinn binnen 10 Tagen nach Gewinnerziehung an dem benannten Ort abzuholen. Holt der Gewinner nicht binnen dieser Frist seinen Gewinn ab, verfällt der Gewinn. In diesem Fall wird ein neuer Gewinner nach dem beschriebenen Verfahren gezogen.

§ 9 Datenschutz
Wir beachten selbstverständlich geltende Datenschutzgesetze und verweisen in diesem Zusammenhang auf unsere Datenschutzerklärung, die Bestandteil des Gewinnspielvertrags ist. Wird für die Gewinnermittlung das unter § 3 B) beschriebene Verfahren eingesetzt, so wird das Bestehen eines der DSGVO entsprechendem Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zwischen der Brettschneider & Hanck GbR und etwaigen externen an der Auslosung beteiligten Personen (z.B. freiberufliche Mitarbeiter der Brettschneider & Hanck GbR) seitens der Brettschneider & Hanck GbR garantiert.

§ 10 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.