Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Der Februar bringt zahlreiche gesetzliche Neuerungen und Änderungen mit sich, die Verbraucher, Berufstätige und Unternehmen betreffen. In unserem regelmäßigen „Darf ich?“-Update auf KamenWeb.de fassen wir die wichtigsten Informationen kompakt für Sie zusammen. Von gesetzlichen Fristen über Gehaltserhöhungen bis hin zu neuen Regelungen für Solaranlagen und HD-Fernsehen – hier erfahren Sie alles Wichtige für den neuen Monat:
Kurzer Februar – Weniger Arbeitstage
2025 ist kein Schaltjahr, daher fällt der 29. Februar weg. Laut dem Statistischen Bundesamt hat das zur Folge, dass es 0,7 weniger Arbeitstage gibt als im Vorjahr – insgesamt 248,1 Arbeitstage.
Warum gibt es Schaltjahre? Da ein Jahr 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden dauert, wird die Differenz durch einen zusätzlichen Tag im Februar ausgeglichen, um den Kalender mit der Erdumrundung in Einklang zu bringen.
Frist für Radikalschnitte an Bäumen und Hecken endet im Februar
Wer Sträucher, Hecken oder Laub- und Nadelbäume stark zurückschneiden oder vollständig entfernen möchte, sollte dies noch im Februar erledigen. Denn gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist das sogenannte „Radikalschneiden“ vom 1. März bis zum 30. September verboten, um brütende Vögel und ihre Nester zu schützen. Form- und Pflegeschnitte sind hingegen das ganze Jahr über erlaubt.
Neue Vorschrift für Solaranlagen: Das gilt ab 1. Februar 2025