GSW senken die Erdgaspreise – die Strompreise bleiben stabil

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StromzaehlerPB1016Einsparung bei Erdgas je nach Vertrag zwischen 3,4 und 12,3 Prozent

Kamen. Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen gibt erneut Vorteile beim Erdgaseinkauf an die Kunden weiter. Nach Aussage der GSW kann ein Vier-Personen-Haushalt im Jahr 2017 bis zu 171 Euro sparen. Nach der Preissenkung zum Anfang dieses Jahres senken die GSW erneut die Erdgaspreise zum 01. Januar 2017. Kunden mit einem durchschnittlichen Verbrauch von 20.000 kWh sparen zwischen 47,60 Euro und 171,36 Euro pro Jahr - je nach gewähltem Gasprodukt des Kunden. Neben der klassischen Grundversorgung bieten die GSW ihren Kunden schon seit Jahren die Sonderabkommen GSW Erdgas Fix und GSW Erdgas Max an. Mit diesen Verträgen erzielt ein Haushaltskunde die höchsten Einsparpotentiale. „Wir werden die Kunden in der Grundversorgung mit unseren Preisinformationsschreiben über unsere attraktiven Sonderabkommen informieren. Dies haben wir bereits im vergangenen Jahr getan und darauf eine sehr gute Resonanz erhalten.“, erläutert Vertriebsleiter Thomas Gaide.

Die Geschäftsführer Jochen Baudrexl und Robert Stams freuen sich, ihren Kunden die positive Nachricht zu der Senkung der Erdgaspreise überbringen zu können: „Trotz der immer schwieriger werdenden Bedingungen auf den Energiemärkten und dem Rekordniveau an staatlich regulierten Bestandteilen in den Energiepreisen, garantieren wir unseren Kunden auch im Jahr 2017 ein attraktives und faires Preisniveau in Verbindung mit bedarfsgerechten Produkten.

Die Strompreise für das Jahr 2017 werden die GSW trotz ebenfalls gestiegener staatlicher Preisbestandteile stabil halten. „Es freut uns, unseren treuen Kunden wieder mitteilen zu können, dass sich ihr Vertrauen in den lokalen Energieanbieter erneut auszahlt.“ Die GSW hatten im vergangenen Jahr sogar ihre gesamten Energiepreise gesenkt. Die preissteigernden Effekte durch staatliche Umlagen konnten die GSW in allen Segmenten durch eine optimale Energiebeschaffung ausgleichen und geben diesen Vorteil nun bereits zwei Jahre in Folge direkt an Ihre Kunden weiter.

Aktuelle Zusatzinformationen
•    Mittlerweile sind rund 80 Prozent des Strompreises nicht mehr vom Energieversorger selbst beinflussbar, sondern auf unternehmensexterne Faktoren wie Umlagen und Abgaben zurückzuführen.
•    Es zeigt sich, wie wichtig es war, dass der Gesetzgeber mit der EEG-Reform 2017 Ausschreibungen eingeführt hat. In Zukunft wird die Förderung dadurch kosteneffizienter.
•    Die Effekte der EEG-Reform werden sich allerdings erst langfristig bemerkbar machen.
•    Hauptsächlich sind es die Bestandsanlagen, die das EEG-Konto belasten. Hier existieren hohe Vergütungssätze, die aufgrund des Bestandsschutzes nicht korrigiert werden dürfen.
•    Auch viele andere Faktoren sind für die Höhe der EEG-Umlage verantwortlich (z. B. niedrige Börsenstrompreise, Marktprämie gleicht Differenz zwischen Fördersatz und Börsenstrompreis aus).
•    Die Kosten der Energiewende machen sich nicht nur in der EEG-Umlage bemerkbar, sondern insbesondere auch in steigenden Netzentgelten (Netzaus- und Umbau).

Hintergrund der EEG-Umlage
Die Bundesregierung verfolgt mit der Energiewende das Ziel, die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 bis 95 Prozent zu reduzieren und dazu den Anteil der erneuerbaren Energien auf mindestens 80 Prozent an der Stromerzeugung zu erhöhen. Der Gesetzgeber unterstützt die Energiegewinnung aus Wind, Sonne, Wasser, Biomasse oder Erdwärme über das Erneuerbare-Energien-Gesetze (EEG). Betreiber von Solarmodulen, Windparks oder anderen Erneuerbare-Energien-Anlagen haben über eine Dauer von 20 Jahren einen Anspruch auf finanzielle Förderung. Anlagen, die vor August 2014 in Betrieb genommen wurden, können vom Netzbetreiber einen gesetzlich garantieren Festpreis („EEG-Vergütung“) erhalten. Bei neueren Anlagen, die eine bestimmte Größe überschreiten, müssen sich die Anlagenbetreiber selbst um die Vermarktung des Stroms kümmern. In der Regel beauftragen sie hierfür sogenannte Direktvermarkter. Die Direktvermarktung wird mit einer „Marktprämie“ unterstützt. Sie gleicht die Differenz zwischen einem festgelegten Fördersatz („anzulegender Wert“) und dem durchschnittlichen Börsenstrompreis aus. Ab dem kommenden Jahr wird die Höhe des Fördersatzes durch Ausschreibung ermittelt. Gefördert werden dann nur noch Anlagen, die in der Ausschreibung einen Zuschlag erhalten. Dadurch soll das EEG kosteneffizienter werden und der Anstieg der EEG-Umlage auf lange Sicht eingedämmt werden. EEG-Vergütung und Marktprämie werden durch die EEG-Umlage finanziert. Ein Stromlieferant hat die Aufgabe, die EEG-Umlage bei den Stromkunden zu erheben und in vollem Umfang an die vier Übertragungsnetzbetreiber weiterzuleiten. Diese verwalten das „EEG-Konto“. Die EEG-Umlage wird, wie zuletzt am 14. Oktober 2016, von den Übertragungsnetzbetreibern jeweils für das folgende Kalenderjahr bundesweit bekanntgegeben.