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Unseriöse Routenplaner: Vorsicht Kostenfalle

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Kamen. Eine Reihe von wechselnden unseriösen Internetseiten lotst mit Gewinnspielen zur Anmeldung für einen zweifelhaften Routenplaner-Service. Für die Nutzung werden dann bis zu 500 Euro verlangt. Diese Kosten werden vielen erst klar, wenn Rechnungen und Mahnungen der Seitenbetreiber ins Haus flattern. Erklärungen und rechtlichen Rat suchen Betroffene jetzt in der Verbraucherzentrale in Kamen.

„Um sich für den Service anzumelden, haben Interessierte den Button ‚Registrieren‘ auf den Internetseiten angeklickt“, erläutert Beratungsstellenleiterin Elvira Roth, die tückische Klickfalle: „Die Unternehmen sind nun der Ansicht, dass bereits mit dieser Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen wäre.“

Zwar fand sich auf den Routenplaner-Seiten am unteren rechten Rand ein Hinweis, dass der angebotene Service 480 oder 500 Euro für 24 Monate kostet. Und auch in den Nutzungsbedingungen wurde der im Voraus zu zahlende Betrag erwähnt. „Doch es war nicht unmissverständlich erkennbar, dass mit dem Klick auf den Registrierungsbutton zahlungspflichtig bestellt wird“, so Elvira Roth. Das jedoch verlangt der Gesetzgeber bei Käufen im Internet: einen eindeutig beschrifteten Button „Kaufen“ oder eine andere eindeutige Bezeichnung, wenn der Bestellvorgang abgeschlossen wird. „Ist der Button nicht auf diese Weise gekennzeichnet, müssen Verbraucher in keinem Fall zahlen“, erklärt Elvira Roth.

Manche unseriöse Routenplaner-Internetseiten sind inzwischen dazu übergegangen, den Button gesetzeskonform zu beschriften. Das bedeutet aber nicht, dass die Anbieter mit "Kaufen"-Buttons nun immer rechtmäßig handeln und Nutzer in jedem Fall zu einer Zahlung verpflichtet wären. Es bestehen weiterhin erhebliche Zweifel, ob die Anbieter alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten und genügend Informationen erteilt haben, damit ein Vertrag überhaupt zustande gekommen ist.

Betroffene sollten sich von Rechnungen und Mahnungen keineswegs einschüchtern lassen und den verlangten Betrag nicht zahlen. Stattdessen sollte der Betreiber der Internetseite aufgefordert werden, den Vertragsschluss zu beweisen und hilfsweise der Widerruf des Vertrags erklärt werden. Hier kann die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale in Kamen, Kirchstraße 7 helfen.