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"DE-C" will offene Glücksspiel-Forderungen eintreiben

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Kamen. "Deutsch-Europäische Collections Group" schickt Briefe mit falscher Handelsregister-Nummer und offenbar erfundenen Forderungen. In den letzten Tagen hat die Verbraucherzentrale Kamen etliche Beschwerden erhalten. Kamener wurden aufgefordert, offene Rechnungen an eine Firma zu bezahlen, die sie nicht kannten. Elvira Roth von der Verbraucherzentrale Kamen rät, auf keinen Fall den geforderten Betrag zu zahlen.

Die "Deutsch-Europäische Collections Group" (DE-C), angeblich mit Sitz in Aachen, versendet zur Zeit Briefe. Darin fordert sie im Namen des "Fachverbandes der Lotterie und Glückspielanbieter" offene Beitragszahlungen. Samt Mahnkosten und vorgerichtlicher Inkassokosten sollen 795,00 Euro bezahlt werden. Aber: Wer innerhalb der nächsten drei Tage überweise, müsse "nur" 315 Euro zahlen.

Der Betrag soll auf ein bulgarisches Konto überwiesen werden. Erkennbar ist das an der IBAN, die auf dem beiliegenden Zahlschein abgedruckt ist. Falls nicht gezahlt werde, droht der Absender des Briefs mit weiteren Schritten wie gerichtlichem Mahnverfahren und Schufa-Eintrag.


Unser Rat in solchen Fällen:

  •     Sie müssen grundsätzlich nur dann zahlen, wenn Sie einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen haben.
  •     Haben Sie keinen Vertrag abgeschlossen oder ist er Ihnen durch Täuschung untergeschoben worden, sollten Sie der Forderung widersprechen.
  •     Beachten Sie, dass auch völlig unberechtigte Forderungen bei Auskunfteien wie der Schufa oder Infoscore eingetragen werden können. Widersprechen Sie ihnen daher zeitnah und nachweisbar.
  •     Stellen Sie ggf. Strafanzeige bei der Polizei.
  •     Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Forderung zu Recht besteht, lassen Sie sich geeignete Nachweise vorlegen.

Beratung und Musterbriefe, um sich gegen die Forderung zu wehren, gibt es in der Beratungsstelle Kirchstraße 7."