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Prügel-Attacke am Beversee: 19-Jähriger muss in Arrest

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

Kamen. Zwei kleine Gruppen junger Leute waren am frühen Abend des 21. August 2023 rund um den Bergkamener Beversee spazieren. Als sie sich begegneten, kam es zu Gewalt: Der heute 19 Jahre alte Marvin T. (Namen geändert) ging auf den gleichaltrigen Tobias M. los, schlug ihn mit der Faust, nahm ihn in den Schwitzkasten, versetzte ihm weitere Schläge und Tritte gegen Kopf und Rumpf. Zum Schluss nahm er die Umhängetasche seines Opfers und sah nach, ob etwas Wertvolles drin war. War es nicht. Die Grüppchen gingen weiter ihrer Wege.

Für Marvin T. hatte der Vorfall eine Anklage zur Folge. Verhandelt wurde darüber jetzt vor dem Jugendrichter in Kamen. Und da ließ T. über seinen Verteidiger erklären: Ja, die Vorwürfe treffen zu. An die Gegenseite - also an Tobias M. - seien inzwischen 500 Euro Schmerzensgeld geflossen. Das Ganze habe eine Vorgeschichte: Tobias M. soll eine Freundin von Marvin T.s Cousine zum Oralverkehr genötigt haben.

Und genau das, so machte der Richter Marvin T. klar, wäre dann Sache der betroffenen Frau und der Polizei gewesen - aber nicht seine. Der Angriff auf Tobias M. hatte - zum Glück für ihn selbst und für seinen Angreifer - keine allzu dramatischen Folgen: Nach einem Tritt gegen den Kopf habe er "kotzen müssen", schilderte M.; eine Woche habe er Schmerzen gehabt, bleibende Schäden aber nicht erlitten.

"Das war 'ne Scheißaktion", fand der Vertreter der Staatsanwaltschaft. T. habe wohl einen Vorwand gesucht, sich zu prügeln. Zwei Freizeitarreste und eine Geldbuße seien angemessen. Marvin T.s Verteidiger sprach sich für einen Präventionskurs gegen Gewalt aus für seinen Mandanten, der vor knapp fünf Jahren, gerade strafmündig geworden, schon einmal wegen Körperverletzung mit dem Jugendgericht zu tun hatte.

Der Richter entschied: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung und versuchten Raubes muss Marvin T. ein Wochenende im Arrest verbringen - und einen Präventionskurs besuchen. Oben drauf kommen 500 Euro Buße, zu zahlen an die Opferschutzorganisation Weißer Ring.

Ankläger und Angeklagter akzeptierten - damit ist die Entscheidung rechtskräftig.

Mit Cuttermesser zu Schnückel: Freizeitarrest

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

Kamen. Drei Ohrringe, eine Halskette, zwei Jogginghosen: Diese und noch ein paar andere Teile waren die Beute des 19-jährigen Marco M. (Name geändert) am Abend des 13. Dezember 2023 im Bergkamener Kaufhaus Schnückel an der Präsidentenstraße. Gesamtwert der Sachen: rund 220 Euro. Außerdem hatte M. ein Cuttermesser und einen Teleskopschlagstock bei sich, als er von einem Ladenmitarbeiter erwischt wurde. Und genau das machte aus einem gewöhnlichen Diebstahl in der Anklage der Staatsanwaltschaft einen "Diebstahl mit Waffen". Verhandelt wurde darüber vor dem Kamener Jugendrichter. Dass M. seine beiden Waffen bei der Tat gar nicht benutzte - etwa um jemandem zu drohen oder sich die Flucht zu sichern -, ist unerheblich.

Wenn er sie benutzt hätte, könnte er sich eh womöglich gar nicht mehr daran erinnern. "Ich weiß von dem Abend gar nichts mehr" - Filmriss. Vor dem Schnückel-Besuch habe er sich mit Medikamenten zugedröhnt. Der junge Mann nimmt seit Jahren Drogen, litt unter Psychosen, stand schon mehrfach vor Gericht. Die Sucht brachte ihn auch schon mal auf die Intensivstation. 2020 verließ er die Kamener Hauptschule, vorher hatte er Förderschulen besucht. Seine Drogenkarriere begann wohl in Klasse 9. Zuletzt schluckte M. Benzodiazepine.

"Noch können Sie Ihr Leben in den Griff kriegen", mahnte der Vertreter der Staatsanwaltschaft im Gerichtssaal. Im Urteil des Richters bekam Marco M. einen Wochenend-Freizeitarrest auferlegt; er muss außerdem eine Entgiftung nachweisen. Es wurde Jugendrecht angewandt - das war möglich, weil M. zum Tatzeitpunkt zwar schon volljährig, aber noch keine 21 Jahre alt war. Für Mist, den er ab seinem 21. Geburtstag baut, würde er sich nach dem Erwachsenenstrafrecht verantworten müssen. Damit es nicht so weit kommt, legten ihm die Juristen eine Therapie nahe - dringend.

Knöllchen-Schreiber beleidigt: 1.200 € Strafe

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

Kamen. Kamens Knöllchen-Schreiber Karsten L. (Namen geändert) muss sich allerhand anhören in seinem Job. Was am Vormittag des 23. Mai 2023 der Bergkamener Autofahrer Murat F. geäußert haben soll, geht weit übers Tolerierbare hinaus: "Wichser", "Bastard", "Missgeburt" sei Karsten L. von F. genannt worden, heißt es in den Akten. Im Dezember erwirkte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl. Murat F. legte Einspruch ein. Darum war das Ganze jetzt Gegenstand einer Verhandlung vor dem Strafrichter.

An besagtem Tag im vergangenen Frühjahr hatte Murat F. statt der vorgeschriebenen Parkscheibe einen handgeschriebenen Zettel mit seiner Ankunftszeit hinter der Windschutzscheibe hinterlassen. Karsten L. kam, sah - und tat seine Pflicht: Er ahndete die Ordnungswidrigkeit mit einem Strafzettel.

Beim Prozesstermin gab Murat F. zu, ein bisschen aggressiv gewesen zu sein. Aber: Erstens habe er den Mann vom Kamener Ordnungsamt wohl "nur" als "Arschloch" bezeichnet. Zweitens habe der ihn auch beleidigt - und zwar, indem er äußerte: "Ihr Türken macht doch, was ihr wollt." F. hat türkische Wurzeln und ist deutscher Staatsbürger.

Eine ausländerfeindliche Äußerung getan zu haben, bestritt Karsten L. Vielmehr ergänzte er noch die Vorwürfe gegen Murat F.: Der habe ihm zum Abschied gesagt, wenn er ihn mal allein treffe, werde er "schon sehen", was passiert.

So sah es denn schlecht aus für den 53-jährigen Angeklagten Murat F.: Der Richter erklärte ihm, schon das "Arschloch" rechtfertige die Höhe des Strafbefehls: 30 Tagessätze à 40 Euro. Bleibe F. bei seinem Einspruch und erzwinge eine neue Entscheidung, könnte der Betrag noch steigen. F. überlegte nicht allzu lange: Er nahm den Einspruch zurück. Damit ist der Strafbefehl über 1.200 Euro rechtskräftig.

Mit dem Rad - oder auf dem Rad? - Freispruch nach 2,2 Promille

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

Kamen. Fest steht: An einem frühen Abend im August vergangenen Jahres war der Bergkamener Rentner Manfred T. (80, Name geändert) mit seinem Fahrrad auf der Klöcknerbahntrasse unterwegs, und zwar mit gut 2,2 Promille Alkohol im Blut. Fest steht auch: Er stürzte, verletzte sich dabei, wurde von Sanitätern versorgt. Die wiederum informierten die Polizei, damit sich jemand um das Fahrrad kümmert. Was dagegen nicht feststeht: ob Manfred T. vor dem Sturz im Sattel saß - oder sein Rad schob? Die Polizei jedenfalls nahm an, dass er gefahren war. Folge war ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr.

So beschäftigte sich jetzt der Kamener Strafrichter mit dem Geschehen an jenem Sommerabend. Der Angeklagte Manfred T. erklärte: Er habe das Rad geschoben. Seinen Sturz habe ein Hund ausgelöst. Das Tier habe ihn angefallen und sei - samt seinem Besitzer - ruckzuck wieder verschwunden gewesen.

Ob es wirklich so war, weiß nur Manfred T. - das Gegenteil war ihm allerdings auch nicht zu beweisen. Konsequenz: ein Freispruch. Es war nicht T.s erster Auftritt vorm Richter. Führerschein und Auto hat er inzwischen nicht mehr - sehr zur Freude eines lokalen Taxiunternehmens, wie der unternehmungslustige Ruheständler dem Richter zum Abschied versicherte

"Scheiße gebaut": Erst Wohnmobil - jetzt lieber Fahrrad

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Gerichtsberichte

von Andreas Milk

amtsgericht19KWKamen. Weil die Frauen in seiner Familie aus gutem Grund die Schlüssel fürs Auto versteckt hatten, nahm der alkoholkranke Heerener Markus K. (59, Name geändert) das Wohnmobil: Am 25. August vorigen Jahres machte er eine Fahrt zum Edeka an der Westfälischen Straße, streifte beim Ausparken nach dem Einkauf einen Zaun, fuhr trotzdem weiter, das Ganze ohne Führerschein, mit rund 1,7 Promille. Am nächsten Tag folgte noch eine - ebenso illegale, wenn auch kurze - Fahrt mit einem Kleinlaster.

Im Prozess vor dem Kamener Amtsgericht erwies sich Markus K. als Freund klarer Worte: "Ich habe Scheiße gebaut - dafür muss man bluten." Was die Anklage ihm vorwarf, gab er zu: "Ich war immer ehrlich." Es ist ein Glück, dass niemandem etwas passiert ist - und nicht einmal an dem Zaun bei Edeka war irgendwas Auffälliges zu sehen. Der Marktleiter habe ihm gesagt, dass Radfahrer schon schlimmere Schäden angerichtet hätten als er, berichtete Markus K. dem Richter.

K. hatte seinen Führerschein rund drei Monate vorher verloren. Es gibt eine Reihe von Vorstrafen - und eine Vorgeschichte von Sucht und depressiven Phasen plus Nahtod-Erfahrung. Bei einem Griechenland-Urlaub war K. beinahe ertrunken.

Der Richter verhängte eine Geldstrafe: 120 Tagessätze à 50 Euro, im Ganzen 6.000 Euro also. Die Höhe der Tagessätze orientiert sich an K.s Einkommen: Er bezieht derzeit Arbeitslosengeld. K. sagt, er trinke jetzt alkoholfreies Bier, das ihm seine Frauen mitbringen. Und: Er fahre viel mit dem Rad - das sei angesichts der Verkehrslage oft sowieso die bessere, schnellere Alternative.