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Kamen. Was hat er denn nun genau gesagt: dass er eingeschlafen sei (im Sinne von "kurz weggenickt") - oder, dass er geschlafen habe (im Sinne von "nicht aufgepasst")? Um diese Frage ging es beim Strafprozess um einen Unfall in Kamen auf der A2. In der Nacht zum 13. September 2025 krachte der Werner Autofahrer Lars M. (29, Name geändert) mit seinem BMW in den Toyota einer 20-jährigen Bergkamenerin. Ein Glück, dass der Frau nichts passierte. Der Toyota hatte einen Totalschaden.
Lars M. bekam eine Anklage wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass er trotz Übermüdung unterwegs war. Denn eine Beamtin der Autobahnpolizei hatte festgehalten, M. habe zu ihr gesagt, er sei "kurz eingeschlafen". Das hat auch die Toyota-Fahrerin so verstanden. Lars M. widersprach jedoch vor Gericht. Tatsächlich habe er vor dem Zusammenstoß sein Handy in der Hand gehabt. Das habe er der Polizistin - verständlicherweise - nicht so gern beichten wollen. Drum gab er vor, dass er einen Moment nicht auf die Straße konzentriert war: eben, dass er "geschlafen" habe.
Im Gerichtssaal zeigte er sich von dem Vorfall noch immer beeindruckt - erst recht, nachdem der Vertreter der Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen hatte, die Toyota-Fahrerin hätte mit etwas Pech auch "tot im Graben liegen können". M. hat sich im übrigen auf der A2 mustergültig verhalten. Sofort vergewisserte er sich, dass es der Bergkamenerin gut ging, und sicherte die Unfallstelle. Der Schaden an ihrem Toyota ist längst reguliert.
M.s Führerschein wurde nach dem Unfall sicher gestellt. Bis Ende Juni muss er nun laut Gerichtsurteil noch drauf verzichten. Und: eine Geldstrafe wird fällig. Lars M. muss 50 Tagessätze à 30 Euro zahlen.
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Kamen. Es war ein Vater-Sohn-Ausflug an einem Sonntag im vorigen Jahr: Thorsten H. (59, Namen geändert) und der elfjährige Max wollten am 9. März durch die Gegend fahren und Züge filmen. So standen sie nun im Kamener Bahnhof - und trafen auf den gehörlosen Kaan M. (33). Der machte Gesten, die von den H.s als bedrohlich empfunden wurden: Bewegungen wie bei einem Messerstich, außerdem fuhr Kaan M. wohl mit der Hand an seinem Hals entlang. Vater und Sohn stiegen in den eben eingefahrenen Zug nach Hamm; Thorsten H. informierte die Polizei. M. wurde festgenommen.
Wild gestikulierend habe sich Kaan M. auf ihn und seinen kleinen Sohn zu bewegt, schilderte H. jetzt als Zeuge vor Gericht. Max sei "bis heute geschädigt" durch den Zwischenfall - drum habe der Junge sich auch, trotz Osterferien, nicht dazu bewegen lassen, nochmal mit nach Kamen zu fahren und sich den Prozess anzuschauen. Überhaupt: Berichte über Attacken auf Bahnhöfen und in Zügen gebe es ja reichlich. Das trifft zweifellos zu. Und der Richter äußerte auch Verständnis für H., der ja gerade auch seinen Sohn habe schützen wollen. Kaan M. versicherte indes mit Hilfe einer Gebärdendolmetscherin: Er habe niemanden bedrohen wollen. Es sei ihm bloß darum gegangen, dem fremden Mann auf dem Bahnsteig zu verstehen zu geben: "Schau mich nicht so an!" Die Dolmetscherin bestätigte auf eine Nachfrage des Richters, es gebe eine Gebärde, die so viel wie "Schluss" oder "genug" bedeute - und die tatsächlich einer "Halsabschneider"-Geste ähnlich sei.
Thorsten H. verließ am Ende aufgebracht das Gericht: Was er gesehen habe, habe er gesehen. Anmerkungen von Kaan M.s skeptischem Anwalt hatten in ihm den Eindruck erweckt, nicht für voll genommen zu werden.
Das Verfahren gegen M. wurde eingestellt, was den Bedrohungsvorwurf angeht. Er war aber auch noch für eine Schwarzfahrt mit dem IC von Hamm nach Dortmund am 27. Januar 2025 angeklagt. Dafür wurde eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10 Euro ausgesprochen. In seinem Vorstrafenregister stehen Schwarzfahren, Diebstahl, Cannabisbesitz und Hausfriedensbruch.
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Kamen. Es passiert selten - aber es passiert: Der Falsche sitzt auf der Anklagebank. Ein 64-jähriger Rentner soll in Bergkamen gemeinsam mit einem anderen Mann dem 39-jährigen Marco H. (Name geändert) Faustschläge versetzt haben. Folgen waren ein Nasenbeinbruch und der Abbruch eines Stücks vom Schneidezahn. So stand es in den Akten der Staatsanwaltschaft.
In der Verhandlung vor dem Kamener Strafrichter wurde rasch klar: Der Rentner war's gar nicht. Schon beim Betreten des Saales wies Marco H. darauf hin, mit dem 64-Jährigen nie Probleme gehabt zu haben. Der Hintergrund: H. wohnte seinerzeit - die Tat geschah im Sommer 2024 - zur Miete in einer Wohnung, als deren Eigentümer der 64-Jährige im Mietvertrag stand. Die Prügel bezog der ehemalige Strafgefangene Marco H. wegen eines Streits um ausstehende Zahlungen und eine anstehende Räumung. Wahrscheinlich ist, dass die beiden Schläger Angehörige des angeklagten Rentners waren - womöglich seine beiden Söhne.
Der Rentner selbst brauchte vor Gericht bloß den Mund zu halten: Das ist sein gutes Recht als Angeklagter. Marco H.s Aussage machte es geradezu zwingend, ihn freizusprechen. H. hat im Prozess eine Handynummer zu Protokoll gegeben: Diese Nummer hatte er früher immer angerufen, wenn es etwas wegen der Wohnung zu besprechen gab. Es kann also sein, dass sie die Ermittlungsbehörden nun zu einem der tatsächlichen Schläger führt. Ein zweiter Prozess könnte folgen. H. ist mittlerweile nach Kamen gezogen.
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von Andreas Milk
Kamen. "Ich habe niemals eine Hecke sexuell belästigt": Das dürfte einer der merkwürdigsten Sätze sein, die je vor dem Kamener Strafrichter gefallen sind. Gesagt hat ihn der Bergkamener Angeklagte Markus N. (39, Name geändert) in einem Prozess wegen Beleidigung und Bedrohung. Tatort: Ein Grundstücksrand in der südwestlichen Kamener Innenstadt.
Dort wohnt ein Ehepaar - zwei Frauen -, das mit Markus N. schon manch unangenehme Erfahrung gemacht hat. Dass es Berührungspunkte gibt, liegt daran, dass ein Onkel von N.s Frau in der Nachbarschaft des Paars wohnt. Wenn N. und sein Anhang ihn besuchen, bleibt zumindest Sichtkontakt kaum aus.
Am Nachmittag des 29. Juni 2025 muss es in der Siedlung sehr laut geworden sein. In der Anklageschrift heißt es, Markus N. habe üble, gerade auch sexuell grundierte Beleidigungen in Richtung der beiden Frauen ausgestoßen. Er selbst räumte vor Gericht ein: "Wir haben uns gegenseitig angeschrien und beleidigt." N.s Kinder waren dabei. Sie seien vorher von den Frauen "Drecksblagen" genannt worden.
Nur von einem Teil des Geschehens gibt es einen Videomitschnitt, angefertigt von den Frauen. Zu hören ist darin unter anderem "Ich hau dir die Fresse kaputt" - ausgerufen von Markus N. Und der war darüber im Gerichtsprozess selbst ein bisschen überrascht. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er das rausgehauen hat. Der Satz war juristisch eine Bedrohung. Als solche gilt er auch, wenn er nicht so ganz ernst gemeint war. Und was die Hecke angeht: Markus N. soll sich einen Busch oder etwas Ähnliches gekrallt und daran typische Kopulationsbewegungen vollführt haben. Seine Kinder hätten das nachgeahmt, erzählte eine der Frauen. N. erwiderte, das sei Quatsch.
Markus N. hat eine Vorstrafe wegen Bedrohung einer Minderjährigen: Seine Tochter hatte Stress in der Schule; N. glaubte, eine Mitschülerin von ihr einnorden zu müssen. Eine Geldstrafe war die Folge. Auch für den Vorfall am Kamener Gartenzaun wurde nun eine verhängt - und aus beiden Strafen eine Gesamtstrafe gebildet: 80 Tagessätze à 30 Euro soll N. zahlen, 2.400 Euro also, rund das Anderthalbfache seines monatlichen Nettoeinkommens. Er nahm das Urteil an.
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Kamen. "Insgesamt eine ziemlich wüste Geschichte", fand am Ende der Richter - eine Geschichte, in der eine schwarze Schreckschusspistole entscheidend war. Dafür, dass er diese Waffe in der Nacht zum 20. Oktober 2024 in Bergkamen unerlaubt mit sich führte, erhielt der Kamener Peter J. (34, Name geändert) eine Geldstrafe. 1.000 Euro (100 Tagessätze à 10 Euro) muss der Bürgergeldbezieher zahlen.
J. hatte in jener Nacht - gegen 23.35 Uhr - auch mit der Pistole geschossen. Dabei soll es sich aber um eine Notwehrsituation gehandelt haben. Mit letzter Sicherheit klären ließ sich das nicht. Gemeinsam mit seinem Bruder und einem Bekannten war J. vor der Wohnungstür eines Paars aufgetaucht. Vorsichtig gesagt: Das Verhältnis zwischen beiden Parteien ist nicht das beste. Hintergrund des Besuchs: Knatsch um ein gestohlenes und/oder verschwundenes Fahrrad. Mehrere Erwachsene hielten sich in der Bergkamener Wohnung auf. Einer von ihnen, behauptet Peter J., sei mit einem Baseballschläger auf ihn zu gekommen. Drum habe er - J. - den Schuss abgegeben, allerdings ohne dabei auf eine Person zu zielen. Entfernung: rund zwei bis drei Meter. Aus solch einer Distanz, so J.s Verteidiger, hätte die Waffe mit der Gaspatrone eh keinen Schaden anrichten können. Bitter nur: In der Wohnung waren Kinder. Das war im Gerichtssaal dem Bekannten, der die Brüder J. begleitet hatte, sichtlich peinlich. Hätte er vorher von den Kindern gewusst, hätte er sich an der Besuchsaktion nicht beteiligt, versicherte er.
Neun Vorbelastungen sind im Vorstrafenregister von Peter J. verzeichnet: Drogengeschichten, Diebstahl, auch schon mal ein Verstoß gegen das Waffengesetz. 2006 ging es bei ihm los. Auch Mitglieder der Gegenpartei sind im Kamener Amtsgericht keine Unbekannten. Aussage gegen Aussage - so sah es jetzt letztlich im Verfahren um die Schreckschusspistole aus. Ob es den Baseballschläger tatsächlich gab, gegen den J. sich gewehrt haben will, wissen nur die Beteiligten.
Die Geschichte ist juristisch erledigt: Seine Geldstrafe hat Peter J. akzeptiert.







