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von Andreas Milk
Kamen. Eine junge Bergkamenerin hätte sich kommende Woche wegen Schwarzfahrens in Regional- und Fernzügen durch halb Deutschland vor dem Kamener Strafrichter verantworten sollen. Aber es wird nichts draus. Denn unter ihrer letzten Meldeadresse wohnt sie nicht mehr. Und wo sie sich stattdessen aufhält, konnte die Polizei nicht ermitteln. Das sagte uns der zuständige Richter.
Der hatte Anfang Juli vergeblich auf die Angeklagte gewartet. Die Frau ignorierte ihren Prozesstermin im Amtsgericht. Konsequenz: Der Richter ordnete an, sie am 18. August von der Polizei bringen zu lassen. Als nun die Polizei nachsah, ob sie die Frau tatsächlich in der angegebenen Wohnung vorfinden würde, war das Ergebnis negativ.
Die Vorgeschichte ist traurig. Im Oktober vergangenen Jahres bekam die Bergkamenerin eine Geldstrafe für rund 40 ticketlose Bahnfahrten. Die Frau erzählte, sie habe diese Touren unternommen, um "einfach weg" zu kommen von privaten oder familiären Problemen. Geriet sie in eine Kontrolle, gab sie bedröppelt ihre Personalien an. Irgendwelche Probleme machte sie dem Bahnpersonal nie. Auch im Januar 2025 war sie schon verurteilt worden.
Diese Vorbelastungen machen es wahrscheinlich, dass nächstes Mal eine Haftstrafe auf Bewährung droht. Wann und unter welchen Umständen das sein wird, ist freilich die Frage. Eine Verurteilung in Abwesenheit - heißt: ein schriftlicher Strafbefehl nach Aktenlage - scheidet nach Angaben des Richters als Möglichkeit aus: Dafür habe die Bergkamenerin zu viele Vorstrafen.
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Kamen. Gewalt in einer - kaputten - Beziehung: Das war Gegenstand einer Anklage vor dem Kamener Strafrichter. Am 14. Februar dieses Jahres soll eine Frau in ihrer Wohnung an der Germaniastraße von ihrem (Ex-)Mann misshandelt worden sein. Das Paar hat gemeinsame Kinder. Mal sind sie beim Vater - mal bei der Mutter. An jenem Tag im Winter sollten sie übergeben werden.
Der Mann, ein 52-Jähriger, schlug zu. Das erklärte die Frau später in ihrer Strafanzeige. Und das belegen auch Fotos, die bei der Polizei entstanden sind. Sie zeigen Gesichtsverletzungen - der Mann benutzte nach Angaben des Opfers erst die flache Hand, dann die Faust. Und: Er schlug eine Tür zu, an deren Rahmen sich die Frau wohl gerade festhielt. Folge: eine gebrochene Hand.
Den Verhandlungstermin im Amtsgericht ignorierte der angeklagte Mann. Verurteilt wurde er trotzdem. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Richter einen Strafbefehl über 150 Tagessätze à 30 Euro. 150 Tagessätze - das heißt: beinahe die Hälfte seines (vom Gericht geschätzten) Netto-Jahreseinkommens.
Gegen den Strafbefehl kann der Mann Einspruch einlegen. Sollte er das tun, würde ein zweiter Verhandlungstermin festgesetzt. Falls er wieder weg bliebe, würde der Einspruch verworfen und die Geldstrafe rechtskräftig.
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von Andreas Milk
Kamen. Der freundliche Ingenieur aus Neuss machte es dem Kamener Strafrichter leicht: Ja, er sei wohl für einen kurzen Moment hinterm Steuer eingenickt, gab er zu. Und natürlich ist es die Pflicht eines jeden Autofahrers, dafür zu sorgen, dass das nicht passiert. Es war der 19. Februar 2026, morgens gegen sechs Uhr. Jakob N. (29, Name geändert) war auf der A1 in Richtung Köln unterwegs. Am Kamener Kreuz krachte sein Auto in eine Reihe von Warnbaken. Weitere Fahrzeuge fuhren über die Bakenteile und wurden beschädigt. Jakob N. tat genau das Falsche: Statt vor Ort zu bleiben, die Unfallstelle womöglich abzusichern und auf die Polizei zu warten, fuhr er weiter. Allerdings nicht, um spurlos zu verschwinden: Er holte sein in einem Hotelzimmer liegen gebliebenes Handy ab und informierte die Polizei in Siegen. Die nahm Kontakt mit Kollegen der hiesigen Autobahnwache auf.
Seinen Führerschein wurde Jakob N. noch am selben Tag los. Seitdem nutzte er das Deutschlandticket oder ließ sich von jemandem mitnehmen. Der Kamener Richter zeigte sich milde: Dem bislang völlig unbescholtenen Jakob N. hätte der Sekundenschlaf ohne sein Geständnis gar nicht nachgewiesen werden können, und das (Fehl-) Verhalten nach dem Baustellenunfall sei nicht wirklich gravierend. Schieres Glück sei aber gewesen, dass niemand verletzt wurde: Es blieb bei hohem Sachschaden.
Ende der Geschichte: Jakob N. zahlt ein Monatseinkommen - 3.000 Euro - als Buße an die Deutsche Herzstiftung. Sobald das erledigt ist, wird das Verfahren eingestellt. Seinen Führerschein bekommt N. von der Staatsanwaltschaft zurück.
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Kamen. Am letzten Tag der Sommerferien 2025 - es war Dienstag, der 26. August - bat die Polizei Kamen per Pressemeldung um Hinweise zu einem Einbruch in eine Bergkamener Schule. Passiert war er in der letzten Ferienwoche, an einem nicht näher bestimmbaren Tag. Und genau dieser Einbruch spielte jetzt bei einem Termin vor dem Kamener Strafrichter eine (Neben-) Rolle.
Angeklagt war der 34-jährige David B. (Name geändert) wegen Hehlerei. Für 100 Euro soll er am späten Abend des 28. August auf der Königslandwehr ein iPad 8 an eine Frau verkauft haben. Sie war im Internet auf eine Kleinanzeige von B. gestoßen. Nutzen konnte sie das frisch erworbene iPad nicht: Es war in den "Verloren"-Modus geschaltet worden; als Hintergrundbild war die Oberadener Preinschule zu sehen - die Schule, aus der Tage vorher bei dem Einbruch elektronische Geräte verschwunden waren. Die frustrierte Käuferin erstattete Anzeige.
Wusste David B. von der Herkunft des iPads? Falls ja, träfe der Vorwurf der Hehlerei zu. Er sagt aber, er habe das iPad gefunden. Und das könnte sogar stimmen, schließlich könnten die Schuleinbrecher auf der Flucht etwas verloren haben. Aber selbst in diesem Fall wäre David B. schuldig: nicht der Hehlerei, sondern der Fundunterschlagung.
Genau dafür wurde er nun auch verurteilt. In seinem Vorstrafenregister tauchen drei Diebstähle auf, alle begangen 2021. "Das war wohl nicht so Ihr Jahr", merkte der Richter an. Das Urteil für die Unterschlagung: eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 10 Euro. An die geschädigte Frau hat B. außerdem schon den Kaufpreis von 100 Euro zurückgegeben.
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von Andreas Milk
Kamen. Trotz aller Vorsicht hat es gescheppert - und ein Mann mit Rollator fiel hin und wurde verletzt. Für den Vorfall am 31. Oktober 2025 in der Kamener Kampstraße stand jetzt der Bergkamener Ralf B. (63, Name geändert) vor dem Strafrichter. Die Anklage: fahrlässige Körperverletzung.
An jenem Letzten des Monats hatte er bei der Commerzbank Geld von seinem Konto abheben wollen: Das Gehalt war eingetrudelt. Beim Ausfahren aus einer Parklücke musste er hin und her rangieren, erzählte er im Prozess. Es sei viel Betrieb gewesen: Auch andere Leute wollten an ihr Geld. Er sei "nach Spiegel" gefahren, besser gesagt: gerollt - langsamer noch als Schritttempo. Plötzlich habe es ein Geräusch gegeben, "sofort bildete sich eine Traube, jeder mischte sich ein" - während der gestürzte Rollatorbesitzer wieder aufgestanden sei. Ralf B. handelte vorbildlich: Er wartete auf das Eintreffen von Polizei und Rettungskräften, rief sogar Tage später bei dem Geschädigten an: Ob er irgendwie helfen könne? Die beiden Männer kannten sich von früher.
Eine Mittelfußfraktur und Prellungen: Das waren die Verletzungen des Betroffenen. Spätfolgen: keine. Nachdem ursprünglich nach Aktenlage - ohne mündliche Verhandlung - eine Geldstrafe plus Fahrverbot verhängt worden war, wurde dieses Urteil nun entschärft: Richter und Staatsanwalt fanden wegen der geringen Schuld B.s eine Verfahrenseinstellung gegen Geldbuße ausreichend. Ralf B. muss 1.200 Euro an den Förderkreis Resozialisierung Unna/Kamen zahlen - dann ist der Fall erledigt. Ein Fahrverbot bekommt B. nicht.







