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von Andreas Milk
Kamen. Einmal hat er in Bergkamen zugeschlagen, einmal in Kamen - beide Male ohne triftigen Grund. Zu seinem Gerichtstermin diese Woche erschien der 35-jährige Marvin V. (Name geändert) nicht. Verurteilt wurde er trotzdem: Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Richter einen Strafbefehl. Der lautet auf elf Monate Haft auf Bewährung, dazu 2.000 Euro Geldauflage zu Gunsten der Staatskasse.
Die Taten, um die es im Prozess ging - oder gehen sollte -, liegen lange zurück: Juni und August 2022. In Bergkamen war V. gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin auf einen Nachbarn losgegangen. Das Verfahren gegen die Frau wurde eingestellt, weil gegen sie noch andere, gewichtigere Vorwürfe bestanden. Und in Kamen erwischte es auf der Burgstraße einen Autofahrer: Ihm verpasste V. durchs offene Fahrerfenster Faustschläge ins Gesicht. Als der Mann ausstieg, folgten weitere Schläge und Tritte.
So steht es in der Akte - V. selbst mag das alles anders sehen. Mutmaßlich stand er bei beiden Angriffen unter Einfluss von Alkohol und/oder Drogen. Sollte der mehrfach vorbestrafte Mann seinen Strafbefehl akzeptieren, wird ihm für drei Jahre ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Sollte er Einspruch einlegen, folgt erst einmal ein neuer Gerichtstermin.
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Kamen. Der eine hat in Bergkamen die AOK angeschmiert - der andere hat in Kamen den Ehemann seiner Freundin vermöbelt. Beide Männer bekamen einen Strafbefehl und legten Einspruch ein. Darüber hätte jetzt vor dem Kamener Strafrichter verhandelt werden sollen. Wie gesagt: hätte. Es kam etwas anders.
Im Fall des AOK-Betrugs war es so: Der Bergkamener erledigte Krankentransporte, hatte seine Konzession aber Ende 2020 zurückgegeben. Der AOK stellte er nach diesem Zeitpunkt dennoch Fahrten für rund dreieinhalbtausend Euro in Rechnung - Fahrten, die er gar nicht mehr hätte erledigen dürfen. Zum Gerichtstermin wegen seines Einspruchs ließ er sich nicht blicken - mit der Konsequenz, dass sein Einspruch verworfen wurde. Es bleibt bei einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 30 Euro. Parallel verfolgt die AOK ihre Ansprüche gegen den Mann in einem Sozialgerichtsverfahren.
Sein Verteidiger war praktischerweise auch für den Kamener zuständig, der die Attacke auf den Mann seiner Freundin verübt hatte. Aber auch darüber wurde "kurzer Prozess" gemacht. Denn Verteidiger und Richter waren sich einig: Dank eines Handyvideos, das ein Bekannter des Angeklagten gefertigt hatte, war die Beweislage eindeutig. Drum rief der Verteidiger seinen Mandanten - schon unterwegs zum Gericht - an und kam mit ihm überein, den Strafbefehl zu akzeptieren: vier Monate Haft auf Bewährung.
Nach nicht mal einer Dreiviertelstunde war damit der Prozesstag am Kamener Amtsgericht abgehakt. Schöner Nebeneffekt: Der Gatten-Verprügler hat die Bewährungsauflage, 3.000 Euro an den Dortmunder Verein "Wohnen ohne Handicap" zu überweisen. Diese Gruppe engagierter Eltern hat in Sölde aus einem früheren Gemeindehaus eine moderne WG für behinderte junge Menschen geschaffen.
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Kamen. Ein Bergkamener Wechselgeldbetrüger muss in Haft. Zu fünf Monaten hat ihn der Strafrichter in Kamen verurteilt. Es ging um zwei Gaunereien am Mittag des 19. August 2024 - die eine vollendet, die andere versucht. In zwei weiteren Fällen wurde das Verfahren eingestellt.
Zwar hatte Sedat H. (50, Name geändert) gerade mal einen Schaden von 40 Euro angerichtet. Aber sein Vorstrafenregister ist happig. Es gibt 38 Einträge für den Mann, der seit 36 Jahren strafmündig ist. Die letzte Verurteilung war wegen Beleidigens einer Busfahrerin. Eine Bewährungsfrist läuft noch bis März kommenden Jahres.
An dem Augusttag vor 15 Monaten in Bergkamen - seitdem immerhin ist nichts Neues mehr aktenkundig geworden - war H. in einer Spielhalle, einem Kiosk, einem Bürogeschäft und einer Bäckerei aufgetaucht. Jedes Mal wedelte er mit einem 20-Euro-Schein, den er gewechselt haben wollte. Dabei redete er auf sein Gegenüber ein - offensichtlich mit dem Ziel, dass niemand mitbekam, wie er den zu wechselnden 20-er selbst wieder einsteckte. H.s Pech: ein Besucher der Spielhalle schöpfte Verdacht und nahm die Verfolgung auf.
Auch vor Gericht zeigte sich H. überaus wortreich, beteuerte, seit Jahren nicht mehr als Betrüger aktiv zu sein und an dem Augusttag getrunken zu haben. Kein Geständnis, keine Entschuldigung an die Studentin, die er an ihrem Tag als Spielhallenaufsicht übern Tisch gezogen hatte - dafür neben ihm ein genervter Pflichtverteidiger. Dass der Spielhallenbesucher und spätere Verfolger sagte, H. habe seine Trickserei ausgesprochen professionell durchgezogen, machte es nicht besser.
H. war nach der Urteilsverkündung aufgebracht. Sehr wahrscheinlich, dass er Berufung einlegt.
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von Andreas Milk
Kamen. Rentner Manfred T. (Name geändert) aus Bergkamen tat sich schwer damit, sein Vergehen zuzugeben: Unfallflucht wurde ihm im Prozess am Amtsgericht Kamen vorgeworfen. Die Umstände waren allerdings auch sehr besonders. Der Unfall geschah vor seinem Haus, und T. gab danach nur deshalb Gas, weil er erstens zehn Minuten später eh zurück sein würde und zweitens in diesen zehn Minuten ein dringend benötigtes Schmerzmittel für seine 81-jährige Frau aus der Apotheke holen wollte. Aber es hilft nichs: Der Tatbestand war erfüllt, auch wenn T. sogar früher an den Unfallort zurückkehrte, als die Polizei für die Anfahrt brauchte.
Erst mal hatte T. vor Gericht behauptet: Er habe von dem Crash nichts bemerkt. Ein Gutachter dagegen stellte fest: Kann gar nicht sein! Denn T. war mit seinem Ford beim Zurücksetzen auf die Anhängerkupplung eines Transporters gefahren. Das muss erstens Lärm erzeugt haben, zweitens wurde T.s Ford hinten angehoben. Nichts mitgekriegt? Ausgeschlossen. Aber dass das eine Schutzbehauptung gewesen war, gab T. eben am Ende doch noch zu.
Wäre er stur geblieben, hätte es heißen können: Wer so etwas beim Fahren nicht wahrnimmt, darf keinesfalls am Steuer eines Kraftfahrzeugs sitzen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft verglich den Vorgang mit dem Einparken in eine Garage bei geschlossenem Garagentor. Das Urteil des Richters: eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 60 Euro plus drei Monate Fahrverbot. Und weil das Gericht T.s Führerschein nach der Anklagezulassung vor drei Monaten und zwei Tagen sowieso schon einkassiert hatte, durfte T. ihn nach der Urteilsverkündung wieder mit nach Hause nehmen: Das Fahrverbot ist schon abgegolten.
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Kamen. Natascha G. (45, Name geändert) war in der Nacht zum 25. Januar reichlich sauer auf eine Kellnerin im "Flying Dutchman". Die elf Jahre jüngere Frau, so glaubte sie, wolle was von ihrem Mann. Was dann folgte, bezeichnete selbst ihr Verteidiger im Prozess vor dem Kamener Strafrichter als "nicht die cleverste Idee an dem Abend": Gut eine Stunde nach Verlassen des Lokals ging Natascha G. nochmal zurück. Sie attackierte die Kellnerin, die mit einer Bekannten draußen stand und rauchte, mit Faustschlägen gegen die Brust. Die Folge: Haarrisse an den Rippen, zwei Wochen Krankenschein.
Sie habe gesehen, wie die Kellnerin ihrem Mann am Tisch über die Hand strich, sagte Natascha G. Später habe sie die vermeintliche Nebenbuhlerin aber bloß "geschubst" und sie gefragt, was die Berührung denn bitte sollte. Die Kellnerin erklärte im Gericht: Sie habe G.s Mann lediglich an die Schulter gefasst, weil es eng war und sie Schwierigkeiten hatte, mit dem Tablett voller Getränke Halt zu finden. "Wie eine Furie" sei Natascha G. dann später vor dem "Flying Dutchman" auf sie los gestürmt, sogar ein Messer habe sie gezückt. Die Bekannte der Kellnerin lief ins Lokal zurück, um Hilfe zu holen.
Dass es ein Messer gab, bestreitet Natascha G. - aber sie gab schließlich doch zu, überreagiert zu haben: "Es tut mir leid." 0,6 Promille Alkohol im Blut ergab seinerzeit ein Atemtest der Polizei. Ein solcher Test wurde auch bei der Kellnerin gemacht, die am Tisch des Ehepaars G. zwischendurch mal einen Schnaps mitgetrunken hatte. Ergebnis: 0,0 Promille.
Ergebnis des Prozesses: eine Geldstrafe wegen vorsätzlicher Körperverletzung von 50 Tagessätzen à 15 Euro. Nicht ganz wenig für eine Ersttäterin - aber eine Rippenverletzung sei auch "ordentlich schmerzhaft", fand der Richter.









