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von Andreas Milk
Kamen. Eine seltsame Attacke hat sich am Vormittag des 20. Oktober 2024 in einem Regionalzug auf dem Weg nach Kamen ereignet. Simone L. (29, Name geändert) ging auf eine andere junge Frau los - ohne jeden Anlass, ohne, dass es einen Konflikt gegeben hätte. Sie schlug der Geschädigten mit den Fäusten in den Rücken und stieß ihren Kopf gegen die Zugtür. Einige Meter weiter saß die Mutter des Opfers und sah das Ganze hilflos mit an. Und, fast noch merkwürdiger: Simone L. türmte nicht etwa. Vielmehr stieg sie gemeinsam mit dem Mutter-Tochter-Gespann im Kamener Bahnhof aus dem Zug und wartete brav das Eintreffen der Polizei ab.
Sie habe einfach miese Laune gehabt und das an jemandem auslassen müssen, auch wenn das natürlich falsch gewesen sei, erklärte sie seinerzeit den Beamten. Zur Gerichtsverhandlung über den Vorfall ließ sie sich nun allerdings nicht blicken. Auch über einen weiteren Vorwurf - Diebstahl von Kaugummi bei Rossmann - hätte der Richter gern ein paar Worte mit ihr gesprochen.
Stattdessen erließ er in ihrer Abwesenheit einen Strafbefehl: 80 Tagessätze à 15 Euro muss Simone L. zahlen. Legt sie Einspruch ein, gibt es einen neuen Termin.
Ihr Prügelopfer aus dem Zug hat zivilrechtlich noch keinen Schmerzensgeldanspruch geltend gemacht. Das Problem: Bei Simone L. - vorbestraft wegen Körperverletzung, Beleidigung, Schwarzfahrens - dürfte eh nichts zu holen sein. Bleibende körperliche Schäden hat die Bahn-Attacke nicht angerichtet, wohl aber eine schwerwiegende psychische Belastung. Und noch beim Arzttermin am Folgetag weinte die junge Frau.
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von Andreas Milk
Kamen. Ein Nachmittag im vergangenen September, kurz nach 16 Uhr vor dem Rewe-Markt an der Lünener Straße: Das Ehepaar Susanne und Dimitri K. (alle Namen geändert), beide in den 40-ern, legt sich mit ein paar Kindern im Grundschulalter an. Als "Scheiß-Ausländer" sollen die K.s die Kurzen bezeichnet haben. Dazu hätten sie den Hitlergruß gezeigt. So steht es in der Anklageschrift, über die jetzt im Kamener Amtsgericht verhandelt wurde - und die sich nach Überzeugung von Richter und Staatsanwalt bestätigte. Die K.s wiesen die Vorwürfe zurück.
Weil am selben Tag Mitte September Dimitri K.s Geburtstag begossen worden war, hatten die Eheleute Alkohol im Blut. Das immerhin steht aufgrund eines Tests objektiv fest. Was die ausländerfeindlichen Beleidigungen und den Hitlergruß angeht: Das könne gar nicht stimmen, fand Dimitri K., denn er sei ja selbst nicht deutscher Herkunft. Susanne K. erzählte, sie sei von den Kindern beleidigt worden - unter anderem als Hure -, habe ihnen Kontra gegeben und mit einer Geste klar gemacht, sie sollten sich verziehen. Diese Geste sei womöglich als Hitlergruß fehlinterpretiert worden.
Blödsinn sei das, gab ein zweites Ehepaar zu Protokoll, Erol und Natascha M. Die M.s waren im Auto unterwegs, mit runtergelassener Scheibe, als sie Zeugen des Vorfalls wurden. Der Hitlergruß - und es sei ohne jeden Zweifel einer gewesen - veranlasste sie anzuhalten. Erol M. telefonierte mit der Polizei und behielt die K.s im Auge; Natascha M. sprach mit den Kindern. "Seid ihr etwa auch welche von denen da", hätten Susanne und Dimitri K. wissen wollen. Als die Polizei eintraf, nahm ein Beamter die K.s als "deutlich alkoholisiert" und "verbal aggressiv" wahr.
Dimitri K. hat eine Reihe von Vorstrafen - Susanne K.s Register war bislang leer. Ihre Beteuerungen, dass vorm Rewe nichts Strafbares gewesen sei, halfen ihnen nicht: Die Schilderungen von Erol und Natascha M. überzeugten die Juristen als glaubhaft und schlüssig. Begegnet waren die Paare sich vor dem Septembernachmittag nicht.
Das Urteil: eine Strafe von 90 Tagessätzen à 15 Euo für Dimitri K., 50 Tagessätze in gleicher Höhe für Susanne K. Sollten sie Berufung einlegen, muss sich das Landgericht Dortmund nochmal mit dem Fall befassen.
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von Andreas Milk
Kamen. Der Arzt Martin L. (57, Name geändert) sagt, er fahre seit knapp 40 Jahren unfallfrei Auto. Der 18. Juli 2023 passt nicht so ganz dazu. An jenem Nachmittag gab es auf der Zufahrt zur A1 in Richtung Köln an der Unnaer Straße einen Unfall, der zwar L. unbeschadet ließ - nicht aber einen Motorradfahrer und ein Auto hinter ihm. Martin L. soll diesen Unfall verursacht haben und dann verschwunden sein. Der Gerichtsprozess zeigte: Tatsächlich war alles wieder mal ein bisschen anders, als es zunächst klang.
Der ortsfremde Mediziner hatte seinerzeit einen Termin in Kamen. Doch statt in die gewünschte Richtung - via Hochstraße zur Lünener Straße - lotste ihn das Navi zur Autobahn. Als er merkte, dass dies der falsche Weg war, wendete er - was erstens verboten ist, zweitens den Motorradfahrer zur Vollbremsung zwang. Der Mann stürzte und wurde leicht verletzt. Abrupt bremsen mussten auch nachfolgende Wagen, während Martin L. seinen Weg fortsetzte. Dass etwas passiert war, muss er wohl noch mitbekommen haben. Dass er selbst der Auslöser war, habe er aber nicht kapiert, erklärte er nun vor dem Kamener Strafrichter. Da war er wegen Verkehrsgefährdung und Unfallflucht angeklagt.
L.s Verteidigerin, der Vertreter der Staatsanwaltschaft und auch der Richter waren am Ende der Beweisaufnahme und nach Anhören von Zeugen einig: Ein Rowdy sei der Doktor nun wirklich nicht. Aber Mist gebaut hat er schon: die regelwidrige Wende. Dafür soll er zahlen: eine Buße von 3.000 Euro geht an die Roten Nasen Deutschland e. V., einen Verein, der unter anderem kleine Krankenhauspatienten, Pflegebedürftige und Geflüchtete mit Clownerie unterhält und aus der Isolation holt. Sobald das Geld geflossen ist, wird das Verfahren gegen L. endgültig und ohne Strafurteil eingestellt.
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von Andreas Milk
Kamen. Die Brüder Pjotr (38) und Lukasz M. (22, Namen geändert) hatten einen gemeinsamen Termin vor dem Kamener Strafrichter: Um vier Anklagen wegen Diebstahls ging es insgesamt. Die Liste der Beutestücke ist abwechslungsreich. Sie reicht von Sonnenmilch über die billige Überwachungskamera in einem Hauseingang am Willy-Brandt-Platz bis hin zu Fleischwaren, Sahne, Pistazien und Coca Cola. Das mit Abstand Wertvollste ist ein Paar Sicherheitsschuhe für 65 Euro von Hornbach: Lukasz M. nahm sie aus einem Karton, zog sie an und ließ seine eigenen Schuhe da. Die übrigen Tatorte waren die Rewe-Märkte im Kamen Quadrat sowie an der Einsteinstraße, außerdem die Neumarkt-Apotheke (für die Sonnenmilch). Alle Klauaktionen passierten im vergangenen Jahr. Das Diebesgut wurde vorzugsweise unterm Pullover versteckt.
Was die Geschichten bei Rewe angeht: Die Brüder glaubten, mit Zahlung der "Detektivgebühr" vor Ort an das Handelsunternehmen sei die Sache für sie erledigt gewesen. Dass auch noch der Staat etwas von ihnen will, wurde ihnen erst im Gerichtsprozess klar.
Vorstrafen in Deutschland haben sie nicht. Auch ihre Geständnisse ohne jedes Drum-herum-Reden wertete der Richter positiv. Das Urteil: jeweils eine Geldstrafe von 70 Tagessätzen - wobei die Tagessatzhöhe beim derzeit arbeitsunfähigen Pjotr M. 20 Euro beträgt, während der auf dem Bau beschäftigte Lukasz M. doppelt so viel zahlen soll.
Was unbeantwortet bleibt: Warum hatten die Männer die recht geringwertigen Sachen geklaut, obwohl sie über genug Geld zum Kaufen verfügt hätten? Nach dem ersten Erwischtwerden, so der Richter, wäre es allemal klüger gewesen, die Stehlerei nicht zur Gewohnheit zu machen.
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von Andreas Milk
Kamen. Eigentlich war alles tiptop geplant: Marius K. (24, Name geändert) aus Essen und seine Freunde wollten die Heimfahrt von der Silvesterparty erst am 2. Januar antreten, damit genug Zeit ist fürs Ausnüchtern. Die jungen Leute hatten einen Wagen gemietet. Aber dann gab es ein Problem. Der auserkorene Fahrer beichtete, er habe nach der Silvestersause noch Drogen eingeworfen. Also: besser nicht ans Steuer. Marius K. wiederum hatte keinen Führerschein. Dass er sich dann doch bereit erklärte zu fahren, lag unter anderem daran, dass seine Eltern ihm Druck gemacht hatten: Die Großmutter - gerade bei der Familie zu Besuch - sei im Begriff abzureisen und wolle doch vorher gern den Enkelsohn wiedersehen.
Auf der A2 bei Kamen sah dann erst mal eine Polizeistreife Marius K. bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle hinterm Lenkrad des Mietwagens sitzen - und stoppte ihn. Vor Gericht wurde jetzt gemutmaßt, die Beamten hätten halt ein Gespür für "Schwarzfahrer". Auffällig verhalten hatte sich K. bei seiner illegalen Autobahnfahrt nicht. Besonders ärgerlich: K. hatte zu dem Zeitpunkt schon fast alle Fahrten für seine praktische Führerscheinprüfung absolviert. Lediglich eine Nachtfahrt stand noch aus. Er hatte also quasi schon "fast" den Schein. Unglücklich auch: Schon Ende 2022 war K. wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden.
Diesmal bekam er eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen à 20 Euro auferlegt. Auf eine Führerscheinsperre verzichtete der Richter. Damit steigt K.s Chance beträchtlich, bald rechtmäßig fahren zu dürfen. Dass er das sechs Jahre nach Erreichen der Volljährigkeit noch nicht könne, sei ihm etwas peinlich, hatte er eingeräumt.