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Langjährige Forderung des ADAC umgesetzt / Änderung des Straßenverkehrsgesetzes tritt in Kraft
Wer am Punktehandel beteiligt ist, muss in Zukunft mit Konsequenzen rechnen. Zum 1. Juli tritt die Aktualisierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in Kraft. Künftig ist es verboten, eine Behörde durch falsche Angaben zur Beteiligung an einer Ordnungswidrigkeit zu täuschen oder entsprechende Dienstleistungen anzubieten. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Der ADAC hat sich seit vielen Jahren für die Schließung dieser Gesetzeslücke eingesetzt und begrüßt den Schritt als wichtigen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit.
Die StVG-Novelle enthält darüber hinaus eine gesetzliche Grundlage für eine weitgehend automatisierte Überwachung von Parkverstößen im ruhenden Verkehr durch sogenannte Scancars. Damit sollen sowohl Schwarzparker (Parken ohne entsprechende Berechtigung) als auch Falschparker (Parken im Haltverbot) erfasst werden können. Ob und in welchem Umfang sich diese Technik in der Praxis bewährt, bleibt abzuwarten. Aus Sicht des ADAC können Scancars Kommunen und Gemeinden zwar bei der Ahndung von Parkverstößen unterstützen, sie sind jedoch keine flächendeckende Lösung und lösen nicht das grundsätzliche Parkplatzproblem.
Für Verbraucher wird auch eine weitere Änderung relevant: Die Frist für die Verfolgungsverjährung von Verkehrsordnungswidrigkeiten wird von drei auf sechs Monate verlängert. Konkret bedeutet das, dass Autofahrer nach einem Verkehrsverstoß deutlich länger als bisher mit einem Bußgeldverfahren rechnen müssen.
Außerdem schafft die Gesetzesänderung die Grundlage für den digitalen Führerschein. Dieser soll im Laufe des Jahres über eine Smartphone-App zur Verfügung stehen, sobald die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Der klassische Scheckkartenführerschein bleibt weiterhin uneingeschränkt gültig.
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Kamen. Mit dem Monatswechsel zum 1. Juli 2026 treten in Deutschland mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft. Die Reihe „Darf ich?“ von KamenWeb.de fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen.
Rentenerhöhung um 4,24 Prozent
Für Millionen Rentnerinnen und Rentner gibt es zum 1. Juli ebenfalls eine positive Nachricht: Die gesetzlichen Renten steigen bundesweit um 4,24 Prozent. Die Erhöhung erfolgt automatisch, ein Antrag ist nicht erforderlich.
Von der Anpassung profitieren nicht nur Altersrentner, sondern auch Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente sowie Menschen mit Schwerbehinderung, die bereits eine gesetzliche Rente erhalten.
Tankrabatt endet zum 30. Juni
Auch an der Zapfsäule gibt es zum Monatswechsel eine wichtige Änderung: Der sogenannte Tankrabatt wird nicht verlängert und läuft wie geplant Ende Juni 2026 aus.
Lange war über eine mögliche Verlängerung der Maßnahme diskutiert worden. Nun ist klar: Ab dem 1. Juli gelten wieder die regulären Steuersätze auf Kraftstoffe. Autofahrerinnen und Autofahrer müssen deshalb mit steigenden Spritpreisen rechnen.
Aus der Regierungskoalition hieß es jedoch, man sei auf mögliche Preissteigerungen vorbereitet und werde die Entwicklung genau beobachten, um eine mögliche Preisexplosion zu verhindern.
Bürgergeld wird zum Grundsicherungsgeld
Ab dem 1. Juli 2026 ersetzt das neue Grundsicherungsgeld das bisherige Bürgergeld. Ziel der Reform ist es, staatliche Unterstützung weiterhin zu gewährleisten, diese aber stärker an verbindliche Mitwirkungspflichten zu koppeln.
Wer Leistungen erhält, muss auch künftig aktiv an der Arbeitsvermittlung mitwirken. Dazu gehören die Wahrnehmung von Terminen, die Einhaltung von Vereinbarungen und nachweisbare Bemühungen um eine Arbeitsaufnahme.
Die neuen Regelungen sehen strengere Konsequenzen bei Pflichtverletzungen vor. Wer eine Fördermaßnahme ohne wichtigen Grund abbricht oder sich nicht ausreichend um Arbeit bemüht, muss mit einer Kürzung des Regelbedarfs um 30 Prozent für jeweils drei Monate rechnen.
Auch versäumte Termine im Jobcenter können Folgen haben. Beim ersten unentschuldigten Fernbleiben bleibt die Leistung zunächst unangetastet. Wird jedoch erneut ein Termin ohne wichtigen Grund versäumt, kann die Geldleistung für einen Monat um bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Wer dreimal hintereinander unentschuldigt nicht erscheint, verliert seinen Leistungsanspruch vollständig – einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung.
Kosten der Unterkunft und Vermögen
Die Kosten für Unterkunft und Heizung werden weiterhin übernommen, allerdings nur in angemessener Höhe. Ist eine Wohnung dauerhaft zu teuer, können Betroffene aufgefordert werden, ihre Wohnkosten zu senken – beispielsweise durch einen Umzug oder andere Maßnahmen.
Außerdem gelten ab Juli neue Vermögensfreibeträge, die sich nach dem Lebensalter richten:
- bis 30 Jahre: 5.000 Euro
- bis 40 Jahre: 10.000 Euro
- bis 50 Jahre: 12.500 Euro
- über 50 Jahre: 20.000 Euro
Neuer Zoll auf günstige Online-Bestellungen
Weiterlesen: „Darf ich…?“ – Diese Änderungen treten ab Juli 2026 in Kraft
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Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comMit dem Monatswechsel im Juni 2026 gelten in Deutschland mehrere neue Regelungen und gesetzliche Anpassungen. Die Reihe „Darf ich?“ von KamenWeb.de fasst die wichtigsten Änderungen zusammen – von neuen Verbraucherrechten über Organspenden bis hin zu steigenden Preisen.
Widerrufsbutton wird Pflicht
Wer online Verträge abschließt, soll diese künftig deutlich einfacher widerrufen können. Ab dem 19. Juni 2026 müssen viele Websites deshalb eine gut sichtbare und leicht erreichbare Widerrufsfunktion anbieten – etwa in Form eines Buttons.
Verbraucher sollen damit Bestellungen, Buchungen oder andere Online-Verträge mit wenigen Klicks rückgängig machen können, ohne lange nach E-Mail-Adressen oder Kontaktformularen suchen zu müssen.
Grundlage ist die Reform des Verbrauchervertragsrechts, die Bundestag und Bundesrat Ende 2025 beschlossen haben.
Tankrabatt endet
Der befristete Tankrabatt der Bundesregierung läuft Ende Juni aus. Seit dem 1. Mai 2026 war die Steuer auf Kraftstoffe um 14,04 Cent pro Liter gesenkt worden.
Ab Juli gilt wieder der reguläre Steuersatz. Wann und in welchem Umfang die Spritpreise an den Tankstellen steigen, ist derzeit allerdings noch offen.
Neue Regeln bei Organspenden
Ab Juni 2026 sollen sich die Chancen auf eine Spenderniere verbessern. Bislang war eine Lebendspende meist nur zwischen nahestehenden Personen möglich – etwa innerhalb der Familie oder Partnerschaft.
Künftig soll eine sogenannte Überkreuz-Spende helfen: Dabei werden zwei Spender-Empfänger-Paare zusammengeführt, die jeweils untereinander nicht kompatibel sind, aber „über Kreuz“ spenden können.
Zusätzlich wird erstmals auch eine anonyme Lebendspende an unbekannte Empfänger erlaubt. Die spendende Person darf dabei allerdings nicht selbst bestimmen, wer das Organ erhält.
Mit dem neuen Modell soll die Zahl erfolgreicher Transplantationen steigen. Laut Gesetzentwurf warteten Ende 2024 in Deutschland rund 6400 Menschen auf eine Spenderniere.
Mehr Transparenz bei Honig
Für Honig gelten ab dem 14. Juni 2026 strengere Kennzeichnungspflichten. Hersteller müssen künftig auf jedem Glas alle Herkunftsländer angeben, aus denen der Honig stammt.
Enthält ein Produkt Mischungen aus mehreren Ländern, müssen zusätzlich die jeweiligen Prozentanteile genannt werden. Bisher genügte oft die allgemeine Angabe „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“.
Bereits vor dem Stichtag abgefüllte Gläser dürfen weiterhin verkauft werden.
Starlink erhöht Preise
Der Satelliteninternet-Anbieter Starlink erhöht ab Juni 2026 die Preise für Privat- und Reisetarife in Deutschland.
Je nach Tarif steigen die monatlichen Kosten um bis zu sechs Euro. Betroffen sind sowohl stationäre Internetanschlüsse als auch mobile Angebote für unterwegs.
Als Gründe nennt das Unternehmen gestiegene Betriebskosten, den Ausbau der Netzwerkkapazitäten und die hohe Nachfrage. Der Leistungsumfang der Tarife soll unverändert bleiben.
Ende der MMS
Zum 30. Juni 2026 endet in Deutschland endgültig die Ära der MMS. Die Anbieter Deutsche Telekom und 1&1 stellen den Multimedia-Dienst ein.
Die MMS galt Anfang der 2000er-Jahre als technischer Fortschritt, konnte sich wegen hoher Kosten jedoch nie dauerhaft etablieren. Heute übernehmen Messenger-Dienste wie WhatsApp oder Signal den Versand von Bildern und Videos.
Als moderner Nachfolger gilt inzwischen der Kommunikationsstandard RCS, der Nachrichten und Medien über mobile Daten versendet.
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Berlin. Wer sich 2026 ein neues Elektroauto gekauft oder geleast hat, kann ab kommendem Dienstag (19.05.2026) staatliche Unterstützung beantragen. Das Bundesumweltministerium will an diesem Tag das neue Förderportal freischalten. Zuständig für die praktische Umsetzung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Die neue Förderung gilt für reine Elektrofahrzeuge, die seit dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Anträge können auch rückwirkend gestellt werden. Unterstützt werden sowohl Kauf als auch Leasing von Neuwagen.
Die Höhe der Förderung richtet sich künftig stärker nach den persönlichen Lebensumständen der Antragsteller. Wer weniger verdient oder Kinder hat, soll besonders profitieren. Nach Angaben des Ministeriums sind Zuschüsse zwischen 1.500 und 6.000 Euro möglich.
Die Beantragung soll über die staatliche Förderplattform „Förderzentrale Deutschland“ erfolgen. Voraussetzung ist ein BundID-Konto. Das eigentliche Antragsverfahren soll voraussichtlich noch im Laufe des Mai starten.
Bereits jetzt empfiehlt das BAFA, wichtige Unterlagen vorzubereiten. Dazu zählen unter anderem Kauf- oder Leasingvertrag, Zulassungsbescheinigung und Bankverbindung.
Mit der Neuauflage der Förderung reagiert die Bundesregierung auf die zuletzt schwächelnde Nachfrage nach Elektroautos. Nach dem Ende des früheren Umweltbonus waren die Verkaufszahlen deutlich zurückgegangen. Die neue Prämie setzt nun stärker auf soziale Staffelung statt pauschaler Zuschüsse für alle Käufer.
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Berlin. Die geplante steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1000 Euro für Beschäftigte wird zunächst nicht eingeführt. Obwohl der Bundestag den Gesetzentwurf bereits verabschiedet hatte, scheiterte das Vorhaben nun im Bundesrat. Grund dafür ist vor allem Streit über die Finanzierung.
Warum lehnen die Länder die Prämie ab?
Nach Ansicht der Länder würden durch die steuerfreie Zahlung hohe Steuerausfälle entstehen, die überwiegend von Ländern und Kommunen getragen werden müssten. Rund zwei Drittel der finanziellen Belastung lägen bei ihnen. Die vorgesehene Gegenfinanzierung über höhere Einnahmen aus der Tabaksteuer komme dagegen ausschließlich dem Bund zugute.
Mehrere Ländervertreter übten deshalb deutliche Kritik an der Bundesregierung. Baden-Württembergs scheidender Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte, der Bund starte häufig Programme, deren langfristige Kosten letztlich bei Ländern und Kommunen hängen blieben. Auch Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel bemängelte, dass der Bund zwar für einen Ausgleich sorge, jedoch nur für den eigenen Haushalt. Besonders die Kommunen würden dadurch zusätzlich belastet.
Länder verlangen gerechtere Kostenverteilung
Für die Länder ist die gescheiterte Entlastungsprämie Teil eines größeren Problems. Sie werfen dem Bund vor, regelmäßig Gesetze zu verabschieden, die finanzielle Folgen für Länder und Städte haben, ohne diese ausreichend zu beteiligen. Seit längerer Zeit fordern die Länder deshalb einen festen Mechanismus zur fairen Verteilung solcher Kosten. Eine Einigung gibt es bislang jedoch nicht.
Milliardenkosten für den Staat
Nach Berechnungen könnten die Steuerausfälle durch die geplante 1000-Euro-Prämie insgesamt bis zu 2,8 Milliarden Euro betragen. Die Bundesregierung orientierte sich bei ihrem Entwurf an früheren Sonderregelungen während der Corona-Pandemie und der Energiekrise infolge des Ukraine-Kriegs. In dieser Zeit konnten Unternehmen ihren Beschäftigten bereits steuerfreie Sonderzahlungen von bis zu 3000 Euro auszahlen.
Archiv: „Darf ich…?“ – Diese Änderungen gelten ab Mai 2026





