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Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Der April bringt nicht nur frühlingshaftes Wetter, sondern auch einige gesetzliche Neuerungen. Ob digitale Fahrzeugpapiere, strengere Elterngeld-Regeln oder eine neue Reisegenehmigung für Großbritannien – Bürger sollten sich auf einige Änderungen einstellen. Hier erfahren Sie, was wichtig wird und worauf Sie achten müssen!
Bio-Wein jetzt auch alkoholfrei
Gute Nachrichten für Weinliebhaber: Ab sofort gibt es Bio-Wein auch ohne Alkohol! Möglich macht das eine neue EU-Verordnung, die Mitte März in Kraft trat. Bisher verloren Bio-Weine ihren Status, wenn sie entalkoholisiert wurden. Das hat sich nun geändert – Bio bleibt Bio, auch ohne Prozente!
Elektronische Reisegenehmigung für Großbritannien erforderlich
Wer ab dem 2. April nach Großbritannien reisen möchte, braucht neben einem gültigen Reisepass auch eine Elektronische Reisegenehmigung (ETA). Diese kostet 10 Britische Pfund und gilt für bis zu zwei Jahre mit mehreren Einreisen. Die maximale Aufenthaltsdauer pro Besuch beträgt 180 Tage.
Digitalisierung der Fahrzeugpapiere: Pilotprojekt startet
Autofahrer aufgepasst! Der Fahrzeugschein wird digital. Ab April startet ein Pilotprojekt, bei dem Bürger ihren Fahrzeugschein in einer speziellen App speichern können. Die App wurde vom Bundesministerium für Verkehr, dem Kraftfahrt-Bundesamt und der Bundesdruckerei entwickelt. Wer teilnimmt, muss dennoch bis auf Weiteres das Papierdokument mitführen.
Deutschlandticket: Vergünstigung für Studierende
Zum Start des Sommersemesters am 1. April gibt es in einigen Bundesländern das Deutschlandticket für Studierende zu einem ermäßigten Preis. In Bayern kostet es beispielsweise nur 38 statt 58 Euro pro Monat.
Darmkrebsvorsorge: Anspruch ab 50 für alle
Bisher hatten Frauen erst ab 55 Jahren Anspruch auf eine Darmkrebsvorsorge. Das ändert sich jetzt: Ab April können alle Geschlechter bereits ab 50 Jahren Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Möglich sind entweder zwei Darmspiegelungen im Abstand von zehn Jahren oder ein Stuhltest alle zwei Jahre.
Elterngeld: Einkommensgrenze sinkt
Eltern, deren Kinder ab dem 1. April 2025 geboren werden, haben nur noch bis zu einem Jahreseinkommen von 175.000 Euro Anspruch auf Elterngeld – bisher lag die Grenze bei 200.000 Euro. Die Regelung gilt für beide Elternteile zusammen oder für Alleinverdiener mit entsprechendem Einkommen.
Elternzeit einfacher beantragen
Die Regeln für die Elternzeit ändern sich 2025 nicht. Seit April 2024 gilt: Es bleibt zwar bei 14 Monaten Basiselterngeld insgesamt, aber gemeinsam zu Hause bleiben und parallel Elterngeld beziehen, das ist im ersten Lebensjahr des Kindes nur noch für einen Monat möglich. Ausnahmen für den parallelen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingen und Frühchen.
Ab dem 1. Mai 2025 soll jedoch die Beantragung der Elternzeit einfacher werden. Statt einer schriftlichen, handschriftlich unterschriebenen Erklärung soll dann die Textform ausreichen. Der Antrag auf Elternzeit kann dann zum Beispiel auch per E-Mail gestellt werden.
Keine Zahlungsermächtigung mehr bei BAFA-Förderung
Wer energetische Sanierungsmaßnahmen fördern lassen möchte, muss künftig die volle Rechnung vorstrecken. Bisher konnten Eigentümer das BAFA ermächtigen, den Zuschuss direkt an das Energieberatungsunternehmen auszuzahlen. Diese Möglichkeit entfällt ab dem 1. April – der Zuschuss kann erst nach vollständiger Zahlung per Verwendungsnachweis beantragt werden.
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Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Auch im März 2025 treten wieder einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die Verbraucher direkt betreffen. Von steigenden Krankenkassenbeiträgen für Rentner bis hin zur Zeitumstellung – wir geben einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.
Höhere Krankenkassenbeiträge für Rentner
Während viele Arbeitnehmer bereits seit Jahresbeginn mit höheren Zusatzbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung rechnen mussten, trifft es ab März auch Rentnerinnen und Rentner. Die Höhe des Zusatzbeitrags variiert je nach Krankenkasse. Allerdings müssen Betroffene die Mehrkosten nicht allein tragen – die Deutsche Rentenversicherung übernimmt weiterhin die Hälfte. Dadurch fällt die ausgezahlte Rente entsprechend geringer aus. Eine schriftliche Mitteilung erhalten Rentner nur in Ausnahmefällen, etwa wenn das Geld an Dritte überwiesen wird. Änderungen lassen sich direkt auf dem Kontoauszug nachvollziehen.
Neue Versicherungskennzeichen: Das ändert sich für Mofas und Co.
Weiterlesen: Darf ich? – Neue Gesetze im März 2025: Das müssen Verbraucher wissen
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Ersatzbeförderung oder Rückzahlung des Ticketpreises möglich
Keine guten Nachrichten für diejenigen, die schon am Freitag in die Winter- oder Faschingsferien starten: Die Gewerkschaft Verdi hat für den Münchner Flughafen einen Warnstreik angekündigt – von Donnerstag, 0 Uhr, bis Freitag, 24 Uhr. Bereits in den vergangenen Tagen kam es an den Flughäfen Köln/Bonn und Düsseldorf zu Arbeitsniederlegungen. Flugreisende müssen daher mit kurzfristigen Änderungen und Flugausfällen rechnen. Die ADAC Juristen erklären, welche Rechte Betroffene in diesem Fall haben und ob sie Ansprüche gegen die Airline geltend machen können.
Grundsätzlich haben Fluggäste bei Annullierungen oder Verspätungen von mehr als drei Stunden Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU Fluggastrechte-Verordnung. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Airline nicht kontrollieren kann.
Ob ein Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt, hängt vom Einzelfall ab:
- Externe Streiks (zum Beispiel von Flughafenpersonal oder Fluglotsen): Diese gelten in der Regel als unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstand, sodass die Airline keine Entschädigung zahlen muss.
- Interne Streiks (zum Beispiel des Airline-Personals): Diese können als unternehmerische Entscheidung gewertet werden. In diesem Fall kann eine Entschädigungspflicht bestehen.
Unabhängig von einer möglichen Entschädigung muss die Airline jedoch die gebuchte Beförderung sicherstellen. Fällt ein Flug wegen eines Streiks aus, haben Reisende folgende Rechte:
- Ersatzbeförderung: Die Airline muss eine alternative Transportmöglichkeit anbieten – wenn nötig per Bahn oder Bus. Falls sie dies nicht tut, können Reisende die Kosten für eine selbst organisierte Ersatzbeförderung zurückfordern.
- Betreuungsleistungen: Verpflegung oder Unterbringung am Flughafen während der Wartezeit auf die Ersatzbeförderung. Hier sollten unbedingt Nachweise für die Ausgaben gesammelt werden (zum Beispiel für Getränke und Mahlzeiten).
Möchte man die Reise nicht mehr antreten, hat man alternativ zu den genannten Rechten die Möglichkeit, vom Vertrag zurückzutreten und sich den Ticketpreis erstatten zu lassen.
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, sollte sich direkt an den Reiseveranstalter wenden. Dieser ist dafür verantwortlich, dass Reisende ihr Ziel erreichen. Dazu gehören unter anderem die Organisation eines Ersatzflugs bis hin zu Reisepreisminderungen, falls sich die Ankunft verzögert.
Schnelle und unkomplizierte Hilfe gibt es mit dem ADAC Entschädigungsrechner. Mit wenigen Klicks können Betroffene ihre Rechte überprüfen und anschließend geltend machen: Entweder selbst über den ADAC Musterbrief oder mit Hilfe des ADAC Partners FairPlane, der den möglichen Anspruch mit seinen Vertragsanwälten durchsetzt. Benötigt werden dafür lediglich das Abflugdatum und die Flugnummer. Die Entschädigungen sind dabei bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.
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Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Der Februar bringt zahlreiche gesetzliche Neuerungen und Änderungen mit sich, die Verbraucher, Berufstätige und Unternehmen betreffen. In unserem regelmäßigen „Darf ich?“-Update auf KamenWeb.de fassen wir die wichtigsten Informationen kompakt für Sie zusammen. Von gesetzlichen Fristen über Gehaltserhöhungen bis hin zu neuen Regelungen für Solaranlagen und HD-Fernsehen – hier erfahren Sie alles Wichtige für den neuen Monat:
Kurzer Februar – Weniger Arbeitstage
2025 ist kein Schaltjahr, daher fällt der 29. Februar weg. Laut dem Statistischen Bundesamt hat das zur Folge, dass es 0,7 weniger Arbeitstage gibt als im Vorjahr – insgesamt 248,1 Arbeitstage.
Warum gibt es Schaltjahre? Da ein Jahr 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden dauert, wird die Differenz durch einen zusätzlichen Tag im Februar ausgeglichen, um den Kalender mit der Erdumrundung in Einklang zu bringen.
Frist für Radikalschnitte an Bäumen und Hecken endet im Februar
Wer Sträucher, Hecken oder Laub- und Nadelbäume stark zurückschneiden oder vollständig entfernen möchte, sollte dies noch im Februar erledigen. Denn gemäß § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ist das sogenannte „Radikalschneiden“ vom 1. März bis zum 30. September verboten, um brütende Vögel und ihre Nester zu schützen. Form- und Pflegeschnitte sind hingegen das ganze Jahr über erlaubt.
Neue Vorschrift für Solaranlagen: Das gilt ab 1. Februar 2025
Weiterlesen: „Darf ich?“ – Februar-Update: Neue Regeln, Fristen und Änderungen auf einen Blick
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Neue Technologie für Haushalte: Smart Meter erleichtern Stromverbrauch und sparen KostenKamen. Seit dem 1. Januar 2025 haben alle Haushalte in Deutschland das Recht, sich einen Smart Meter einbauen zu lassen. Diese intelligenten Stromzähler sind nicht nur praktisch, sondern auch eine Schlüsseltechnologie für die Nutzung dynamischer Stromtarife.
Was ist ein Smart Meter?
Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem, das den Stromverbrauch nicht nur in seiner Menge, sondern auch in seinem zeitlichen Verlauf erfasst. Die erfassten Daten werden automatisch an den zuständigen Messstellenbetreiber übermittelt, wodurch das mühsame Ablesen von Zählerständen entfällt.
Wie funktioniert die Installation?
Wenn Verbraucher einen Smart Meter bestellen, ist der zuständige Messstellenbetreiber verpflichtet, diesen innerhalb von vier Monaten zu installieren. Messstellenbetreiber sind in der Regel die örtlichen Netzbetreiber, nicht zu verwechseln mit den Stromversorgern.
Einige Haushalte werden ohnehin in den kommenden Jahren automatisch mit Smart Metern ausgestattet. Dazu zählen:
- Haushalte mit hohem Stromverbrauch,
- Haushalte mit Photovoltaikanlagen,
- Nutzer von Wärmepumpen oder Ladestationen für Elektroautos.
Wann lohnt sich ein Smart Meter?
Besonders interessant ist der Einbau eines Smart Meters für Haushalte, die von dynamischen Stromtarifen profitieren möchten. Diese Tarife passen den Preis für die Kilowattstunde stündlich an die Börsenstrompreise an. Für Haushalte, die ihren Stromverbrauch flexibel gestalten können – etwa durch die Nutzung von Geräten wie Waschmaschinen oder Ladegeräten zu günstigen Zeiten – können diese Tarife deutliche Einsparungen ermöglichen.
Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt daher, proaktiv einen Smart Meter zu bestellen, wenn die Nutzung eines dynamischen Tarifs geplant ist. Dies kann sich besonders für Menschen lohnen, die in der Lage sind, ihren Stromverbrauch gezielt zu steuern.
Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihren Messstellenbetreiber oder die Verbraucherzentrale vor Ort.
Archiv: "Darf ich?" – Was ändert sich 2025? Neue Gesetze und Verordnungen im Überblick
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