Mindestlohn steigt, Minijobber dürfen mehr verdienen - und weitere Neuheiten im Oktober
von Julian Eckert
Kamen/Berlin. Im Oktober 2022 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro. Über sechs Millionen Menschen profitieren von der Erhöhung, die ein zentrales Wahlversprechen des Bundeskanzlers gewesen ist. Diese und weitere Neuerungen im Überblick.
Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn steigt
12 Euro pro Stunde - das ist der neue allgemeine gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Oktober 2022. Deutschland war vor Januar 2015 eines der wenigen europäischen Länder, das noch keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn hatte. Seit seiner Einführung am 1. Januar 2015 ist der Mindestlohn kontinuierlich angestiegen. Bundeskanzler Scholz (SPD) hatte im Wahlkampf „Respekt“ und „12 Euro“ plakatiert. Nun tritt die versprochene Mindestlohnerhöhung in Kraft. In unseren Nachbarländern beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn aktuell zum Beispiel 13,05 € (Luxemburg), 10,58 € (Niederlande), 10,57 € (Frankreich) oder 3,81 € (Polen). Branchenspezifische höhere Mindestlöhne bleiben von der jetzigen Erhöhung auf 12 Euro unberührt.
Minijob-Grenze steigt
Menschen mit einem sogenannten „Minijob“ dürfen ab Oktober parallel zur Mindestlohn-Erhöhung mehr verdienen. Bisher waren 450 Euro monatlich zulässig, die vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurden. Das sorgte für viel netto vom brutto bei der Arbeitskraft. Nun liegt die neue Grenze bei 520 Euro. Dieser Wert entspricht einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Ursprünglich war die geringfügige Beschäftigung als „400 Euro-Job“ eingeführt worden.
Neues Infektionsschutzgesetz tritt in Kraft
Zum 1. Oktober treten auch Neuerungen in der Pandemievorsorge in Kraft (wir berichteten). Das neue Infektionsschutzgesetz sieht diverse bundesweit geltende Basismaßnahmen vor. Die Bundesländer können je nach lokalem Infektionsgeschehen Maßnahmen verschärfen, zum Beispiel mit einer Maskenpflicht in Innenräumen. Ob NRW oder andere Bundesländer davon Gebrauch machen werden, ist derzeit noch unklar. In der Region München etwa, wo derzeit das Oktoberfest stattfindet, kam es zehn Tage nach dessen Beginn zu einem Anstieg der Sieben-Tages-Inzidenz um 77 Prozent. Der kreisweite Inzidenzwert bei uns liegt aktuell bei 318, landesweit beträgt der Wert 273,5. NRWs Gesundheitsminister Laumann (CDU) hatte zuletzt gesagt, er bereite einen Fortbestand der bisherigen Landesregelungen vor.
Gasumlage beginnt - oder doch nicht?
Weil Gasimporteure wegen Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine und der damit verbundenen Liefereinstellung deutlich höhere Preise für den anderweitigen Einkauf zahlen mussten, hat die Bundesregierung die sogenannte Gasumlage auf den Weg gebracht. Sie sollte weitgehend durch eine Mehrwertsteuersenkung auf Gas ausgeglichen und pro verbrauchter Kilowattstunde Gas berechnet werden. Unklar ist, ob sie nun wie geplant zum 1. Oktober in Kraft treten wird. Denn Uniper, der größte Gasimporteur, soll wegen erheblicher finanzieller Schieflage nunmehr verstaatlicht werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher würde die erste Gasumlage jedenfalls erst Ende Oktober fällig. In der Regierungskoalition wird momentan beraten, ob und wie die Gasumlage möglicherweise gestrichen werden kann.
Zweite Energiesparverordnung tritt in Kraft
Eine erste Energiesparverordnung war bereits im September in Kraft getreten, nun folgt eine weitere. Nach den Verordnungen ist es zum Beispiel untersagt, als Ladengeschäft die Eingangstüren dauerhaft geöffnet zu lassen. Dadurch soll Energieverlusten vorgebeugt werden. Etwas anderes gilt, wenn die offenen Türen als Rettungs- bzw. Fluchtweg erforderlich sind. Die Verordnungen schreiben auch vor, innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Heizungs-Check durchführen zu lassen, der Einsparpotenzial erkennen soll.
Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende Oktober 2022 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.