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Mindestlohn steigt, Minijobber dürfen mehr verdienen - und weitere Neuheiten im Oktober

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen/Berlin. Im Oktober 2022 steigt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro. Über sechs Millionen Menschen profitieren von der Erhöhung, die ein zentrales Wahlversprechen des Bundeskanzlers gewesen ist. Diese und weitere Neuerungen im Überblick.

Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn steigt

12 Euro pro Stunde - das ist der neue allgemeine gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Oktober 2022. Deutschland war vor Januar 2015 eines der wenigen europäischen Länder, das noch keinen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn hatte. Seit seiner Einführung am 1. Januar 2015 ist der Mindestlohn kontinuierlich angestiegen. Bundeskanzler Scholz (SPD) hatte im Wahlkampf „Respekt“ und „12 Euro“ plakatiert. Nun tritt die versprochene Mindestlohnerhöhung in Kraft. In unseren Nachbarländern beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn aktuell zum Beispiel 13,05 € (Luxemburg), 10,58 € (Niederlande), 10,57 € (Frankreich) oder 3,81 € (Polen). Branchenspezifische höhere Mindestlöhne bleiben von der jetzigen Erhöhung auf 12 Euro unberührt.

Minijob-Grenze steigt

Menschen mit einem sogenannten „Minijob“ dürfen ab Oktober parallel zur Mindestlohn-Erhöhung mehr verdienen. Bisher waren 450 Euro monatlich zulässig, die vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurden. Das sorgte für viel netto vom brutto bei der Arbeitskraft. Nun liegt die neue Grenze bei 520 Euro. Dieser Wert entspricht einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen. Ursprünglich war die geringfügige Beschäftigung als „400 Euro-Job“ eingeführt worden.

Neues Infektionsschutzgesetz tritt in Kraft

Zum 1. Oktober treten auch Neuerungen in der Pandemievorsorge in Kraft (wir berichteten). Das neue Infektionsschutzgesetz sieht diverse bundesweit geltende Basismaßnahmen vor. Die Bundesländer können je nach lokalem Infektionsgeschehen Maßnahmen verschärfen, zum Beispiel mit einer Maskenpflicht in Innenräumen. Ob NRW oder andere Bundesländer davon Gebrauch machen werden, ist derzeit noch unklar. In der Region München etwa, wo derzeit das Oktoberfest stattfindet, kam es zehn Tage nach dessen Beginn zu einem Anstieg der Sieben-Tages-Inzidenz um 77 Prozent. Der kreisweite Inzidenzwert bei uns liegt aktuell bei 318, landesweit beträgt der Wert 273,5. NRWs Gesundheitsminister Laumann (CDU) hatte zuletzt gesagt, er bereite einen Fortbestand der bisherigen Landesregelungen vor.

Gasumlage beginnt - oder doch nicht?

Weil Gasimporteure wegen Russlands Angriffskrieg auf die Ukraine und der damit verbundenen Liefereinstellung deutlich höhere Preise für den anderweitigen Einkauf zahlen mussten, hat die Bundesregierung die sogenannte Gasumlage auf den Weg gebracht. Sie sollte weitgehend durch eine Mehrwertsteuersenkung auf Gas ausgeglichen und pro verbrauchter Kilowattstunde Gas berechnet werden. Unklar ist, ob sie nun wie geplant zum 1. Oktober in Kraft treten wird. Denn Uniper, der größte Gasimporteur, soll wegen erheblicher finanzieller Schieflage nunmehr verstaatlicht werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher würde die erste Gasumlage jedenfalls erst Ende Oktober fällig. In der Regierungskoalition wird momentan beraten, ob und wie die Gasumlage möglicherweise gestrichen werden kann.

Zweite Energiesparverordnung tritt in Kraft

Eine erste Energiesparverordnung war bereits im September in Kraft getreten, nun folgt eine weitere. Nach den Verordnungen ist es zum Beispiel untersagt, als Ladengeschäft die Eingangstüren dauerhaft geöffnet zu lassen. Dadurch soll Energieverlusten vorgebeugt werden. Etwas anderes gilt, wenn die offenen Türen als Rettungs- bzw. Fluchtweg erforderlich sind. Die Verordnungen schreiben auch vor, innerhalb der nächsten zwei Jahre einen Heizungs-Check durchführen zu lassen, der Einsparpotenzial erkennen soll.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende Oktober 2022 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.

Neues Infektionsschutzgesetz beschlossen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen/Berlin. Der Bundestag hat heute das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen. Es soll nach dem Willen der Regierungsparteien das „nötige Rüstzeug“ für den Herbst und Winter bieten, um auf die jeweilige pandemische Lage reagieren zu können. Einige Maßnahmen wurden gelockert, andere verschärft.

In Zeiten zahlreicher Krisen ist eine in den vergangenen Monaten etwas in den Hintergrund getreten: Die noch immer andauernde Corona-Pandemie. Seit Anfang Juli sind dem Gesundheitsamt des Kreises Unna mehr als 18.000 Neuinfektionen gemeldet worden. Die insgesamt rückläufige Sieben-Tages-Inzidenz liegt aktuell bei knapp 180. Weil von Virologen, nicht nur infolge des anstehenden Oktoberfestes, bundesweit eine wieder ansteigende Inzidenz befürchtet wird, wurde heute im Bundestag ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen.

Kurzfristiger Wegfall der Maskenpflicht im Flugzeug

„Wir werden für den Herbst sehr gut vorbereitet sein. Wir haben den gesamten Sommer an diesen Vorbereitungen gearbeitet“, sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) über den Gesetzesentwurf. Tatsächlich hatten die Ampelparteien untereinander gehadert, was den Umgang mit der Pandemielage angeht. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) setzte mehr auf Eigenverantwortung und weniger Vorgaben, während Lauterbach zur Vorsicht riet. Nach den langen Vorbereitungen lag ein Gesetzesentwurf vor, der in letzter Minute in einem entscheidenden Punkt vor der Beschlussfassung noch abgeändert wurde: Die Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen entfällt. Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) warf den Ampelparteien daraufhin vor, sich „lächerlich“ zu machen, Lauterbach sei vor der FDP „eingeknickt“. Bundesjustizminister Buschmann sagte heute im Bundestag, er hoffe, dass dies der letzte Winter mit Corona-Schutzmaßnahmen sei.

FFP2- und Testpflicht

In anderen Bereichen des Lebens bleibt die Maskenpflicht aber erhalten. Dies betrifft Reisen in Fernzügen der Deutschen Bahn. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen muss eine FFP2-Maske getragen werden, zudem ist ein negativer Corona-Test erforderlich. In Pflegeeinrichtungen besteht keine Maskenpflicht in den Privatzimmern der Bewohnerinnern und Bewohnern. Ebenfalls eine FFP2-Maskenpflicht besteht in Arztpraxen und ambulanten medizinischen Einrichtungen.

Bundesländer können Zusatzregeln festlegen

Den Bundesländern wird im neuen Infektionsgesetz ermöglicht, selbständig Verpflichtungen zum Tragen von Masken anzuordnen. Dies betrifft die Bereiche Innenräume, weiterführende Schulen und den öffentlichen Personennahverkehr. In Innenräumen kommt allerdings die Besonderheit hinzu, dass die Maskenpflicht durch einen Test oder eine kurzfristige Impfung ersetzt werden kann, wenn das jeweilige Bundesland dies ermöglicht. Derartige Landesregelungen sind bereits auf der „ersten Stufe“ möglich. Bei einer regional kritischeren Corona-Lage können verhängt werden: Maskenpflicht im Außenbereich, Abstandsregelungen, Hygienekonzepte, Personenobergrenzen. Diese Maßnahmen bedürfen eines Landtagsbeschlusses sowie der konkreten Gefährdung des Gesundheitswesens. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist unklar, ob, wann und welche weitergehenden Maßnahmen der Landtag von Nordrhein-Westfalen bzw. die Landesregierung einführen könnte.

Bundesregierung kann verschärfen

Die Bundesregierung kann, so sieht es das Infektionsschutzgesetz vor, bei einer sich zuspitzenden Corona-Lage weitergehende Maßnahmen ergreifen. So können etwa die Maskenpflicht (auch eine FFP2-Maskenpflicht) auf weitere Bereiche ausgeweitet oder die Ersatzmöglichkeit durch Tests oder eine kurzfristige Impfung abgeschafft werden.

Kritik

Die neuen Regelungen des Infektionsschutzgesetzes stoßen auf Kritik von vielerlei Seiten, insbesondere der kurzfristige Wegfall der Maskenpflicht an Bord von Flugzeugen. Während die Unionsfraktion „Panikmacherei“ beenden will, sprach sich die AfD für das Ende der Maskenpflicht auch in Zügen aus. Andere bemängeln, dass ihnen die Unterscheidung zwischen Flugzeug und Fernzug nicht verständlich sei. So sprach etwa die Frankfurter Juristin Prof. Kießling, die vom Bundestag zum ursprünglichen Gesetzesentwurf als Expertin angehört worden war, auf Twitter von einem „politischen Geschacher.“ Lauterbach versuchte die kurzfristige Änderung im ZDF mit dem Argument zu rechtfertigen, die Lufthansa hätte mitgeteilt, die Maskenpflicht nicht mehr durchsetzen zu können.

„Unser Land steht vor einer schwierigen Zeit“ - Bundesregierung entlastet mit 65 Milliarden Euro

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comBERLIN. Studierende, Rentner, Wohngeldbezieher, Eltern, ÖPNV-Nutzer und weitere Personengruppen erhalten durch das heute vorgestellte „Entlastungspaket 3“ Unterstützungen wegen der hohen Energie- und Lebenshaltungspreise. Das Paket hat ein Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro und ist die größte der bisherigen Entlastungen. Wir haben den Überblick über die einzelnen Maßnahmen:

Kanzler: Menschen haben Zukunftssorgen

„Mir ist sehr bewusst“, gab der Kanzler zu, „dass sich viele Bürgerinnen und Bürger sehr viele Sorgen machen um ihre Zukunft“. Mit dieser Erklärung begründete Kanzler Olaf Scholz (SPD) heute in Berlin das als „Entlastungspaket 3“ vorgestellte Maßnahmenbündel der Bundesregierung gegen die weiterhin steigenden Energie- und Lebenshaltungskosten. Anknüpfend an sein Versprechen, niemanden alleine zu lassen, stellte seine Bundesregierung nach 22-stündiger Verhandlung heute Mittag den Inhalt des Maßnahmenpakets vor.

EINMALZAHLUNGEN: 200 bis 300 Euro pro berechtigter Person

Wer studiert oder Rente bezieht, wird eine steuerfreie Einmalzahlung erhalten. Für Studierende wird diese 200 Euro betragen. Auch Fachschülerinnen und Fachschüler profitieren davon. Rentnerinnen und Rentner erhalten im Dezember 300 Euro.

Bereits beschlossen wurde der im September ausgezahlte Energiekostenzuschuss für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Höhe von 300 Euro.

ENERGIE: Strom-Basisverbrauch wird billiger, EEG-Umlage entfällt, Gas steuerreduziert

Einen Tag nachdem Russland die reduzierte Belieferung von Gas über die Pipeline Nordtsream 1 nicht, wie angekündigt, wieder aufgenommen hatte, sagte der Kanzler: „Russland ist kein zuverlässiger Energielieferant.“ Aus diesem Grund beziehen sich viele der heute vorgestellten Maßnahmen auf den Bereich der Energieversorgung. Beschlossen wurde folgendes:

Ein noch zu bestimmender „Basisverbrauch“ beim Haushaltsstrom wird künftig preisreduziert für jeden Haushalt angeboten werden. Nur der darüber hinausgehende Stromverbrauch unterliegt dann den marktwirtschaftlichen - aktuell hohen - Preisen. Mit dieser Maßnahme soll auch zu einem sparsamen, umweltbewussten Umgang mit Strom angeregt werden. Davon profitieren auch kleine und mittelständische Unternehmen. Für diese gelten dieselben Konditionen wie für Privathaushalte.

Den Strompreis senken soll auch der vollständige Wegfall der EEG-Umlage ab Januar 2023. Die Stromversorger sind dazu verpflichtet, die Preisreduktion an die Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Gas unterfällt bis März 2024 dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent. Die Regierungsparteien haben sich zudem verabredet, das bereits beschlossene Ansteigen des CO2-Preises im Jahr 2023 auszusetzen.

SOZIALES: Mehr Wohngeld für mehr Menschen, einmaliger Heizkostenzuschuss, kein Hartz IV mehr, Kindergeld steigt

Bezieherinnen und Bezieher von Wohngeld erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 415 Euro für Single-Haushalte, bzw. 540 Euro für 2-Personen-Haushalte. Pro zusätzlichem Bewohner kommen weitere 100 Euro hinzu. Im Januar 2023 wird das Wohngeld außerdem insgesamt reformiert. Der Kanzler spricht von der „größten Wohngeld-Reform“ in der Geschichte des Landes. Im Wohngeld wird dann eine dauerhafte Klima- und Heizkostenkomponente enthalten sein.

Die Regierungsparteien hatten es bereits im Koalitionsvertrag verabredet, nun steht fest: Ab Anfang 2023 wird Hartz IV abgeschafft und durch das Bürgergeld ersetzt. Als eines der ersten konkret bekannten Details wird der Regelsatz auf etwa 500 Euro pro Monat erhöht werden.

Ab dem 1. Januar des kommenden Jahres wird der Betrag des Kindergeldes erhöht. Für das erste und zweite Kind steigt der Satz um je 18 Euro pro Monat. Auch der Höchstbetrag des Kinderzuschlags steigt - auf 250 Euro im Monat.

STEUERN: Pauschbetrag, Inflationsprämie, Rentenbeiträge

Ohne Belege können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bisher bei ihrer Einkommensteuererklärung einen Pauschbetrag von 1000 Euro absetzen. Dieser Betrag steigt künftig um 200 Euro auf dann 1200 Euro. Verlängert wird zudem die Homeoffice-Pauschale. Bis zu 600 Euro können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf diese Weise für die im Homeoffice entstandenen Kosten pauschal steuerlich absetzen.

Arbeitgeber erhalten die Möglichkeit, bis zu 3.000 Euro an die Beschäftigten als Zusatzzahlung bzw. „Inflationsprämie“, wie sie der Finanzminister nannte, zu leisten. Dieser Betrag ist dann steuer- und abgabenfrei.

In voller Höhe absetzbar sein werden ab dem 1. Januar 2022 die eingezahlten Rentenbeiträge. Bisher war geplant, dass dies erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sein wird.

ARBEIT: Midijob-Grenze und Fernpendlerpauschale steigen

Wer mehr verdient als im Minijob zulässig, unterfällt dem sogenannten Midijob. In diesem Bereich werden weniger Abgaben fällig, als im regulären Arbeitsverhältnis. Zum 1. Oktober steigt die Midijob-Grenze auf 1.600 Euro. Zum 1. Januar 2023 wird sie auf 2.000 Euro (monatlich) angehoben.

Wer über 21 Kilometer zur Arbeit pendelt, kann pro Kilometer einen Fernpendlerpauschalbetrag von 0,35 Euro steuerlich absetzen. Dieser Betrag steigt künftig auf 0,38 Euro und reduziert so das zu versteuernde Einkommen.

NAHVERKEHRSTICKET: Bundesweit pendeln für 49-69 Euro

SPD, Grüne und FDP haben sich verabredet, Anfang des kommenden Jahres eine Fortsetzung des vergünstigten Nahverkehrstickets einzuführen. Für einen noch konkret festzulegenden Betrag zwischen 49 Euro und 69 Euro monatlich soll der ÖPNV bundesweit genutzt werden können. Zum Vergleich: Das VRR-Ticket 1000, mit dem man von Kamen nach Dortmund pendeln kann, kostet aktuell für 30 Tage im Abo mindestens 101,99 Euro.

Kritik

„Ein schlechtes Signal für den Klimaschutz“, resümierte Brigitte Knopf, Mitglied des Klima-Expertenrates über das Entlastungspaket. Ökonom Marcel Fratzscher lobte die Wohngeldreform, das Bürgergeld, die Kindergelderhöhung und die Midijob-Anhebung. Er kritisierte allerdings ein „Gießkannenprinzip“ der Entlastungsmaßnahmen. Kritik kommt auch von Seiten des paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der eine soziale Schieflage bemängelt. Der Handelsverband merkte an, man könne nicht „jedes Preissignal aus dem Markt ausgleichen“ und warnte davor, „Schritt für Schritt den Boden der Marktwirtschaft“ zu verlassen. CDU-Politiker Jens Spahn kritisierte, die Maßnahmen seien „mehr ein Arbeitsprogramm für die Regierung“ als ein Entlastungspaket. Die AfD-Fraktion im Bundestag forderte, die „Ursachen der Preisexplosion“ zu bekämpfen und Nord Stream 2 in Betrieb zu nehmen.

300 Euro Energiepreispauschale und weitere Neuheiten im September

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen/Berlin. Die Energiepreispauschale wird ausgezahlt und neue Energiesparmaßnahmen treten in Kraft. Diese und weitere Gesetzesänderungen kommen im September auf uns zu. Wir haben wie gewohnt den Überblick und erklären, wer netto in welcher Höhe von den 300 Euro profitiert.

Energiepreispauschale von 300 Euro

Im September wird die Energiepreispauschale ausgezahlt, die von der Bundesregierung in einem früheren Entlastungspaket auf den Weg gebracht worden war. Ausgezahlt wird an Arbeiter, Angestellte, Azubis, Beamte, Minijobber, Menschen in Elternzeit, Praktikanten (bezahlte Praktika) sowie Menschen im Freiwilligendienst. Die Pauschale beträgt 300 Euro, die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung. Selbständig oder freiberuflich tätige Personen, die die Pauschale nicht ausgezahlt bekommen, können sie in der Steuererklärung angeben und profitieren somit im selben Umfang. Die Pauschale ist steuerpflichtig. Auf diese Weise soll nach dem Willen der Regierung sichergestellt werden, dass Bedürftige mehr profitieren als Besserverdiener. Wir haben beispielhaft die folgenden Werte kalkuliert, wobei sich die genaue Berechnung auch nach individuellen Faktoren richtet: Wer ein Jahresbruttoeinkommen von 10.000 Euro oder weniger hat, wird effektiv etwa die vollen 300 Euro erhalten. Bei 20.000 € Jahresbrutto sind es circa 240 Euro, bei 35.000 € Jahresbrutto 230 Euro. Wer 70.000 € brutto im Jahr verdient, wird effektiv etwa knapp unter 200 Euro erhalten.

Energieeinsparverordnung

Infolge reduzierter Gaslieferungen Russlands (wir berichteten) hat die Regierung Maßnahmen zur Einsparung von Energie beschlossen. Die in Kraft getretenen Energieeinsparverordnungen besagen, dass öffentliche Gebäude nur bis 19 Grad Raumtemperatur aufgeheizt werden dürfen. Ausnahmen gelten für Klinken, Pflegeheime und andere soziale Einrichtungen. Im Einzelhandel ist das dauerhafte Offenstehen von Ladentüren nicht mehr erlaubt. Auch muss die Schaufensterbeleuchtung zwischen 22 Uhr und 6 Uhr abgeschaltet werden. Auch für Privatpersonen beinhalten die Verordnungen Regelungen: Wenn im Mietvertrag eine bestimmte Mindestraumtemperatur vorgesehen ist, auf die der Mieter die Wohnung zu heizen hat, tritt diese Regelung vorübergehend außer Kraft. Zudem müssen Energieversorgungsunternehmen die Kunden über den zu erwartenden Energieverbrauch und Einsparpotenzial informieren.

Die GSW Gemeinschaftsstadtwerke haben mitgeteilt, in bestimmten Gas- und Stromtarifen ihre Preise - unabhängig von der Gasumlage - anzupassen. Auf ihrer Homepage geben sie auch Tipps zum Energiesparen.

52 Millionen mal verkauft - jetzt endete es: das 9 Euro-Ticket

„Es war ein voller Erfolg“ schlussfolgerten Verkehrsunternehmen über das Ende August ausgelaufene 9 Euro-Ticket. 52 Millionen 9 Euro-Tickets wurden bundesweit in den drei Monaten verkauft. Nicht mitgerechnet sind hierbei Pendlerinnen und Pendler, die bereits ein Zeitticket hatten und automatisch von der Preisreduzierung sowie Geltungsbereichserweiterung profitierten. Das 9 Euro-Ticket kostete den Staat etwa 2,5 Milliarden Euro. Während sich zahlreiche Fahrgäste, Verbände und die Regierungsparteien SPD und Grüne für eine Fortsetzung eines günstigen Nahverkehrstickets einsetzen, lehnt Finanzminister Lindner (FDP) dieses bisher ab. Kürzlich legte die SPD einen neuen Vorschlag vor, wonach ein 49 Euro-Ticket angeboten werden sollte. Die Grünen hatten bereits vor mehreren Wochen ein stark vergünstigtes Nahverkehrsticket vorgeschlagen.

Tankrabatt endet ebenfalls - Preise zogen schon vorher an

Ebenfalls endete der Tankrabatt. Die über 3 Milliarden Euro teure Maßnahme sollte den Super- und Dieselpreis für drei Monate deutlich reduzieren. Der ADAC konnte bereits in den Wochen vor dessen Ende ein deutliches Anziehen des durchschnittlichen Spritpreises feststellen. Nach dem Inkrafttreten des Tankrabatts hatten die Tankstellenkonzerne ihre Preise zunächst nicht im selben Umfang wie der Rabatt gesenkt und argumentiert, es müsse zunächst der „teuer eingekaufte Sprit“ verkauft werden. Befürchtet wird, dass unmittelbar am 1. September ein weiterer deutlicher Preissprung zu spüren sein wird.

Tarifentlohnungspflicht in Pflegeeinrichtungen

Versorgungsverträge dürfen infolge einer Gesetzesänderung nur noch mit tarifrechtlich gebundenen Pflegeeinrichtungen geschlossen werden, bzw. mit solchen, die sich bei der Bezahlung an einem Tarif orientieren. Es wird erwartet, dass dies zu einer Lohnsteigerung für Pflegerinnen und Pfleger führen wird.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende September 2022 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.

Mehr BAföG, weniger Gas und ein letztes Mal 9 €-Ticket: Neues im August

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

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Kamen/Berlin. Der achte Monat des Jahres steht bevor und hat wieder einige Gesetzesänderungen im Gepäck. Millionenfach wurde es gekauft, der August ist der vorerst letzte Monat: das Erfolgsmodell 9 €-Ticket endet. Diese und weitere Neuerungen im Überblick.

Letzter Monat des 9 €-Tickets

Es war ein riesiger Erfolg und wurde millionenfach gekauft: das 9 €-Ticket. Für drei Monate konnten Bürgerinnen und Bürger für jeweils 9 € im Monat bundesweit den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) nutzen. Zum Vergleich: Eine Einzelfahrt vom Kamener Bahnhof zum Hauptbahnhof Dortmund kostet regulär 6,10 € für einen Erwachsenen. Der August ist nun der vorerst letzte Monat, in dem das deutlich reduzierte ÖPNV-Ticket erhältlich ist. Verkehrsverbände und fast 150.000 Bürgerinnen und Bürger fordern online die Verlängerung des günstigen Tickets. Die Vorschläge reichen von 9 € über 29 € bis 69 € pro Monat - alle Vorschläge sind günstiger als die regulären Preise. Zum Vergleich: das günstigste reguläre Monatsticket, mit dem man nach Dortmund fahren kann, kostet mehr als 100 €. Auch Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte sich offen für eine Verlängerung gezeigt. Finanzminister Christian Lindner (FDP) lehnte diese aber ab.

BAföG-Erhöhung

Knapp 6 Prozent mehr Geld erhalten BAföG-Empfängerinnen und Empfänger ab August. Auch die Freibeträge für eine Anrechnung steigen, ebenso die Wohnzuschläge. Kamens Bundestagsabgeordneter und Bildungspolitiker Oliver Kaczmarek (SPD) zeigt sich erfreut: „Den Kreis der Anspruchsberechtigten weiten wir aus, indem wir die Freibeträge der Elterneinkommen um fast 21% anheben. Dadurch sorgen wir dafür, dass deutlich mehr Menschen BAföG erhalten.“

E171 verboten

Der Lebensmittelzusatzstoff Titanoxid, besser bekannt unter der E-Nummer E171 wird verboten. Der Stoff steckte bisher als Weißmacher in Mozzarella, Mayonnaise, Backwaren, Süßigkeiten, Zahncremes und vielen anderen Produkten. Auch in Tabletten konnte er vorkommen, dort unter dem Namen CI 77891. Untersuchungen zeigten, dass der Stoff die Darmflora schädigen und Krebs auslösen kann. Zudem steht er im Verdacht, das Erbgut zu schädigen. Deshalb hat ihn die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit nun verboten.

Arbeitsverträge: Neue Formvorschriften

Ab August müssen Arbeitsverträge bestimmte Mindestangaben enthalten. Dazu zählen die wesentlichen Arbeitsbedingungen wie Vereinbarungen über die Bezahlung oder Überstunden.

Digitale Unternehmensgründung

Die Unternehmensgründung wird vereinfacht. Mithilfe der E-Ausweis-Funktion können Gründerinnen und Gründer ab August online eine GmbH oder UG gründen. Bei einem Online-Video-Meeting kann die Notarin oder der Notar den Ausweis auslesen und eine Verifizierung vornehmen.

Weniger Gas kommt an

Russland liefert erneut weniger Gas nach Deutschland. Nach dem kriegerischen Überfall auf die Ukraine hatte Russland bereits mehrfach Gaslieferungen gedrosselt. Aktuell kommen nur etwa 20 Prozent an. Befürchtet werden deshalb drastische Preissteigerungen und Gasknappheit im Winter. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) versprach, dass denjenigen, die deshalb in Not geraten, geholfen wird. Im September steht die Auszahlung der Energiekostenpauschale von 300 € bevor. Die Kamener Gemeinschaftsstadtwerke GSW teilen mit: „Wir sind uns unserer Verantwortung als lokaler Energieversorger bewusst und möchten unsere Kunden umfassend informieren, um ihnen ein Stück weit die Sorgen zu nehmen. Wir lassen unsere Kunden in dieser Situation nicht allein“, so Jochen Baudrexl. Der Geschäftsführer der GSW betont noch einmal: „Zum jetzigen Zeitpunkt ist die Versorgungssicherheit unserer Kunden gewährleistet.“ Die GSW bieten eine Energiesparberatung an.

Preiserhöhungen bei DAZN und Amazon

Der Fußball-Streamingdienst DAZN erhöht seine Preise für Bestandskunden deutlich. Ab August gilt der Preis von 29,99 € pro Monat anstelle von bisher 14,99 €. Auch der Online-Gigant Amazon erhöht die Preise für sein „Prime“-Programm deutlich. Ab Mitte September werden 89,90 € pro Jahr fällig anstelle von bisher 69 €. Amazon konnte seinen Netto-Jahresumsatz in Deutschland im vergangenen Jahr um 22 Prozent steigern.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende August 2022 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.