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Entlastungen beim Reisen, Tanken und Heizen - Gesetzesänderungen im Juni

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen/Berlin. Im Juni tritt der erste Teil des Energiekosten-Entlastungspakets der Regierungskoalition in Kraft. Mit dabei: 9 Euro Ticket, Tankrabatt und Heizkostenzuschuss. Dies und was noch wichtig wird, haben wir für Sie zusammengefasst…

9 Euro Ticket

Um die stark gestiegenen Energiekosten abzumildern, hatte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) angekündigt, ein Entlastungspaket zu schnüren. Einige Bestandteile des Pakets treten nun im Juni in Kraft. Das 9 Euro Ticket ermöglicht es, für einen Monat den gesamten öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in Deutschland zu nutzen. Darunter fallen Busse, Straßen- und U-Bahnen, S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpress-Züge. Das Ticket ist personengebunden und bereits erhältlich. Es kostet 9 Euro pro Monat und ist in den Sommermonaten Juni, Juli und August 2022 erhältlich. Fernverkehrszüge der Deutschen Bahn, wie IC und ICE dürfen nicht genutzt werden. Das Ticket gilt nur in der zweiten Klasse.

Von Kamen aus sind zahlreiche bekannte Ziele mit dem 9 Euro Ticket zu erreichen. Den Norddeich erreicht man z. B. in 4 Stunden mit 3 Umstiegen, in Köln ist man in 1:45 Std. ohne Umstieg. Nach Hamburg sind es knapp 5 Std. und 3 Umstiege, Berlin ist siebeneinhalb Stunden und 3 Umstiege entfernt. Nach Nordhessen (Kassel) dauert es zweieinhalb Stunden mit 2 Umstiegen und ins Rhein-Main-Gebiet (Frankfurt) 5 Stunden (3 Umstiege).

Das 9 Euro Ticket ist z. B. beim VRR oder der VKU erhältlich und bereits über eine Million mal verkauft worden.

Tankrabatt

Die Bundesregierung hat zudem beschlossen, einen staatlichen Tankrabatt zu gewähren. Dieser beträgt ab dem 1. Juni für drei Monate knapp 35 Cent pro Liter Benzin bzw. circa 17 Cent pro Liter Diesel. Der Rabatt wird den deutschen Staat etwa 3,15 Milliarden Euro kosten. Die Spritpreise waren im zeitlichen Zusammenhang zum Beginn des Angriffskriegs Russlands in der Ukraine gestiegen. Die massiven Preissteigerungen an der Zapfsäule waren jedoch hauptsächlich auf eine deutlich erhöhte Gewinnmarge der Kraftstoffkonzerne zurückzuführen (wir berichteten). Zuletzt war die durchschnittliche Gewinnmarge der Kraftstoffkonzerne in Deutschland wieder angestiegen und liegt nun bei etwa 46 Cent pro Liter Superbenzin. Ende Januar 2022 lag die durchschnittliche Gewinnmarge nur bei 27 Cent pro Liter. Die Kraftstoffkonzerne streichen also aktuell etwa 75 Prozent mehr Gewinn pro Liter Superbenzin ein, als zu Beginn des Jahres.

Automatischer Heizkostenzuschuss für einkommensarme Familien

Ein weiterer Bestandteil des Entlastungspakets ist der Heizkostenzuschuss. Dieser wird an Wohngeld und BAföG-Empfänger:innen sowie Auszubildende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen und Förderungsleistungen erhalten, ausgezahlt. Es ist kein Antrag nötig. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Die Höhe des Zuschusses hängt bei Wohngeldempfänger:innen von der Haushaltsgröße ab. Ein Ein-Personen-Haushalt erhält zum Beispiel 270 Euro. BAföG-Empfänger:innen und Auszubildende bekommen pauschal 230 Euro. Der allgemeine Energiekostenzuschuss in Höhe von 300 Euro für jeden einkommensteuerpflichtig tätigen ist ein gesonderter Bestandteil des Entlastungspaket. Dieser wird später im Jahr ausgezahlt.

Lockerungen bei der Einreise nach Deutschland

Wer nach Deutschland einreist, muss ab Januar nicht mehr nachweisen, geimpft, genesen oder getestet zu sein. Eine Ausnahme gilt für diejenigen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen. Diese müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben, auch wenn sie geimpft oder genesen sind.

Technisches Ablaufdatum der Corona-Impfung

Wer seinen Nachweis über die Corona-Schutzimpfung digital mitführt, dürfte in den kommenden Tagen einen Warnhinweis erhalten. Das technische Ablaufdatum der Zweifachimpfung (ohne Booster) ist nach 270 Tagen. Ein künftiges App-Update soll aber dafür sorgen, dass die Impfung weiterhin auch digital nachgewiesen werden kann. Geboosterte sind hiervon nicht betroffen. Die Booster-Impfung hat aktuell kein technisches Ablaufdatum.

Hartz-IV für ukrainische Flüchtlinge

Ukrainerinnen und Ukrainer, die vor dem russischen Angriffskrieg gegen ihr Land geflohen sind, haben ab dem 1. Juni für maximal sechs Monate Anspruch auf „Hartz-IV“-Leistungen. Beratungen und Antragstellungen erfolgen in den Jobcentern.

Über weitere gesetzliche Neuerungen informieren wir spätestens Ende Juni 2022 wieder im Rahmen unserer regelmäßigen Artikelserie zum Thema Recht: „Darf ich…?“.