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Führerscheinumtausch geht in die nächste Runde

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Jetzt sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran

kreisverwaltung20Führerscheine sollen in Zukunft EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Damit das umgesetzt werden kann, müssen in den kommenden Jahren Millionen von Führerscheinen umgetauscht werden. In Deutschland gibt es dafür einen zeitlichen Stufenplan, der sich nach Geburtsjahr sowie Ausstellungsjahr des Führerscheins richtet. Bis zum 19. Januar 2023 waren die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 mit dem Umtausch an der Reihe.

Nun sind die Jahrgänge 1965 bis 1970 dran. Ihre Umtauschfrist ist der 19. Januar 2024 – wenn ihr Führerschein bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Der Umtausch ist verpflichtend. Um den Führerschein rechtzeitig vor der Umtauschfrist ausgetauscht zu haben, empfiehlt der ADAC sich bereits jetzt um einen Termin zu kümmern.

Übrigens: Wer schon einen alten Scheckkartenführerschein besitzt, muss nicht auf das Geburtsjahr achten. Die Fristen richten sich dann nach dem Ausstellungsjahr. Scheckkarten der Jahre 1999-2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden. Wer vor 1953 geboren ist, hat es am einfachsten: Der Stichtag für den Umtausch des alten Führerscheins ist immer der 19.01.2033. Für den Umtausch muss bei der örtlichen Führerscheinstelle ein Antrag gestellt werden. Benötigt werden dafür ein gültiges Ausweisdokument, ein biometrisches Foto und der aktuelle Führerschein. Der Umtausch kostet rund 25 Euro. Das neue Führerscheindokument ist 15 Jahre gültig.

Der ADAC erklärt, dass mit Ablauf der Frist jedoch nicht die Fahrerlaubnis an sich erlischt. Lediglich das Führerscheindokument verliert seine Gültigkeit. Wird man ohne gültigen Führerschein erwischt, begeht man deshalb zwar keine Straftat aufgrund Fahrens ohne Fahrerlaubnis, es wird jedoch ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro fällig. Auch im Ausland kann es Probleme geben, wenn man nach Ablauf der Umtauschfrist weiter mit dem alten Führerschein unterwegs ist.

Deutschlandweit müssen rund 43 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. Das betrifft etwa 15 Millionen Papierführerscheine (die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden) sowie rund 28 Millionen Scheckkartenführerscheine (die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgegeben wurden). Der gesamte Umtauschprozess muss bis zum 19. Januar 2033 abgeschlossen sein.

Änderungen im Oktober: Heizkostenzuschuss läuft aus, höhere Zinsen beim KfW-Studienkredit, Winterzeit & mehr

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Im Oktober 2023 treten verschiedene neue Gesetze und Veränderungen in Kraft.

Die Deutsche Bahn wird ab dem 1. Oktober ihre Spartickets im Fernverkehr nur noch an Reisezentren und Agenturen verkaufen, wenn Kunden ihre Handynummer oder E-Mail-Adresse angeben. Dies dient dazu, Reisende besser über ihre Fahrten zu informieren und soll insbesondere bei Pünktlichkeitsproblemen hilfreich sein. Beim Kauf am Automaten gilt die neue Regelung nicht, hier können weiterhin Spartickets ohne die Angabe von persönlichen Daten erworben werden.
 
Die telefonische Krankschreibung, die während der Pandemie eingeführt wurde, wird ab der Erkältungssaison im Herbst 2023 unbefristet gelten, um die Arztpraxen zu entlasten. Gesundheitsminister Lauterbach möchte die telefonische Krankschreibung dauerhaft ermöglichen, vor allem für leichte Erkrankungen und bekannte Patienten.
 
Der Heizkostenzuschuss für Heizungen mit Holz, Öl und anderen nicht leitungsgebundenen Brennstoffen läuft im Oktober aus. Ein Antrag auf bis zu 2.000 Euro muss bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden, jedoch haben Gas- und Fernwärme-Haushalte keinen Anspruch.

September-Änderungen: Autos online zulassen & mehr

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen/Berlin. Im neunten Monat des laufenden Jahres kommt es wieder zur Änderung von einigen Gesetzen und Vorschriften. Möglich wird etwa die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen. Die Plakette kommt dann per Post. Dies und mehr im Überblick.

Online Kfz-Zulassung

Ab September 2023 ist es möglich, ein Kraftfahrzeug ausschließlich online zuzulassen. Die erforderliche Plakette für die Nummernschilder, die bisher im Straßenverkehrsamt aufgeklebt wurde, wird dann binnen zehn Tagen per Post nachgeschickt. In dieser Zwischenzeit ist es ausreichend, neben den Nummernschildern den digitalen Zulassungsbescheid im Fahrzeug mitzuführen. Der Kreis Unna teilt mit, dass für die digitale Zulassung der Besitz eines neuen Personalausweises mit eID-Funktion erforderlich ist, ebenso die kostenfreie „AusweisApp2“, die auf Smartphones oder Computern installiert werden kann. Nähere Einzelheiten auf der Internetseite des Kreises Unna. Bereits seit längerem ist schon die Online-Um- oder -Abmeldung von Kraftfahrzeugen möglich (wir berichteten). Die konventionelle Zulassung in der Behörde bleibt auch weiterhin möglich.

Änderungen im August: Neuer Ausbildungsberuf & mehr

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

von Julian Eckert

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen/Berlin. Der August steht nicht nur im Zeichen des Schulbeginns - es gibt auch wieder einige Änderungen von Gesetzen und Vorschriften. Dieses Mal unter anderem betroffen: Leuchtstoffröhren und Plug-in-Hybride.

Ende des Verkaufs von Leuchtstoffröhren

Ab dem 25. August gilt ein Verkaufsverbot für Leuchtstoffröhren der Typen T5 und T8. Diese Typen waren bis zuletzt noch erhältlich. Mit dem nun in Kraft tretenden Verbot verschwinden die im Vergleich zu LED-Leuchtmitteln weniger effizienten Leuchtstoffröhren endgültig aus den Geschäften. Das Aus geht zurück auf die EU-RoHS-Richtlinie, die Regelungen zu quecksilberhaltigen Stoffen trifft.

Mehr Rente, E-Rezept und Änderungen bei der Girocard

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen/Berlin. Der Juli bringt wieder einige Änderungen von Gesetzen, Regeln & Co. mit sich. Wir haben den Überblick zu den wichtigsten Bereichen. Unter anderem betroffen: Rente, E-Ladesäulen und Aufstocker.

Kräftige Rentenerhöhung / Digitale Rentenübersicht

Die über 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten ab Juli eine gestiegene Rente. Bei uns im Westen beträgt die Rentenerhöhung 4,39 Prozent, im Osten sind es 5,86 Prozent. Die Erhöhung sorgt dafür, dass die Renten in Ost- und Westdeutschland nunmehr angeglichen sind. Ursprünglich sollte die Angleichung bis zum kommenden Jahr erreicht werden.

Zusätzlich zum jährlichen Rentenbescheid soll eine digitale Rentenübersicht eingeführt werden. Über diese können Rentnerinnen und Rentner alle wichtigen Daten und möglichen Änderungen zur Rente jederzeit einsehen. Wann genau die Rentenübersicht startet, steht noch nicht genau fest. Es soll wohl aber noch im Sommer diesen Jahres soweit sein.