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Änderungen ab April 2024: Neue Regelungen zu Elterngeld, Cannabis und Rückgabefristen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comTitel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comKamen. Mit dem Beginn des neuen Monats treten einige bedeutende Neuerungen in Kraft. Hier sind die wichtigsten Änderungen im April 2024 im Überblick:

Cannabis-Gesetz tritt in Kraft

Am 1. April soll eine begrenzte Legalisierung von Cannabis für Erwachsene in Kraft treten. Personen ab 18 Jahren dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum besitzen. Zudem wird der Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen in der eigenen Wohnung erlaubt sein. Allerdings wird das Kiffen im öffentlichen Raum, insbesondere in Schulen und Sportstätten sowie deren unmittelbarer Umgebung, verboten sein.

Elterngeld wird gekürzt

Für Eltern, die ab dem 1. April ein Kind bekommen, ändert sich die Einkommensgrenze für das Elterngeld. Der Anspruch auf Elterngeld besteht bis zu einem versteuernden Jahreseinkommen von 200.000 Euro. Gleichzeitig wird der gleichzeitige Bezug des Basiselterngeldes für beide Elternteile auf maximal einen Monat begrenzt, wenn sie parallel zu Hause bleiben.

Kürzere Rückgabefristen bei Amazon

Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 auf 14 Tage, beginnend ab dem 25. April. Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, elektronische Geräte und Videospiele.

Neuerungen für Studenten und Auszubildende

Zum Sommersemester erhalten viele Studenten ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat, das bundesweit für Busse und Bahnen gilt. Einige Hochschulen bieten jedoch noch keine oder andere Regelungen an. Zusätzlich können Auszubildende, deren Betrieb weit von ihrem Zuhause entfernt ist, ab April einen Mobilitätszuschuss beantragen, der die Kosten für Familienheimfahrten im ersten Ausbildungsjahr übernimmt.

Preisänderung bei Fernwärme und Reisen

Ab dem 1. April gilt für Gas und Fernwärme wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent, nachdem vorübergehend ein reduzierter Satz von 7 Prozent galt. Zudem führt Venedig neue Eintrittsgebühren für Tagesbesucher ein, die an ausgewählten Terminen zur Kasse gebeten werden. Die Einnahmen sollen dem Erhalt der Stadt und ihrer Natur zugutekommen.

 

(Quelle: Bundesgesetzblatt, offizielle Pressemitteilungen)