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Drückerkolonnen in Bergkamen unterwegs

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Die GSW warnen vor unlauteren Wettbewerbern

Kamen. In Bergkamen sind momentan dreiste Drückerkolonnen unterwegs. Die Damen und Herren, die plötzlich und unangemeldet vor der Tür stehen, geben sich dabei als Mitarbeiter der RWE, GSWoder anderer Stadtwerke aus. So oder auf andere Art und Weise wird dasVertrauen der Bürger betrügerisch ausgenutzt. Die Zählernummern werden notiert und man wird gebeten, auf einem Laptop eine Unterschrift zu leisten. Die Betrüger versuchen so, durch die Hintertür einen Energieversorgerwechsel durchzuführen.
Diese und auch andere Vorgehensweisen wie unerlaubte Telefonanrufe fallen unter die Rubrik „Unlauterer Wettbewerb“. Die GSW werden, wenn sie genügend Hinweise erhalten, gegen Unternehmen vorgehen und die Belästigung an den Haustüren beenden. Dabei sind sie auf die Unterstützung der Bürger angewiesen. Denn nur mit den nötigen Beweisen kann eine Klage wirkungsvoll vorgebracht werden.
Zudem versuchen die GSW, gemeinsam mit den Beratungsstellen der Polizei, präventiv aufzuklären und Hilfestellung zu geben, sollte man unverhoffter Dinge an der Haustür konfrontiert werden.Ganz wichtig dabei: Keine Fremden in die Wohnung lassen. Unbekannte zu einem späteren Zeitpunkt wiederbestellen, wenn eine Vertrauensperson anwesend ist.Energisch gegen zudringliche Besucher zur Wehr setzen, laut ansprechen oder um Hilfe rufen.Grundsätzlich den Dienstausweis zeigen lassen und ihn sorgfältig auf Druck, Foto und Stempel prüfen.Nichts gutgläubig oder unter Zeitdruck unterschreiben.Niemals beeindrucken oder verwirren lassen.Sollte doch eine Unterschrift geleistet werden, immer auch auf die Datumsangabe achten. Ein fehlendes oder falsches Datum kann die Durchsetzung eines Widerspruches erschweren.
Im Zweifel können sich besorgte Bürger über die Rufnummer 02307 978-0 an die GSW oder über 02307 921-0 direkt an die (kriminal-) polizeiliche Dienststelle in der Nähe wenden. Dort erhalten sie außerdem wertvolle Tipps und hilfreiche Broschüren.Sollte wider Willen ein Antrag ausgefüllt worden sein, weisen die GSW auf die Möglichkeit der Ausnutzung des zweiwöchigen Widerrufsrechts hin.