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Mehr Sicherheit durch Arzneimittelpass

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

MedikamentePBBochum.  Risiken und Nebenwirkungen hat jedes Arzneimittel. Und nicht alle Medikamente können miteinander kombiniert werden. Da entwickelt sich schnell ein gefährlicher Cocktail. Experten gehen davon aus, dass in Deutschland pro Jahr bis zu 500.000 Notfalleinweisungen in Krankenhäuser durch unerwünschte Arzneimittelwechselwirkungen verursacht werden. Allein in Nordrhein-Westfalen sterben jährlich rund 4300 Menschen an einem unverträglichen Medikamenten-Mix.

Gerade ältere Menschen tragen oft ein höheres Risiko für unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen von Arzneimitteln. Häufig werden mehrere Erkrankungen gleichzeitig mit Medikamenten behandelt. Werden die Verordnungen allein durch den Hausarzt ausgestellt, behält er die Kontrolle über den Medikamenten-Mix. Doch in der Realität sind gleichzeitig auch Fachärzte an der Behandlung eines Patienten beteiligt mit eigenen Arzneimittelverordnungen. Und am Ende ergänzt der Patient selbst die Liste der Medikamente durch frei verkäufliche Arznei- oder Nahrungsergänzungsmittel.

Nicht immer vertragen sich verordnete Blutdrucksenker, Rheumamittel, Insulin und Antidepressiva miteinander. „Bunte Pillen dürfen nicht nach der Farbenlehre eingenommen werden“, warnen die Gesundheitsexperten der VIACTIV Krankenkasse. „Da ist pharmakologische Fachkenntnis gefordert. Und die hat der Patient in aller Regel nicht.“ Aber wie schützt man sich vor solchen Risiken?

Ein Arzneimittelpass hilft die Risiken eines unkontrollierten Medikamenten-Mix zu senken. Wer alle seine Arzneimittel – einschließlich der selbst besorgten - dokumentiert und fachkundigen Rat zu Neben- und Wechselwirkungen beim Arzt oder Apotheker einholt, leistet viel für seine Sicherheit.

Mittlerweile hat auch der Gesetzgeber das Problem erkannt. So ist für Patienten, die gleichzeitig mindestens drei verschiedene Arzneimittel verordnet bekommen, durch den Hausarzt ein „Medikationsplan“ zu erstellen. So sieht es jedenfalls das so genannte E-Health Gesetz vor. Einen Anspruch sollen die Versicherten danach ab dem 1. Oktober 2016 haben. Wie wirksam diese Regelung sein wird, hängt davon ab, inwieweit der Hausarzt über die Verordnungen anderer Ärzte informiert ist.

Schon lange bietet die VIACTIV Krankenkasse für dieses Problem eine praktikable Lösung in Form eines Arzneimittelpasses an und setzt dabei auf die Selbstverantwortung des Patienten. „Nur der Versicherte weiß am Ende welche Medikamente er einnimmt. In den Pass kann er seine persönlichen Daten, Angaben zum Arzt sowie alle aktuellen Arzneimittel – vor allem auch die ohne Verordnung gekauften – eintragen. Am besten legt er den Pass bei jedem Arztbesuch vor und bittet bereits bei der Verordnung auf mögliche

Wechselwirkungen zu achten. Auch in der Apotheke bietet sich eine weitere Möglichkeit zur Prüfung der Verordnungen auf Wechselwirkungen.“

Der Arzneimittelpass sollte immer zu den persönlichen Dokumenten wie Personalausweis oder Führerschein gehören. Bei der Versorgung im Krankenhaus sollte der Arzneimittelpass auf jeden Fall vorgelegt werden, gibt er doch dem behandelnden Arzt schon bei der Aufnahme wichtige Hinweise.

„Aktuell bieten wir den Arzneimittelpass außer in Deutsch in acht weiteren Sprachen an.“

- Bulgarisch
- Englisch
- Griechisch
- Kroatisch
- Polnisch
- Rumänisch
- Spanisch
- Türkisch

Hier kann der Pass heruntergeladen und ausgedruckt werden.

Bestehen Unklarheiten zu den verordneten Arzneimitteln, können Versicherte die medizinische Beratung der VIACTIV Krankenkasse in Anspruch nehmen. Erreichbar ist der Service an sieben Tagen in der Woche rund um die Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 1405 5412 2090.