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Ex-Stadt-Mitarbeiter bleibt draußen - und soll zahlen

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

rathaus17KWvon Andreas Milk
Kamen. Juristischer Erfolg für die Stadt Kamen: Der fristlose Rauswurf eines betrügerischen Mitarbeiters war in Ordnung. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden. Eine Revision ließen die Richter nicht zu, heißt es aus dem Rathaus.

Die Vorgeschichte: Vor rund anderthalb Jahren war bekannt geworden, dass der Verwaltungsmitarbeiter von Kamener Gastronomen so genannte Sondernutzungsgebühren kassiert hatte, ohne das Geld korrekt abzurechnen. Sprich: Er steckte Geld für das Aufstellen von Tischen und Stühlen im Freien selbst ein. In einem Strafprozess am Amtsgericht Unna wurde der Mann zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Aber daneben gab es eben auch noch eine arbeitsrechtliche Seite: Seine fristlose Kündigung wollte der Mann nicht hinnehmen.

In erster Instanz - vor dem Arbeitsgericht Dortmund - hatte er Erfolg. Aber die Stadt ging in Berufung - und über die hat nun die zweite Instanz in Hamm entschieden, im Sinne der Stadt Kamen.

Die teilt mit, dass sie obendrein ein Rückforderungsverfahren gegen den Ex-Mitarbeiter betreibt. Die Stadt sagt, ihr sei durch den Mann ein Schaden von rund 35.000 Euro entstanden. Diese Summe will sie zurück.