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Bilanz zum Maklerwesen 2018: Zahl der Anträge steigt

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Kreis Unna. Selbstständige Immobilienmakler und Bauträger benötigen eine Makler- und Bauträgererlaubnis. Im vergangenen Jahr betrug die Zahl der Anträge auf eine solche Erlaubnis 57 und ist damit im Vergleich zum Vorjahr (44) leicht gestiegen.

Wenn keine Gründe dagegen sprechen, erteilt die Ordnungsbehörde des Kreises eine entsprechende Genehmigung. Insgesamt ist die Zahl der Makler im Kreisgebiet auf 678 (2017: 723) gesunken. Die meisten erlaubnispflichtigen Betriebe gibt es mit 122 nach wie vor in Lünen (2017:135).

Erlaubnis erforderlich
Im Makler-Geschäft spielt Vertrauenswürdigkeit eine große Rolle. Zukünftige Kunden sollen vor eventuellen Vermögensschäden geschützt werden. Deshalb benötigen Gewerbetreibende, die sich mit Immobilien-, Grundstücks- und Darlehensgeschäften befassen, sowie Bauträger und Baubetreuer eine besondere Erlaubnis nach der Gewerbeordnung.

Sie müssen nachweisen, dass sie in geordneten Vermögensverhältnissen leben und sie müssen persönlich zuverlässig sein. Vorstrafen, Zahlungsrückstände bei Stadt, Finanzamt oder Sozialversicherungsträger, die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder die Eröffnung eines Konkurs- oder Insolvenzverfahrens führen in der Regel zur Ablehnung des Antrags.

Bauträger und Baubetreuer sind verpflichtet, dem Kreis jährlich einen durch einen Wirtschaftsprüfer erstellten Bericht vorzulegen. Verstöße gegen diese Verpflichtung sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einem Bußgeld geahndet werden. Im vergangenen Jahr hat der Kreis im Bereich Maklerwesen 14 Bußgeldverfahren (2017: 10) eingeleitet.

Mehr dazu gibt es unter www.kreis-unna.de (Suchwort "Maklerwesen"). PK | PKU