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Lärm in Kamen: Jetzt haben die Bürger das Wort

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

stadtplanung20

Fortschreibung des Kamener Lärmaktionsplans steht im Entwurf

Kamen. Auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die über die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetztes in nationales Recht überführt wurde, hat die Stadt Kamen erstmalig in 2011 einen Lärmaktionsplan - kurz LAP - aufgestellt. Seine Fortschreibung erfolgte 2015 und berücksichtigte damals vor allem Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr. Einige Maßnahmen, die in dem Plan zur Reduzierung des Lärms vorgeschlagen wurden, wurden bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung oder Planung, z.B. an der Unnaer Straße, Lünener Straße, am West- bzw. Nordring und an der Hochstraße.

Aktuell arbeitet die Verwaltung an der 3. Runde des Lärmaktionsplanes, der die neu berechneten Lärmpegel an den Straßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr darstellt und zum Teil neue Vorschläge zur Lärmvermeidung oder -reduzierung entwickelt. Auch zwei weitere Straßenabschnitte wurden einbezogen: Robert-Koch-Straße/Lindenallee und ein weiterer Bereich der Dortmunder Allee.

In der Zeit vom 10.01. bis 20.02.2020 haben nun die Bürger das Wort und können den Planentwurf während der regulären Öffnungszeiten im Kamener Rathaus, 3.OG vor Zimmer 301 einsehen. Außerdem kann der Entwurf in diesem Zeitraum auf der Internetseite der Stadtplanung Kamen aufgerufen werden (www.stadtplanung-kamen.de – auf der Startseite unter „Aktuelle Beteiligungen“). Hier haben die Bürger auch die Möglichkeit, ihre Meinung zum LAP direkt an die Stadtverwaltung zu richten.

Des Weiteren plant die Stadt Kamen für den 06.Februar eine Bürgersprechstunde im Rathaus (1.OG, Ratstrakt, Besprechungsraum 1, 17-19 Uhr), in der Fragen und Anregungen zum LAP-Entwurf direkt mit den Fachleuten erörtert werden können. Die Stadtverwaltung freut sich schon jetzt auf konstruktive Gespräche.

Nach dem Abschluss der Bürgerbeteiligung am 20.02. werden die Stadtverwaltung und das beteiligte Planungsbüro die eingegangenen Anregungen und Hinweise dokumentieren, bewerten und den Entwurf des LAP überarbeiten. Im Anschluss wird der Entwurf im zuständigen Fachausschuss des Stadtrates beraten und mit den Änderungen nochmal in der Öffentlichkeit vorgestellt.

Übrigens: Für die Lärmaktionsplanung an den Haupteisenbahnstrecken sind seit 2015 nicht mehr die Städte, sondern das Eisenbahnbundesamt zuständig. Dessen bundesweiter Lärmaktionsplan kann im Internet unter www.eba.bund.de aufgerufen werden.