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Ostern in Zeiten von Corona - was ist erlaubt?

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

ostern2020lmFrohe Ostern 2020 in Kamen! Foto: Liza Mitrena für KamenWeb.devon Julian Eckert

Kamen. Ostern steht vor der Tür und soviel steht fest: Es wird ein Osterfest werden, wie wir es noch nie erlebt haben. Corona erschwert nicht nur den Alltag, sondern macht natürlich auch nicht Halt vor Feiertagen.

Reisen zu Familie und Freunden werden damit ebenso unmöglich, wie gemeinsame große Feiern oder der Besuch eines traditionellen Osterfeuers. Und das alles unter erschwerten Bedingungen: Das gute Wetter macht es noch schwerer, auf diese viel geschätzten Traditionen zu verzichten. Dennoch ist es nötig, um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. In Nordrhein-Westfalen verdoppelt sich die Zahl der Infizierten inzwischen gut alle 14 Tage - ein sehr guter Wert. Dies aufs Spiel zu setzen und damit die akute Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems zu reaktivieren, dürfte in niemandes Interesse sein. Und so wird Ostern dieses Jahr anders ablaufen, als man es aus den vergangenen Jahren gewohnt war. Was dieses Jahr erlaubt und was verboten ist, haben wir einmal zusammengestellt:

Osterspaziergang
Ein traditioneller Osterspaziergang ist auch in diesem Jahr möglich. Mit Personen, mit denen Sie in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen Sie auch außerhalb der Wohnung zusammensein. Meiden Sie nach Möglichkeit aber Orte, an denen sich viele Personen aus unterschiedlichen Wohnungen aufhalten könnten und halten Sie zu fremden (d.h. außerhalb Ihrer Wohnung Lebenden) einen Abstand von 2 Metern ein.

Urlaub machen
Ein Hotelzimmer oder eine Ferienwohnung über die Osterfeiertage anmieten, um an einem anderen Ort Ostern zu feiern? Keine gute Idee in 2020! Derartigen Unterkünften ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken aufzunehmen. Als Kamener dürfte man daher allenfalls in einem Kamener Hotel ein Zimmer anmieten, keinesfalls aber z.B. an der Ostsee, an den Alpen oder im Schwarzwald.

Familienfeiern
Zum Thema Osterfrühstück oder gemeinsamer Brunch ist die Rechtslage etwas schwieriger. Ausdrücklich verboten sind derartige Treffen in der eigenen Wohnung nicht. Verboten wäre es, eine “Veranstaltung” im Sinne von § 11 Absatz 1 Alternative 1 der NRW-Coronaschutzverordnung durchzuführen. Ein klassisches Frühstück im engen Familienkreis dürfte nicht darunter fallen. Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) appellierte allerdings mehrmals an die Bürger, auch auf derartige kleine Zusammenkünfte zu verzichten. Es müsse jeder nicht unbedingt notwendige soziale Kontakt unterbleiben. Deutlicher und strenger ist die Rechtslage z.B. in Thüringen, wo nur eine haushaltsfremde Person zu Besuch kommen darf.

Gottesdienste…
zu Ostern fallen dieses Jahr komplett aus. Evangelische und katholische Kirche im Kreis Unna veröffentlichen jeweils aber diverse Videos auf YouTube. Die evangelische Kirchengemeinde Kamen streamt zudem Live-Gottesdienste auf YouTube, z.B. am Ostersonntag um 10 Uhr.

Grillen und Picknicken im öffentlichen Raum
Wie schon vor der Osterzeit bleiben diese beiden Aktivitäten auch zu Ostern untersagt.

Geben Sie auf sich Acht und denken Sie an die Handlungsanweisungen zum Schutz vor Corona. Lassen Sie uns gemeinsam diese Zeit durchstehen und aushalten, damit die Pandemie eingedämmt werden kann und die Beschränkungen schnell ein Ende haben können. Wir wünschen Ihnen frohe Ostern!