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Jahresstatistik des Hauptzollamts Dortmund

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

zollKWDortmund. Insgesamt über 2,7 Milliarden Euro vereinnahmte das Hauptzollamt Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, im Jahr 2020.

"Das Hauptzollamt Dortmund hat mit seinen Steuereinnahmen auch im Jahr 2020 einen wichtigen Beitrag erbracht, damit der Staat handlungs- und leistungsfähig bleibt. Die 694 Beschäftigten und 87 Auszubildenden des Hauptzollamts Dortmund haben trotz der Pandemielage ein sehr gutes Ergebnis erzielt.", so Jörg Helmig, stellvertretender Leiter des Hauptzollamts Dortmund.

I. Steuereinnahmen

Die größte Einnahmequelle bildete die Einfuhrumsatzsteuer, die für den Import von Waren erhoben wird, mit über 1,4 Milliarden Euro. Die Verbrauchsteuern, von denen die Stromsteuer mit über 301 Millionen den höchsten Anteil ausmachte, beliefen sich auf knapp 720 Millionen Euro.

Die erhobene Kraftfahrzeugsteuer betrug über 389 Millionen Euro.

II. Warenabfertigung

Die Zollämter Bochum, Dortmund-Ost, Flughafen (Fracht), Gelsenkirchen, Hagen, Lüdenscheid und Siegen fertigten im Jahr 2020 insgesamt über 6 Millionen Warensendungen ab. Davon wurden knapp 3,8 Millionen Warensendungen zur Ausfuhr, über 2,4 Millionen zur Einfuhr und knapp 129.000 Positionen zum Versand angemeldet. Für die Europäische Union wurden dabei knapp 179 Millionen Euro an Zöllen eingenommen.

Darüber hinaus achten die Zöllnerinnen und Zöllner nach wie vor auf die strikte Einhaltung der Verbote und Beschränkungen. Schließlich dient dies dem Schutz der heimischen Wirtschaft wie auch dem Schutz der Bevölkerung und bedrohter Pflanzen und Tiere.

In 393 Fällen wurden im Jahr 2020 bei den Zollämtern im Bezirk 10.429 Plagiate aus dem Verkehr gezogen, u.a. gefälschte elektrische und elektronische Waren, Mobiltelefone, Kleidung, Schuhe, Handtaschen, Parfüm und Armbanduhren nobler Markennamen. Der Wert der beschlagnahmten Waren lag bei knapp 1,6 Millionen Euro.

Eine schnelle und einfache Warenabfertigung ist das gemeinsame Anliegen von Wirtschaft und Zoll. Dazu tragen neben moderner Informationstechnik auch zahlreiche Verfahrensvereinfachungen für die Wirtschaft bei (zugelassene Versender/Empfänger, vereinfachte Ein- und Ausfuhrverfahren, AEO). Import- und exportorientierte Unternehmen können bei allen zollrechtlichen Abfertigungsprozessen Vereinfachungen beantragen und sich damit so den Gang zum Zollamt weitestgehend ersparen. Das spart allen Beteiligten Kosten und Zeit.

Im Jahr 2020 wurden im Bezirk des Hauptzollamts Dortmund 2.030 vereinfachte Verfahren bewilligt.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator -AEO-)

Beim "AEO" handelt es sich um einen durch die Zollbehörden als besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen zertifizierten Wirtschaftsbeteiligten. Kriterien für die Zuverlässigkeit sind die Einhaltung der Zollvorschriften, ein den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Buchführungssystem, Zahlungsfähigkeit und ggf. angemessene Sicherheitsstandards. Der Status eines "AEO" berechtigt zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften. Seit dem 01. Januar 2008 können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, diesen Status beantragen.

Im Jahr 2020 erteilte das Hauptzollamt Dortmund 265 AEO-Zertifikate.

III. Kontrolleinheit Verkehrswege

Seit dem Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen der EU ist es die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) (früher: Mobile Kontrollgruppen, MKG), die das Zollrecht und nationale Bestimmungen auf der Straße und auch bisweilen Schienen durchsetzt. Die Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität, des Tabak- und Zigarettenschmuggels, des illegalen Handels mit geschützten Tieren und Pflanzen und die Überwachung von sonstigen Ein-, Durch- und Ausfuhrverboten im Binnenland sowie Kontrollen von Shishabars und Headshops im Rahmen der Steueraufsicht sind die Tätigkeitsschwerpunkte.

Die KEV Hagen des Hauptzollamts Dortmund kontrollierte trotz der Pandemielage mit größtmöglichem Einsatz und Engagement und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen für die Gesundheit von Beschäftigten und Beteiligten. Shishabars und Headshops konnten aufgrund des Lockdowns mehrere Monate nicht kontrolliert werden.

Insgesamt konnten die 12 Zöllner im Jahr 2020 knapp 356 Kilo Rauschgift (2019: 102 Kilo), 727 LSD-Trips (2019: 86), 14.295 Tabletten sonstiger Betäubungsmittel (2019: 6.110), über 2 Liter flüssige sonstige Betäubungsmittel (2019: über 3,5 Liter) sowie über 661 Kilo unversteuerten Wasserpfeifentabak (2019: 1,2 Tonnen) und knapp 6.700 unversteuerte Zigaretten (2019: knapp 127.000) sicherstellen. Außerdem wurden 4 verbotene Waffen beschlagnahmt. Bei den insgesamt 5.752 im Jahr 2020 durchgeführten Kontrollen wurden 4.986 Strafverfahren (2019: 1.972) - darunter 2.438 Strafverfahren bei Kontrollen von Postsendungen - und 297 Bußgeldverfahren (2019: 119) eingeleitet. Vor allem in den kontrollierten Postsendungen in den bedeutenden 9 Postverteilzentren im Bezirk des Hauptzollamts Dortmund konnten erhebliche Mengen an Betäubungsmitteln festgestellt werden.

Bei einer gemeinsamen Steueraufsichtskontrolle der KEV Hagen mit dem Finanzamt Siegen am 13. Oktober 2020, konnte darüber hinaus eine illegale Tabakherstellungsstätte in einer Garage eines Wohnhauses in Siegen entdeckt werden. In der Garage befanden sich ca. 4,5 Tonnen Rohtabak und Feinschnitt. Mit einer professionellen Anlage wurde dort Feinschnitt aus Rohtabak hergestellt.

IV. Flughafen

Der Reiseverkehr am Flughafen in Dortmund wird durch 16 Zöllnerinnen und Zöllner überwacht. Diese haben im vergangenen Jahr u.a. knapp 165.000 Stück Zigaretten, Zigarillos und Zigarren, über 8 Kilo Tabak, 296 Liter alkoholische Getränke und 448 Gramm Betäubungsmittel sichergestellt. 9 Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden wegen nicht angemeldeter Barmittel in Höhe von insgesamt über 134.000 Euro eingeleitet. Wegen Steuerhinterziehung wurden 24 Strafverfahren eingeleitet. Über 1.000 Kilo Lebensmittel wurden nach dem Tierseuchenrecht sichergestellt.

V. Vollstreckung

Bundesweit sind 22 Hauptzollämter befugt, nicht nur die Forderungen des Zolls selbst, sondern auch öffentlich-rechtliche Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften des öffentlichen Rechts beizutreiben.

Über 170.000 neue Vollstreckungsverfahren hatten die 111 Bediensteten der Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Dortmund im Jahr 2020 zu bearbeiten.

Die Anzahl der zur Vollstreckung insgesamt übersandten Vorgänge ist im Vergleich zum Kalenderjahr 2019 um 25 %, rund 56.500 Fälle, gesunken. Ursächlich hierfür ist die Covid-19-Pandemie und ein davon beeinflusstes "Anordnungsverhalten" verschiedener Gläubigerbehörden. So haben insbesondere die Bundesagentur Arbeit, Krankenkassen und Berufsgenossenschaften zur Unterstützung der von der Covid-19-Pandemie wirtschaftlich betroffenen Personenkreise ihre rückständigen Forderungen vielfach gestundet bzw. Zahlungen aufgeschoben und nicht zur Vollstreckung an die Hauptzollämter übersandt.

Über 56 Millionen Euro wurden dennoch beigetrieben. Dies stellt jedoch eine Reduktion um 32 % gegenüber 2019 dar.

VI. Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) prüfte das gesamte Jahr 2020 ebenfalls mit größtmöglichem Einsatz und Engagement und mit entsprechenden Schutzmaßnahmen für die Gesundheit von Beschäftigten und Beteiligten. Trotz der erheblich erschwerten Rahmenbedingungen wurden die Ermittlungs- und Ahndungstätigkeiten sowie risikoorientierte Außenprüfungen unvermindert fortgeführt. Die FKS nahm mit Schwerpunktprüfungen besonders die Branchen in den Fokus, in denen Kontrollen nach aktueller Lagebeurteilung in besonderem Maße angezeigt waren. Das betraf im vergangenen Jahr insbesondere die Abfallwirtschaft, die Landwirtschaft, fleischverarbeitende Betriebe sowie die Paket-, Kurier- und Expressdienstleisterbranche. Der Einzelhandel und sowie der Messebau konnten während des Lockdowns nicht oder weniger geprüft werden. Dort wurde der Schwerpunkt auf Geschäftsunterlagenprüfungen an der Dienststelle sowie auf die Bearbeitung von bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren gelegt.

Die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung an den Standorten Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen und Siegen eingesetzten 304 Beschäftigten der FKS (Prüfungen und Ermittlungen sowie Ahndung) prüften im Jahr 2020 1.721 Arbeitgeber.

Insgesamt konnten im letzten Jahr 5.727 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 5.732 Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden.

Die Prüfungen und Ermittlungen des Hauptzollamts Dortmund ergaben einen durch Schwarzarbeit verursachten Schaden in Höhe von über 30,5 Millionen Euro. Im Vergleich zum Vorjahr bedeutet dies eine Steigerung von über 5 %.

Die Summe der festgesetzten Geldbußen belief sich auf über 1,2 Millionen Euro. Geldstrafen wurden bei einer Steigerung von knapp 16 % in einer Gesamthöhe von knapp 1,2 Millionen Euro verhängt.

Die von den Gerichten festgesetzten Freiheitsstrafen beliefen sich auf 93 Jahre. Dies entspricht einer Steigerung von 9 % im Vergleich zum Vorjahr.

Einen besonderen Erfolg erzielten die Beschäftigten der FKS Siegen bereits im ersten Quartal des letzten Jahres. Am 10. März 2020 beschlagnahmten die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgrund eines Arrestbeschlusses in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Siegen drei Sportwagen des Geschäftsführers eines Unternehmens im Bereich des Montagebaus.

Hintergrund für die Beschlagnahme war der Tatvorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in Zusammenhang mit der Beschäftigung einer Vielzahl von scheinselbstständigen Arbeitnehmern über mehrere Jahre hinweg.

Die Schadenssumme an vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen im gesamten Verfahrenskomplex belief sich auf über 600.000 Euro.

Die beschlagnahmten Fahrzeuge hatten einen geschätzten Wert von 180.000 Euro. Die Ermittlungen wurden unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Siegen weitergeführt. Inzwischen erfolgte die Verurteilung des Unternehmers. Der Angeklagte wurde wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 126 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, verurteilt. Zudem muss er 3000 Euro an die Kinderklinik in Siegen zahlen und 500 Euro monatliche Schadenswiedergutmachung leisten. Das bereits rechtskräftige Urteil - Staatsanwaltschaft und Verteidigung erklärten Rechtsmittelverzicht - umfasst auch die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 335.000 Euro. Zwei noch eingelagerte Sportwagen sollten auch mit ausdrücklichem Einverständnis der Verteidigung zur Schadenswiedergutmachung verwendet und der Verwertung (Justiz-Auktion) zugeführt werden.