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Förderung für Kamener Denkmäler: Land NRW und Stadt unterstützen

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Denkmalförderprogramm des Landes NRW 2024 – Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen in KamenKamen. Die Bezirksregierung Arnsberg übermittelte der Stadt Kamen als Unterer Denkmalbehörde den Zuwendungsbescheid zur Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen durch das Land Nordrhein-Westfalen in Höhe von 5.000 Euro. Zusammen mit den Haushaltsmitteln der Stadt Kamen stehen nunmehr insgesamt 10.000 Euro für das Jahr 2024 als Fördersumme für den Kamener Denkmalbestand zur Verfügung. Ziel der Landesregierung und der Stadt Kamen ist es, durch Denkmalschutz und Denkmalpflege das baukulturelle Erbe zu erhalten und Denkmal-Eigentümer bei der Durchführung denkmalgerechter Maßnahmen zu unterstützen.

Die Förderung gilt für in die Denkmalliste eingetragene Baudenkmäler sowie für Gebäude, deren vorläufige Unterschutzstellung angeordnet wurde. Förderfähig sind denkmalbedingte Aufwendungen sowie Ausgaben für Bauvoruntersuchungen, wissenschaftliche Erforschung sowie der Präsentation von Baudenkmälern. Voraussetzung ist, dass der Maßnahme eine Erlaubnis nach Denkmalschutzgesetz vorliegt und die Maßnahme den Kriterien zur Förderfähigkeit entspricht.

Informationen zum Förderprogramm und zur Förderfähigkeit von Maßnahmen können Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Kamen erhalten. Die Untere Denkmalbehörde berät darüber hinaus vor der Durchführung von Maßnahmen und zeigt auf, ob noch weitere Förderwege in Betracht kommen.

Ansprechpartner für Fragen zum Denkmalschutz und einer möglichen Förderung ist bei der Stadt Kamen Herr Andreas Dörlemann. Unter der Rufnummer 02307-148-2634 oder per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! steht er für Auskünfte gern zur Verfügung.