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Betrüger geben sich als GSW-Mitarbeiter aus

am . Veröffentlicht in Lokalnachrichten

Besorgte Bürger können auch direkt die Polizei zur Hilfe holen.

Kamen. Wieder sind Drückerkolonnen in Kamen, Bönen und Bergkamen, dem Netzgebiet der GSW, unterwegs. Einmal geben sich die Betrüger als Mitarbeiter der Stadtwerke aus, ein anderes Mal nennen sie die GSW als Kooperationspartner. Den Mitarbeitern der GSW sind von besorgten Kunden schon viele Maschen erzählt worden, mit denen sie überrumpelt werden sollten. Doch diese Vorwände dienen alle nur einem Zweck - dem ahnungslosen Bürger eine Unterschrift zu entlocken. Das Vertrauen der Bürger zu den GSW wird dazu betrügerisch ausgenutzt. Dies geschah am Dienstag im Bereich der Bergkamener Innenstadt.

Die Betrüger fragen nach der letzten GSW-Rechnung, um die Kundennummer und den Jahresverbrauch zu erfahren. Hier wird die Betrugsabsicht bereits deutlich, denn ein Mitarbeiter der GSW bräuchte die Daten nicht vom Kunden zu erfragen. Die Betrüger aber sammeln alle Informationen, um einen Energieversorgerwechsel durchführen zu können. Es fehlt lediglich die besagte Unterschrift unter der Vollmacht, die den Betrüger dazu berechtigt, den Wechsel ohne das Wissen des Kunden zu veranlassen.

Die Methoden sind in den vergangenen Jahren deutlich schärfer geworden.

Es ist bekannt, dass diese vermeintlichen Drückerkolonnen ganze Straßenzüge an wenigen Tagen abarbeiten und dabei sogar frech und rabiat werden.

Wird ein Kunde unverhoffter Dinge an der Haustür konfrontiert raten die GSW, niemals etwas zu unterschreiben, sondern sich einen Dienstausweis zeigen zu lassen. Alle GSW-Mitarbeiter und Mitarbeiter beauftragter Unternehmen können sich ordnungsgemäß ausweisen.

Doch Vorsicht: Die Drückerkolonnen schrecken teilweise auch vor Ausweisfälschung nicht zurück!!!

Durch einen Anruf bei den GSW unter der Rufnummer 02307 / 978-128 kann sich ein Kunde schnell informieren, ob derjenige vor der Haustür tatsächlich ein Mitarbeiter der GSW ist. Im Zweifel können besorgte Bürger unter der 110 auch direkt die Polizei zur Hilfe holen.
Sollte wider Willen ein Antrag ausgefüllt worden sein, weist die GSW auf die Möglichkeit der Ausnutzung des zweiwöchigen Widerrufsrechts hin.

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