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Anmeldung der Schulanfänger 2018/19

am . Veröffentlicht in Amtliches

Logo Kamen leben und mehr .jpgKamen. Alle Kinder, die bis zum Beginn des 30.09.2018 das 6. Lebensjahr vollendet haben und noch nicht eingeschult sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2018/19 schulpflichtig.

Die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, ihr Kind an der Grundschule ihrer Wahl in Kamen anzumelden. Im Rahmen freier Kapazitäten besteht ein Anspruch auf Aufnahme in die Grundschule, die der Wohnung am nächsten liegt.

Die Erziehungsberechtigten der schulpflichtig werdenden Kinder erhalten in den nächsten Tagen einen Anmeldeschein, der bis spätestens  15. September 2017 an die Stadt Kamen, Fachbereich Jugend, Soziales, Schule und Sport (51.3) zurückgegeben werden muss.

Von der Grundschule erhalten die Erziehungsberechtigten dann einen persönlichen Vorstellungstermin, zu dem sie gemeinsam mit ihrem Kind an der Schule erscheinen müssen.

Sollten Erziehungsberechtigte eines schulpflichtig werdenden Kindes versehentlich keine persönliche Benachrichtigung erhalten haben, so wenden diese sich bitte an den Fachbereich Jugend, Soziales, Schule und Sport (51.3) unter Tel. 148-3803.

Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch jüngere Kinder zu Beginn des Schuljahres aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Reife besitzen. Diese Anmeldungen nimmt ebenfalls der Fachbereich Jugend, Soziales, Schule und Sport (51.3) bis zu dem o. g. Termin entgegen.