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Bundestagswahl: Wahlbenachrichtigungen werden zugestellt – Briefwahlbüro nimmt seine Arbeit auf

am . Veröffentlicht in Amtliches

wahljahr10Kamen. Die organisatorischen Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 24. September sind weitestgehend abgeschlossen. Bis zum Wahltag erfolgt nun die Feinabstimmung, die mit einem bewährten Wahlteam geschultert wird. Rd. 350 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden dafür sorgen, dass die Wahl reibungslos abgewickelt wird. Allein 300 Personen werden ehrenamtlich im Wahl- bzw. Briefwahllokal tätig, weitere 50 Wahlhelfer werden im Rathaus mit den unterschiedlichsten Aufgaben die Wahlzentrale bilden. 50 Helferinnen und Helfer bilden die sogenannte „Reserve“, d.h. sie stehen auf Abruf bis zum Wahltag bereit. In den gebildeten 20 Wahlbezirken mit 40 Wahllokalen sind 34.066 Kamenerinnen und Kamener am 24. September aufgerufen, über die Zusammensetzung des Deutschen Bundestages abzustimmen. Mit dabei sind 1.680 Erstwähler. Die Wählerinnen und Wähler haben die Wahl zwischen 23 zugelassenen Parteien.

Die Wahlbenachrichtigungskarten müssen bis zum 03.09. allen wahlberechtigten Personen zugestellt werden. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich unverzüglich mit der Wahlzentrale der Stadt in Verbindung setzen, Tel. 02307 / 148-1201 oder -1203. Die Wahlbenachrichtigungskarte gibt Auskunft über die Aufnahme in das Wählerverzeichnis und das zuständige Wahllokal. Zudem dient sie als Antrag für die Briefwahlunterlagen. Dieser befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Das Wahlteam im Rathaus bittet darauf zu achten, dass die Anträge nur schriftlich gestellt werden können. Zusätzlich können Wahlschein und Briefwahlunterlagen per Internet unter www.stadt-kamen.de angefordert werden.

Unabhängig vom Eingang der Wahlbenachrichtigungskarte besteht auch die Möglichkeit persönlich im eingerichteten Briefwallokal des Rathauses zu wählen. Hierzu sollte die Wahlbenachrichtigung und der Personalausweis mitgebracht werden. In diesem Zusammenhang weist das Wahlteam darauf hin, dass Wahlunterlagen an Dritte nicht ohne Bevollmächtigung ausgehändigt werden dürfen. Ein Antrag auf die Erteilung von Briefunterlagen für einen Dritten ist also nur mit Vollmacht möglich. Natürlich werden die Briefwahlunterlagen auch an den Urlaubsort oder eine andere gewünschte Adresse gesandt. Wer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte wird ebenfalls gebeten, dazu die Wahlbenachrichtigungskarte zu verwenden. Sie ist in einem ausreichend frankierten und deutlich adressierten Umschlag zu versenden. Letztlich noch der wichtige Hinweis, dass bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen die Unterschrift des Wahlberechtigten erforderlich ist.

Das Briefwahllokal öffnet ab dem 21.08. im 1. Obergeschoss des Rathauses, Raum 107

Folgende Öffnungszeiten werden angeboten:
MO. – MI. 07.30 bis 16.30 Uhr; DO. 07.30 – 17.00 Uhr und FR. 7.30 bis 13 Uhr.

Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl unter http://www.stadt-kamen.de/politik