Die Verkehrsführung wird dann einseitig am Baustellenbereich vorbeigeführt und mittels einer Lichtzeichenanlage geregelt.
Für den Durchgangsverkehr ist dabei eine Höhenbeschränkung zu beachten, denn durch die Aufstellung des Traggerüstes verringert sich die Durchfahrthöhe auf 4m. Eine entsprechende Hinweisbeschilderung wird ausgebracht.
Je nach Baufortschritt kann sich zukünftig aber auch wieder die Notwendigkeit einer Vollsperrung ergeben. In diesem Fall wird eine entsprechende Umleitung ausgeschildert und kommuniziert.