Böswillige Alarmierung der Feuerwehr Kamen
Kamen. Am späten Sonntagabend (12.08.2018) kam es zu einem Feuerwehreinsatz in der Kamener Adenauerstraße mit einem unschönen Ergebnis. Die Feuerwehr Kamen wurde um 23:00 Uhr durch einen Anrufer über den Notruf 112 darüber informiert, dass auf der Adenauerstraße in einem Keller brennen würde. Die Kreisleitstelle entsandte daraufhin die Einsatzkräfte.
An der gemeldeten Einsatzstelle erwartete die Feuerwehr eine unschöne Überraschung: In keinem der Gebäude am gemeldeten Einsatzort brannte es. Nirgendwo gab es den Anschein eines Brandereignisses. Nach Kontrolle des Einsatzortes durch die örtlichen Kräfte konnte der Einsatz abgebrochen werden.
Hinweis! Die Feuerwehr macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass der Missbrauch des Notrufs und die böswillige Alarmierung der Feuerwehr in keinster Art und Weise lustig ist. Der böswillige Missbrauch des Notrufs ist nach § 145 StGB strafbar. Ebenso kann die Feuerwehr bei einem böswilligen Alarm dem Verursacher die Kosten für den Einsatz in Rechnung stellen. Auch für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr Kamen ist eine böswillige Alarmierung mehr als nur ärgerlich!