Zoll prüfte Hotel- und Gaststättengewerbe 37 Sachverhalte erfordern weitere Prüfung
Dormtund. Am Freitag, den 07. Juni 2019, überprüften insgesamt 90 Zollbeamtinnen und Zollbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund im Rahmen einer bundesweit durchgeführten Schwerpunktprüfung Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe.
Im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, wurden insgesamt 389 Personen von 77 Betrieben zu den Arbeitsverhältnissen befragt und 27 Prüfungen von Geschäftsunterlagen durchgeführt.
Bei den Kontrollen ergaben sich 37 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in
16 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohnes nach dem Mindestlohngesetz,
7 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (davon in 1 Fall Verdacht auf Scheinselbständigkeit),
4 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis),
10 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben.
Im Zuge einer der Geschäftsunterlagenprüfungen ergab sich der dringende Verdacht einer "doppelten Buchführung": augenscheinlich wurden tatsächlich andere Beträge ausgezahlt, als in den vorgelegten Verdienstbescheinigungen ausgewiesen. Die Prüfung wurde daraufhin sofort beendet und gegen den Betreiber ein Strafverfahren eingeleitet. Die weiteren Ermittlungen dauern an.