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Viermal Zigarettenschmuggel und eine erfolgreiche Vollstreckung

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in Blaulicht

zollKWZoll stellt 9.360 Stück Zigaretten sicher und vollstreckt über 1.800 Euro

Dortmund. Am 05.05.20201 und am 07.05.2021 fanden die Zollbeamten des Hauptzollamts am Flughafen Dortmund bei vier aus Bulgarien und Nordmazedonien Einreisenden Zigaretten im Gepäck.

Zwei Männer, bulgarische Staatsangehörige, und eine Frau, ebenfalls bulgarische Staatsangehörige, wurden am 05.05.2021 unabhängig voneinander durch die Zollbeamten vor dem Verlassen des Ankunftsbereichs zur Kontrolle gebeten. Einer der Reisenden hatte in seinem Gepäck 2.400 Stück Zigaretten verschiedener Marken dabei, die weibliche Reisende hatte 3.200 Zigaretten verschiedener Marken im Gepäck. Gegen beide wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Der zweite Bulgare, der aus Nordmazedonien, das nicht zur Europäischen Union gehört, einreiste, hatte 400 Stück Zigaretten im seinem Gepäck. In diesem Fall wurden für die über die Reisefreimenge hinausgehenden 200 Zigaretten pauschalierte Einfuhrangaben in Höhe von 38 Euro und ein Zuschlag in derselben Höhe festgesetzt. Bei der Überprüfung des Mannes stellte sich heraus, dass er dem Bundesamt für Güterverkehr noch einen Betrag in Höhe von 1.840,50 Euro schuldete. Diese Forderung befand sich bereits in der Vollstreckung beim Zoll, der öffentlich-rechtliche Forderungen - auch für andere Gläubiger - vollstreckt. Der Gesamtbetrag wurde vor Ort durch den Reisenden beglichen.

Ein am 07.05.2021 kontrollierter bulgarischer Staatsangehöriger hatte 3.760 Zigaretten nicht beim Zoll angemeldet. Gegen ihn wurde ebenfalls ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.

Zusatzinformation: Für den persönlichen Bedarf kann man grundsätzlich aus jedem Mitgliedstaat der EU - ausgenommen Sondergebiete - Waren abgabenfrei und ohne Zollformalitäten nach Deutschland mitbringen.

Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen mitgebracht, dass eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss.

Für verbrauchsteuerpflichtige Waren wie Genussmittel wurden deshalb nachstehende Richtmengen festgelegt, bis zu denen eine Verwendung zu privaten Zwecken angenommen wird:

Zigaretten: 800 Stück

Zigarillos: 400 Stück

Zigarren: 200 Stück

Rauchtabak: 1 Kilogramm

Spirituosen (z.B. Weinbrand, Whisky, Rum, Wodka): 10 Liter

Alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops): 10 Liter

Zwischenerzeugnisse (z.B. Sherry, Portwein und Marsala): 20 Liter

Schaumwein: 60 Liter

Bier: 110 Liter

Kaffee: 10 Kilogramm

Kaffeehaltige Waren: 10 Kilogramm

Weitere Informationen erhält man unter https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/reisen_node.html oder in der App "Zoll und Reise", die im Apple App Store und im Google Play Store kostenlos heruntergeladen werden kann.