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„Darf ich?“ … in eine „Anlieger frei“-Straße fahren?

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Wer kennt sie nicht: Die berühmte Anliegerstraße. Zwar trägt sie ein Durchfahrt-verboten-Schild, jedoch auch den Hinweis „Anlieger frei“. Wer zählt eigentlich als „Anlieger“? Etwa alle, die ein „Anliegen“ haben?

Kurz gesagt: nein. Ein „Anliegen“ hat nämlich wohl jeder, der Auto fährt. Niemand wird grundlos im Kreis herumfahren. Daher wäre ein Durchfahrt-verboten-Schild mit dem Zusatz „Anlieger frei“ sinnlos, wenn alle mit einem Anliegen dorthinein fahren dürften. Als Anlieger zählen vielmehr alle Anlieger der Straße, also Personen, die dort wohnen. Auch diejenigen, die mit einem Anlieger einer Straße in Beziehung treten möchten – sei es gewerblich oder privat – zählen als Anlieger. Es reicht hier bereits die Absicht, eine bestimmte Person zu besuchen. Ob tatsächlich ein Besuch stattgefunden hat oder nicht, ist irrelevant.
Will man also bspw. den Zahnarzt oder ein Restaurant in einer solchen Straße besuchen, zählt dies als Anliegen – folglich ist man auch Anlieger und darf in die Straße einfahren. Auch ein geplanter Schwimmbadbesuch zählt als Anliegen.

„Anwohner frei“
Ab und zu ist neben dem Schild „Anlieger frei“ auch das Schild „Anwohner frei“ zu sehen. Hierbei handelt es sich jedoch nur um eine andere Bezeichnung. Aus rechtlicher Sicht hat dieses Schild die gleiche Bedeutung, wie das Schild „Anlieger frei“.

Parken
Man könnte sich nun denken, dass auch die Absicht, in einer entsprechenden Straße sein Fahrzeug zu parken, ein Anliegen darstellt und die Einfahrt in die Straße demnach erlaubt ist. Dem ist jedoch nicht so. Wer nur sein Auto parken möchte und in der Straße zu keiner Person in Beziehung treten möchte, hat kein berechtigtes Anliegen.

Konsequenzen
Wer ein Durchfahrtsverbot missachtet ohne Anlieger zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Für den Fahrer eines PKW fällt ein Bußgeld in Höhe von 15 € an. Das gleiche Bußgeld muss ein Motorradfahrer zahlen. Der Fahrer eines PKW mit Anhänger zahlt 20 €, ein Fahrradfahrer muss 10 € blechen, gefährdet er Personen sind es 20 €.
Über weitere wichtige Neuerungen von Gesetzen oder rechtliche Alltagsprobleme informieren wir regelmäßig in unserer KamenWeb-Serie „Darf ich?“.