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Rechtliche Fragen rund ums Silversterfest

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

Titel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comTitel "Darf ich?" - Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Was passiert eigentlich, wenn eine Silvesterrakete oder andere Feuerwerkskörper das Eigentum von fremden Personen beschädigen? Einen solchen Fall, in dem es um einen Sachschaden in Höhe von 400.000 Euro ging, hatte sogar der Bundesgerichtshof zu entscheiden.

Im besagten Fall war in Baden-Württemberg ein Bauernhof komplett abgebrannt. Eine Rakete, die zuerst in eine Höhe von etwa fünf Metern geflogen war, war danach durch eine kleine Öffnung ein eine zwölf Meter entfernte Scheune eingedrungen. Dort verursachte sie einen Brand, nachdem sie dort explodierte. Der Brand griff auf die umliegenden Gebäude über und vernichtete auch einen Stall, ein Lager sowie das Wohnhaus. Der Sachschaden betrug über 400.000 Euro.
Den Schaden regulierte zunächst die Versicherung des Hofeigentümers. Jedoch kam die Versicherung danach auf den Zünder der Rakete zu. Dieser hatte die Rakete in einem Schneehaufen entzündet und war der Nachbar des Bauernhofs. Ein gerichtliches Verfahren, dass sich anschloss und durch alle Instanzen zog, kam zu folgendem Ergebnis: Der Nachbar haftete nicht aus dem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch. Dieser Anspruch soll Grundstücksnachbarn vor entstehenden Gefahren auf dem jeweilig benachbarten Grundstück schützen. Jedoch gilt dies nur bei einer grundstücksbezogenen Nutzung. Eine solche liege bei der Zündung von Silvesterraketen jedoch nicht vor, so die Richter.

Jedoch sähe die Haftungsfrage bei einer fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Abfeuerung der Rakete in Richtung der Scheune ganz anders aus. Wäre die Rakete zum Beispiel in Richtung einer großen Öffnung der Scheune abgefeuert worden, stünde hier der Vorwurf der Fahrlässigkeit im Raum. Fahrlässig handelt zum Beispiel auch, wer Feuerwerkskörper auf brennbaren Unterlagen anzündet und abfeuert. Im Falle von Fahrlässigkeit oder gar Vorsatz kann auf den Anzünder dann nicht nur ein Schadensersatzanspruch, sondern auch die Zahlung von Schmerzensgeld zukommen. Beim absichtlichen Werfen von brennenden Feuerwerkskörpern - also gerade auch Böllern - auf Menschen oder Menschenmassen kann zudem eine gefährliche Körperverletzung vorliegen. Werden Böller oder Raketen, etc. in Gebäude geworfen oder dort gezündet, kann man sich zumindest der versuchten oder fahrlässigen Brandstiftung schuldig machen.

Also: Raketen, etc. immer auf feuerfesten Untergründen zünden, in Richtung Himmel losschicken und auf umstehende Personen und Gegenstände achten. Dann steht einem schönen und friedlichen Jahreswechsel nichts mehr entgegen. Guten Rutsch!