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Dieselfahrverbote kommen: Was heißt das für Autofahrer?

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom Dienstag (27.02.2018) entschieden, dass Städte Fahrverbote für Dieselfahrzeuge verhängen dürfen, wenn Grenzwerte für Stickoxidwerte überschritten werden. Was bedeutet dieses Urteil für die Fahrer der über 15 Millionen Dieselfahrzeugen in Deutschland?

Das Bundesverwaltungsgericht hatte heute zu entscheiden, ob die betroffenen Städte Stuttgart und Düsseldorf temporäre Fahrverbote für bestimmte Dieselfahrzeuge erlassen darf. In diesen Städten – und in vielen weiteren im gesamten Bundesgebiet – wurden die Grenzwerte zu den NO2-Stickoxiden häufig überschritten. Im vorangegangenen Verfahren zur Situation in Düsseldorf war das Land Nordrhein-Westfalen von der deutschen Umwelthilfe vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf verklagt und auch verurteilt worden, erforderliche Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte einzuleiten. Hier seien auch Fahrverbote zu verhängen. Diesen Urteilen der Verwaltungsgerichte ist das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) heute weitestgehend gefolgt. Das Land NRW wurde vom BVerwG nun dazu verpflichtet, den Luftreinhalteplan zu überarbeiten und weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte zu ergreifen. Ein Fahrverbot für Dieselautos mit Euro 5 ist ab dem 1. September 2019 zulässig. So lange gilt eine Übergangsfrist, in der aber niedrigere Euro-Normen bereits verboten werden können.

auspuffKW„Angela Merkel muss sich endlich aus dem Würgegriff der Autokonzerne befreien und eine Politik für die unter Dieselabgasgift leidenden Menschen und die neun Millionen betrogenen Käufer von Euro 5 und Euro 6 Diesel-Pkw machen“, kommentiert der Bundesgeschäftsführer der klagenden Deutschen Umwelthilfe, Jürgen Resch. Zugleich sei das Urteil auch ein Debakel für die Vorstandschefs der großen deutschen Dieselkonzerne BMW, Daimler und VW. „Sie müssen nun ihre durch kriminelle Machenschaften erzielten Milliardengewinne für die technische Nachrüstung der Diesel-Pkw bereitstellen.“ In der Tat gibt es eine wirksame Möglichkeit zur Nachrüstung der betroffenen Dieselmotoren. Mithilfe des sogenannten SCR-System der aus Königswinter stammenden Firma TwinTec Baumot lassen sich die ausgestoßenen Schadstoffe um bis zu 90 Prozent reduzieren, ein unabhängiger Test des ADAC bestätigt dies.

Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits Klagen wegen der Grenzwertüberschreitung in zahlreichen weiteren deutschen Städten eingereicht. Hierunter finden sich unter anderem Essen, Gelsenkirchen, Köln, Bonn, Berlin, Hannover, Frankfurt, München und weitere Städte. Das heute gefällte Urteil ist ein Grundsatzurteil und wird in den anstehenden Klageverfahren in den weiteren Städten Signalwirkung haben.

In NRW wurden die Grenzwerte im vergangenen Jahr zudem u.a. in folgenden Städten überschritten: Schwerte, Dortmund, Herne, Hagen, Witten. Auch in Unna wurde der Grenzwert in 2016 zeitweise überschritten.