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Änderungen von Gesetzen & Co. im Dezember

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Im letzten Monat des Jahres gibt es wieder einige Änderungen von Gesetzen, Regeln und Preisen. Wir haben den Überblick, diesen Monat u.a. mit: Online-Shopping, Geldscheinen und der Deutschen Bahn.

Drittes Geschlecht
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass die Existenz von nur zwei Geschlechtern (weiblich und männlich) nicht zulässig sei. Bei Personen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlten, wurde bislang in den Ausweispapieren das entsprechende Feld einfach leer gelassen. Diese Praxis ist nicht zulässig, so das Gericht. Bis Ende 2018 räumte das BVerfG dem Gesetzgeber nun Zeit ein, eine Neuregelung hinsichtlich eines dritten Geschlechts (“divers”) zu treffen. Dies ist bislang durch den Deutschen Bundestag noch nicht erfolgt. Am 13. Dezember ist nun die Beschlussfassung des Gesetzes zur Änderung des Personenstandsgesetzes und damit die Neuschaffung eines dritten Geschlechts angesetzt.

Geoblocking im Internet
Bislang konnten Anbieter von Internetseiten oder speziellen Internetdiensten eine Software einsetzen, die je nach Herkunft eines Besuchers eine bestimmte Aktion ausführte. Rief bspw. ein deutscher Besucher die italienische Version einer Shopping-Website auf, so wurde er automatisch auf die deutsche Version der Website weitergeleitet. War ein Produkt auf der italienischen Seite günstiger, konnte der deutsche Kunde aufgrund der erfolgten Weiterleitung hiervon nicht profitieren. Nur mittels spezieller Software konnte diese Art der Umleitung je nach Herkunft umgangen werden. Eine neue Verordnung der Europäischen Union verbietet nun seit dem 3. Dezember derartige Weiterleitungen aufgrund geografischer Herkunft, sogenanntes “Geo-Blocking”. Online-Verkäufer müssen demnach aus jedem Land der EU erreichbar sein und jedem EU-Bürger jede Version der einzelnen Webseiten (.de, .nl, .it, .se …) zugänglich machen. Dies bietet auch Vorteile im Urlaub: Wenn vom Strand aus eine deutsche Seite aufgerufen wird, muss diese definitiv auch erreichbar sein. Die EU-Verordnung kennt jedoch auch Ausnahmen: Streaming- und Download-Portale für urheberrechtlich geschützte E-Books, Computerspiele, Filme oder Musik dürfen nach wie vor eine Geo-Sperre verwenden. Ebenso gilt eine Ausnahme für Finanz- und Verkehrsdienstleistungen.

500 €-Schein
Ende des Jahres wird der 500 €-Schein abgeschafft. Dieser wird nur selten verwendet, richtet bei Fälschungen aber einen sehr hohen Schaden an. Daher hat die Europäische Zentralbank beschlossen, ihn ab Ende 2018 kontinuierlich aus dem Verkehr zu ziehen. Dies bedeutet, dass Geldscheine die bei der EZB ankommen, nicht erneut wieder ausgegeben werden. 500 €-Scheine, die noch im Umlauf sind, behalten aber weiterhin ihre Gültigkeit. Ein Umtausch in kleinere Scheine ist daher nicht erforderlich.

Deutsche Bahn
Die Deutsche Bahn, die erst kürzlich wegen nicht erreichter selbst gesetzter Pünktlichkeitsziele in den Medien war, wechselt im Dezember ihren Fahrplan. Parallel dazu werden wieder die Ticketpreise erhöht. Um durchschnittlich knapp 1 Prozent steigen die Preise. Bei der Bahncard 100 oder Streckenzeitkarten für Vielfahrer fällt die Preiserhöhung zum Teil deutlich höher aus. Erhöht wird auch die Gebühr dafür, wenn ein Ticket erst im Zug beim Schaffner gelöst wird. Sie beträgt künftig 19 Euro und liegt damit um mehr als 50 Prozent über der bisherigen Gebühr.

Auch im kommenden Jahr 2019 gibt es wieder zahlreiche Änderungen von Vorschriften, über die wir hier im Rahmen unserer Artikelserie “Darf ich..?” wie gewohnt informieren werden.