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Brexit, Shopping, Mindestlohn: Gesetzesänderungen im März

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Mit dem März kommt langsam der Frühling. Im Gepäck hat der neue Monat auch wieder einige Änderungen von Gesetzen. Wie gewohnt haben wir den Überblick. Diesen Monat unter anderem wichtig: Am 29. März ist Tag des “Brexit”. Sofern sich EU und Großbritannien nicht über einen zuletzt debattierten Aufschub einigen, droht den Briten ein “No-Deal-Exit”.

Brexit
Die Labour-Partei hatte sich zuletzt für ein zweites Referendum eingesetzt, da laut Umfragen zwischenzeitlich eine Mehrheit sich für den Verbleib in der Europäischen Union einsetzt. Nach einer aktuellen Umfrage beträgt der Abstand zwischen “Remain”- und “Leave”-Lager 10 Prozent. Da die britische Premierministerin ihren mit der EU ausgehandelten Deal bislang nicht erfolgreich durch das Parlament bringen konnte, droht im wohl schlimmsten Fall ein “No-Deal-Exit”, also ein Austritt aus der EU ohne Abkommen. Dies hätte nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich massive Auswirkungen auf Großbritannien. In jedem Fall gilt, dass der März in Bezug auf den Brexit noch überaus spannend wird.

Amazon & Co.
Onlineshop-Betreiber haften ab März für nicht abgeführte Umsatzsteuer ihrer Fremdanbieter. Hintergrund ist, dass insbesondere außereuropäische Händler aus Fernost und anderswo oftmals mit verfälschten Daten ihre Ware auf Amazon Marketplace oder in anderen Shops online angeboten haben. Beim Kauf sei dann zwar die Umsatzsteuer berechnet, aber nicht an das Finanzamt abgeführt worden. Neu ab März wird sein, dass die Betreiber von Online-Plattformen für solche Verstöße von Fremdanbietern haften. Sprich, das Finanzamt kann die nicht abgeführte Umsatzsteuer direkt von dem Plattformbetreiber verlangen. Dieser muss auch eine Bescheinigung des betreffenden Fremdanbieters vorzeigen. Durch den Umsatzsteuerbetrug, der mit dieser Neuregelung eingedämmt werden soll, entgehen dem Staat Steuereinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe jährlich.

Höherer Mindestlohn
Über eine gesetzliche Gehaltserhöhung dürfen sich diejenigen freuen, die im Baugewerbe bislang nur für den Mindestlohn gearbeitet haben. Dieser steigt für einfache Arbeiten ab März auf 12,20 € pro Stunde. Mindestens 15,20 € pro Stunde gibt es für Arbeiten, für die eine spezielle Ausbildung erforderlich ist (z. B. Fachwerker, Maschinisten, Kraftfahrer). Der Mindestlohn gilt auch dann, wenn der Arbeiter an einem anderen Ort eingesetzt wird, an dem eigentlich ein niedrigerer Lohn gelten würde. Entscheidend ist der Mindestlohn, der an dem Ort gilt, an dem die Einstellung des Arbeiters erfolgte.

Höhere Mütterrente
Eltern erhalten ab März rückwirkend zum Jahresbeginn 2019 für die Erziehung jedes Kindes, das vor 1992 geboren wurde, einen halben Rentenpunkt mehr. Die Anrechnung kann jedoch nur auf dem Rentenkonto eines Elternteils erfolgen, das passiert meist bei demjenigen, bei dem die Kindererziehungszeiten im Rentenkonto erfasst sind. Der halbe Rentenpunkt mehr bedeutet in Westdeutschland 15,35 € mehr im Monat.

Schneiden von Hecken verboten
Ab dem 1. März gilt wieder das bundesweite Heckenschneideverbot. Bis Ende September dürfen an Hecken außerhalb von Wäldern nur schonende Form- und Pflegeschnitte, keinesfalls aber drastische Schnitte durchgeführt werden. Zuwiderhandlungen können mit bis zu 10.000,00 € Bußgeld geahndet werden. Grund für das alljährliche Verbot: Vögel und andere Tierarten nisten im Frühjahr in Hecken, Büschen und Sträuchern. Diese eignen sich besonders gut für Brutstätten. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist es daher verboten, Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Sommerzeit
Ab dem 31. März gilt wieder die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Dies hat zur Folge, dass wir in der Nacht auf den 31. März die Uhren von 2 auf 3 Uhr vorstellen müssen. Nach einer Umfrage der EU-Kommission hatten sich 80 Prozent der europaweiten Teilnehmer dafür ausgesprochen, die Zeitumstellung abzuschaffen, da sie nicht die gewünschte Energieeinsparung bringe. Die EU-Kommission verhandelt mit den Mitgliedstaaten, ab kommendem Jahr könnte Schluss sein mit der Umstellung.