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August: Viele Änderungen im Sozialrecht

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Neuer Monat, neue Gesetze. Im August treten zahlreiche Änderungen bestehender oder auch ganz neue Gesetze in Kraft. Viele davon sollen für eine finanzielle Entlastung einkommensschwächerer Bürger sorgen.

Kita-Gebühren
Der August wird für viele einkommensschwache Familien eine deutliche Entlastung mit sich bringen. Dank des “Gute-Kita-Gesetzes” sind ab dem 01.08. diejenigen Familien von den Kitabeiträgen befreit, die Sozialleistungen beziehen oder Wohngeld, bzw. einen Kinderzuschlag erhalten. Der entsprechende Antrag kann beim Jugendamt gestellt werden. Es wird erwartet, dass 1,2 Millionen Kinder damit ab sofort einen Anspruch auf eine beitragsfreie Zeit im Kindergarten haben.

Zuschüsse für Kindergartenkinder und Schüler
Eine weitere Entlastung bringt das “Starke-Familien-Gesetz”, dass im Bildungs- und Teilhabepaket für Leistungserhöhungen sorgt. Das Schulstarterpaket entlastet einkommensschwächere Familien mit nunmehr 150 Euro pro Schuljahr, was ein Plus von 50 Prozent bedeutet. Weiterhin wurden die von den Eltern zu übernehmenden Eigenanteile für das Mittagessen in der Kita oder Schule sowie für die Schülerbeförderung abgeschafft. Auch der Zuschuss zum Sportverein oder der Musikschule steigt auf 15 Euro monatlich.

Höhere BAföG-Leistungen
Ab August werden die BAföG-Zuschüsse angehoben. Zunächst unmittelbar betroffen sind Azubis, deren Höchstförderungssatz auf 716 Euro monatlich steigt. Im August des nächsten Jahres findet eine weitere Erhöhung statt.
Ab dem neuen Uni-Semester steigt auch der Höchstsatz für Studierende. In zwei Stufen ist eine Erhöhung auf 861 Euro beschlossen worden. Außerdem wird eigenes und das Elternvermögen in Zukunft nicht mehr so streng angerechnet, wie bisher. Gut 1,2 Milliarden Euro zusätzlich lässt sich der Staat die Förderung durch das BAföG damit kosten. Laut Kamens Bundestagsabgeordnetem Oliver Kaczmarek (SPD) richtet sich die BAföG-Erhöhung “an die Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr zu Hause wohnen. Er richtet sich an diejenigen, deren Eltern gerade mit ihnen darüber diskutieren: Wie bekommen wir das mit dem Geld hin, wenn du studieren gehst? Wer bezahlt Miete, Lebensunterhalt und Krankenversicherung?” Kaczmarek betonte im Bundestag: “Nutzt eure Chance! Euer Talent soll entscheiden, nicht der Geldbeutel eurer Eltern, und das BAföG ist das Instrument, das euch dabei unterstützt und hilft und nicht daran hindert, ein Studium aufzunehmen.”

Günstiger Bus und Bahn fahren
In Nordrhein-Westfalen und einigen weiteren Bundesländern startet ab August ein vergünstigtes Azubi-Ticket. Auszubildende können damit vergünstigt Bus und Bahn nutzen. Das Ticket gilt in ganz NRW und kostet rund 80 Euro. Alle 300.000 Auszubildende in NRW sind berechtigt, das Ticket zu kaufen. Ebenso können es alle Menschen, die derzeit eine Meister-Ausbildung machen, Beamtenanwärter für den mittleren Dienst, Absolventen eines freiwilligen sozialen Jahres oder Mitarbeiter beim Bundesfreiwilligendienst erwerben.

Schnellere Integrations- und Sprachkurse für Flüchtlinge
Menschen, die in Deutschland Asyl beantragt haben, eine Aufenthaltsduldung oder -erlaubnis haben, erhalten ab August schnellere Integrations- und Sprachkurse. Hierdurch soll eine schnellere und effizientere Integration in den Arbeitsmarkt erfolgen. Menschen, die vor August nach Deutschland eingereist sind, können bereits nach drei Monaten an berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen. Für später Einreisende gilt je nach Aufenthaltsstatus eine neun- oder fünfzehnmonatige Frist.

Bundeswehr soll zu attraktiverem Arbeitgeber werden
Mit dem neuen “Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der Einsatzbereitschaft” sollen mehr Anreize geschaffen werden, die Bundeswehr als Arbeitgeber zu wählen. Unter anderem durch die verstärkte Förderung von Praktika oder Berufsberatungen soll der Umstieg von Zeitsoldaten ins zivile Arbeitsleben erleichtert werden. Außerdem ist eine bessere Absicherung in der Rentenversicherung vorgesehen. Ebenfalls neu: Kosten für Therapien von Angehörigen eines Soldaten, der während eines Einsatzes geschädigt wurde, werden nun übernommen.