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Neue Regeln bei Onlinebanking, Abgasmessung, Facharzt-Terminen & mehr

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Der September hat Herbstwetter im Gepäck. Ebenfalls dabei: einige wichtige Änderungen. Wie gewohnt haben wir den Überblick.

Neue Regeln beim Onlinebanking
Im Zuge einer EU-weiten Neuregelung der Authentifizierungsmethoden beim Onlinebanking ergeben sich genau dort Änderungen. Ab September ist es zunächst einmal nicht mehr möglich, Überweisungen mittels gedruckter TAN-Listen online einzureichen. Dieses Verfahren kam insbesondere ganz am Anfang des Onlinebanking-Zeitalters in Mode, ist aber mittlerweile nicht mehr auf dem aktuellen Sicherheitsstand. Diebstähle derartiger Listen oder Phishing-Attacken sollen mit der neuen Methode verhindert werden. Diese sieht wie folgt aus: Die Freigabe von z.B. einer Online-Überweisung erfolgt nun mit einer Kombination von “Wissen”, “Besitz” und “Sein”. Unter “Wissen” ist vor allen Dingen ein Passwort oder eine PIN zu verstehen, die der Nutzer eingeben muss. “Besitz” meint die Authentifizierung mittels eines gesonderten Gerätes, wie z.B. einem Mobiltelefon mit entsprechender App der Bank. Der Faktor “Sein” ist z.B. der Fingerabdruck des Nutzers, der von bestimmten Apps ausgelesen werden kann. Eine Kreditkartenzahlung konnte so bisher alleine mit Angabe von Kartennummer, Ablaufdatum und dem dreistelligen Prüfcode auf der Kartenrückseite getätigt werden. Nun ist zusätzlich ein zweiter Faktor erforderlich, zum Beispiel die Eingabe einer SMS-TAN oder eines individuellen Passworts. Ab dem 14. September gelten all diese Änderungen. Informationen erteilt Ihre Hausbank. Jede Bank wendet das Verfahren geringfügig anders an.

Facharzt-Termine
Damit Kassenpatienten nicht lange auf einen Facharzttermin warten müssen, treten im September finanzielle Anreize für Mediziner in Kraft. Ein Hausarzt erhält bspw. 10 Euro zusätzlich, wenn er bei der Überweisung seines Patienten direkt dafür sorgt, dass der Patient zügig einen Termin beim entsprechenden Facharzt bekommt. Bestimmte Ärzte werden nun auch dazu verpflichtet, in der Woche mindestens fünf Stunden eine offene Sprechstunde ohne feste Termine anzubieten. Hiervon betroffen sind z.B. Augen-, Frauen- und HNO-Ärzte.

Real-Driving-Emissions-Test
Für alle neu zugelassenen Kraftfahrzeuge wird ab September der sogenannte RDE-Test Pflicht. Der Vorgänger dieses Tests war auf dem Prüfstand durchgeführt worden. Hierdurch war es unter anderem VW erst möglich geworden, die Betrugssoftware in Diesel-Modellen zu verbauen. Diese Software erkannte, ob sich das Fahrzeug auf dem Rollenprüfstand oder im realen Fahrbetrieb befand und senkte, bzw. erhöhte die Abgasemissionen entsprechend. Vom Oberlandesgericht Koblenz gab es für VW kürzlich folgende Klatsche hierfür: “Über Jahre hinweg wurde die Abschalteinrichtung (...) in diversen Fahrzeugvarianten eingesetzt. Betroffen war entsprechend ein großer Kundenkreis, dessen Arglosigkeit seitens VW planmäßig ausgenutzt wurde. (Dies) zeigt die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens von VW. (...) Dass VW bis heute den Schaden für die Umwelt (...) bagatellisiert, verstärkt die Sittenwidrigkeit. (...) Im Element der Profitgier (...) besteht schon für sich ein sittenwidriges Verhalten, das sich mit den weiteren Faktoren in einer Gesamtschau als in besonderer Weise verwerflich darstellt.”
Mit dem neuen Testsystem wird eine Abgas-Manipulation mit einer solchen Betrugssoftware nicht mehr möglich sein, da der Stickoxid-Ausstoß im realen Fahrbetrieb gemessen wird. Die Kfz-Prüfer haben das Recht, das Kfz auf jeder beliebigen Teststrecke zu messen.

Technische Neuheiten: YouTube und iPhone
YouTube schaltet im September Eigenproduktionen auch für Nutzer ohne Premium-Mitgliedschaft frei. Dies teilte die Google-Tochter kürzlich mit. Wer jedoch nicht für ein Premium-Abo zahlt, muss mit Werbeunterbrechungen rechnen. Ebenfalls im September wird ein neues Smartphone des US-Herstellers Apple erwartet. Das iPhone soll mit der neuen Betriebssoftware iOS13 kommen und Gerüchten zufolgel über ein zusätzliches Objektiv in der Kamera verfügen.

Grundleistungen für AsylbewerberInnen
Die Grundleistungen, die Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Deutschland erhalten, werden angepasst. Sie sollen ein menschenwürdiges Existenzminimum gewähren und werden an das ALG II angepasst. Alleinstehende oder -erziehende erhalten damit künftig 344 € monatlich, Paare je 310 €. Für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren gibt es 268 € und für bis 17-jährige 275 €. Die Neuregelung schließt zudem eine Lücke, die bislang entstand, wenn Asylbewerber eine Berufsausbildung beginnen oder Studieren. Neu ist auch ein Ehrenamts-Freibetrag: ein Einkommen bis 200 €wird nicht auf die Grundleistungen angerechnet.

Reservisten bei der Bundeswehr
Reservisten der Bundeswehr erhalten künftig höhere Zuschläge und eine höhere Rente. Änderungen ergeben sich zudem an der Kennzeichnung von Reservisten.