-Anzeige-

Anzeige

Thomas Cook ist insolvent - was Kunden jetzt wissen müssen

am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

flugthomasC KWvon Julian Eckert

Kamen/Oberursel. In der Nacht scheiterten letzte Verhandlungen des britischen Reisegiganten Thomas Cook. Dies ist auch eine Folge des Brexit. Der älteste Reiseveranstalter der Welt stellte in den frühen Morgenstunden den Insolvenzantrag. Wie es mit dem Mutterkonzern, den Töchtern Condor, Neckermann, Öger & Co. weitergeht, erfahren Sie hier.

Im Mutterland Großbritannien stellte Thomas Cook den Flugbetrieb sofort ein. Anders in Deutschland: die Tochter Condor teilte mit, der Flugbetrieb finde bis auf weiteres wie geplant statt. In einer Condor-Mitteilung heißt es: "‎Um Liquiditätsengpässe bei Condor zu verhindern, wurde ein staatlich verbürgter Überbrückungskredit ‎beantragt. Dieser wird derzeit von der Bundesregierung geprüft." Für Thomas Cook-Kunden gilt nun Folgendes:

Pauschalreisevertrag mit Thomas Cook oder Tochtergesellschaften
Bei Buchung einer Pauschalreise besteht der Reisevertrag mit dem Reiseveranstalter, also Thomas Cook. Dieser teilte mit, dass Reisen mit Abflug am 23.09. oder 24.09. nicht garantiert werden könnten. Man werde entsprechend die betroffenen Kunden informieren, sobald nähere Informationen vorliegen würden. Nach Medienberichten fordern Hoteliers von Urlaubern, die sich bereits im Urlaub befinden, eine Art "Faustpfandrecht", da Thomas Cook den Hotellier nicht bezahlt habe. Wie erwähnt, besteht der Reisevertrag nur mit Thomas Cook. Mit dem Hotel, der Airline oder anderen Unternehmen bestehen keine Verträge. Das Gesetz sieht ein "Faustpfandrecht" wie in den Medien dargestellt nicht vor. Betroffene sollten sich auf derartige Forderungen nicht einlassen, sondern ggf. Rücksprache mit einer Rechtsschutzversicherung oder einem Rechtsanwalt nehmen. Tappen Sie nicht in die "Stornofalle": Wenn Sie selbst die Reise stornieren, kann es sein, dass von Ihnen Höhe Stornokosten gefordert werden. Warten Sie lieber ab, ob ggf. Thomas Cook die Reise storniert. In diesem Fall kommen zumindest keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu.

Folgende Reiseunternehmen sind nicht von der Insolvenz betroffen:
Dertouristik Gruppe (Dertour/Meiers/ITS/JAHN), FTI-Gruppe (5vor Flug/BigXTRA/FTI), Schauinsland Reisen, TUI-Gruppe, LMX Reisen, VTOURS, AMEROPA, Alltours (inkl Byebye), ETI Reisen, LTUR, TROPO, OLIMAR, HLX.

Für weitere aktuelle Informationen überprüfen Sie regelmäßig die Thomas Cook Webseite.

Flugvertrag mit Condor
Personen, die nur einen Flug mit Condor gebucht haben, sind Stand 23.09., 8 Uhr nicht von der Insolvenz betroffen. Dies kann sich aber schnell ändern. Prüfen Sie regelmäßig die Condor-Webseite!