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Corona zeigt uns, wie wertvoll unsere Grundrechte sind

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

darf ich500Titel "Darf ich?" enthält Datei: #166484651 | © pixelkorn / Fotolia.comvon Julian Eckert

Kamen. Jeder Mensch in Deutschland genießt verschiedene Grundrechte. Das Grundgesetz, unsere deutsche Verfassung, verleiht sie Jedermann. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie kann man gut spüren, wie wertvoll und wichtig unsere Grundrechte im Alltag sind.

Als Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Mittwoch, 18.03. die erste außerplanmäßige Fernsehansprache ihrer gesamten Amtszeit hielt, sagte sie auch folgenden Satz: “Lassen Sie mich versichern: Für jemandem wie mich, für die Reise- und Bewegungsfreiheit ein schwer erkämpftes Recht waren, sind solche Einschränkungen nur in der absoluten Notwendigkeit zu rechtfertigen.” Sie spielte damit auf ihre Kindheit und Jugend in der DDR an, die weitaus weniger Freiheitsrechte kannte, als unsere Bundesrepublik. Nach dem zweiten Weltkrieg geschaffen, gilt das Grundgesetz heutzutage als internationales Vorbild einer weisen und ausgewogenen Verfassung mit zahlreichen Freiheitsrechten.
In den Artikeln 1 bis 20 des Grundgesetzes (GG) werden den Bürgerinnen und Bürgern verschiedene Freiheits- und Gleichheitsgrundrechte gegeben. So statuiert zum Beispiel Artikel 11 Absatz 1 GG das Recht der Freizügigkeit: jeder Deutsche darf im ganzen Bundesgebiet Wohnsitz nehmen. Artikel 3 Absatz 1 GG hingegen verbietet etwa die Ungleichbehandlung ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes.

In Zeiten der Corona-Pandemie mit täglich neuen Schreckensnachrichten kann man gut erkennen, wie wichtig und wertvoll die Grundrechte für uns Menschen sind. Dass wir Tun und Lassen dürfen was wir wollen (solange es anderen nicht schadet), mag für den Einen oder Anderen selbstverständlich sein. Dies ist es aber sowohl im historischen Kontext der deutschen Geschichte, als auch im internationalen Vergleich nicht. Aber unsere Verfassung sieht diesen Grundsatz vor: Artikel 2 Absatz 1 GG gibt uns die Freiheit der Persönlichkeitsentfaltung. Diese und viele weitere Grundrechte werden aktuell mit immer schärferen Maßnahmen eingeschränkt, um der Ausbreitung des Coronavirus entgegen zu treten. Neben den erwähnten Grundrechten auf Freizügigkeit und freien Persönlichkeitsentfaltung wird zum Beispiel auch die Versammlungsfreiheit eingeschränkt:

● Gastronomen dürfen ihre Betriebe nur noch bis maximal 15 Uhr öffnen,
● viele Ladengeschäfte und Freizeiteinrichtungen müssen komplett schließen,
● Versammlungen sind gänzlich untersagt,
● Eltern können ihre Kinder nicht mehr in die Kita bringen oder
● Touristen dürfen nicht mehr dorthin reisen, wo sie wollen.

Längst gehen Regierungen in Europa sogar noch weiter, als derzeit in Deutschland: In Italien, Frankreich oder Belgien gilt eine generelle Ausgangssperre. Das Haus verlassen darf deshalb nur, wer einen zwingenden triftigen Grund vorweisen kann.

Wer der Bundeskanzlerin am Mittwoch genau zugehört hat, der hat auch folgende Passage ihrer Fernsehansprache wahrgenommen: “Ich appelliere an Sie: Halten Sie sich an die Regeln, die nun für die nächste Zeit gelten. Wir werden als Regierung stets neu prüfen, was sich wieder korrigieren lässt, aber auch: was womöglich noch nötig ist.” Die Kanzlerin ist als eher zurückhaltende und abwägende, manch einer würde sagen: zaudernde Regierungschefin bekannt. Mit ihrer Aussage machte sie mit ihren eigenen Worten deutlich, dass weitere und noch stärker einschneidende Maßnahmen auch bei uns denkbar sind. Gemeint ist wohl: die Ausgangssperre. Täglich zeigt das Fernsehen Bilder von Menschengruppen in Parks, Cafés oder Innenstädten. Jeder weitere Tag, an dem dies nicht aufhört, macht eine Ausgangssperre auch bei uns wahrscheinlicher. Es wäre wohl die derzeit denkbar am stärksten in Grundrechte eingreifende Maßnahme überhaupt. Während das Bundesjustizministerium seit dem 18.03. bereits die rechtlichen Grundlagen einer möglichen Ausgangssperre prüft, drohte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sie am Donnerstag (19.03.) offen für den Freistaat an.

Welche weiteren Maßnahmen noch nötig sind, um die Corona-Pandemie zu verlangsamen und dadurch Menschenleben - insbesondere von Älteren und Schwächeren - zu retten, bleibt abzuwarten. Die schon heute spürbaren Grundrechtsbeschränkungen verdeutlichen jedoch: wir haben eine gute Verfassung. Schön, wenn die Krisenzeit überwunden und die Wahrnehmung der Grundrechte wieder ohne die aktuellen massiven Eingriffe möglich ist.