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Neue Regelungen in NRW zu Corona

Geschrieben von Redaktion am . Veröffentlicht in "Darf ich?"

coronahygieneKWvon Julian Eckert

Kamen/Düsseldorf/Berlin. Nach der gestrigen Konferenz zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten ist klar, wie es mit den Beschränkungen des öffentlichen Lebens im Zusammenhang mit Corona weitergehen wird. Wir haben den Überblick über die Änderungen in NRW.

Kontaktverbot
Das bestehende Kontaktverbot gilt weiterhin bis zunächst zum 3. Mai. In der Öffentlichkeit droht bei Ansammlungen mit mehr als 2 Personen, die nicht unter eine Ausnahmeerlaubnis fallen, weiterhin ein Bußgeld von 200,- € pro Person.

Schutzmasken in der Öffentlichkeit
Zwar wurde keine Maskenpflicht beschlossen, aber eine "dringende Empfehlung". Diese gilt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) und in Geschäften. Geeignet sind sowohl professionelle Masken, als auch selbst hergestellte. Im Internet finden sich zahlreiche Schnittmuster und Nähanleitungen. Wichtig ist, dass ein dicker Stoff verwendet wird.

Kitas
In NRW bleiben, wie in ganz Deutschland, die Kitas und Kinderbetreuungseinrichtungen weiterhin auch über den 19. April hinaus geschlossen. Es sei realitätsfern, dass vor allem kleine Kindergartenkinder stets einen Mundschutz tragen würden. Die NRW-Landesregierung will die Notfallbetreuung für systemrelevante Berufe weiterhin aufrecht erhalten und zudem prüfen, auf welche weiteren Berufsgruppen diese ausgeweitet werden kann.

Schulen, Abitur und IHK-Prüfungen
Ab dem 20. April sollen Schulen in NRW teilweise wieder geöffnet werden. Dies gilt für Schüler, die unmittelbar vor der mittleren Reife oder dem Abitur stehen. Diese Prüfungen wurden nicht erneut verschoben, sondern sollen wie geplant stattfinden. Das Abitur beginnt ab dem 12. Mai. Derzeit wird ein Sicherheitskonzept erarbeitet, wie auch an Schulen der Mindestabstand von 1,5 - 2 Meter eingehalten werden kann. Ab dem 4. Mai sollen auch Schüler der allgemein- und der berufsbildenden Schulen, die im nächsten Jahr ihre Prüfung haben, wieder in die Schule gehen können. Ab dann sollen auch die Viertklässler wieder zur Schule gehen.
IHK-Abschlussprüfungen sollen ab dem 16. Juni stattfinden.

Hochschulen
Unis in NRW dürfen laut Ministerpräsident Laschet ab Montag (20.04.) wieder für Prüfungen und Lehrveranstaltungen öffnen. Hierbei müssen strenge Hygienevorschriften beachtet werden. Ob und ggf. in welchem Umfang die NRW-Unis davon Gebrauch machen, ist derzeit noch unklar. Die Hochschulen hatten sich in jüngster Vergangenheit intensiv auf ein digitales Semester vorbereitet.

Tickets für Veranstaltungen & Co.
Das Bundeskabinett hat beschlossen, dass Veranstalter im Fall der coronabedingten Absage von Veranstaltungen die Möglichkeit erhalten sollen, statt des bezahlten Geldes einen Gutschein zu erstatten. Dieser könne dann für eine neue Veranstaltung nach dem Ende der Corona-Einschränkungen eingelöst werden. Bei Nichteinlösung nach 2021 soll der Kunde das Geld erstattet verlangen können. Mit dieser Regelung soll Liquiditätsproblemen von Veranstaltern vorgebeugt werden. Die Möglichkeit der Gutscheinerstattung ist sehr umstritten und noch nicht in Kraft. Zunächst muss die EU-Kommission noch zustimmen. Die Verbraucherzentrale kritisiert die Idee als verbraucherunfreundlich. Ein Kunde sei keine Bank, die dem Veranstalter einen unentgeltlichen Kredit gewähre. Tickethändler Eventim preschte schon vor und kündigte an, keine Erstattungen in Geld zu leisten. Vielmehr würden Ersatztermine geschaffen. Eventim sei auch nicht der Veranstalter und daher für Rückzahlungen nicht verantwortlich. Hierauf kassierte Eventim eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW.
Ob die Gutscheinlösung kommt und ob sie auch für gebuchte aber abgesagte Reisen kommt, ist noch unklar.

Restaurants
Nach der gestrigen Einigung bleiben Restaurants bundesweit weiterhin geschlossen. Lieferung oder Abholung bleiben aber möglich. Vorsicht: das Verzehren von Essen in unmittelbarer Nähe des Restaurants (z.B. vor der Tür) ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet mindestens 200,- € pro Person. Hierdurch soll der Bildung von Grüppchen vorgebeugt werden.

Geschäfte
Nach viereinhalb wöchiger Schließung dürfen ab Montag bestimmte Geschäfte unter Beachtung strenger Vorschriften wieder öffnen. Hiervon betroffen sind Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie Autohäuser, Fahrradhändler und Buchhandlungen. Die Geschäfte müssen den Zutritt durch die Kunden streng regulieren, sodass sich im Laden nicht zu viele Kunden gleichzeitig aufhalten.

Schützenfeste und Volksfeste
Dieses Jahr wird es wohl so gut wie keine bis gar keine Schützenfeste oder Kirmesveranstaltungen geben.

Soforthilfe für Unternehmen
Nachdem Betrüger die Antragsseite der NRW-Landesregierung kopiert hatten, um so illegal an die Soforthilfe zu gelangen, war das Antragsverfahren zunächst ausgesetzt worden. Ab dem 17. April sollen Antragstellungen wieder möglich sein, und zwar nur (!) über folgende offizielle Webseite der Landesregierung: https://soforthilfe-corona.nrw.de